„Konzept zur Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrück-ständen in die Itter“
Erläuterungen zum
Antrag:
Im
aktuell gültigen 2. Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie sind Gewässeruntersuchungen zur Identifizierung von
Mikroschadstoffen gefordert, ebenso wie Machbarkeitsstudien für die
Implementierung einer 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen
an einigen Kläranlagen und erste Umsetzungsmaßnahmen für deren Realisierung.
Auch dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband als Betreiber der Kläranlagen war
hierdurch vorgegeben, für die Einleitungen aus den Kläranlagen Solingen-Gräfrath,
Solingen-Ohligs und Hilden Monitorings im Hinblick auf Mikroschadstoffe
durchzuführen. Danach weist die Itter erhebliche Defizite im Bereich der
Medikamentenrückstände auf. Der BRW steht dem Ausbau seiner Kläranlagen mit
einer 4. Reinigungsstufe – insbesondere wegen signifikant höherer
Betriebskosten – kritisch gegenüber. Neben den Maßnahmen zum Ausbau kommunaler
Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe enthält der Bewirtschaftungsplan auch
Maßnahmen zur Vorbehandlung industriellgewerblichen Abwassers von Industrie-,
Gewerbebetrieben, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vor der Einleitung in
das öffentliche Kanalnetz. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung
unter Einbeziehung der entsprechenden Akteure um Erarbeitung eines Konzeptes
welches die Minimierung der Einleitungen zum Ziel hat.
Antragstext:
Die Stadt Hilden erstellt
gemeinsam mit den Stadtwerken Hilden und dem Bergisch Rheinischen Wasserband
ein Konzept zur Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrückständen in die
Itter – dabei sind auch die beteiligten Klärwerke anderer Kommunen (Solingen)
einzubinden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mit
Schreiben vom 02.07.2021 beantragt die Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN die
Erstellung eines Konzeptes zur Verminderung von Einträgen aus
Medikamentenrückständen in die Itter, das die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem
Berg. Rhein. Wasserverband und den Stadtwerken Hilden erarbeiten soll.
Für
die Bearbeitung des Antrages hat das Tiefbau- und Grünflächenamt um
entsprechende Stellungnahmen vorab gebeten. Die des Berg. Rhein.
Wasserverbandes liegt vor und lautet wie folgt:
„Zu Ihrer Information: per Email vom 06.05.21
erhielten wir eine ähnlich lautende Anfrage über die Stadt Solingen durch die
Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN, die wir naturgemäß auch inhaltlich sehr
ähnlich beantwortet haben.
Das Vorhandensein von Spurenstoffen in der
Itter ist dem BRW bekannt. Bereits in den Jahren 2016-2017 hat der Verband im
Rahmen des 2. Bewirtschaftungsplanes zur Umsetzung der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie eigene Messungen zu ausgewählten Spurenstoffen an den
Klärwerken an der Itter durchgeführt. Dafür wurden die Konzentrationen
verschiedener Arzneimittel im Gewässer jeweils oberhalb und unterhalb der
Einleitungsstellen der Klärwerke gemessen. Unterhalb der Klärwerke wurden
erwartungsgemäß Spuren u. a. von Antibiotika (Clarithromycin) und
Schmerzmitteln (Diclofenac) gemessen. Diese Human-Arzneimittel gelangen sowohl
durch die Ausscheidungen der Einwohner im dichtbesiedelten, städtisch geprägten
Einzugsgebiet der Itter, als auch durch unsachgemäße Entsorgung nicht mehr
benötigter Medikamente über die Toilette über das Kanalnetz zu unseren
Klärwerken. Sie können dort durch die derzeit bestehende Technik nicht aus dem
Abwasser entfernt werden. Uns ist bewusst, dass die Spurenstoffe in der Itter
der Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie voraussichtlich entgegenstehen.
Der BRW beabsichtigt grundsätzlich, bei
seinen berichtspflichtigen Verbandsgewässern die notwendigen Maßnahmen zur
Zielerreichung umzusetzen und den gesetzlich auferlegten Unterhaltungs- und
Ausbauverpflichtungen so nachzukommen, dass die Ziele der Richtlinie erreicht
werden.
