Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung des
Jugendhilfeausschusses, den Übergangskontrakt mit dem SPE Mühle e.V. über
den Betrieb des Jugendclubs für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.
- Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung mit den Trägern
die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2022 abzustimmen. Die
Kontrakte sollen ab dem 01.01.2023 bis zum 30.06.2026 gelten.
- Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die
Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger
anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im
Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 03.03.2021 beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/046 den Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 (KJFP). Die Aufstellung des KJFPs berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit dem Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen einher: Alle Kontraktsummen konnten nur geringfügig erhöht werden und es wurde beschlossen, die Jugendeinrichtungen Treffpunkt 41 und die Dependance des Jugendclubs im Hildener Osten nicht fortzuführen.
Wesentliche Auswirkungen
des neuen Kontraktes mit der SPE Mühle auf den Leistungsumfang des Jugendclubs
Im Rahmen des neuen Kontraktes für den Jugendclub der SPE Mühle wird die Dependance im Vereinsheim des SV Hlden Ost aufgeben. Der Jugendclub ist weiterhin mit einem offenen Sportangebot im Hildener Osten präsent. Ein intensiver Austausch mit dem SV Hilden Ost ist zugesagt. Die Kontraktsumme wird von 162.804€ auf 163.000€ angehoben.
Stand
der Kontraktverhandlungen/ Zwischenkontrakt
Die Verwaltung wurde mit dem o.g. Beschluss beauftragt, entsprechend der im KJFP dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Kontrakte mit den Trägern auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Trotz vieler Gespräche konnte bislang in einzelnen Punkten noch kein Konsens gefunden werden. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des tatsächlichen Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet werden soll. Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der Zielsetzung, die Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu vereinheitlichen.
Als
Übergangslösung soll zunächst ein Zwischenkontrakt bis 31.12.2022 abgeschlossen
werden. Dies wird vom Träger ausdrücklich unterstützt. Hierdurch wird eine
kontraktlose Zeit vermieden und Zeit gewonnen für die Klärung der noch offenen
Fragen zur Ausgestaltung des Kontraktes bis zum 30.06.2026. Der
Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 060107 |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
060107 |
15 |
Transferaufwendungen
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421.884 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es ergeben
sich nur geringfügige Änderungen der vertraglichen Verpflichtungen. Eine Änderung
des Haushaltsansatzes erfolgt nicht. Franke |
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