Betreff
Befristung freiwillige Leistungen, Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements/Ehrenamtspass
Vorlage
WP 20-25 SV 01/042
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Hildener Ehrenamtskarte für weitere drei Jahre. Der Rat bittet die Verwaltung, die Angebote für die ehrenamtliche Tätigen zu prüfen und im bisherigen Rahmen bleibend gegebenenfalls aktueller und weiterhin attraktiv aufzufrischen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im April 2011 beschloss der Rat der Stadt, alle freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre zu befristen und dem Rat zeitnah zur Überprüfung und Beratung vorzulegen. Im Rahmen der Haushalts­planberatungen 2015 beantragte die FDP-Fraktion die „sukzessive erweiterte Einführung der Über­prüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011“.

 

Die Inhalte des Konzepts zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine freiwillige Leistung und wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.6.2005 beschlossen und zuletzt mit Ratsbeschluss vom 30.10.2018 erneut bestätigt.

 

Das Konzept sieht im zweijährigen Rhythmus verschiedene Maßnahmen vor, für die jeweils bereits im Vorjahr Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft in geraden Jahren die Reservierung der Stadthalle für den Dankesabend sowie in ungeraden Jahren neben der Ehrenamtsbörse in der Hildener Innenstadt die Vorbereitung zur Verleihung des Ehrenamtspasses.

 

Das vom Rat der Stadt Hilden im Jahr 2005 verabschiedete Konzept zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Hilden sieht u.a. alle zwei Jahre die Ausgabe von Ehrenamtskarten an bis zu 100 ehrenamtlich engagierte Personen vor, die sich in besondere Weise verdient gemacht haben. Sie wird entsprechend seit 2006 für jeweils zwei Jahre vergeben.

Somit werden bereits vor den Beratungen zum Haushalt finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Konzept bereits vor den Haushaltsplanberatungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Derzeit ergibt sich, mit Auslaufen des 2-jährigen Geltungszeitraumes zum Ende 2021, die Gelegen­heit die Auswahl zwischen der Hildener- und der NRW Landeslösung treffen zu können.

 

Im Jahre 2008 führte die Landesregierung die Ehrenamtskarte NRW ein. Eine Anfrage des Landrates, ob die Stadt Hilden sich an diesem Konzept beteiligen wolle, wurde 2009 negativ beantwortet, da sich zu diesem Zeitpunkt

 

a)    Die Ehrenamtskarte Hilden gerade erst eingeführt war

b)    Finanzierung der NRW-Karte nicht klar, Kosten entsprechend nicht absehbar und berechenbar waren

c)    Akzeptanz der NRW-Karte sowohl seitens der zu beteiligenden Gemeinden wie auch bei den Begünstigten noch nicht einschätzbar war.

 

Zwischenzeitlich (Stand April 2021) haben mehr als 280 Kommunen in NRW die Landeskarte eingeführt. Aus dem Kreis Mettmann beteiligen sich die Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath. Hingegen nehmen Mettmann, Langenfeld und Hilden bislang nicht teil.

 

Zielgruppen

 

Ehrenamtskarte Hilden (siehe auch Anlage Richtlinien Ehrenamtspass der Stadt Hilden)

 

Mit dem Ehrenamtspass Hilden sollen in erster Linie Personen geehrt werden, deren Wirken regelmäßig nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt wird. Herausgehobene Funktionen in einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze werden daher nur in Ausnahmefällen vom Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass ausgezeichnet.

Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.

Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von maximal 15 EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.

Insgesamt erhalten maximal 100 Personen alle zwei Jahre eine Karte. Im Regelfall soll die Karte nicht zweimal nacheinander verliehen werden. Es erfolgt eine Auswahl durch eine Jury.

 

Ehrenamtskarte NRW

 

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber allen Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren.

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.

 

Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, können die Kommunen selber festgelegen. Jeder Antragsteller, der die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Ehrenamtskarte NRW durch die Gemeinde überreicht.

 

Vergünstigungen

 

Ehrenamtskarte Hilden

 

Mit der Ehrenamtskarte Hilden verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen:

 

Für eine Person Jahresgebühr der Stadtbücherei

Zwei Eintrittskarten aus dem Veranstaltungsangebot des Kulturamtes

Besuch des Neanderthal Museums für bis zu zwei Personen oder eine Familie

Büchergutscheine

Blumengutschein

1 Stunde Tretboot oder Ruderbootfahren / 1 Strandbadbesuch am Unterbacher See

Zwei Weckmänner

20 % Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis in den Bädern der Stadt Hilden

 

Gesamtwert (jährlich) bis zu 120 €

 

Ehrenamtskarte NRW

 

Das Projekt "Ehrenamtskarte" wurde bisher in über 250 Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt. Weitere Kommunen haben bereits den Ratsbeschluss zur Einführung der Karte erwirkt und werden in Kürze ebenfalls dem Projekt beitreten. NRW-weit stehen über 4.500 Vergünstigungen zur Verfügung.

 

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw. aber auch Vergünstigungen, die Versicherungen Vereine oder Einzelhandel gewähren.

 

Prinzipiell gelten die Vergünstigungen landesweit. Es ist jedoch möglich, vor Ort Sonderaktionen durchzuführen, die sich gezielt an die heimischen Karten-Inhaberinnen und -Inhaber richten, um sich bei ihnen in besonderer Weise zu bedanken.

 

Diese sind in einer mobilen App-Anwendung [Ehrensache.NRW] verfügbar und benutzerfreundlich anwendbar.

 

Kosten

 

Ehrenamtskarte Hilden

 

Die Kosten der Ehrenamtskarte Hilden teilen sich auf in:

Materialkosten Karte einschl. Druck:                                                                   ca. 0,80 €/Karte

Auslobung eines Preises für das Ehrenamtskartenmotiv (alle zwei Jahre)                         350 €

Druckkosten für das Bonusheft (jährlich)                                                         zw. 400 und 600 €

 

Ausgegeben werden ca. 100 Karten und jährlich dieselbe Anzahl Bonushefte.

Hinzu kommen Erstattungen im Zusammenhang mit den Gutscheinen des Bonusheftes (100 Hefte mit ca. 100 € Gutscheinwert), die sich im Schnitt zwischen 2.500 und 5.000 € bewegen, wobei Erstattungen für eigene (städtische) Angebote hier nicht eingerechnet sind.

Nachfolgend eine Darstellung der Gesamtkosten (ohne Kartendruck) min./max. seit 2006 und fortlaufend die letzten 5 Jahre

 

Neben den Materialkosten entstehen hauptsächlich die Kosten für die Vorbereitung, Koordination, Auswertung und Erstellung der Ehrenamtskarten (im 2 Jahres Rhythmus) und Bonusheft (jährlich). Beginnend in April/Mai werden Vorschläge der Vereine ver- und bearbeitet, die Entwürfe für Karten und Bonusheft erstellt, abgestimmt, freigegeben und gedruckt. Der Prozess endet Mitte Dezember mit dem Versand an die ausgewählten Ehrenamtler. Der personelle Aufwand nur für die Verwaltung lässt sich hierfür gemittelt von 2 Jahren auf ~ 50 h/Jahr beziffern.

 

In dieser Betrachtung nicht enthalten sind die jeweils jährlich entstehenden Aufwendungen für die Organisation der Ehrenamtsabende oder der Ehrenamtsmesse in der Hildener Innenstadt.

 

Ehrenamtskarte NRW

 

Das Land NRW leistet einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag und stellt Materialien in Form von Flyern, Plakaten und Aufklebern zur Verfügung.

 

In der Einführungsphase (Informationsveranstaltungen, Werbung der Vergünstigungspartner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, etc.) muss mit einem leicht erhöhten personellen Aufwand gerechnet werden.

 

Der Druck der Ehrenamtskarten erfolgt für die erste Ausgabenrunde kostenfrei; die Karten werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt. Der rein finanzielle Aufwand reduziert sich auf den Druck von Infomaterialien (z.B. Antrag zur Ehrenamtskarte) und Portokosten, die aber durch die sog. Anschubfinanzierung des Landes NRW abgedeckt werden. Sobald die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen Land und Kommune unterzeichnet ist, würde der Kommune die Anschubfinanzierung ausgezahlt.

 

Für den Einsatz der NRW Karte für Hilden sollten städtische und lokale Vergünstigungen neu akquiriert werden. Eine Auffrischung und Verbreiterung des Angebotes würde vermutlich sowohl lokal als auch regional zur Steigerung der Attraktivität Hildens beitragen.

 

Im Vergleich zur Ehrenamtskarte Hilden würden auf jeden Fall die Kosten oder Bindung der Ressourcen für die Erstellung und Auswahl eines Motives, den Druck des Bonusheftes, die Abfrage und das Auswahlprocedere der 100 Ehrenamtler und Erstattungen an Dritte entfallen.

 

Vergleich und Fazit:

 

Hier, komprimiert, die aus unserer Sicht wichtigsten Kriterien:

·        Hilden: exklusiv und attraktiv, da durch Jury begrenzt ausgewählt, Alleinstellung im Kreis und Land, lokale Vergünstigungen, Personal und Kostenaufwand.

 

·        NRW: freizügigere Kriterien, überregionale Vergünstigungen, durch mobile Apps unterstützt, verringerter Personal und Kostenaufwand, Anschubfinanzierung durch Staatskanzlei NRW.  

 

Anlage: Richtlinien Ehrenamtspass der Stadt Hilden

Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Hilden am 28. Juni 2005 beschlossenen Konzeptes zur Förderung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements wird Personen, die sich im besonderen Masse um das Wohl der Allgemeinheit in Hilden verdient gemacht haben, ein Ehrenamtspass verliehen. Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die Anerkennung seiner für den Nächsten und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen bescheinigt und diese würdigt.

Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100 begrenzt. Die Kriterien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus

  • 1 Vertreter kath. Kirche (1 Vertreter der ev. Kirche wird zukünftig hinzukommen)
  • 1 Vertreter Arbeiterwohlfahrt
  • 1 Vertreter Stadtsportverband
  • 1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr
  • 1 Mitarbeiter Kulturamt
  • 1 Mitarbeiter Jugendamt
  • 1 Mitarbeiter Bürgermeisterbüro
  • Schiedsmann

 

Der Arbeitskreis hat festgelegt:

 

  • Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.

 

  • Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von maximal 15,-- EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.

 

  • Der Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.

 

  • Zur Auswahl der Personen, die den Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die Vereine, Institutionen und sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig angeschrieben und um Einreichung von bis zu drei Vorschlägen gebeten. Unabhängig davon kann jeder Bürger/jede Bürgerin, der/die eine Person kennt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für andere engagiert, jederzeit einen Vorschlag einreichen.
  • Jeder Vorschlag soll eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht worin         das besondere Engagement besteht.

 

Soweit die eingereichten Vorschläge die Anzahl von 100 überschreiten, erfolgt eine Auswahl durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass unter Berücksichtigung der dargelegten Verdienste. Die Auswahl erfolgt in jedem Fall anonymisiert.

 

Mit den Pässen verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen werden festgelegt durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010201

Dienste der Verwaltungsführung u. Repräsentation

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/.

Zeile

Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2021-2024

0102016020

13

Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen

5.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

11/2021

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 (hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

Team Bürgermeisterbüro

 

s. Erläuterungen und Begründung zur SV

 

Vermerk Orga