Betreff
Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020
Vorlage
WP 20-25 SV 20/049
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, die Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung vom Gesamtabschluss 2020 gemäß § 116a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Anspruch zu nehmen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden muss wie alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufstellen, in den alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden. Die Stadt Hilden konnte dieser gesetzlichen Anforderung für den Zeitraum 2013 -  2018 bisher nicht nachkommen. Der letzte Gesamtabschluss wurde zum Stichtag 31.12.2012 aufgestellt.

 

Der Zeitraum des Doppelhaushaushaltes 2020/2021 konnte nunmehr genutzt werden, um die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für 2013-2018 nachzuholen. Die Arbeiten wurden über einen Dienstleitungsvertrag mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt, um größtmögliche Vereinfachungsmethoden anwenden zu können und so den Aufstellungsaufwand mit Blick auf die fehlende Aktualität der Daten für die Ableitung von Entscheidungen aus der Rechnungslegung so gering wie möglich zu halten. Der Entwurf des zusammengefassten Gesamtabschlusses für die Jahre 2013 bis 2018 liegt nunmehr vor und wird dem Rat der Stadt Hilden am 15.09.21 zur Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

 

Mit dem 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) wurden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 größenabhängige Befreiungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Gem. § 116a GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei genannten Merkmale zutreffen:

 

  1. Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von € 1.500.000.000 nicht überschreiten.

 

  1. Die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge der verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.

 

  1. Die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

 

 

Die Stadt Hilden erfüllt zu den Stichtagen 31.12.2019 und 31.12.2020 alle drei Merkmale (siehe Anlage). 

 

Wird die Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung des Gesamtabschlusses in Anspruch genommen, ist stattdessen ein dezidierter Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen. Hierzu steht seit April 2021 ein verbindliches umfangreiches Muster zur Erstellung des Beteiligungsberichtes zur Verfügung. Dieser Beteiligungsbericht ist ohne aufwändige Konsolidierung der Buchhaltungsvorgänge vorzulegen. Gegenüber dem Gesamtabschluss ist der Beteiligungsbericht für die Stadt Hilden als bessere und kurzfristiger verfügbare Steuerungs- und Informationsgrundlage anzusehen, welche zudem einen deutlich geringeren Erstellungsaufwand nach sich zieht.

 

Der Beteiligungsbericht enthält die näheren Informationen über sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form der Kommune. Er lenkt den Blick jährlich auf die einzelnen Beteiligungen, indem er Auskunft über alle verselbständigten Aufgabenbereiche der Gemeinde, deren Leistungsspektrum und deren wirtschaftliche Situation und Aussichten gibt, unabhängig davon, ob diese dem Konsolidierungskreis für einen Gesamtabschluss angehören würden. Damit erfolgt eine differenzierte Darstellung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die Abbildung der Daten der einzelnen Beteiligungen.

Die Gliederung des Beteiligungsberichtes und die Angaben zu den einzelnen Beteiligungen ermöglichen, dass eine Beziehung zwischen den gebotenen Informationen und den dahinterstehenden Aufgaben hergestellt werden kann. Dies ermöglicht durch den Vergleich der Leistungen mit den Aufgaben auch die Feststellung, ob die Erfüllung der Aufgaben der Kommune durch die verschiedenen Organisationsformen nachhaltig gewährleistet ist.

 

Der Beteiligungsbericht unterstützt damit eine regelmäßige Aufgabenkritik und eine Analyse der Aufbauorganisation der Kommune insgesamt durch die Mitglieder der Vertretungsgremien.

Der Beteiligungsbericht wird dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2021 vorgelegt. Über den Beteiligungsbericht ist gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga