Betreff
Bewohnerparkzone für die Hagdornstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 61/040
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Parkplatzsituation ist bereits jetzt mehr als angespannt.

Besucher der Fußgängerzone, des Seniorenheims, der Kirchen, sowie Menschen, die in der Fußgängerzone arbeiten, nutzen die Parkplätze dort, so dass wie, die Anwohner, bereits jetzt lange einen Parkplatzsuchen müssen (was der Umweltbelastung und auch der sicheren Nutzung für Radfahrer nicht zuträglich ist).

 

Wenn nun noch 7 Parkplätze wegfallen, wird die Situation noch angespannter.

 

Ich sehe bei Anwohnerparkplätze nur Vorteilefür alle und so bitte ich um wohlwollende Prüfung, bzw. um evtl. Weiterleitung an zuständige Gremien.


Antragstext:

 

Hiermit beantrage ich für die Hagdornstraße Anwohnerparkplätze.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit (Nr. 6: verkehrsplanende Maßnahmen von besonderer Bedeutung; Nr. 7: Anlegung von Parkplätzen, Fußgängerzonen und Radwegen) entscheidungsbefugt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Hagdornstraße ist eine mittelbare Folge der Umsetzung der vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen Einrichtung von Fahrradstraßen. Der im Bürgerantrag gewünschte Bereich für eine Bewohnerparkzone betrifft die erste Baustufe des Ausbaus, der folgende Straße umfasst: Hagdornstraße, Augustastraße, Hagelkreuzstraße und Schulstraße.

 

Im Falle der Hagdornstraße führt die Umsetzung der Fahrradstraßen-Planung in einem 40m langen Abschnitt östlich der Friedenstraße auf der Südseite zu einem Wegfall von sieben öffentlichen Parkplätzen.

 

Dies bedingt sich aus den erforderlichen Platz-Anforderungen: für eine Fahrradstraße ist eine Fahrgassenbreite von mind. 3,50m erforderlich, hinzukommen beidseitig Sicherheitstrennstreifen von 0,50m. Dies lässt sich in dem genannten Straßenabschnitt nur durch den Wegfall der dortigen Parkplätze erreichen.

 

Die eingeschränkten Platzverhältnisse und ihre Folgen für die Neuaufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche wurde seitens der Verwaltung ausführlich in der entsprechenden Beschlussvorlage dargestellt (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/153; beraten im Stadtentwicklungsausschuss am 20.11.2019), so dass durch den Ausschuss eine Entscheidung gefällt werden konnte. Diese fiel zugunsten des Wegfalls der sieben öffentlichen Parkplätze aus; eine Beschlussalternative für ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg fand keine Mehrheit.

 

Bewohnerparken:

 

Hinweis:

Um den Informationsstand zu der Thematik „Anwohnerparken/Bewohnerparken“ zu vereinheitlichen, sind dieser Sitzungsvorlage nochmals Ausführungen der Verwaltung aus den vergangenen Jahren als Anlage beigefügt. Diese sollten sowohl grundlegende Fragen zur Thematik beantworten als auch die Situation in Hilden detailliert darstellen.

 

Anträge zur Einrichtung von neuen Bewohnerparkzonen oder zur Abschaffung von Bewohnerparkzonen hat es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder gegeben. Erst jüngst wurde im Stadtentwicklungsausschuss über das Thema beraten (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/026; Beratung am 05.05.2021). Grundlage für die stadträumliche Anordnung der Bewohnerparkzonen ist der Beschluss der zuständigen Gremien schon aus dem Jahr 1995/96, außerhalb der unmittelbaren Innenstadt möglichst keine Bewohnerparkzonen einzurichten. Nach Norden hin war und ist die Berliner Straße die Grenze, über die bisher nicht herausgegangen wurde.

Dementsprechend gibt es heute folgende Bewohnerparkzonen in Hilden:

 

Bewohnerparkzone I Heiligenstraße/Südstraße/Kolpingstraße/Westseite Kirchhofstraße

Bewohnerparkzone II Ostseite Benrather Straße/Klotzstraße/Robert-Gies-Straße/Schulstraße

Bewohnerparkzone III Südseite Berliner Straße/Bismarckstraße

Bewohnerparkzone IV Am Rathaus/Mühlenstraße

Bewohnerparkzone V An der Gabelung/Mühlenhof/westl. Walder Straße/Gartenstraße

Bewohnerparkzone VI Neustraße (tlw.)/Itterstraße/Wehrstraße/Seidenweberstraße

Bewohnerparkzone VII nördl. Pungshausstraße/Kilvertzheide (tlw.)

 

Bei der Ausweisung von Bewohnerparkzonen wurde in Hilden großer Wert gelegt auf eine sachgerechte allgemeinwohlorientierte Abwägung zwischen den Anwohnerinteressen und den Besuchern der Innenstadt. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass der Innenstadtbereich Hildens aus einer kleinteiligen Mischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen auf engem Raum besteht. Es handelt sich um eine komplexe Situation, bei der diverse Anforderungen mit einander in Übereinstimmung gebracht werden müssen (Besucher der Innenstadt, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Kunden).

 

Die bisherigen Regelungen rund um das Thema Parken werden diesem Anspruch gerecht. Der vorhandene öffentliche Parkraum wird effektiv genutzt. Flexible Regelungen berücksichtigen dort, wo es möglich ist, gleich mehrere Ansprüche (etwa durch die zusätzliche Bewirtschaftung von Parkplätzen in Bewohnerparkzonen mit Parkscheinautomaten). Auch die im Antrag geschilderten Nutzungen bzw. Nutzergruppen entsprechen diesem Grundsatz, für den öffentliche Parkplätze bereitgestellt werden.

 

Sollten durch diese Regelungen im Einzelfall dennoch individuelle Ungerechtigkeiten/ Unannehmlichkeiten entstehen, so ist dies leider nicht immer vermeidbar. Gemäß der prinzipiellen Ausrichtung auf das Allgemeinwohl kann das Instrument „Bewohnerparkzone“ zum einen nicht den gewünschten Parkplatz vor der Haustür oder auch nur in unmittelbarer Nähe sichern. Auch mit einem Bewohnerparkausweis muss man u.U. mit weiter entfernten Parkplätzen zufrieden sein. Zum anderen kann die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums keine privaten Stellplatzprobleme lösen. Denn diese öffentlichen Parkplätze stehen vom Grundsatz her nicht für präferierte oder privilegierte Einzelinteressen zur Verfügung, sondern sind für die Allgemeinheit vorbehalten. Jeder Kfz-Halter ist daher zunächst selbst für seine eigene Parkmöglichkeit verantwortlich. Bei der Genehmigung von neuen Nutzungen wird deshalb darauf geachtet, dass jeweils auch eigene private Stellplätze nachgewiesen werden.

 

 

Hagdornstraße

 

Der Antrag bezieht sich inhaltlich zunächst auf den Abschnitt der Hagdornstraße zwischen Friedenstraße und Hochdahler Straße.

 

Tatsächlich aber darf zur sachgerechten Beurteilung des öffentlichen Stellplatzbedarfs hier nicht nur dieser Abschnitt betrachtet werden. Vielmehr ist es erforderlich, auch Nachbarstraßen in die Betrachtung einzubeziehen, die von der Einrichtung der Fahrradstraße und von einer „Parkplatzknappheit“ betroffen sind.

 

Die derzeitige stadträumliche Anordnung der Bewohnerparkzonen hat ihren Grund darin, dass in der Innenstadt die Nutzungsmischung und der Stellplatzbedarf durch die hohe Dichte und die unterschiedlichen Anforderungen am größten ist. Von der Innenstadt nach außen in die angrenzenden Wohngebiete nimmt der Stellplatzbedarf kontinuierlich ab, bis dann die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewohnerparkbevorrechtigung nicht mehr vorliegen. Dies ist im hier beantragten Bereich aus Sicht der Verwaltung der Fall. Die Berliner Straße stellt in diesem Zusammenhang wegen der begrenzten Querungsmöglichkeiten eine faktische Barriere für den Parksuchverkehr, aber auch eine psychologische Schwelle dar, die von vielen Besuchern der Innenstadt ungern überschritten wird. Daher ist in der Grundsatzentscheidung in den Jahren 1995/96 festgelegt worden, die Bewohnerparkzonen auf die Innenstadt zu beschränken.

 

 

Beschlussempfehlung

 

Beschwerden über tatsächlich oder angeblich fehlende private Stellplätze kommen im gesamten Stadtgebiet vor; aus fachlicher Sicht kann diesen aber weder im beantragten Bereich noch anderswo durch eine Reservierung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum und ihrem Entzug für die Allgemeinheit begegnet werden.

 

Verkehrsplanerisch ist der bisherige Umgang der Stadt Hilden, das Thema Bewohnerparkzonen auf den unmittelbaren Innenstadtbereich zu beschränken, zielführend. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der öffentliche Straßenraum nur dann seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann, wenn er auch wirklich öffentlich ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag daher, auch wenn er subjektiv sicher nachvollziehbar ist, abgelehnt werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Mit der Entscheidung für die Einrichtung einer Fahrradstraße für den Bereich von Hagdornstraße und Augustastraße war gleichzeitig auch verbunden, den nicht vermehrbaren öffentlichen Straßenraum zugunsten von Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr umzuverteilen. Damit wurde hier klimafreundlicher Mobilität der Vorrang gegeben.

Dies ist erforderlich, wenn auch die Stadt Hilden einen Beitrag zu einem besseren Stadtklima leisten will.