Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Hilden: Verbindungsweg zwischen Hochdahler Straße und Am Bürenbach und Erweiterung der Widmung Am Bürenbach
Vorlage
WP 20-25 SV 61/041
Aktenzeichen
61-23-12-150
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Folgende Straße in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung jeweils

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Weg

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Weg

 

Verbindungsweg zwischen Hochdahler Straße und Am Bürenbach

 

9

 

Teilfläche aus 1382 und
Teilfläche aus 1204

 

 

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Straße

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

2

 

Am Bürenbach

 

Ganzes Flurstück

 

9

 

1385

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die lfd. Nr. 1 wird dem öffentlichen Verkehr als Weg erstmalig gewidmet. Der Weg dient der Erschließung und als Verbindung zwischen der Hochdahler Straße und der Straße Am Bürenbach.

Um die Reinigungs- und Winterdienstpflichten eindeutig zuordnen zu können, ist eine Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche notwendig.

 

 

Die lfd. Nr. 2 wird dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße gewidmet. Die Straße Am Bürenbach wurde bereits in 2006 als Anliegerstraße gewidmet. Diese Widmung wird gemäß dem vorhandenen Straßenausbau und den Festsetzungen des Bebauungsplans hiermit erweitert.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister