Betreff
Bebauungsplan Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/ Hoxbach:
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 20-25 SV 61/046
Aktenzeichen
IV/61.1-BP59A (A)-Bopp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert wurde, für den Bereich „Furtwänglerstraße/ Hoxbach“.

 

Das Plangebiet liegt im Hildener Norden und wird begrenzt durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 173, die Furtwänglerstraße, die südliche Böschungskante des Hoxbaches und die westliche Nutzungsgrenze der Kindertagesstätte „Nordlichter“ in Flurstück Nr.171. Es umfasst den Erschließungsbereich der öffentlichen Einrichtungen nordöstlich des Plangebietes und einen Teil von Flurstück Nr. 174. Alle Flurstücke befinden sich in Flur 26 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 59A ist es, Baurecht für Wohnnutzung zu schaffen, die das Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule umsetzt.


Erläuterungen und Begründungen:

Das Baurecht im Bereich des ehemaligen Schulstandortes der Theodor-Heuss-Schule an der Furtwänglerstraße soll neu geregelt werden, um an dieser Stelle die Entwicklung einer wohnbaulich genutzten Fläche zu ermöglichen. Hiermit wird das Gebiet nach Aufgabe des Schulstandortes als Hauptschule einer Wohnnutzung zugeführt.

 

Bisheriges Planungsrecht und Anlass der Planung

Für den Bereich des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan (Rechtskraft 1993) ein Gebiet für Gemeinbedarf für „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude“ dar. Der Bebauungsplan Nr. 59 (Rechtskraft: 17.02.1966) setzt entsprechend „Gemeinbedarf mit Standort einer Schule und Turnhalle“ als zulässige Nutzung fest. Die frühere Hauptschule Theodor-Heuss-Schule ist jedoch schon vor einigen Jahren geschlossen worden, und einer der Schulgebäude-Riegel ist zu einer Großkindertagesstätte umgebaut worden. Die bestehenden Schulgebäude werden derzeit von der Volkshochschule Hilden-Haan genutzt und das frühere Hausmeister-Wohnhaus dient heute der Unterbringung von Asylbewerbern.

Nach der Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens unter Berücksichtigung städtebaulicher sowie klimaökologischer Aspekte und dem Beschluss zur Vergabe der Grundstücke soll der Bereich auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes der Planungsbüros SOP (Städtebau und Architektur) und Kraftraum (Freiraumplanung) wohnbaulich entwickelt werden. Zum Ablauf und Bewertung des Investorenauslaufs wird auf die Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/013 „Investorenauswahlverfahren Theodor-Heuss-Schule: Gesamtbewertung der Angebote des Investorenauswahlverfahrens“ verwiesen, die abschließend im Rat am 10.03.2021 beraten wurde.

Zur Umsetzung dieses städtebaulichen Entwurfes sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59A „Furtwänglerstraße/ Hoxbach“ und mit der möglichst parallel durchzuführenden Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Aufstellung dieses Änderungsverfahrens wird in gleicher Sitzung zur Beratung gestellt (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/047).

Wesentlicher Bestandteil der Planung ist neben dem eigentlichen Wohngebiet die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Realisation eines Regenwasserrückhalte- und -behandlungsbeckens nördlich des Hoxbaches mit Anbindung an die Furtwänglerstraße. Dieses dient der Regenwasserbeseitigung der bereits bestehenden Wohnbauflächen rund um die Furtwänglerstraße und der Gustav-Mahler-Straße. Die Beseitigung des Regenwassers für die Neubebauung wird im Zuge des Verfahrens geklärt werden.

 

Verfahrensart

Der Bebauungsplan soll im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt werden.

Durch die Durchführung eines „Regelverfahrens“ ist ein Umweltbericht einschließlich eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages mit einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Der Umweltbericht ist abtrennbarer Teil der Planbegründung und somit Bestandteil des Bebauungsplanes. Er wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben.

Dieser Bebauungsplan wird nicht vorhabenbezogen aufgestellt, weil durch den Einbezug dr nördlichen Erschließung sowie des Regenrückhalte- und -behandlungsbeckens das Verfahrensgebiet im Relation zum Vorhabenbezug zu groß ist.

Die Auswahl der Verfahrensart entspricht der jüngsten oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und dient zur Rechtsicherheit des Verfahrens.

Die Inhalte der Planung des Vorhabens sowie die im Investorenauswahlverfahren gemachten Zusagen des Investors werden dennoch vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB - analog zu einem Durchführungsvertrag zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan - abgesichert.

 

Kosten

Die Planungs- und Durchführungskosten für die geplante Wohnbebauung und die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden durch einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit dem Investor verbindlich geregelt. Die Planungs- und Umsetzungskosten zum erforderlichen Regenrückhalte- und -behandlungsbecken für die Einleitung der Niederschläge der nördlich vorhandenen Bebauung in den Hoxbach sind von der Stadt Hilden zu tragen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister