Betreff
Sachstand mobile Luftfilteranlagen in Kindergärten und Grundschulen
Vorlage
WP 20-25 SV 26/011
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zuletzt hatte die Verwaltung mit der SV 26/003 zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen Stellung bezogen. In diesem Rahmen wurde betont, dass die Verwaltung ständig die Diskussion zu diesem Thema beobachtet und regelmäßig prüft, ob die Vorgaben des Landes zu einer Neubewertung führen könnte. Mit dieser Sitzungsvorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand.

 

Zur Einordnung des Sachverhaltes sind die Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 26/003 „Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 15.02.2021: Schutzkonzept für den Schulunterricht und Einsatz von Luftreinigern“ und der dazu gehörige Auszug aus der vorläufigen Niederschrift der Beratung im Rat am 10.03.2021 beigefügt.

 

Mit Schnellbrief 390/2021 vom 08.07.2021 informierte der Städte- und Gemeindebund unter der Ziffer 2. nunmehr aktuell zum Thema Luftfilterungsanlagen. Der Schnellbrief sowie die zugeordnete Anlage 5 ist dieser Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Im Schnellbrief unterstreicht der Städte- und Gemeindebund nochmals die Position, „…dass eine technische Aufrüstung nur in denjenigen Fällen sinnvoll ist, in denen eine natürliche Belüftung von Schulräumen aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann.“

 

Mit Pressemitteilung vom 19.07.2021 (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-legt-neues-lueftungsprogramm-fuer-schulen-und) sowie Videokonferenz vom 28.07.2021 informierte das Land NRW, dass mit Finanzmitteln des Landes und des Bundes in Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro ein Förderprogramm zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen aufgesetzt werden soll. Dabei wird eine Förderung für Räume der Kategorie 2 in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Kategorie 2-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

 

Die Verwaltung ermittelt zurzeit, welche Räume in städtischen Gebäuden nach dieser Festlegung voraussichtlich für eine Förderung in Frage kommen könnten und wie hoch der Bedarf an Geräten sein würde.

 

Vorgesehen ist eine 100 % - Förderung ohne Eigenanteil der Kommunen. Folgekosten aus Wartung und Betrieb der Anlagen sind durch die Kommunen zu tragen. Möglicherweise ist neben der Förderung des Kaufs auch Miete oder Leasing der Geräte förderfähig. Derzeit wird die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land verhandelt, so dass Förderanträge nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens ab Ende August oder September gestellt werden können.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Vorlage gesehen
In Vertretung

Peter Stuhlträger