Betreff
Neubau einer KiTa im Holterhöfchen
Vorlage
WP 20-25 SV 26/010
Aktenzeichen
IV/26.2-Neubau KiTa im Holterhöfchen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

1.  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte auf einem städtischen Grundstück als Bauherr zu planen und zu bauen.
Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH wird aus dem verbindlich in Aussicht gestellten Dienstleistungsverhältnis zum Projektmanagement entlassen.

 

2.  Die bisher der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) bezüglich dieses Projektes entstandenen Kosten sind der Gesellschaft entsprechend der gezahlten Architekten- und Ingenieurhonorare zuzüglich eines „Management-Fees“ von 6% zu erstatten.
Die IGH wird gebeten, eine entsprechende Schlussrechnung (inkl. des Architektenhonorars bis einschließlich der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung) zu erstellen und die Ergebnisse der Planung mit Weitertragung ihrer vollen Nutzungs- und Gewährleistungsrechte auf die Stadt zu übertragen.

3.  Für die Kosten zu Punkt zwei sowie für die weiteren Planungs- und Baukosten des Projekts werden die im Produkt 011303 „Investitionen“ unter der Investition IO26240035 „Ankauf einer KITA - Am Holterhöfchen“ im Finanzplan in Zeile 24 „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken“ zur Verfügung stehenden Mittel bei der gleichen Investition in die Zeile 25 für die Durchführung von Baumaßnahmen übertragen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zuletzt hat die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/065 „Kita ´Holterhöfchen´ / Werkvertrag Generalunternehmen“ über den Sachstand zum Neubau einer fünfgruppigen KiTa auf einem Grundstück im Bereich Holterhöfchen berichtet.
Die Sitzungsvorlage wurde im Hauptausschuss (in seiner Funktion als „delegierter“ Rat) am 12.05.2020 zur Kenntnis genommen.

 

 

Situation:

 

Aufgrund der im Hinblick auf eine zügige Projektumsetzung fehlenden personellen Kapazitäten in der Verwaltung war bisher beabsichtigt, die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH - im Folgenden: IGH - mit der Planung und Projektleitung des Neubaus zu beauftragen. Diese sollte den Neubau inkl. Außenbereich auf dem städtischen Grundstück schlüsselfertig errichten. Mit der Abnahme sollte die Stadt Hilden den Neubau kaufen, um ihn dann einem freien Träger zum Betrieb einer Kindertagesstätte zu vermieten.

 

Die Vergabe des Projektauftrags an die IGH sollte ohne weitere Ausschreibung in Form einer Inhouse-Vergabe erfolgen, da die voraussichtlichen Planungs-, Bau- und Projektleitungskosten laut bisher vorliegender Kostenschätzung aus Mitte 2020 unterhalb des entsprechenden EU-Vergabe-Schwellenwerte von 5,35 Mio. Euro liegen.

 

Ein erheblicher Anteil der Kosten für den Neubau sollte durch Investitionszuschüsse des Landes NRW für den Ausbau von Plätze in Kindertageseinrichtungen finanziert werden.

In mehreren Anläufen hat die Verwaltung deshalb den Landschaftsverband Rheinland (LVR) um Auskunft gebeten, ob die beabsichtigte Vorgehensweise zum Neubau und Kauf der KiTa und die anschließende Vermietung an einen Träger die Vorgaben nach ANBest-G, § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Verwaltungsvorschriften erfüllt und dieses Vorgehen nicht förderschädlich ist.

 

Leider erhielt die Stadtverwaltung erst mit E-Mail vom 15.06.2021 die Auskunft, dass „im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinien zum investiven Platzausbau U6 in Kindertageseinrichtungen … leider die Finanzierung des Kaufs einer schlüsselfertig erstellten Kindertageseinrichtung nicht vorgesehen ist. Auch die von Ihnen beschrieben zusätzlich entstehenden Kosten für die Herrichtung des Grundstückes wären im Rahmen der DIN 276 nicht förderfähig.“

 

 

Problem:

 

Neben dieser Auskunft, die der bisher angestrebten Projektabwicklung die Finanzierung entzieht, besteht ein Risiko hinsichtlich der EU-Vergabe-Schwellenwerte.
Vor dem Hintergrund der zurzeit „galoppierenden“ Preise für Baumaterialien ist damit zu rechnen, dass die im Rahmen der fortzuschreibenden Planung zu erstellende Kostenberechnung höhere voraussichtliche Kosten für das Bauprojekt ausweist.
Bei der bisher knappen Unterschreitung laut Kostenschätzung wird es wahrscheinlich, dass die berechneten Kosten über den EU-Schwellenwerten liegen werden.

Aus diesem Grund muss auch die IGH als Auftragnehmer einer öffentlichen Körperschaft sämtliche von der EU vorgeschriebenen Vergabevorschriften einhalten. Somit entfällt der Vorteil der freieren Vertragsgestaltung durch die IGH.

 

 

Lösungsvorschlag:

 

Am 17.06.2021 wurde die Situation unter Beteiligung des Beratungs- und Prüfungsamtes, des Amtes für Gebäudewirtschaft, der Geschäftsführung der IGH und den Dezernatsleitungen II, III und IV besprochen und folgende Lösung abgestimmt:

 

Im Zuge der Aufstellung des Stellenplans 2021 hat der Rat die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung im Bereich architektonischer Projektbetreuung um eine Vollzeitstelle erweitert. Neben einer nachhaltigeren Auflösung des vorliegenden Investitions- und Unterhaltungsstaus war mit der Einrichtung der Stelle auch die zügige Planung in 2021 und Umsetzung (möglichst in 2022) eines Neubaus eines Funktionsgebäudes am Sportplatz Schützenstraße verbunden.

 

Ein 0,5-Anteil dieser Stelle wird zum 01.07.2021 durch eine neue Mitarbeiterin besetzt.

 

Unter der Voraussetzung, dass der Rat akzeptiert, dass das Projekt zum Neubau eines Funktionsgebäudes am Sportplatz Schützenstraße gegenüber den bisherigen Bauprojekten und dem Neubau einer KiTa im Holterhöfchen in der Bearbeitungspriorität zurücksteht und dass das Projekt „Haus des Lernens“ am Standort Beethovenstraße um ein Jahr - und somit voraussichtliche Nutzungsaufnahme im Jahr 2026 - geschoben wird, würden dadurch personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, nunmehr doch die Projektbetreuung für den Neubau der fünfgruppigen KiTa als Bauherr seitens der Verwaltung zu übernehmen.

 

Obwohl die IGH noch keine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Hilden getroffen hat, hat sie aber im Hinblick auf die eindeutigen Absichtserklärungen und auf Aufforderung durch die Stadt Architekten und Ingenieure zur Projektvorbereitung beauftragt, um das Projekt möglichst zügig umzusetzen. Das umfasste neben dem erwähnten Verkehrsgutachten die Machbarkeitsstudie, erste Brandschutzprüfungen sowie die Abstimmung des Raumprogramms mit dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichen Jugendhilfeträger.

Hierfür müsste die Stadt der IGH die entsprechend der erbrachten Leistungen entstandenen Kosten ersetzen, zuzüglich einer Erstattung für die Eigenleistungen der IGH.

 

Auf diese Arbeiten zur Projektvorbereitung könnte die Stadtverwaltung aufsetzen, um die weiteren Planungsschritte durchzuführen.

 

Daher ist mit der IGH abgestimmt, dass die IGH die Ingenieurkosten für den Verkehrsplaner sowie die Architektenleistungen bis zur Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung (einschließlich der Kostenberechnung) schlussrechnen würde. Sie würde dann der Stadt Hilden die Ergebnisse zur weiteren Verwendung überlassen.

 

Der Architekt ist seitens der IGH bis einschließlich der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung beauftragt. Die Stadt würde diesen Auftrag übernehmen.

 

Bei der Vergabe der weiteren Architekten- und Ingenieurleistungen (z.B. Planung des Außenbereichs) ist zu überprüfen, welche vergaberechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind.

 

Weiterhin sollte es aus Sicht der Stadtverwaltung wie bei der IGH Ziel sein, das Projekt in Form eines Generalunternehmervertrags öffentlich auszuschreiben und möglichst schlüsselfertig erstellen zu lassen.

 

 

Finanzierung:

 

Laut bisheriger Kostenschätzung - natürlich unter der Annahme, dass das Projekt unter der Federführung der IGH komplett abgewickelt wird - belaufen sich die Projektkosten (ohne zusätzliche Kosten für den Straßenumbau im öffentlichen Bereich ‚Am Feuerwehrhaus/Am Holterhöfchen‘ und ohne Finanzierung sowie Grundstück) auf:

 

1. Gebäude, ca. 1.250 m² x 2.550 €/m²                                                                3.187.500,00 €

2. Außenanlagen (laut ursprünglicher Kostenschätzung von Amt 66)                 ~ 755.000,00 €

3. Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Gebäude und Verkehrsflächen, Ersatzpflanzung
                                                                                                                               ~ 250.000,00 €

4. Baunebenkosten für 1. und 3., ca. 22%                                                            ~ 755.000,00 €

5. „Management-Fee“ für die IGH, 6%                                                                 ~ 300.000,00 €


Gesamt Brutto, gerundet,                                                                             ca. ~ 5.250.000,00 €

 

Dabei handelt es sich um eine grobe Schätzung nach den allgemein üblichen Einheitspreisen aus Mitte 2020. Fachplanungen sind noch nicht beauftragt und somit die diesbezüglichen voraussichtlichen Kosten auch nur seitens des Architekten geschätzt.

 

Bei einer Abwicklung durch die Stadtverwaltung entfällt das „Management-Fee“ teilweise.
Teilweise deshalb, weil es für die bisherigen Projektarbeiten - wie oben erläutert - gezahlt werden muss. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Projekts zur Unterstützung der Stadtverwaltung als Bauherr noch zusätzliche Projektsteuerungs- und Ingenieurleistungen eingekauft werden müssen.

 

 

Im Haushalt 2020/2021 sind im Produkt 011303 „Investitionen“ des Amts für Gebäudewirtschaft unter der Investition IO26240035 „Ankauf einer KITA - Am Holterhöfchen“ im Finanzplan Zeile 24 „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken“ 3.500.000 € in 2021 dargestellt.
Aus diesem Betrag wurden 160.000 € als Deckung für überplanmäßige Ausgaben zum Umbau der der Sekundarschule (WFR - 100.000 €) und der GGS Schalbruch (Dach Umkleidetrakt Turnhalle - 60.000 €) herangezogen und stehen zurzeit somit nicht dem Neubauprojekt zur Verfügung.

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen bei der gleichen Investition in die Zeile 25 zur Durchführung von Baumaßnahmen übertragen werden, wenn die Stadt selber Bauherr für den Neubau wird.

 

Im Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ des Tiefbau- und Grünflächenamtes sind unter der Investition IO66260046 „Neubau Außenanlage KITA Holterhöfchen“ im Finanzplan Zeile 26 „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen“ 440.000 € in 2021 dargestellt.
Da mit der Herstellung des Außenbereichs der KiTa nicht in 2021 zu rechnen ist, wurde aus diesem Betrag eine Deckung von 280.000 € für die überplanmäßige Ausgabe zur Sanierung des Kunstrasens der Bezirkssportanlage Bandsbusch bereitgestellt (Rat 09.12.2020, SV 66/008).

 

Eine weitere Auszahlung aus Investitionstätigkeiten ist bei der Investition IO66260009 für die Erneuerung der Spielgeräte Kita Holterhöfchen 18 in Höhe von 200.000 € in Zeile 26 - Ausz. f.d. Erwerb von bewgl. Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2021 eingeplant.
Auch aus diesem Betrag wurde bereits ein Teilbetrag in Höhe von 49.631 € zu Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Kauf von Fahrzeugen herangezogen.

 

Die Restbeträge reichen aus heutiger Sicht aus, die Außenanlagenplanung zu beauftragen und eine entsprechende Kostenberechnung erstellen zu lassen, die Grundlage für eine neue Etatisierung des Baus der Außenanlagen sein wird.

 

 

Somit steht zurzeit im Jahr 2021 eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3.650.369 € für den Neubau der KiTa zur Verfügung.

 

 

Sollte der Rat der Beschlussempfehlung folgen, wird die Verwaltung nach Auswertung der von der IGH zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen (inkl. Kostenberechnung) im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen über die Finanzierung und Darstellung des Projektes im Haushalt weiter berichten.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26240035

Ankauf einer KITA - Am Holterhöfchen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO26240035

Zeile 24

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken

3.340.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO26240035

Zeile 25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

3.340.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer