Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die Fortführung der Hildener Ehrenamtskarte für weitere drei Jahre.
Der Rat bittet die Verwaltung, die Angebote für die ehrenamtliche Tätigen zu
prüfen und im bisherigen Rahmen bleibend gegebenenfalls aktueller und weiterhin
attraktiv aufzufrischen.
Erläuterungen und Begründungen:
Im April 2011 beschloss der Rat der Stadt, alle freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre zu befristen und dem Rat zeitnah zur Überprüfung und Beratung vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 beantragte die FDP-Fraktion die „sukzessive erweiterte Einführung der Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011“.
Die Inhalte des Konzepts zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine freiwillige Leistung und wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.6.2005 beschlossen und zuletzt mit Ratsbeschluss vom 30.10.2018 erneut bestätigt.
Das Konzept sieht im zweijährigen Rhythmus verschiedene Maßnahmen vor, für die jeweils bereits im Vorjahr Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft in geraden Jahren die Reservierung der Stadthalle für den Dankesabend sowie in ungeraden Jahren neben der Ehrenamtsbörse in der Hildener Innenstadt die Vorbereitung zur Verleihung des Ehrenamtspasses.
Das vom Rat der Stadt Hilden im Jahr 2005 verabschiedete Konzept zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Hilden sieht u.a. alle zwei Jahre die Ausgabe von Ehrenamtskarten an bis zu 100 ehrenamtlich engagierte Personen vor, die sich in besondere Weise verdient gemacht haben. Sie wird entsprechend seit 2006 für jeweils zwei Jahre vergeben.
Somit werden bereits vor den Beratungen zum Haushalt finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Konzept bereits vor den Haushaltsplanberatungen zur Entscheidung vorgelegt.
Derzeit ergibt sich, mit Auslaufen des 2-jährigen Geltungszeitraumes zum Ende 2021, die Gelegenheit die Auswahl zwischen der Hildener- und der NRW Landeslösung treffen zu können.
Im Jahre 2008 führte die Landesregierung die Ehrenamtskarte NRW ein. Eine Anfrage des Landrates, ob die Stadt Hilden sich an diesem Konzept beteiligen wolle, wurde 2009 negativ beantwortet, da sich zu diesem Zeitpunkt
a) Die Ehrenamtskarte Hilden gerade erst eingeführt war
b) Finanzierung der NRW-Karte nicht klar, Kosten entsprechend nicht absehbar und berechenbar waren
c) Akzeptanz der NRW-Karte sowohl seitens der zu beteiligenden Gemeinden wie auch bei den Begünstigten noch nicht einschätzbar war.
Zwischenzeitlich (Stand April 2021) haben mehr als 280 Kommunen in NRW die Landeskarte eingeführt. Aus dem Kreis Mettmann beteiligen sich die Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath. Hingegen nehmen Mettmann, Langenfeld und Hilden bislang nicht teil.
Zielgruppen
Ehrenamtskarte
Hilden (siehe auch Anlage Richtlinien Ehrenamtspass der Stadt Hilden)
Mit dem Ehrenamtspass
Hilden sollen in erster Linie Personen geehrt werden, deren Wirken regelmäßig
nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt wird. Herausgehobene Funktionen in
einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze werden daher nur in Ausnahmefällen vom
Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass ausgezeichnet.
Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens
fünfjährige regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.
Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine
Aufwandsentschädigung von maximal 15 EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen
werden.
Insgesamt erhalten maximal 100 Personen alle zwei Jahre
eine Karte. Im Regelfall soll die Karte nicht zweimal nacheinander verliehen
werden. Es erfolgt eine Auswahl durch eine Jury.
Ehrenamtskarte NRW
Mit der
Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre
Wertschätzung gegenüber allen Menschen ausdrücken, die sich in
überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren.
Als grundlegende
Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder
bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro
Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen
Einrichtung oder freien Vereinigung.
Die Ehrenamtskarte
soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr
Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen
erhalten. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements,
können die Kommunen selber festgelegen. Jeder Antragsteller, der die
Voraussetzungen erfüllt, erhält die Ehrenamtskarte NRW durch die Gemeinde
überreicht.
Vergünstigungen
Ehrenamtskarte Hilden
Mit der Ehrenamtskarte Hilden verbunden sind
Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder
regionaler Einrichtungen:
Für eine Person Jahresgebühr der
Stadtbücherei
Zwei Eintrittskarten aus dem Veranstaltungsangebot
des Kulturamtes
Besuch des Neanderthal Museums für bis zu
zwei Personen oder eine Familie
Büchergutscheine
Blumengutschein
1 Stunde Tretboot oder Ruderbootfahren / 1
Strandbadbesuch am Unterbacher See
Zwei Weckmänner
20 % Ermäßigung auf den regulären
Eintrittspreis in den Bädern der Stadt Hilden
Gesamtwert (jährlich) bis zu 120 €
Ehrenamtskarte NRW
Das Projekt "Ehrenamtskarte" wurde
bisher in über 250 Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen
eingeführt. Weitere Kommunen haben bereits den Ratsbeschluss zur Einführung der
Karte erwirkt und werden in Kürze ebenfalls dem Projekt beitreten. NRW-weit
stehen über 4.500 Vergünstigungen zur Verfügung.
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte
können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in
Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen,
Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen
bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw. aber auch Vergünstigungen,
die Versicherungen Vereine oder Einzelhandel gewähren.
Prinzipiell gelten die Vergünstigungen
landesweit. Es ist jedoch möglich, vor Ort Sonderaktionen durchzuführen, die
sich gezielt an die heimischen Karten-Inhaberinnen und -Inhaber richten, um
sich bei ihnen in besonderer Weise zu bedanken.
Diese sind in einer mobilen App-Anwendung [Ehrensache.NRW]
verfügbar und benutzerfreundlich anwendbar.
Kosten
Ehrenamtskarte Hilden
Die Kosten der
Ehrenamtskarte Hilden teilen sich auf in:
Materialkosten
Karte einschl. Druck: ca.
0,80 €/Karte
Auslobung
eines Preises für das Ehrenamtskartenmotiv (alle zwei Jahre) 350 €
Druckkosten für das Bonusheft (jährlich) zw.
400 und 600 €
Ausgegeben
werden ca. 100 Karten und jährlich dieselbe Anzahl Bonushefte.
Hinzu kommen
Erstattungen im Zusammenhang mit den Gutscheinen des Bonusheftes (100 Hefte mit
ca. 100 € Gutscheinwert), die sich im Schnitt zwischen 2.500 und 5.000 €
bewegen, wobei Erstattungen für eigene (städtische) Angebote hier nicht eingerechnet sind.
Nachfolgend
eine Darstellung der Gesamtkosten (ohne Kartendruck) min./max. seit 2006 und
fortlaufend die letzten 5 Jahre
Neben den Materialkosten entstehen
hauptsächlich die Kosten für die Vorbereitung, Koordination, Auswertung und
Erstellung der Ehrenamtskarten (im 2 Jahres Rhythmus) und Bonusheft (jährlich).
Beginnend in April/Mai werden Vorschläge der Vereine ver- und bearbeitet, die
Entwürfe für Karten und Bonusheft erstellt, abgestimmt, freigegeben und
gedruckt. Der Prozess endet Mitte Dezember mit dem Versand an die ausgewählten
Ehrenamtler. Der personelle Aufwand nur für die Verwaltung lässt sich hierfür
gemittelt von 2 Jahren auf ~ 50 h/Jahr beziffern.
In dieser Betrachtung nicht enthalten sind
die jeweils jährlich entstehenden Aufwendungen für die Organisation der
Ehrenamtsabende oder der Ehrenamtsmesse in der Hildener Innenstadt.
Ehrenamtskarte NRW
Das Land NRW leistet einen
öffentlichkeitswirksamen Beitrag und stellt Materialien in Form von Flyern,
Plakaten und Aufklebern zur Verfügung.
In der Einführungsphase
(Informationsveranstaltungen, Werbung der Vergünstigungspartner, Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, etc.) muss mit einem leicht erhöhten personellen Aufwand
gerechnet werden.
Der Druck der Ehrenamtskarten erfolgt für
die erste Ausgabenrunde kostenfrei; die Karten werden vom Land NRW zur
Verfügung gestellt. Der rein finanzielle Aufwand reduziert sich auf den Druck
von Infomaterialien (z.B. Antrag zur Ehrenamtskarte) und Portokosten, die aber
durch die sog. Anschubfinanzierung des Landes NRW abgedeckt werden. Sobald die
Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen Land und Kommune
unterzeichnet ist, würde der Kommune die Anschubfinanzierung ausgezahlt.
Für den Einsatz der NRW Karte für Hilden
sollten städtische und lokale Vergünstigungen neu akquiriert werden. Eine
Auffrischung und Verbreiterung des Angebotes würde vermutlich sowohl lokal als
auch regional zur Steigerung der Attraktivität Hildens beitragen.
Im Vergleich zur Ehrenamtskarte Hilden würden
auf jeden Fall die Kosten oder Bindung der Ressourcen für die Erstellung und
Auswahl eines Motives, den Druck des Bonusheftes, die Abfrage und das
Auswahlprocedere der 100 Ehrenamtler und Erstattungen an Dritte entfallen.
Vergleich und Fazit:
Hier, komprimiert, die aus unserer Sicht
wichtigsten Kriterien:
·
Hilden:
exklusiv und attraktiv, da durch Jury begrenzt ausgewählt, Alleinstellung im
Kreis und Land, lokale Vergünstigungen, Personal und Kostenaufwand.
·
NRW:
freizügigere Kriterien, überregionale Vergünstigungen, durch mobile Apps
unterstützt, verringerter Personal und Kostenaufwand, Anschubfinanzierung durch
Staatskanzlei NRW.
Anlage: Richtlinien Ehrenamtspass der Stadt
Hilden
Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Hilden
am 28. Juni 2005 beschlossenen Konzeptes zur Förderung ehrenamtlichen und
bürgerschaftlichen Engagements wird Personen, die sich im besonderen Masse um
das Wohl der Allgemeinheit in Hilden verdient gemacht haben, ein Ehrenamtspass
verliehen. Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die
Anerkennung seiner für den Nächsten und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen
bescheinigt und diese würdigt.
Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100
begrenzt. Die Kriterien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft
sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus
- 1
Vertreter kath. Kirche (1 Vertreter der ev. Kirche wird zukünftig
hinzukommen)
- 1
Vertreter Arbeiterwohlfahrt
- 1
Vertreter Stadtsportverband
- 1
hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr
- 1
Mitarbeiter Kulturamt
- 1
Mitarbeiter Jugendamt
- 1
Mitarbeiter Bürgermeisterbüro
- Schiedsmann
Der Arbeitskreis hat festgelegt:
- Voraussetzung
für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige
regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.
- Für die
Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von
maximal 15,-- EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.
- Der
Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.
- Zur Auswahl
der Personen, die den Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die
Vereine, Institutionen und sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig
angeschrieben und um Einreichung von bis zu drei Vorschlägen gebeten.
Unabhängig davon kann jeder Bürger/jede Bürgerin, der/die eine Person
kennt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für andere engagiert,
jederzeit einen Vorschlag einreichen.
- Jeder
Vorschlag soll eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht worin das besondere Engagement besteht.
Soweit die eingereichten Vorschläge die
Anzahl von 100 überschreiten, erfolgt eine Auswahl durch den Arbeitskreis
Ehrenamtspass unter Berücksichtigung der dargelegten Verdienste. Die Auswahl
erfolgt in jedem Fall anonymisiert.
Mit den Pässen verbunden sind
Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder
regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen werden festgelegt durch den
Arbeitskreis Ehrenamtspass.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
Dienste der
Verwaltungsführung u. Repräsentation |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/. |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021-2024 |
0102016020 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
5.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
11/2021 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Team Bürgermeisterbüro s. Erläuterungen und Begründung
zur SV |
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Vermerk Orga |