Betreff
Coronabedingte Aussetzung der Elternbeiträge für Betreuung (Kita/OGS/VGS//VGS+/MCS) von Kindern im Zuge von COVID-19 für die Monate Februar, März, April, Mai, 2021
Vorlage
WP 20-25 SV 51/080
Aktenzeichen
III / SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verzichtet auf die vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate März, April, Mai 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und

24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,

13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

 

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des

Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und

offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder nicht.

 

Da der entstehende Minderertrag von 224.774,12 Euro gem. § 8 der Haushaltssatzung zu entsprechenden Minderaufwendungen führt, beschließt der Rat eine überplanmäßige Aufwandsermächtigung in Höhe von 125.000 Euro im Produkt 060101 und in Höhe von 100.000 Euro im Produkt 060201. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits für Januar 2021 hat das Land NRW erklärt, 100% der oben genannten Elternbeiträge zu übernehmen. Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 16.06.2021 darauf verständigt, dass die Kommunen für Februar 2021 vollständig und für März, April, Mai 2021 zu 50% auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung in Kita, Kindertagespflege, OGS, VGS, VGS+, MCS verzichten und diese entsprechend aussetzen.

 

Die Verwaltung hatte bereits vorgeschlagen, auf Antrag einen Zuschuss für die Mittagsverpflegung in den Monaten Februar, März und April 2021 zu gewähren, wenn die Leistung überwiegend nicht in Anspruch genommen worden ist.

 

Den Einnahmeausfall für die Betreuungssysteme des Monats Februar teilen sich Land NRW und Kommune je zur Hälfte, für die Monate März, April und Mai tragen das Land und die Kommunen pro Monat je 25% der Kosten, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesgesetzgeber, die als sicher gilt.

 

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Eltern aufgefordert, ihre Kinder nicht in die Einrichtungen zu schicken, teilweise kam es in den genannten Monaten zu (Teil-)Schließungen von Kindertagesbetreuungsangebote und schulischer Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Daher soll auf die volle / anteilige Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von den Beitragspflichtigen für die Kinderbetreuung für die Monate Februar, März, April und Mai 2021 verzichtet werden. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder nicht.

 

In der fortlaufenden Situation der Corona-Pandemie benötigen betroffene Eltern ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Daher ist durch eine Entscheidung des Rates die Rechtsgrundlage für die Nichterhebung der Elternbeitragspflicht für den Monat Februar und die Monate März, April und Mai 2021 (anteilige Aussetzung 50%; Anteil Stadt 25%) bezüglich der Betreuungsbeiträge zu den oben genannten Bedingungen zu schaffen.

 

Wenn man die Beitragsforderungen für die Betreuung in Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Schule für Februar, März, April und Mai 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag bei den Kostenbeiträgen von rd. 449.500 Euro für die vier Monate zu rechnen, die sich wie folgt aufteilen:

 

Produkt 060101 (Kita/Kindertagespflege)

Monat 02.2021

geplanter Ertrag

 Minderertrag

davon 50% städt. Anteil

davon 50% Anteil Land

Kosten- und Elternbeiträge

112.058,00 €

 112.058,00 €

56.029,00 €

56.029,00 €

Produkt 060201 (Betreuung Schule)

Monat 02.2021

geplanter Ertrag

Minderertrag

davon 50% städt. Anteil

davon 50% Anteil Land

Kosten- und Elternbeiträge

69.478,00 €

69.478,00 €

34.739,00 €

34.739,00 €

Produkt 060101 (Kita/Kindertagespflege)

Monate 03.21 - 05.21

geplanter Ertrag

Minderertrag

davon 25% städt. Anteil

davon 25% Anteil Land

Kosten- und Elternbeiträge

331.385,50 €

165.692,75 €

82.846,37 €

82.846,38 €

Produkt 060201 (Betreuung Schule)

Monate 03.21 - 05.21

geplanter Ertrag

Minderertrag

davon 25% städt. Anteil

davon 25% Anteil Land

Kosten- und Elternbeiträge

204.639,00 €

102.319,50 €

51.159,75 €

51.159,75 €

 

 

Der gesamte Minderertrag beläuft sich auf 449.548,25 €, der städtische Anteil liegt für diesen Zeitraum bei insgesamt 224.774,12 €. Die notwendige Deckung des städt. Anteils erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.

 

 

Die Koalitionsfraktionen haben vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Februar 2021 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene für die Betreuung zu 50 % und für März, April und Mai zu 25% zu übernehmen. Diese Beteiligung ist bereits in den o.g. Beträgen enthalten.

 

Unter verstärkter Einbeziehung der IT und der vorhandenen digitalen Daten wird die Verwaltung versuchen, eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Es besteht keine Klimarelevanz

 

 

 

 

 

WP 20-25 SV 51/080

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

 

060201

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0601010010

421100

Kostenbeiträge KTP

398.000

2021

0601010030 / 0601010050

433110

Elternbeiträge Kita

1.110.500

2021

0602010170

433110

Elternbeiträge OGS

712.000

2021

0602010180 / 0602010190

433110

Elternbeiträge VGS(+)

210.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich im Gegensatz zur o. a. Planung folgende Erträge:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0601010010

421100

Kostenbeiträge KTP

360.629

2021

0601010030 / 0601010050

433110

Elternbeiträge Kita

1.008.996

2021

0602010170

433110

Elternbeiträge OGS

635.525

2021

0602010180 / 0602010190

433110

Elternbeiträge VGS(+)

200.577

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

Franke