Betreff
Errichtung eines Urnenhofs als neue Bestattungsmöglichkeit auf dem Nordfriedhof
Vorlage
WP 20-25 SV 68/005
Aktenzeichen
WP 20-25 SV 68/005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in Folgejahren die Erstellung eines Urnenhofes auf dem Nordfriedhof.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die Kostenaufstellung und die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Kenntnis.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Trend zur Urnenbeisetzung, ist auch auf den Hildener Friedhöfen weiterhin klar zu erkennen. Dank des vielfältigen Bestattungsangebots der Stadt Hilden, vor allem durch die in den letzten Jahren neu geschaffenen Möglichkeiten im Bereich der Baumbestattungen, Urnenwänden und Urnenerdkammern sowie zuletzt den Begräbniswald, konnten die Bestattungszahlen konstant bzw. mit leichtem Anstieg verzeichnet werden.

Im Jahr 2020 standen den 404 Urnenbeisetzungen lediglich 193 Sargbestattungen gegenüber.

 

 

(Diagramm 1)

 

Die hohe Anzahl an Bestattungen in den letzten Jahren sowie die Anzahl der Beisetzungen in den neuen Bestattungsformen sprechen dafür, dass es in Hilden durch das attraktive Angebot gelungen ist, ein Abwandern zu anderen Bestattungsstätten zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen konnten die jährlichen Gebühreneinnahmen bisher auf einem Niveau gehalten werden, dass in den Gebührenkalkulationen keine wesentlichen Anhebungen zur Deckung der Kosten notwendig wurden.

 

Um diese positive Entwicklung fortführen zu können und frühestmöglich einer „Angebotslücke“ entgegen zu wirken, soll nun auf dem Nordfriedhof eine weitere bzw. erweiterte Form der Beisetzung, der auf dem Südfriedhof immer noch mit von großer Beliebtheit gekennzeichneten Urnenwänden, eingerichtet werden. Die zuletzt in diesem Jahr errichtete Urnenwand auf dem Südfriedhof, ist bereits jetzt wieder stark angefragt, so dass mit einer kompletten Auslastung bis spätestens Ende 2022/Anfang 2023 zu rechnen ist. Das attraktive Angebot der Urnenwände wurde bisher aufgrund der Flächenansprüche nur auf dem Südfriedhof entwickelt. Mit der Entscheidung zur Einrichtung eines Begräbniswaldes auf dem Nordfriedhof wurde gleichzeitig die Entscheidung getroffen, den Nordfriedhof dauerhaft zu erhalten. Vor diesem Hintergrund besteht auch auf diesem Friedhof die Möglichkeit andere attraktive Angebote zu entwickeln.

 

Der zurzeit nicht genutzte Hof neben der Kapelle auf dem Nordfriedhof (Foto 1) ist aus Sicht der Verwaltung für die Umsetzung der Gestaltung eines „Urnenhofs“ prädestiniert.

 

Durch die in der Kapelle verbauten Panoramafenster eröffnet sich den Besucherinnen und Besuchern derzeit ein trister Ausblick in den ungenutzten Innenhof (Foto 3). Mit der Umgestaltung in einen Urnenhof eröffnet sich neben einer Nutzung und einer gestalterischen Aufwertung der Fläche so zugleich bei jeglichen Trauerfeiern auch ein Anreiz für potentielle Abnehmer.

 

(Foto 1, Innenhof)

 

(Foto 2, Panoramafenster Kapelle vom Innenhof)

 

(Foto 3, Ausblick aus Kapelle in den Innenhof)

 

Hier können elegante Urnenwände mit insgesamt 261 Kammern entlang der vorhandenen Mauern gesetzt werden. Für jede Kammer ist die Aufnahme von jeweils 2 Urnen vorgesehen. Es sind Abdeckplatten aus Naturstein vorgesehen. Diese unterliegen der Auflage, dass sie in Staaten gewonnen, be- und verarbeitet werden oder worden sind, auf deren Staatsgebiet bei der Herstellung nicht gegen das Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit verstoßen wird.

 

Im inneren Bereich werden zwei geradlinige Grünflächen mit jeweils einem kleinwüchsigen Baum angelegt.

 

 

Umgeben werden diese mit anthrazitfarbenen Feinsteinzeugplatten in Holzoptik.

 

 

 

Zwei Bänke im Hof sowie eine Bank im Bereich des Gedenkplatzes laden zum stillen Verweilen ein.

 

Geschützt gegen unerlaubtes Eindringen nach den Öffnungszeiten, wird das in sich umschlossene Kolumbarium durch zwei massive Toranlagen. Angedacht ist, den Zugang für Nutzungsberechtigte mittels eines Chipverfahrens auch außerhalb der Öffnungszeiten zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die vorangestellten Skizzen geben einen ungefähren ersten Eindruck wieder.

 

Die Ausleuchtung der einzelnen Bereiche wird sorgfältig ausgesucht und bedacht auf einander abgestimmt.

 

Mit den Beleuchtungselementen in Form eines Panoramaofens im Eingangsbereich soll ein Highlight geschaffen werden. Das Element wird über Bewegungsmelder gesteuert werden und auch hinsichtlich des Stromverbrauch von lediglich 24 Watt wird dieser Vorschlag dem Umweltgedanken (als „Sparflamme“) gerecht.

 

 

 

 

Das Gefühl des Besonderen wäre durch dieses Entree zwischen Kapelle und der ca. 2m hohen, der Kapelle vorgelagerten Einfriedungsmauer garantiert!

 

 

Für die Herrichtung des neuen Urnenwandangebotes wurden folgende Kosten ermittelt:

 

Urnenkammern /Anlage

261 Kammern

   130.500,00 €

Vorarbeiten, Entwässerung, Fundamentierung, Flächenausbau, Verlegung von Platten, Aufstellung der Urnenwände

 

     68.700,00 €

Gedenkplatz Stein/Holz m. Asche inkl. Fundamente

 

     11.000,00 €

Platten

210 m²

     16.800,00 €

Mauerabriss, Durchgang Eingangstor

 

       2.000,00 €

Tore

2 Stk.

     12.000,00 €

Eelektrische Toröffner/Anlage

 

       7.800,00 €

Elektrik

Strahler/Licht

       4.000,00 €

Bänke

3 Stück (1 Stk.  m. Lehne)

       5.800,00 €

Mülleimer

1 Stück

           500,00 €

Einbau Bänke + Papierkorb

 

       1.000,00 €

Bäume

2 Stück

       1.000,00 €

Baumpflanzung mit Unterflurverankerung

2 Stück

           500,00 €

Einzäunung Glocke

 

           300,00 €

Elektrokamin inkl. Montage

2 Stück

       5.000,00 €

Preisaufschlag /Sicherheit

 

     10.000,00 €

 Summe

   276.900,00 €

 

 

Anhand dieser Kostenschätzung wurden ebenfalls die voraussichtlichen Gebühren der Nutzungsrechte ermittelt. Vergleichbar den Regelungen bei Urnenkammern / Urnenerdkammern auf dem Südfriedhof können die Nutzungsrechte für 20 Jahre oder direkt für 30 Jahre erworben werden.

Auf Basis der Gebührenkalkulation für die Friedhöfe für das Jahr 2021 wurden folgende voraussichtlichen Nutzungsrechtsgebühren ermittelt:

Urnenhof-Nordfriedhof 20 Jahre                               2.646 €

Urnenhof-Nordfriedhof 30 Jahre                               3.188 €

 

Die der heutigen Angebote auf dem Südfriedhof (Urnenwand: 20 Jahre= 2.202 €, 30 Jahre= 2.748 € und Urnenerdkammer: 20 Jahre 1.554 €, 30 Jahre= 2.100 €) gegenüber höheren Nutzungsrechtsgebühren sind unter anderem in der aufwändigeren Gestaltung mit der aus Sicht der Verwaltung notwendigen architektonischen Einbindung in das Umfeld der Friedhofskapelle begründet.

 

Eine Folgekostenberechnung gem. § 13 KomHVO ist beigefügt. Die dort ausgewiesenen Kosten sind Bruttobeträge. Die Folgekosten der Investition werden durch Gebühreneinnahmen zu 100 % refinanziert. Es ist davon auszugehen, dass die komplette Belegung innerhalb von 10 Jahren erfolgt.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

1306019010

096002

Urnenhof NF

277.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer