Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den beigefügten Bericht zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Antrag der CDU Fraktion aus Juni 2019, hat die Verwaltung eine Untersuchung der Schülerwanderung bei weiterführenden Schulen in Hilden vorgenommen.
„Die CDU Fraktion der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung zum nächsten Ausschuss für Schule und Sport ein Konzept für die weiterführenden Schulen zu erstellen. Dieses Konzept soll sowohl die Entwicklung der Anmeldezahlen sowie der zu erwartenden Schülerzahlen der städtischen weiterführenden Schulen, als auch der kirchlichen Ersatzschulen, wie auch der Bettine von Arnim Gesamtschule enthalten. Dabei ist an einen Zeitraum beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 bis zum Schuljahr 2024/25 gedacht. Darüber hinaus soll das Konzept auch die Schülerwanderungen beinhalten.“
Die Verwaltung reagierte auf diesen Antrag und stellte folgendes fest:
„Die Verwaltung ist sich der Notwendigkeit
der Fortschreibung einer Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden
Schulen im Sekundarbereich I und II in städtischer Trägerschaft bewusst und hat
bereits erste Schritte eingeleitet. Durch die Aufnahme von Finanzmittel in den
Haushalt 2019 ist die Verwaltung in der Lage, Kontakt mit Instituten zur
Beratung und Begleitung aufnehmen, nach Auswahl eines Anbieters das weitere
Vorgehen abstimmen und zeitlich planen.
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule und Sport in der kommenden Sitzung ein Planungskonzept vorlegen. Ein erster Zwischenstand wird nicht vor Sommer 2020, erste verwertbare Ergebnisse der SEP nicht vor Ende 2020 zu erwarten sein. Die notwendigen Finanzmittel sind in 2020 bereitzustellen.“
In der folgenden Sitzung legte die Verwaltung den Zeitplan zur Umsetzung dieses Vorhabens vor:
Zeitplan Schulentwicklungsprozess aus Oktober 2019
Handlungsschritt |
Zeitliche Einordnung |
Beteiligung |
Projektvereinbarung |
November 2019 |
Verwaltung GEBIT |
Datensammlung |
November/Dezember 2019 |
Verwaltung/IT NRW/GEBIT |
Raumerfassung |
November/Dezember 2019 |
Verwaltung/GEBIT |
Erstellung einer Prognose |
Januar 2020 |
GEBIT |
Vorstellung der Prognose |
Februar 2020 |
Begleitgruppe |
Schulbegehungen und Gespräche |
Februar 2020 |
Schulleitungen, GEBIT Verwaltung |
Ergebnisse der Schulbegehungen |
März 2020 |
Begleitgruppe |
Erarbeitung der Handlungsempfehlungen |
ab März 2020 |
Begleitgruppe, Obere Schulaufsichtsbehörde |
Erstellung des Abschlussberichtes |
abhängig von Handlungsempfehlungen |
GEBIT |
Erstellung einer Vorlage für den Rat |
Abhängig vom Abschlussbericht |
Verwaltung |
Wie am vorliegenden Bericht erkennbar, konnten die Handlungsschritte, bis auf den letzten Punkt der Tabelle, abgearbeitet werden. Eine Beschlussvorlage für den Rat wurde bislang nicht erarbeitet, eine Begründung erfolgt später imText dazu.
Zunächst einmal ist verwaltungsseitig festzustellen, dass die Umsetzung des Projektes mit zeitlichem Verzug und bislang auch noch nicht abschließend erfolgte.
Hintergrund dafür sind die erheblichen Prozessstörungen durch die Umstände der Covidpandemie. Die Prozessschritte bis März 2020 konnten konsequent und auch im vorgesehenen zeitlichen Rahmen bearbeitet werden. Danach geriet der Motor, auf Grund der zeitweise völlig unkalkulierbaren Rahmenbedingungen, erheblich ins Stocken. Die endlichen Ressourcen der Fachverwaltung waren zu einem erheblichen Anteil auf die Bewältigung der Pandemiefolgen fokussiert.
Dies ging hauptsächlich auf Kosten einer transparenten und konsistenten Beteiligungsstruktur. Insbesondere die Einbeziehung der Begleitgruppe konnte nicht im erwünschten Maße erfolgen. Die Qualität der ermittelten Ergebnisse der Schülerströme und deren Prognosen war demgegenüber bereits im März 2020 weitgehend abgeschlossen und das Zahlenwerk ist aussagefähig und belastbar.
Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, diesen Bericht dem Ausschuss für Schule und Sport zur Kenntnis zu bringen. Es ist jedoch ausdrücklich festzustellen, dass es sich hier um einen Zwischenstand handelt. Daher erfolgt jetzt auch noch nicht der letzte Arbeitsschritt einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes mit Beschlussfassung im Rat.
Das vorgelegte Zahlenwerk verdeutlicht, dass es keine akute Gefährdung eines bestehenden Schulsystems in Hilden gibt.
Alle Standorte sind auf Grund der Prognosen sowohl räumlich, wie auch strukturell mittelfristig als gesichert zu betrachten. Dennoch bleibt die Erkenntnis, dass es gerade für das kommunale Schulsystem Handlungsbedarfe gibt. Diese könnten schulorganisatorischer Art sein oder durch eine innerschulische Entwicklung der 3 betroffenen Schulsysteme vorangetrieben werden.
Schulorganisatorische Maßnahmen wie Umwidmung, Schließung oder Neugründung sind eng durch sowohl landespolitische Vorgaben, wie auch durch Regularien der oberen Schulaufsichtsbehörde eingegrenzt. Für Hilden kommt die Diversität der Schullandschaft mit 4 Schultypen in 4 unterschiedlichen Schulträgerschaften hinzu. Die strukturelle Veränderung eines Schultypus löst Auswirkungen auf das gesamte System aus. Schulorganisatorische Maßnahmen sind nur durchsetzbar, wenn sie von einer hohen Übereinkunft der verantwortlichen Akteure getragen sind. Zukünftige landespolitische Vorgaben können den Rahmen für solche Maßnahmen weiterhin entscheidend beeinflussen.
Unterhalb der Ebene der schulorganisatorischen Maßnahmen ergeben sich verschiedene Handlungsoptionen im Bereich einer innerschulischen Entwicklung oder von Abstimmungen auf örtlicher Ebene unter den Schulträgern.
- Marie-Collinet-Sekundarschule
Weitere Stärkung des Schulprofils der Schule als Schule des gemeinsamen Lernens
Weitere Entwicklung des Bildungscampus Holterhöfchen zu einem beruflichen Chancenzentrum
Weitere Entwicklung des Bildungscampus Holterhöfchen bei präventiven Angeboten
Weitere Intensivierung der Kooperationsstrukturen der Schulen im Bildungscampus
Verbesserung einer koordinierten Öffentlichkeitsarbeit im Sozialraum Holterhöfchen
- Helmholtz-Gymnasium
Klärung des Status der Schule als Schule des Gemeinsamen Lernens und der damit verbundenen Förderschwerpunkte mit der BZR Düsseldorf
- Schulträgerabstimmung
Intensivierung der Kooperation der Schulträger durch Gesprächsformate auf übergeordneter Ebene
Engere Abstimmung und passgenauere Verteilung der SchülerInnen im Übergang der Jahrgangsstufe 4 und 5
- Gemeinschaft
der Hildener Grundschulen
Passgenauere Beratung von Schülerinnen und Eltern beim Übergang zwischen Jahrgangsstufe 4 und 5
Entwicklung eines Übergangsmodells „Auf in die Schule II“
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, die Beratungen über das weitere Vorgehen im Herbst dieses Jahres fortzusetzen und dazu die existierende Begleitgruppe zu reaktivieren. Das strategische Vorgehen kann aus der Prognose der Schülerwanderung im Bericht der GEBIT abgeleitet werden.
Die oben dargestellten Handlungsoptionen werden durch die Verwaltung unabhängig einer strategischen Entscheidung inhaltlich vorangetrieben. Die weitere Aufwertung des Bildungscampus Holterhöfchen ist in jeder Entscheidungsvariante eine zukunftsweisende Investition. Die Verwaltung legt dazu Teilkonzepte zu den Themen:
- Beruflicher Übergang
- Schulabsentismus
- Quartiersbezogenes Management im Sozialraum Holterhöfchen
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister