Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 02.07.2021:
„Konzept zur Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrück-ständen in die Itter“
Vorlage
WP 20-25 SV 66/020
Aktenzeichen
IV/66-Dr
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

 

Im aktuell gültigen 2. Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind Gewässeruntersuchungen zur Identifizierung von Mikroschadstoffen gefordert, ebenso wie Machbarkeitsstudien für die Implementierung einer 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen an einigen Kläranlagen und erste Umsetzungsmaßnahmen für deren Realisierung. Auch dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband als Betreiber der Kläranlagen war hierdurch vorgegeben, für die Einleitungen aus den Kläranlagen Solingen-Gräfrath, Solingen-Ohligs und Hilden Monitorings im Hinblick auf Mikroschadstoffe durchzuführen. Danach weist die Itter erhebliche Defizite im Bereich der Medikamentenrückstände auf. Der BRW steht dem Ausbau seiner Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe – insbesondere wegen signifikant höherer Betriebskosten – kritisch gegenüber. Neben den Maßnahmen zum Ausbau kommunaler Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe enthält der Bewirtschaftungsplan auch Maßnahmen zur Vorbehandlung industriellgewerblichen Abwassers von Industrie-, Gewerbebetrieben, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vor der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung unter Einbeziehung der entsprechenden Akteure um Erarbeitung eines Konzeptes welches die Minimierung der Einleitungen zum Ziel hat.

 


Antragstext:

 

 

Die Stadt Hilden erstellt gemeinsam mit den Stadtwerken Hilden und dem Bergisch Rheinischen Wasserband ein Konzept zur Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrückständen in die Itter – dabei sind auch die beteiligten Klärwerke anderer Kommunen (Solingen) einzubinden.

 

 

 

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Mit Schreiben vom 02.07.2021 beantragt die Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN die Erstellung eines Konzeptes zur Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrückständen in die Itter, das die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Berg. Rhein. Wasserverband und den Stadtwerken Hilden erarbeiten soll.

Für die Bearbeitung des Antrages hat das Tiefbau- und Grünflächenamt um entsprechende Stellungnahmen vorab gebeten. Die des Berg. Rhein. Wasserverbandes liegt vor und lautet wie folgt:

 

„Zu Ihrer Information: per Email vom 06.05.21 erhielten wir eine ähnlich lautende Anfrage über die Stadt Solingen durch die Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN, die wir naturgemäß auch inhaltlich sehr ähnlich beantwortet haben.

 

Das Vorhandensein von Spurenstoffen in der Itter ist dem BRW bekannt. Bereits in den Jahren 2016-2017 hat der Verband im Rahmen des 2. Bewirtschaftungsplanes zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie eigene Messungen zu ausgewählten Spurenstoffen an den Klärwerken an der Itter durchgeführt. Dafür wurden die Konzentrationen verschiedener Arzneimittel im Gewässer jeweils oberhalb und unterhalb der Einleitungsstellen der Klärwerke gemessen. Unterhalb der Klärwerke wurden erwartungsgemäß Spuren u. a. von Antibiotika (Clarithromycin) und Schmerzmitteln (Diclofenac) gemessen. Diese Human-Arzneimittel gelangen sowohl durch die Ausscheidungen der Einwohner im dichtbesiedelten, städtisch geprägten Einzugsgebiet der Itter, als auch durch unsachgemäße Entsorgung nicht mehr benötigter Medikamente über die Toilette über das Kanalnetz zu unseren Klärwerken. Sie können dort durch die derzeit bestehende Technik nicht aus dem Abwasser entfernt werden. Uns ist bewusst, dass die Spurenstoffe in der Itter der Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie voraussichtlich entgegenstehen.

 

Der BRW beabsichtigt grundsätzlich, bei seinen berichtspflichtigen Verbandsgewässern die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung umzusetzen und den gesetzlich auferlegten Unterhaltungs- und Ausbauverpflichtungen so nachzukommen, dass die Ziele der Richtlinie erreicht werden.

 

Seit dem 22.12.2020 liegt nun der Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplanes zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor. Demnach wird vom Verband der Ausbau des Klärwerks Hilden mit einer vierten Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination bis zum Jahr 2039 gefordert. Die oberhalb von Hilden auf Solinger Stadtgebiet in die Itter einleitenden Klärwerke Ohligs und Gräfrath sollen dementsprechend bereits bis zum Jahr 2033 ausgebaut werden. Inwieweit dieser technische Ausbau sinnvoll und zielführend ist, gilt es aus unserer Sicht allerdings noch zu überprüfen. Diese Prüfung beabsichtigen wir nach heutigem Planungsstand im Rahmen von Studien zur Spurenstoffelimination in den Jahren 2024 bis 2026 durchzuführen. Dabei muss neben den wasserwirtschaftlichen Aspekten zusätzlich berücksichtigt werden, dass die zur Verfügung stehenden technischen Verfahren zur Spurenstoffelimination teilweise sehr energieintensiv sind und somit dem langfristigen Ziel einer Klimaneutralität entgegenstehen. In jedem Fall bedarf der Ausbau mit einer vierten Reinigungsstufe konkreter Anforderungen an die zukünftige Reinigungsleistung für im Einzelfall festzulegenden Parameter durch die zuständigen Behörden. Dafür ist insbesondere eine gesetzliche Grundlage des Bundes erforderlich, die vom Gesetzgeber aus Sicht des Verbandes bisher nicht geschaffen wurde.

 

Bitte beachten Sie zudem, dass im Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplanes vom Verband neben vielen weiteren Maßnahmen der Ausbau von insgesamt sieben Klärwerken mit einer vierten Reinigungsstufe gefordert wird. Sofern der Bewirtschaftungsplan in dieser Entwurfsform im Dezember 2021 beschlossen wird, stellt diese Forderung auch im Hinblick auf die verfügbaren personellen Ressourcen des Verbandes eine große Herausforderung für uns dar. Zudem ist vom Verband eine Beitragsstabilität für seine Mitglieder anzustreben, die sich allenfalls in mäßigen Steigerungen bei den Abwassergebühren der Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet widerspiegeln sollte.

 

Der Aufstellung eines „Konzeptes zur Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrückständen in die Itter“ stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. Gerne sind wir bereit, im Rahmen der Erstellung der o. g. Studien an diesem Konzept mitzuwirken. Wichtig in diesem Zusammenhang sind aus unserer Sicht allerdings die Beteiligung aller potenziellen Verursacher sowie die Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Maßnahmen. Insbesondere die auch im Antrag der Ratsfraktion aufgeführte Vorbehandlung von industriellem und gewerblichem Abwassers an der Quelle und somit vor Einleitung in das Kanalnetz muss dabei einen wesentlichen Baustein darstellen.“

 

 

Die Stellungnahme der Stadtwerke Hilden steht noch aus. Diese kann ggfs. in der Sitzung nachgereicht werden.

 

Die Erstellung des Konzeptes kann auf Grund der Personalsituation des Tiefbau- und Grünflächenamts derzeit mit eigenem Personal nicht betreut werden. Eine Vergabe an ein externes Ing.-Büro würde personelle Kapazitäten binden, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Kapazitäten sind  mit den geplanten und in der Mehrjahresfinanzplanung vorgesehenen Maßnahmen ausgelastet. Von daher wird vorgeschlagen, die Erstellung einer Studie bzw. eines Konzeptes auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Im Übrigen wäre bei einer Fremdvergabe an ein Ing.-Büro nach heutiger Kenntnis mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

Klimarelevanz: