Betreff
Neufassung des Kontraktes mit der SPE Mühle über den Betrieb des Jugendclubs
Vorlage
WP 20-25 SV 51/071
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses, den Übergangskontrakt mit dem SPE Mühle e.V. über den Betrieb des Jugendclubs für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung mit den Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2022 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2023 bis zum 30.06.2026 gelten.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Am 03.03.2021 beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/046 den Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 (KJFP). Die Aufstellung des KJFPs berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit dem Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen einher: Alle Kontraktsummen konnten nur geringfügig erhöht werden und es wurde beschlossen, die Jugendeinrichtungen Treffpunkt 41 und die Dependance des Jugendclubs im Hildener Osten nicht fortzuführen.

 

Wesentliche Auswirkungen des neuen Kontraktes mit der SPE Mühle auf den Leistungsumfang des Jugendclubs

Im Rahmen des neuen Kontraktes für den Jugendclub der SPE Mühle wird die Dependance im Vereinsheim des SV Hlden Ost aufgeben. Der Jugendclub ist weiterhin mit einem offenen Sportangebot im Hildener Osten präsent. Ein intensiver Austausch mit dem SV Hilden Ost ist zugesagt. Die Kontraktsumme wird von 162.804€ auf 163.000€ angehoben.

 

Stand der Kontraktverhandlungen/ Zwischenkontrakt

Die Verwaltung wurde mit dem o.g. Beschluss beauftragt, entsprechend der im KJFP dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Kontrakte mit den Trägern auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Trotz vieler Gespräche konnte bislang in einzelnen Punkten noch kein Konsens gefunden werden. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des tatsächlichen Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet werden soll. Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der Zielsetzung, die Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu vereinheitlichen.

 

Als Übergangslösung soll zunächst ein Zwischenkontrakt bis 31.12.2022 abgeschlossen werden. Dies wird vom Träger ausdrücklich unterstützt. Hierdurch wird eine kontraktlose Zeit vermieden und Zeit gewonnen für die Klärung der noch offenen Fragen zur Ausgestaltung des Kontraktes bis zum 30.06.2026. Der Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Produkt 060107

 

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2021

060107

15

Transferaufwendungen

421.884

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Es ergeben sich nur geringfügige Änderungen der vertraglichen Verpflichtungen. Eine Änderung des Haushaltsansatzes erfolgt nicht.

 

Franke