Betreff
Entwurf der kommunalen Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 bis 2018
Vorlage
WP 20-25 SV 20/051
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 und des Gesamtlageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2013 bis 2017 in der vom Bürgermeister nach § 116 Absatz 5 in Verbindung mit § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Landtag NRW hat am 12.12.2018 das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes ist auch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse geändert worden.

Die Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz traten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Übergangsregelungen und damit rückwirkende Anwendungen der Befreiungsvorschriften zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse sind im Gesetz nicht vorgesehen, sodass die größenabhängigen Erleichterungen erst ab dem Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in Anspruch genommen werden konnten. Für alle Gesamtabschlüsse bis einschließlich Haushaltsjahr 2018 blieb die Aufstellungspflicht für die kommunalen Gesamtabschlüsse bestehen.

Soweit die Gemeinde einen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018 bis zum 31. Dezember 2021 aufstellt, prüfen lässt und der Aufsichtsbehörde anzeigt, kann sie von der Regelung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Gebrauch machen. Die Gesamtabschlüsse bis 2017 unterliegen in diesem Fall nicht der Prüfungspflicht

Die Stadt Hilden beabsichtigt, diese mögliche Verfahrenserleichterung wahrzunehmen. Das bedeutet, dass sämtliche Verfahrensschritte bei den Gesamtabschlüssen der Jahre 2013 bis 2017 zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Es findet weder eine Feststellung dieser Gesamtabschlüsse noch eine Entlastung des Bürgermeisters statt.

Der Gesamtabschluss 2018 wird gemäß den formalen Bestimmungen der GO NRW vorgelegt, geprüft und beschlossen. Dem Gesamtabschluss 2018 werden die bestätigten Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2013 bis 2017 beigefügt.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister