Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf
des kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 und des
Gesamtlageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
2. Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis,
dass der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 die
Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2013 bis 2017 in der vom Bürgermeister nach § 116 Absatz 5 in Verbindung
mit § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Landtag NRW hat am 12.12.2018 das
2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes ist
auch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse
geändert worden.
Die Änderungen der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz traten
zum 1. Januar 2019 in Kraft. Übergangsregelungen und damit rückwirkende
Anwendungen der Befreiungsvorschriften zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse
sind im Gesetz nicht vorgesehen, sodass die größenabhängigen Erleichterungen
erst ab dem Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in Anspruch genommen
werden konnten. Für alle Gesamtabschlüsse bis einschließlich Haushaltsjahr 2018
blieb die Aufstellungspflicht für die kommunalen Gesamtabschlüsse bestehen.
Soweit die Gemeinde einen
Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018 bis zum 31. Dezember 2021 aufstellt,
prüfen lässt und der Aufsichtsbehörde anzeigt, kann sie von der Regelung des
Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse
Gebrauch machen. Die Gesamtabschlüsse bis 2017 unterliegen in diesem Fall nicht
der Prüfungspflicht
Die Stadt Hilden beabsichtigt, diese
mögliche Verfahrenserleichterung wahrzunehmen. Das bedeutet, dass sämtliche
Verfahrensschritte bei den Gesamtabschlüssen der Jahre 2013 bis 2017 zwischen
der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der
Kommunalaufsicht entfallen. Es findet weder eine Feststellung dieser
Gesamtabschlüsse noch eine Entlastung des Bürgermeisters statt.
Der Gesamtabschluss 2018 wird gemäß den
formalen Bestimmungen der GO NRW vorgelegt, geprüft und beschlossen. Dem
Gesamtabschluss 2018 werden die bestätigten Entwurfsfassungen der
Gesamtabschlüsse 2013 bis 2017 beigefügt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister