Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
WP 09-14 SV 01/005
Art
Mitteilungsvorlage

Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissen­haften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“