Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet auf Antrag der Fraktion Allianz für Hilden
in den Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen
als 2. stellv. beratendes Mitglied
für Axel
Behner (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Thomas Schlak (sB))
in den Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege
als 2. stellv. beratendes Mitglied
für Birgit Behner (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Sieglinde Herberg (sB))
in den Paten und Partnerschaftsausschuss
als 2. stellv. beratendes Mitglied
für Sebastian Nolte (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Ernst Kalversberg (RM))
in den Rechnungsprüfungsausschuss
als 2. stellv. beratendes Mitglied
für Roland Krüger (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Manfred Herberg (sB))
in den Schul- u. Sportsausschuss
als 2. stellv. beratendes Mitglied
für Oliver Kohl (sB) Reihenfolge Reserveliste
(anstelle von Sebastian Nolte (sB))
in den Stadtentwicklungsausschuss
als 2. stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für Darius Behner (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Kerstin Knott (Rm))
in den Wahlprüfungsausschuss
als 1. stellv. beratendes Mitglied
für Heike Richarz (sB) Anita Bergner (sB)
(anstelle von Sieglinde Herberg (sB))
als 2. stellver. beratendes Mitglied
für Heike Richarz (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Anita Bergner (sB))
in den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
als 2. stellv. beratendes Mitglied
für Jerome Knott (sB) Reihenfolge
Reserveliste
(anstelle von Roland Krüger (sB))
in den Arbeitskreis Sicherheit und Ordnungspartnerschaften
als stimmberechtigtes Mitglied
anstelle von Manfred Herberg (sB) Heike
Richarz (sB)
als 1. stimmberechtigtes
Mitglied
für Heike Richarz (sB) Reihenfolge Reserveliste
Erläuterungen und Begründungen:
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates.
Soweit stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt
werden, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. Hierfür kann entweder für jedes Ausschussmitglied ein namentlich
bestimmter Stellvertreter benannt werden, oder es werden für jeden Ausschuss
aufgrund eines entsprechenden Wahlvorschlags der Fraktionen mehrere
Stellvertreter gewählt, die in der Reihenfolge dieses Vorschlags zur Vertretung
berufen sind. Es ist auch möglich, als Stellvertreterregelung die
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in der Reihenfolge der Reserveliste
beschließen zu lassen. Die Reihenfolge ergibt sich aus den jeweiligen
Reservelisten.
Die beantragte Umbesetzung ist gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister