Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Kämmerin, bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 folgende Eckwerte als Jahresergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnungen (Zeile 26 (Teil-)Ergebnisplan) zur Erstellung des Ergebnisplans anzuwenden:
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Haushaltsjahr 2022 |
Finanzplanung 2023 |
Finanzplanung 2024 |
Finanzplanung 2025 |
Dezernat I |
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Dezernat II |
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Dezernat III |
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Dezernat IV |
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Summe Dezernate I-IV |
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Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) ist der Rat für den Beschluss der Haushaltssatzung zuständig. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird von der Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält u.a. die Festsetzung des Haushaltsplans im Ergebnisplan und die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 entsprechend des einbrachten Entwurfes wird die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2021 einen Bestand von 16.052 TEUR ausweisen. Unter Zugrundelegung der Haushaltsplanung 2021 und der Finanzplanung 2022 wird die Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2022 vollständig verbraucht sein und zusätzlich wird eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2022 notwendig sein.
Gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW wäre die Stadt Hilden zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung der Haushaltssatzung in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant wäre, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.
Dem Rat der Stadt Hilden wurde am 09.12.2020 die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 und die sich daraus ergebende voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals zur Kenntnis gegeben. Unter Anwendung dieser Entwicklung wären die o.g. Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW erfüllt und damit die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtend.
Zur Erhaltung der langfristigen Handlungsfähigkeit und der Aufrechterhaltung der finanzpolitischen Souveränität der Stadt Hilden soll gemäß Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt das Defizit in den nächsten Haushaltsjahren gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung in einem solchen Maße reduziert wird, dass die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage nur in zulässigem Maße erfolgt. Hierzu fasst der Rat der Stadt Hilden folgenden Eckwertebeschluss als Grundalge für die Haushaltsplanaufstellung 2022:
Für die Haushaltsplanung 2022 wird die Verwaltung aufgefordert, einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der einem festgelegten maximalen Defizit entspricht, welches aus dem Bestand der allgemeinen Rücklage abgeleitet wird. Dazu werden für die vier Dezernate Mindest-Deckungsbeiträge (Dez. II) bzw. maximale Zuschussbedarfe (Dez. I, III, IV) aufgerufen. Es sind mit dem Haushaltsplanentwurf geeignete Maßnahmen aufzurufen, mit denen die Aufgabenerledigung innerhalb dieser Eckwerte erfolgen kann.
Dabei gilt folgende Zuordnung der Produkte zu den Dezernaten:
Dezernat I
010101 Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen
010201 Dienste der Verwaltungsführung u. Repräsentation
010202 Datenschutz
010301 Förderung d. Gleichstellung v. Frauen und Männern
011501 Paten- und Partnerschaften
010701 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
021301 Statistiken
021401 Durchführen von Wahlen
011004 Organisationsangelegenheiten
010608 Dienstleistungen der Zentralen Vergabestelle
011101 Rechts- und Versicherungsangelegenheiten
150101 Wirtschaftsförderung
Dezernat II
010401 Personal- und Schwerbehindertenvertretung
010501 Durchführung der Rechnungsprüfung
010601 Dienstleistungen für die Verwaltung/Hauptamt
010801 Personalmanagement
010804 Personalservice
010901 Haushaltsangelegenheiten
010906 Buchhaltungsangelegenheiten
010907 Vollstreckungsangelegenheiten
010908 Verwaltung der Steuern und sonstigen Abgaben
011001 Technikunterstützte Informationsverarbeitung
020101 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
020201 Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
020206 Marktangelegenheiten
020702 Überwachung des ruhenden Verkehrs
020703 Straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen
021001 Zentrale Bürgerdienste
021101 Standesamtsangelegenheiten
021501 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
021601 Maßnahmen zur Gefahrenvorbeugung
021701 Maßnahmen Notfallrettung
150404 Städt. Beteiligungen an Unternehmen
160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft
170101 Stiftungen
Dezernat III
010104 Geschäftsführung für die Beiräte
030101 Grundschulen
030103 Sekundarschule
030104 Gymnasium
030106 Förderschule
030107 Beteiligungen (Berufs-/Gesamt-/Förderschulen)
030201 Schulverwaltungsangelegenheiten
040103 Kulturelle Veranstaltungen
040201 Kulturförderung
040401 Zweckverband VHS Hilden-Haan
040501 Betreiben einer städt. Musikschule
040601 Betreiben einer Stadtbücherei
040701 Museumsarbeit
040801 Stadtarchiv Hilden
050101 Seniorenarbeit
050201 Hilfe in besonderen Lebenslagen
050301 Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII)
050303 Hilfen nach AsylBLG
050304 Hilfen zur Arbeit
050401 Rentenberatung
050501 Hilfen zur Integration
060101 Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren
060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
060201 Förderung von Kindern und Jugendlichen
060301 Bereitstell. v. Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien
060305 Beratungsangebote für Familien und Bildung
060311 Jugendhilfe im Strafverfahren
060312 Kindschaftsrechtsangelegenheiten
060313 Unterhaltsvorschuss
060316 Psychologische Beratungsangebote
070102 Maßnahmen der Gesundheitsförderung
080101 Bereitstellung von Sportanlagen
080201 Sport-, Vereins- und Verbandsförderung
100402 Wohnungsangelegenheiten
100501 Wohngeld
100801 Hilfen für Wohnungslose
Dezernat IV
010604 Technische Dienstleistungen/Bauhof
010605 Fuhrparkmanagement
010607 Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat
011201 Grundstücksmanagement - unbebaute Grundstücke
011301 Gebäudeunterhaltung
011302 Bewirtschaftung
011303 Investitionen
080102 Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen
090101 Stadtplanung
090301 Vermessungs- und Geodatenmanagement
090501 Grundstücksneuordnung und -wertermittlung
100101 Bauaufsicht
100301 Denkmalschutz und -pflege
110202 Abfallwirtschaft
110302 Stadtentwässerung
120101 Verkehrsflächen und Brücken
120104 Verkehrsentwicklungsplanung
120105 Straßenreinigung und Winterdienst
130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer
130303 Wald- und Forstwirtschaft
130601 Bestattungswesen
140101 Umweltschutz
Die entsprechenden Vorgaben für die Dezernate werden in einer Tischvorlage zur Ratssitzung übermittelt. Soweit die Verwaltung aus sachlichen Erwägungen und veränderten Rahmenbedingungen von diesen Vorgaben abweicht, ist hierzu laufend an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu berichten.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister