Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt
vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in Folgejahren
die Erstellung eines Urnenhofes auf dem Nordfriedhof.
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen nimmt die Kostenaufstellung und die
Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Trend zur Urnenbeisetzung, ist auch auf den Hildener Friedhöfen weiterhin klar zu erkennen. Dank des vielfältigen Bestattungsangebots der Stadt Hilden, vor allem durch die in den letzten Jahren neu geschaffenen Möglichkeiten im Bereich der Baumbestattungen, Urnenwänden und Urnenerdkammern sowie zuletzt den Begräbniswald, konnten die Bestattungszahlen konstant bzw. mit leichtem Anstieg verzeichnet werden.
Im Jahr 2020 standen den 404 Urnenbeisetzungen lediglich 193 Sargbestattungen gegenüber.
(Diagramm 1)
Die hohe Anzahl an Bestattungen in den letzten Jahren sowie die Anzahl der Beisetzungen in den neuen Bestattungsformen sprechen dafür, dass es in Hilden durch das attraktive Angebot gelungen ist, ein Abwandern zu anderen Bestattungsstätten zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen konnten die jährlichen Gebühreneinnahmen bisher auf einem Niveau gehalten werden, dass in den Gebührenkalkulationen keine wesentlichen Anhebungen zur Deckung der Kosten notwendig wurden.
Um diese positive Entwicklung
fortführen zu können und frühestmöglich einer „Angebotslücke“ entgegen zu
wirken, soll nun auf dem Nordfriedhof eine weitere bzw. erweiterte Form der
Beisetzung, der auf dem Südfriedhof immer noch mit von großer Beliebtheit
gekennzeichneten Urnenwänden, eingerichtet werden. Die zuletzt in diesem Jahr
errichtete Urnenwand auf dem Südfriedhof, ist bereits jetzt wieder stark
angefragt, so dass mit einer kompletten Auslastung bis spätestens Ende
2022/Anfang 2023 zu rechnen ist. Das attraktive Angebot der Urnenwände wurde
bisher aufgrund der Flächenansprüche nur auf dem Südfriedhof entwickelt. Mit
der Entscheidung zur Einrichtung eines Begräbniswaldes auf dem Nordfriedhof
wurde gleichzeitig die Entscheidung getroffen, den Nordfriedhof dauerhaft zu
erhalten. Vor diesem Hintergrund besteht auch auf diesem Friedhof die
Möglichkeit andere attraktive Angebote zu entwickeln.
Der zurzeit nicht genutzte Hof
neben der Kapelle auf dem Nordfriedhof (Foto 1) ist aus Sicht der Verwaltung
für die Umsetzung der Gestaltung eines „Urnenhofs“ prädestiniert.
Durch die in der Kapelle verbauten
Panoramafenster eröffnet sich den Besucherinnen und Besuchern derzeit ein trister
Ausblick in den ungenutzten Innenhof (Foto 3). Mit der Umgestaltung in einen
Urnenhof eröffnet sich neben einer Nutzung und einer gestalterischen Aufwertung
der Fläche so zugleich bei jeglichen Trauerfeiern auch ein Anreiz für
potentielle Abnehmer.
(Foto 1, Innenhof)
(Foto 2, Panoramafenster
Kapelle vom Innenhof)
(Foto 3, Ausblick aus Kapelle in den
Innenhof)
Hier können elegante Urnenwände
mit insgesamt 261 Kammern entlang der vorhandenen Mauern gesetzt werden. Für
jede Kammer ist die Aufnahme von jeweils 2 Urnen vorgesehen. Es sind
Abdeckplatten aus Naturstein vorgesehen. Diese unterliegen der Auflage, dass
sie in Staaten gewonnen, be- und verarbeitet werden oder worden sind, auf deren
Staatsgebiet bei der Herstellung nicht gegen das Übereinkommen Nr. 182 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
verstoßen wird.
Im inneren Bereich werden zwei
geradlinige Grünflächen mit jeweils einem kleinwüchsigen Baum angelegt.
Umgeben werden diese mit anthrazitfarbenen Feinsteinzeugplatten in Holzoptik.
Zwei Bänke im Hof sowie eine Bank
im Bereich des Gedenkplatzes laden zum stillen Verweilen ein.
Geschützt gegen unerlaubtes
Eindringen nach den Öffnungszeiten, wird das in sich umschlossene Kolumbarium
durch zwei massive Toranlagen. Angedacht ist, den Zugang für
Nutzungsberechtigte mittels eines Chipverfahrens auch außerhalb der
Öffnungszeiten zu ermöglichen.
|
|
|
Die vorangestellten Skizzen geben einen ungefähren ersten Eindruck wieder.
Die Ausleuchtung der einzelnen Bereiche wird sorgfältig ausgesucht und bedacht auf einander abgestimmt.
Mit den Beleuchtungselementen in Form eines Panoramaofens im Eingangsbereich soll ein Highlight geschaffen werden. Das Element wird über Bewegungsmelder gesteuert werden und auch hinsichtlich des Stromverbrauch von lediglich 24 Watt wird dieser Vorschlag dem Umweltgedanken (als „Sparflamme“) gerecht.
Das Gefühl des Besonderen wäre durch dieses Entree zwischen Kapelle und der ca. 2m hohen, der Kapelle vorgelagerten Einfriedungsmauer garantiert!
Für die Herrichtung des neuen Urnenwandangebotes wurden
folgende Kosten ermittelt:
Urnenkammern /Anlage |
261
Kammern |
130.500,00 € |
Vorarbeiten, Entwässerung, Fundamentierung, Flächenausbau,
Verlegung von Platten, Aufstellung der Urnenwände |
|
68.700,00 € |
Gedenkplatz Stein/Holz m. Asche inkl. Fundamente |
|
11.000,00 € |
Platten |
210
m² |
16.800,00 € |
Mauerabriss, Durchgang Eingangstor |
|
2.000,00 € |
Tore |
2
Stk. |
12.000,00 € |
Eelektrische Toröffner/Anlage |
|
7.800,00 € |
Elektrik |
Strahler/Licht |
4.000,00 € |
Bänke |
3
Stück (1 Stk. m. Lehne) |
5.800,00 € |
Mülleimer |
1
Stück |
500,00 € |
Einbau Bänke + Papierkorb |
|
1.000,00 € |
Bäume |
2
Stück |
1.000,00 € |
Baumpflanzung mit Unterflurverankerung |
2
Stück |
500,00 € |
Einzäunung Glocke |
|
300,00 € |
Elektrokamin inkl. Montage |
2
Stück |
5.000,00 € |
Preisaufschlag /Sicherheit |
|
10.000,00 € |
Summe |
276.900,00 € |
Anhand dieser Kostenschätzung wurden ebenfalls die voraussichtlichen Gebühren der Nutzungsrechte ermittelt. Vergleichbar den Regelungen bei Urnenkammern / Urnenerdkammern auf dem Südfriedhof können die Nutzungsrechte für 20 Jahre oder direkt für 30 Jahre erworben werden.
Auf Basis der Gebührenkalkulation für die Friedhöfe für das Jahr 2021 wurden folgende voraussichtlichen Nutzungsrechtsgebühren ermittelt:
Urnenhof-Nordfriedhof 20 Jahre 2.646 €
Urnenhof-Nordfriedhof 30 Jahre 3.188 €
Die der heutigen Angebote auf dem Südfriedhof (Urnenwand: 20 Jahre= 2.202 €, 30 Jahre= 2.748 € und Urnenerdkammer: 20 Jahre 1.554 €, 30 Jahre= 2.100 €) gegenüber höheren Nutzungsrechtsgebühren sind unter anderem in der aufwändigeren Gestaltung mit der aus Sicht der Verwaltung notwendigen architektonischen Einbindung in das Umfeld der Friedhofskapelle begründet.
Eine Folgekostenberechnung gem. § 13 KomHVO ist beigefügt. Die dort ausgewiesenen Kosten sind Bruttobeträge. Die Folgekosten der Investition werden durch Gebühreneinnahmen zu 100 % refinanziert. Es ist davon auszugehen, dass die komplette Belegung innerhalb von 10 Jahren erfolgt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
1306019010 |
096002 |
Urnenhof NF |
277.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||