Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verzichtet auf die vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für den
Monat Februar 2021 sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate März,
April, Mai 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme
von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß
§ 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).
Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen
worden ist oder nicht.
Da der entstehende Minderertrag von
224.774,12 Euro gem. § 8 der Haushaltssatzung zu entsprechenden
Minderaufwendungen führt, beschließt der Rat eine überplanmäßige
Aufwandsermächtigung in Höhe von 125.000 Euro im Produkt 060101 und in Höhe von
100.000 Euro im Produkt 060201. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer im Produkt 160101.
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits für Januar 2021 hat das Land NRW erklärt, 100% der oben
genannten Elternbeiträge zu übernehmen. Das Land NRW und die kommunalen
Spitzenverbände haben sich am 16.06.2021 darauf verständigt, dass die Kommunen
für Februar 2021 vollständig und für März, April, Mai 2021 zu 50% auf die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung in Kita, Kindertagespflege,
OGS, VGS, VGS+, MCS verzichten und diese entsprechend aussetzen.
Die Verwaltung hatte bereits vorgeschlagen, auf Antrag einen Zuschuss
für die Mittagsverpflegung in den Monaten Februar, März und April 2021 zu
gewähren, wenn die Leistung überwiegend nicht in Anspruch genommen worden ist.
Den Einnahmeausfall für die Betreuungssysteme des Monats Februar teilen
sich Land NRW und Kommune je zur Hälfte, für die Monate März, April und Mai
tragen das Land und die Kommunen pro
Monat je 25% der Kosten, vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Landesgesetzgeber, die als sicher gilt.
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
die Eltern aufgefordert, ihre Kinder nicht in die Einrichtungen zu schicken,
teilweise kam es in den genannten Monaten zu (Teil-)Schließungen von
Kindertagesbetreuungsangebote und schulischer Gemeinschaftseinrichtungen.
Daher soll auf die volle / anteilige Erhebung der entsprechenden
Elternbeiträge von den Beitragspflichtigen für die Kinderbetreuung für die Monate Februar, März, April und Mai 2021
verzichtet werden. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob in diesem Zeitraum
eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder nicht.
In der fortlaufenden Situation der Corona-Pandemie benötigen betroffene
Eltern ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Daher ist durch
eine Entscheidung des Rates die Rechtsgrundlage für die Nichterhebung der
Elternbeitragspflicht für den Monat Februar und die Monate März, April und Mai
2021 (anteilige Aussetzung 50%; Anteil Stadt 25%) bezüglich der
Betreuungsbeiträge zu den oben genannten Bedingungen zu schaffen.
Wenn man die Beitragsforderungen für die Betreuung in Kindertagespflege,
Kindertagesstätten und Schule für Februar, März, April und Mai 2021 zugrunde
legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag bei den Kostenbeiträgen von rd.
449.500 Euro für die vier Monate zu rechnen, die sich wie folgt aufteilen:
Produkt 060101 (Kita/Kindertagespflege) Monat 02.2021 |
geplanter Ertrag |
Minderertrag |
davon 50% städt. Anteil |
davon 50% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
112.058,00 € |
112.058,00
€ |
56.029,00 € |
56.029,00 € |
Produkt 060201 (Betreuung Schule) Monat 02.2021 |
geplanter Ertrag |
Minderertrag |
davon 50% städt. Anteil |
davon 50% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
69.478,00 € |
69.478,00 € |
34.739,00 € |
34.739,00 € |
Produkt 060101 (Kita/Kindertagespflege) Monate 03.21 - 05.21 |
geplanter Ertrag |
Minderertrag |
davon 25% städt. Anteil |
davon 25% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
331.385,50 € |
165.692,75 € |
82.846,37 € |
82.846,38 € |
Produkt 060201 (Betreuung Schule) Monate 03.21 - 05.21 |
geplanter Ertrag |
Minderertrag |
davon 25% städt. Anteil |
davon 25% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
204.639,00 € |
102.319,50 € |
51.159,75 € |
51.159,75 € |
Der gesamte Minderertrag beläuft sich auf 449.548,25
€, der städtische Anteil liegt für diesen Zeitraum bei insgesamt 224.774,12 €. Die notwendige Deckung des
städt. Anteils erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt
160101.
Die Koalitionsfraktionen haben vorbehaltlich der Beratung und
Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der
Aussetzung der Beitragserhebung für Februar 2021 einhergehenden Ertrags- und
Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene für die Betreuung zu
50 % und für März, April und Mai zu 25% zu übernehmen. Diese Beteiligung ist
bereits in den o.g. Beträgen enthalten.
Unter verstärkter
Einbeziehung der IT und der vorhandenen digitalen Daten wird die Verwaltung
versuchen, eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Es besteht keine Klimarelevanz
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 060201 |
Förderung von Kindern im
Alter von 0 bis 6 Jahren Förderung von Kindern und
Jugendlichen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
0601010010 |
421100 |
Kostenbeiträge KTP |
398.000 |
||
2021 |
0601010030 / 0601010050 |
433110 |
Elternbeiträge Kita |
1.110.500 |
||
2021 |
0602010170 |
433110 |
Elternbeiträge OGS |
712.000 |
||
2021 |
0602010180 / 0602010190 |
433110 |
Elternbeiträge VGS(+) |
210.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich im
Gegensatz zur o. a. Planung folgende Erträge: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0601010010 |
421100 |
Kostenbeiträge KTP |
360.629 |
||
2021 |
0601010030 / 0601010050 |
433110 |
Elternbeiträge Kita |
1.008.996 |
||
2021 |
0602010170 |
433110 |
Elternbeiträge OGS |
635.525 |
||
2021 |
0602010180 / 0602010190 |
433110 |
Elternbeiträge VGS(+) |
200.577 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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