Betreff
Temporäre Ausnahmeregelung von der Dienstanweisung gemäß § 32 Kommunalhaushaltsverordnung NRW
Vorlage
WP 20-25 SV 20/039
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Rat der Stadt Hilden nehmen gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) Kenntnis von einer temporären Ausnahmeregelung von der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 (WP 14-20 SV 20/157) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) Kenntnis von der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung genommen.

 

In der o. g. Dienstanweisung ist unter Punkt 6.4 folgendes geregelt:

 

Die Dienstkräfte der zentralen Buchhaltung haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben sorgfältig und unverzüglich zu erledigen und in ihrem Aufgabengebiet auf die Sicherheit der Buchführung und des Zahlungsverkehrs zu achten. Der Verdacht von Unregelmäßigkeiten ist, auch wenn er sich nicht auf das eigene Aufgabengebiet bezieht, dem / der Verantwortlichen für die Finanzbuchhaltung unverzüglich anzuzeigen. Den Dienstkräften obliegen insbesondere die Pflicht zur unverzüglichen Einleitung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens nach Fälligkeitsablauf sowie die beschleunigte Abwicklung der Verwahrgelder und Vorschüsse.

 

Ich habe am 21.05.2021 folgendes angeordnet:

 

Ich ordne hiermit an, dass das Mahn- und Vollstreckungswesen für die Abgabenarten

           „4410 - verlässliche Grundschule“,

           „4510 - OGATA“, 

           „4710 - Verpflegung an Hildener Schulen“ und

           „7580 - Kindergartengebühren“

für die Zeiträume Februar (insoweit vorsorglich) bis Juli 2021 abweichend von der/den einschlägigen Dienstanweisung/en bis auf weiteres ausgesetzt wird. Ich bitte, die entsprechenden Forderungen bis auf weiteres nicht beizutreiben.

 

Diese temporäre Ausnahmeregelung von der Dienstanweisung für den Finanzbuchhaltung wird hiermit dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und dem Rat der Stadt Hilden zur Kenntnis gegeben.

 

 

gez.

Dr.  Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010906 Buchhaltungsangelegenheiten

010907 Vollstreckungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke