Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung des
Jugendhilfeausschusses, den Übergangskontrakt mit der Evangelischen
Kirchengemeinde über den Betrieb der Kinder- und Jugendeinrichtung
SonderBar für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.
- Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung mit den Trägern
die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2022 abzustimmen. Die
Kontrakte sollen ab dem 01.01.2023 bis zum 30.06.2026 gelten.
- Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die
Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger
anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im
Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 03.03.2021
beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/046 den
Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 (KJFP). Die Aufstellung des KJFPs
berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit dem
Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen
einher: Alle Kontraktsummen konnten nur geringfügig erhöht werden und es wurde
beschlossen, die Jugendeinrichtungen Treffpunkt 41 und die Dependance des
Jugendclubs im Hildener Osten nicht fortzuführen.
Wesentliche Auswirkungen des neuen Kontraktes mit der Evangelischen
Kirchengemeinde auf den Leistungsumfang der SonderBar
Die Kinder- und Jugendarbeit in der SonderBar wird überwiegend über Mittel der Evangelischen Kirchengemeinde finanziert. Der städtische Zuschuss (20.000€) sichert die Fortführung des Leistungsumfangs in der Stadtmitte im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes.
Stand der
Kontraktverhandlungen/ Zwischenkontrakt
Die Verwaltung
wurde mit dem oben genannten Beschluss beauftragt, entsprechend der im KJFP
dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Kontrakte mit den Trägern
auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Trotz vieler Gespräche
konnte bislang in einzelnen Punkten noch kein Konsens gefunden werden. Im Kern
geht es dabei um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des
tatsächlichen Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet
werden soll. Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der
Zielsetzung, die Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu
vereinheitlichen.
Als
Übergangslösung soll zunächst ein Zwischenkontrakt bis 31.12.2022 abgeschlossen
werden. Hierdurch wird eine kontraktlose Zeit vermieden und Zeit gewonnen für
die Klärung der noch offenen Fragen zur Ausgestaltung des Kontraktes bis zum
30.06.2026. Der Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2022 abgeschlossen
sein.“
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 060107 |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0601070060 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
15.758,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Mittel
sind im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten. Franke |
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