Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
WP 09-14 SV 01/005
Art
Mitteilungsvorlage
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreter des Bürgermeisters vom
Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.“