Seit dem 22.12.2020 liegt nun der Entwurf des
3. Bewirtschaftungsplanes zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
vor. Demnach wird vom Verband der Ausbau des Klärwerks Hilden mit einer vierten
Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination bis zum Jahr 2039 gefordert. Die
oberhalb von Hilden auf Solinger Stadtgebiet in die Itter einleitenden
Klärwerke Ohligs und Gräfrath sollen dementsprechend bereits bis zum Jahr 2033
ausgebaut werden. Inwieweit dieser technische Ausbau sinnvoll und zielführend
ist, gilt es aus unserer Sicht allerdings noch zu überprüfen. Diese Prüfung
beabsichtigen wir nach heutigem Planungsstand im Rahmen von Studien zur
Spurenstoffelimination in den Jahren 2024 bis 2026 durchzuführen. Dabei muss neben
den wasserwirtschaftlichen Aspekten zusätzlich berücksichtigt werden, dass die
zur Verfügung stehenden technischen Verfahren zur Spurenstoffelimination
teilweise sehr energieintensiv sind und somit dem langfristigen Ziel einer
Klimaneutralität entgegenstehen. In jedem Fall bedarf der Ausbau mit einer
vierten Reinigungsstufe konkreter Anforderungen an die zukünftige
Reinigungsleistung für im Einzelfall festzulegenden Parameter durch die
zuständigen Behörden. Dafür ist insbesondere eine gesetzliche Grundlage des
Bundes erforderlich, die vom Gesetzgeber aus Sicht des Verbandes bisher nicht
geschaffen wurde.
Bitte beachten Sie zudem, dass im Entwurf des
3. Bewirtschaftungsplanes vom Verband neben vielen weiteren Maßnahmen der
Ausbau von insgesamt sieben Klärwerken mit einer vierten Reinigungsstufe
gefordert wird. Sofern der Bewirtschaftungsplan in dieser Entwurfsform im
Dezember 2021 beschlossen wird, stellt diese Forderung auch im Hinblick auf die
verfügbaren personellen Ressourcen des Verbandes eine große Herausforderung für
uns dar. Zudem ist vom Verband eine Beitragsstabilität für seine Mitglieder
anzustreben, die sich allenfalls in mäßigen Steigerungen bei den
Abwassergebühren der Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet widerspiegeln
sollte.
Der Aufstellung eines „Konzeptes zur
Verminderung von Einträgen aus Medikamentenrückständen in die Itter“ stehen wir
grundsätzlich positiv gegenüber. Gerne sind wir bereit, im Rahmen der
Erstellung der o. g. Studien an diesem Konzept mitzuwirken. Wichtig in diesem
Zusammenhang sind aus unserer Sicht allerdings die Beteiligung aller
potenziellen Verursacher sowie die Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung
stehender Maßnahmen. Insbesondere die auch im Antrag der Ratsfraktion
aufgeführte Vorbehandlung von industriellem und gewerblichem Abwassers an der
Quelle und somit vor Einleitung in das Kanalnetz muss dabei einen wesentlichen
Baustein darstellen.“
Die Stellungnahme der Stadtwerke Hilden steht
noch aus. Diese kann ggfs. in der Sitzung nachgereicht werden.
Die Erstellung des Konzeptes kann auf Grund
der Personalsituation des Tiefbau- und Grünflächenamts derzeit mit eigenem
Personal nicht betreut werden. Eine Vergabe an ein externes Ing.-Büro würde
personelle Kapazitäten binden, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Die
vorhandenen Kapazitäten sind mit den
geplanten und in der Mehrjahresfinanzplanung vorgesehenen Maßnahmen
ausgelastet. Von daher wird vorgeschlagen, die Erstellung einer Studie bzw.
eines Konzeptes auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Im Übrigen wäre bei einer Fremdvergabe an ein
Ing.-Büro nach heutiger Kenntnis mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € zu
rechnen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz: