Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zuletzt
hatte die Verwaltung mit der SV 26/003 zur Anschaffung von mobilen
Luftfilteranlagen Stellung bezogen. In diesem Rahmen wurde betont, dass die
Verwaltung ständig
die Diskussion zu diesem Thema beobachtet und regelmäßig prüft, ob die Vorgaben
des Landes zu einer Neubewertung führen könnte.
Mit dieser Sitzungsvorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen
Sachstand.
Zur Einordnung des Sachverhaltes sind die Sitzungsvorlage WP
20-25 SV 26/003 „Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 15.02.2021: Schutzkonzept
für den Schulunterricht und Einsatz von Luftreinigern“ und der dazu gehörige
Auszug aus der vorläufigen Niederschrift der Beratung im Rat am 10.03.2021
beigefügt.
Mit Schnellbrief 390/2021 vom 08.07.2021 informierte der
Städte- und Gemeindebund unter der Ziffer 2. nunmehr aktuell zum Thema Luftfilterungsanlagen.
Der Schnellbrief sowie die zugeordnete Anlage 5 ist
dieser Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.
Im Schnellbrief unterstreicht
der Städte- und Gemeindebund nochmals die Position, „…dass eine technische
Aufrüstung nur in denjenigen Fällen sinnvoll ist, in denen eine natürliche
Belüftung von Schulräumen aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann.“
Mit Pressemitteilung vom
19.07.2021 (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-legt-neues-lueftungsprogramm-fuer-schulen-und) sowie
Videokonferenz vom 28.07.2021 informierte das Land NRW, dass mit Finanzmitteln
des Landes und des Bundes in Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro ein
Förderprogramm zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen aufgesetzt werden
soll. Dabei wird eine Förderung für Räume der Kategorie 2 in Grundschulen und
Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Kategorie 2-Räume sind Räume mit
eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster
nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).
Die Verwaltung ermittelt
zurzeit, welche Räume in städtischen Gebäuden nach dieser Festlegung
voraussichtlich für eine Förderung in Frage kommen könnten und wie hoch der
Bedarf an Geräten sein würde.
Vorgesehen ist eine 100 % -
Förderung ohne Eigenanteil der Kommunen. Folgekosten aus Wartung und Betrieb
der Anlagen sind durch die Kommunen zu tragen. Möglicherweise ist neben der
Förderung des Kaufs auch Miete oder Leasing der Geräte förderfähig. Derzeit wird
die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land verhandelt, so
dass Förderanträge nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens ab Ende August
oder September gestellt werden können.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Vorlage
gesehen Peter
Stuhlträger |
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