Betreff
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
WP 20-25 SV 01/044
Art
Mitteilungsvorlage

Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender Formel einverstanden erklären:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“


Erläuterungen und Begründungen:

Der mit der Wahl am 13.09.2020 in den Rat gewählte Bewerber der Bündnis90/Die Grünen, Herr René Halusiak, hat entsprechend den Regelungen des § 38 KWahlG, am 23.06.2021 wirksam seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Stadt und seinen Ausschüssen zur Niederschrift erklärt.

 

Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.

§ 39 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Die Reihenfolge der Reserveliste der Bündnis90/Die Grünen sieht als nächsten Bewerber vor:

 

Herrn

Abdullah Dogan

 

Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister