Bericht 2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:
Folgende
Maßnahmen sollen - unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel - in 2021 und 2022 mit Priorität be- und erarbeitet werden:
1. B.003 Umstellung Fahrzeugpark auf möglichst emissionsarme Antriebstechniken - Fortsetzung
2. C.001 Sicherung und Entwicklung Stadtwald -
Fortsetzung
3. C.002 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen -
Fortsetzung
4. C.neu Fassadenbegrünung des östlichen Giebels des
Bürgerhauses
5. D.001 Erstellung von Starkregenkarten - Fortsetzung
6. D.002 Anlage / Erweiterung landschaftsgerechter
Regenrückhaltebecken - Fortsetzung
Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken Bruchhauser Kamp - Planung
Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken „Brucherhof“ /Westring - Planung
Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken Furtwänglerstr. - Planung
Teilmaßnahme: Regenrückhalte- und Versickerungsbecken Hochdahler Str./ Hoxbach
- Bau
7. E.neu Installation einer Photovoltaik-Anlage:
Grundschule Im Kalstert (Außenstelle Walder Straße)
7a: E.neu Installation einer
Photovoltaik-Anlage: Neubau des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Weidenweg
8. E.neu Überprüfung der Potentiale zur Installation
von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden
9. E.neu Neubau des Gärtnerhofes: Wärmeversorgung
durch Installation einer Erdwärmepumpe
10. F.004 Darstellung Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen
- Fortsetzung
Stand: 21.05.2021
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung
des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz wurde der Beschlussvorschlag auf
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN zu Punkt 7. (E.neu) dahingehend
ergänzt, dass nicht nur auf den Dächern des Neu- und Altbaus der Außenstelle
der Grundschule Im Kalstert an der Walder Straße sondern auch auf dem Neubau
des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Weidenweg eine Photovoltaik-Anlage errichtet
werden soll.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand: 03.05.2021
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Rat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP
14.20 SV 66/160/1 „Erstellung eines Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes
für Hilden: Bericht über die ersten Ergebnisse des Arbeitskreises der
Projektgruppe Klimaschutz“ neun Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen.
Am 23.09.2020 beschloss der Rat auf Grundlage eines Antrags der Fraktion ALLIANZ für Hilden die Erstellung und Pflege einer Auflistung aller vorgeschlagenen Maßnahmen zum Klimaschutz (Antrag „Klimaschutzvorhaben Prioritäten-Liste“ vom 27.05.2020). Diese Übersicht aller Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen durch die Verwaltung geprüft und nach Klimaschutz-Effizienz, sowie Umsetzbarkeit und personeller und finanzieller Auswirkungen bewertet und dem Rat eine sinnvolle Priorisierung vorgeschlagen werden.
Mit dieser Sitzungsvorlage nimmt sich
die Verwaltung dieser Aufgabe an.
Hinweise
zur Systematik des Berichts:
Im ersten Abschnitt werden alle für das Berichtsjahr relevanten Maßnahmen inkl. des aktuellen Bearbeitungsstandes dargestellt.
In dem zweiten Teil werden Vorschlägen für neue Maßnahmen unterbreitet.
Innerhalb der Kategorien werden die Maßnahmen
in folgende Themenbereiche einsortiert:
A. Städtebau/
Stadtentwicklung
B. Mobilität
C. Umwelt/ Natur/
Begrünung
D. Wasser
E. Energie
F. Sonstiges
G.
Öffentlichkeitsarbeit/ Bildung
Diese Einteilung in definierte Themenbereiche
ermöglicht langfristig eine schnelle inhaltliche Zuordnung der Maßnahmen. Jede
Maßnahme erhält eine einheitliche, gleichbleibende und einzige Kennziffer, die
unabhängig von der jeweiligen Kategorie in der die Maßnahme geführt wird, über
die gesamte Lebensdauer der Maßnahme gleichbleibt.
Systematik:
Kürzel
Themenbereich. XXX - Name der Maßnahme
Beispiel:
C.002 - Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen
I. Laufende
Maßnahmen
Die Übersicht und Priorisierung der laufenden Maßnahmen des
„Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes für Hilden“ geht zurück auf die im
Rat am 11.12.2019 beschlossene „Prioritätenliste“ (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
66/160/1). Nach Vorberatung im
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im
Haupt- und Finanzausschuss wurden hier neun Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen:
- B.001 Anlage von Fahrradstraßen
- B.003 Umstellung Fahrzeugpark
- C.001 Sicherung und Entwicklung Stadtwald
- C.002 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen
- D.001 Erstellung von Starkregenkarten
- D.002 Anlage / Erweiterung landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken
- D.003 Klimasensible Straßenraumgestaltung
- F.001 Klimaschutzmanager/in
- F.004 Darstellung Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen
Über die in der Prioritätenliste aufgenommenen neuen Maßnahmen hinaus konnten im Jahr 2020 folgende weitere Maßnahmen unterstützt bzw. umgesetzt werden:
- B.013 Veloroute durch Hilden
- C.007 Wassersäcke für Straßenbäume
- E.012 Energieberatungsstützpunkt Verbraucherzentrale im Rathaus
- F.008 Trinkwasserbrunnen Mittelstraße
B.001 Anlage von
Fahrradstraßen
(In SV 66/160/1 als „B1 Fahrradförderung“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Im
Stadtentwicklungsausschuss wurde am 20.11.2019 auf Grundlage einer
umfangreichen Fachplanung (SV WP 14-20 SV 66/153) der Umbau von insgesamt 4
Straßen in einem ersten Bauabschnitt im Jahr 2021 beschlossen. Nach einer
Verkehrserhebung im Jahr 2022 sollen weitere 6 Straßen in einem zweiten
Bauabschnitt im Jahr 2023 umgebaut werden. Es wurden Gesamtkosten von 324.000
€ beschlossen, wobei die Verwaltung für 2020 mit der Beantragung von
Fördermitteln in Höhe von 100.000€ für den ersten Bauabschnitt beauftragt
wurde. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Straßenbau |
Aktueller Stand: |
Die Entscheidung über den im Frühjahr 2020
gestellten Förderantrag wurde Ende 2020 durch den Fördermittelgeber
ausgesetzt, da keine weiteren Mittel für 2021 zur Verfügung standen. Daraufhin
beschloss der Rat am 09.12.2020, den ersten Bauabschnitt in 2021 ohne
Fördermittel (WP 20-25 SV 66/001) durchzuführen. |
Nächste Schritte: |
06.2021 - Umsetzung
des ersten Bauabschnitts in der Augustastraße, Hagdornstraße, Schulstraße und Hagelkreuzstraße |
B.003 Umstellung
Fahrzeugpark
(In SV 66/160/1 als „B3 Umstellung Fahrzeugpark“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Zur Verringerung der CO2-Emissionen sollen zukünftig
alternative Antriebstechniken zu fossilen Brennstoffen für den Fahrzeugpark
der Stadt Hilden geprüft und angeschafft werden. In den Haushaltsjahren
2020/2021 und der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel für
folgende Fahrzeuge mit E-Antrieb enthalten: Haushalt 2020: 1 x Vermessungsbus (60.000 €) [1] Haushalt 2021: 1 x Transporter Schreinerei (67.200 €) Haushalt 2024: 5 x Kehrrichtfahrzeuge (je 60.000 €) gesamt 300.000 € |
Zuständigkeit: |
Zentraler Bauhof |
Aktueller Stand: |
Vermessungsbus: Parallel dazu wird in der Rathaus Tiefgarage die entsprechende Ladeinfrastruktur durch die Stadtwerke hergestellt, wobei eine 80%ige Förderung in Höhe von 3.670 € durch das Landesprogramm progres.nrw – Emissionsarme Elektromobilität für den Anschluss in Anspruch genommen werden konnte.
|
Nächste Schritte: |
Die Auslieferung des Vermessungsbusses erfolgte am 04.05.2021. Die Auslieferung des Kehrrichtfahrzeugs erfolgt voraussichtlich im Juni 2021. |
C.001 Sicherung und
Entwicklung Stadtwald
(In SV 66/160/1 als „C.1 Sicherung und Entwicklung Stadtwald“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Im Hildener Stadtwald zeigten sich die
Folgen des Klimawandels durch Wetterextreme und vermehrten Schädlingsbefall.
Zweiteres allein führte zum Absterben von Fichtenbeständen auf rund 50.000m²
Fläche, welche nun wieder klimastabil bepflanzt und dann langfristig gepflegt
werden müssen. Die ab 2020 vorgesehenen Haushaltsmittel von 50.000 €/ Jahr (abzüglich
der pauschalen Kürzung zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzepts) stehen
im Unterhaltungsbudget des Dezernates IV zur Verfügung. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst |
Aktueller Stand: |
Nach der Fällung der abgestorbenen Fichten
sowie der Räumung und Pflanzvorbereitung der betroffenen Schadflächen durch
die Forstabteilung (siehe WP 14-20 SV 66/182) wurde nach Abschluss der
Pflanzflächenplanung, Sortiments- und Baumartenauswahl erfolgte die Vergabe
für den Einkauf von Pflanzmaterial und unterstützender Dienstleistungen für
Herbst 2020. |
Nächste Schritte: |
Es steht die Vorbereitung für die
entsprechenden Forstarbeiten für das Jahr 2021 an. |
C.002 Pflanzung von zusätzlichen
Straßenbäumen
(In SV 66/160/1 als „A1 Pflanzung von neuen Straßenbäumen“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Nachweislich
dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung. Deshalb sollen im Zeitraum 2020 -
2025 insgesamt 100 neue Straßenbäume gepflanzt werden. Die hierfür vorgesehenen
Mittel von 100.000€/Jahr (abzüglich der pauschalen Kürzung zur Abwendung
eines Haushaltssicherungskonzepts) stehen im Unterhaltungsbudget des
Dezernates IV zur Verfügung. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst |
Aktueller Stand: |
Im
Stadtentwicklungsausschuss wurden am 19.08.2020 die Standorte für die ersten
20 Straßenbäume beschlossen (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/176). Am
09.10.2020 wurde hierfür ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf,
Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz, gestellt. Der positive Bescheid
liegt seit dem 18.11.2020 vor. |
Nächste Schritte: |
Es steht die
Vorbereitung für die entsprechenden Pflanzarbeiten für das Jahr 2021/22 an. |
D.001 Erstellung von
Starkregenkarten
(In SV 66/160/1 als „D1 Erstellung von Starkregenkarten“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Bei Starkregen fallen gehäuft große
Wassermengen an, die durch kommunale Entwässerungsnetze nicht mehr schadlos
abgeführt werden können. Durch Starkregenkarten können für unterschiedliche
Starkregenszenarien die Überflutungen dargestellt
werden. Das ermächtigt Grundstückseigentümer/ Hausbesitzern und Stadt- und
Infrastrukturplanung Vorsorgemaßnahmen zu treffen und Planungen anzupassen.
Für die Erstellung der Starkregenkarten durch ein externes Fachbüro sind
50.000 € im Haushalt 2020 enthalten. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Stadtentwässerung |
Aktueller Stand: |
Am 31.08.2020 wurde im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
des Landes NRW ein Förderantrag über Fördermittel in Höhe von 16.451,75 €
gestellt. Der Bescheid liegt seit dem 18.11.2020 vor. Der Auftrag für die
Erstellung wurde am 20.11.2020 erteilt. |
Nächste Schritte: |
Der externe
Auftragnehmer erstellt die Starkregenkarten. |
D.002 Anlage /
Erweiterung landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken
(In SV 66/160/1 als „D2 Anlage Erweiterung
landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken“
bezeichnet)
Beschreibung: |
Die Anlage und Erweiterung von landschaftsgerechten
Regenrückhaltebecken ermöglicht eine kontrollierte
Niederschlagswasser-ableitung (Hochwasserschutz). Die offenen Wasserbecken
wirken zudem kühlend auf das lokale Klima und geschaffene Rückzugsräume durch
entsprechende Bepflanzung für Insekten fördern den Artenschutz. Die Umsetzung
der Maßnahmen im Zeitraum 2019 - 2023 ist mit 4.155.000 € in der
Finanzplanung enthalten. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Stadtentwässerung |
Aktueller Stand: |
1. Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken
Bruchhauser Kamp 2. Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken
„Brucherhof“ /Westring 3. Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken
Furtwänglerstr. 4. Teilmaßnahme: Regenrückhalte- und
Versickerungsbecken Hochdahler Str./ Hoxbach |
Nächste Schritte: |
Zu 1.: Nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden wird die Machbarkeitsstudie abgeschlossen und die weitere HOAI-Planung im 1. Quartal 2021 vergeben. Zu 2.: Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll bis Mitte 2021 erstellt werden und bis Ende 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zu 3.: Nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden wird die Machbarkeitsstudie abgeschlossen und die weitere HOAI-Planung in Abstimmung mit den Planern des ausgewählten Investors vergeben. Zu 4.: Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird Anfang
2021 abgeschlossen und Mitte 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. |
D.003 Versickerungsflächen
im Straßenraum
(In SV 66/160/1 als „A3 Klimasensible Straßenraumgestaltung“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Wasser- und
Grünflächen im Straßenraum wirken der Hitzeentwicklung entgegen und gewährleisten
die Wasserversickerung vor Ort. Deshalb soll durch eine externe
Umsetzbarkeitsstudie die Integration von Versickerungsflächen im Straßenraum
beispielhaft für 2 Straßen überprüft werden. Hierfür sind 40.000 € (abzüglich
der pauschalen Kürzung zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzepts) in
2021 aus dem Unterhaltungsbudget des Dezernates IV vorgesehen. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Straßenbau |
Aktueller Stand: |
Keine neuen
Entwicklungen |
Nächste Schritte: |
Die Beauftragung
der Umsetzbarkeitsstudie ist für 2021 geplant. |
F.001
Klimaschutzmanager/in
(In SV 66/160/1 als „F1 Klimaschutzmanager/in“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Die Arbeitsschwerpunkte der
Klimaschutzmanagerin liegen in der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung bei
bestehenden Klimaschutz und -anpassungskonzepten. Die
Stelle untersteht dem Dezernat IV, arbeitet aber dezernatsübergreifend. Es
wurden Personal- und Sachkosten für eine halbe Stelle eingeplant. |
Zuständigkeit: |
Dezernat IV |
Aktueller Stand: |
Die Besetzung der
Stelle Klimaschutzmanager/in erfolgte zum 01.10.20 mit Andrea Mohn. In der
Zeit vom 14.12.2020 bis voraussichtlich 2022 ist die Stelle wegen Elternzeit
nicht besetzt. |
Nächste Schritte: |
Keine weiteren
Schritte Es wurde seitens der Leitung des Dezernates IV ein kleines
Kernteam „Klimamanagement“ gebildet. Dieses setzt sich neben der/m
Klimamanager/in aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen, die bereits
vor Bildung der Stabstelle sich in Hilden erfolgreich mit den Themen
Umweltschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung auseinandergesetzt haben. Dies
sind z.B. eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Stadtplanung, der
Sachgebietsleitung Grünflächen/Forst und dem städtischen Abfallberater sowie
der Dezernatsleitung IV. |
F.004 Darstellung Klimarelevanz
in Sitzungsvorlagen
(In SV 66/160/1 als „F4 Darstellung CO2-Emissionen
in Sitzungsvorlagen“ bezeichnet)
Beschreibung: |
Die transparente
Darstellung der Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen ermöglicht allen
EntscheidungsträgerInnen eine Einschätzung der Auswirkungen auf Klima und
Umwelt. |
Zuständigkeit: |
Fachämter |
Aktueller Stand: |
Da Angaben zur CO2
-Emission im Hinblick auf eine CO2-Bilanz oder eine
Lebenszyklusanalyse mit hohem Aufwand verbunden sind und von der Verwaltung
nicht bereitgestellt werden können, hat der Rat entschieden stattdessen eine
kurze verbale Einschätzung durch das jeweilige Fachamt in den Sitzungsvorlagen
aufzunehmen. Hierfür wurde das interne Programm SESSIONS zum Erstellen von
Sitzungsvorlagen um einen Reiter "Klimarelevanz" ergänzt. |
Nächste Schritte: |
Die Darstellung
der Klimarelevanz von eventuellen Beschlüssen wird in den Sitzungsvorlagen in
gleicher Art und Weise fortgesetzt. |
B.013 Veloroute durch Hilden
Beschreibung: |
Mit der
"Veloroute" werden die Korkenzieher-Trasse in Solingen und der
Radschnellweg RS 2 (Monheim-Langenfeld-Düsseldorf) miteinander verbunden.
Auch wenn die "Velo-Route" nicht die Detail-Standards der
"Radschnellwege" erreichen kann, stellt sie dennoch eine bisher
nicht vorhandene Verbindung dar, die durch die Einbeziehung vorhandener
Straßen und Wege gut benutzt werden kann. Die Umsetzung
erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Solingen, die hierfür Fördermittel
vom Land NRW und vom Bund erhält. Dafür wurden über das allgemeine Budget für
Straßenbau im Haushalt 2018 50.000 € eingeplant. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und
Grünflächenamt, Sachgebiet Straßenbau |
Aktueller Stand: |
Es erfolgten die
Ausbesserung des Straßenbelags und das Aufstellen erweiterter Beleuchtung
entlang des Streckenverlaufs |
Nächste Schritte: |
Zurzeit laufen
Absprachen zw. Hilden und Solingen bezüglich einer sinnvollen Art der
Gesamtroutenbeschilderung. Die Verantwortung dafür liegt bei der Stadt
Solingen (Fördermittelnehmer). Die Anpassung der entsprechenden
Ampelschaltungen wird nach erfolgter Beschilderung vorgenommen,
voraussichtlich im Jahr 2021. |
C.007 Wassersäcke für Straßenbäume
(Klimafolgeanpassungsmaßnahme des Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst)
Beschreibung: |
Die ortsansässigen Straßenbäume leiden unter anhaltender Trockenheit und bedürfen daher einer zusätzlichen Bewässerung. Um eine möglichst langfristige Abgabe und Speicherung des Wassers am Baum zu ermöglichen wird die Nutzung von sogenannten Wassersäcken erprobt. Hierfür hat das Sachgebiet Grünflächen/ Forst ein Budget von 8600,- € bereitgestellt. |
Zuständigkeit: |
Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst |
Aktueller Stand: |
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 500 Säcke angeschafft und stadtweit an Bäumen platziert. Weitere 500 Säcke werden Ende 2020 Anfang 2021 angeschafft, da die Verfügbarkeit der Säcke aufgrund der hohen Nachfrage begrenzt ist. |
Nächste Schritte: |
Ab April 2021 werden die restlichen 350 Säcke an betroffenen Bäumen im Stadtgebiet platziert. |
E.012
Energieberatungsstützpunkt Verbraucherzentrale im Rathaus
Aufnahme der Beratung seit 10.12.2020 - siehe Pressemitteilung vom 23.09.2020
Beschreibung: |
Durch eine
regelmäßige, kostenlose, persönliche Energieberatung durch die
Verbraucherzentrale von privaten Haushalten werden BürgerInnen aktiv unk
konkret in Ihrem Bestreben unterstützt Energie einzusparen und ihre eigenen
CO2-Emissionen zu verringern. |
Zuständigkeit: |
Verbraucherzentrale
Langenfeld in Kooperation mit den Energielosten
der Verbraucherzentrale NRW |
Aktueller Stand: |
Ab 10.12.2020 berät die Verbraucherzentrale Langenfeld
jeden zweiten Donnerstag zu energetischen Fragen in Privathaushalten. Die
Stadt Hilden stellt als Zuwendung den Raum 109 im Rathaus zur Verfügung. |
Nächste Schritte: |
Verstetigung, ggf.
Ausbau des Angebots in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale
Langenfeld |
F.008
Trinkwasserbrunnen Mittelstraße
Bau und Betrieb durch die Stadtwerke Hilden
Beschreibung: |
Als
Klimafolgeanpassung soll ein frei zugänglicher Trinkwasserbrunnen die
kostenfreie Versorgung mit Trinkwasser in der Hildener Fußgängerzone
gewährleisten. Der Brunnen wird von der Stadtwerke Hilden GmbH in der
Mittelstraße vor dem Rathaus-Center aufgestellt und betrieben. |
Zuständigkeit: |
Stadtwerke Hilden
GmbH |
Aktueller Stand: |
Die Freigabe zur
Nutzung des Brunnens erfolge am 16.07.2020. |
Nächste Schritte: |
Regelmäßige
Wasserprobenentnahme und -kontrolle durch die Stadtwerke Hilden. |
II. Vorschlag für neue
Maßnahmen
Neben der Fortsetzung einiger laufender Maßnahmen schlägt die Verwaltung die Vorbereitung folgender neuer Maßnahmen für die Jahre 2021 und 2022 vor:
C.neu Fassadenbegrünung des östlichen Giebels
des Bürgerhauses
Beschreibung: |
Die Begrünung der Fassade kann einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas in der Innenstadt leisten. Bei Auswahl eines geeigneten Systems kann ein Substanzerhalt des Gebäudes sichergestellt werden. Hierzu ist jedoch ein erheblicher Pflegeaufwand zu leisten. Für eine erste Kostenschätzung zur Herstellung der Begrünung wurden folgende Annahmen getroffen: - Bepflanzung in Pflanzkübel auf der gesamten Breite der Fassade - Rankhilfen an der Ostfassade des Bürgerhauses bis in eine Höhe von 10 m - Ingenieurleistungen - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Kosten werden unter den zuvor genannten Randbedingungen auf ca. 30.000 € geschätzt. Bei einem vollflächigen Bewuchs der Fassade mit möglichst
pflegeleichten Pflanzen belaufen sich die Kosten pro Pflegedurchgang auf
schätzungsweise 1.760 €. Diese Kosten können je nach Bepflanzung variieren
und auch in der Anwachsphase durch zusätzlich notwendige Bewässerung höher
liegen. |
Zuständigkeit: |
Planung und Bau:
Tiefbau- und Grünflächenamt |
Aktueller Stand: |
Das Tiefbau- und
Grünflächenamt wird ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Entwurfsplanung
beauftragt. |
Nächste Schritte: |
Erstellung einer
Entwurfsplanung mit Kostenberechnung |
E.neu Installation einer Photovoltaik-Anlage:
Grundschule Im Kalstert (Außenstelle Walder Straße)
Beschreibung: |
Aufgrund der
geringen Einspeisevergütung kann eine Photovoltaik-Anlage nur wirtschaftlich
betrieben werden, wenn der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird.
Ansatzweise wird diese Voraussetzung bei einem Schulgebäude ggfs. erfüllt. |
Zuständigkeit: |
Planung, Bau und
Unterhaltung: Amt für Gebäudewirtschaft |
Aktueller Stand: |
Das Amt für
Gebäudewirtschaft beauftragt zurzeit ein Planungsbüro mit der Erstellung
einer Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. |
Nächste Schritte: |
Nach Vorlage der
Entwurfsplanung sind auf Grundlage der Kostenberechnung Haushaltsmittel für
die weitere Planung sowie für den Bau der Anlage bereitzustellen. |
E.neu Überprüfung der Potentiale zur
Installation von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden
Beschreibung: |
Im Jahr 2010
wurden in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hilden GmbH im Rahmen der CO2-Studie
überprüft, auf welchen städtischen Gebäuden Photovoltaik-Anlagen errichtet
und - in der Regel durch Dritte - betrieben werden können. In der Folge
wurden von Dritten auf vier städtischen Gebäuden (u.a. Grundschule Im
Kalstert, Zentraler Bauhof) entsprechende Anlagen errichtet und betrieben. |
Zuständigkeit: |
Amt für Gebäudewirtschaft |
Aktueller Stand: |
Das Amt für
Gebäudewirtschaft steht mit der Stadtwerke Hilden GmbH im Gespräch. |
Nächste Schritte: |
Nach Besetzung der
Sachgebietsleitung Technisches Gebäudemanagement soll das Projekt starten. |
E.neu Neubau des Gärtnerhofes:
Wärmeversorgung durch Installation einer Erdwärmepumpe
Beschreibung: |
Die einzelnen
Bereiche der Grünflächenunterhaltung des Zentralen Bauhofes werden in einem
Neubau an der Herderstraße zusammengefasst (Inv. IO26250031). Der Neubau wird
mit nachhaltigen Baumaterialien errichtet. Auch wird eine spätere Errichtung
einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach technisch vorgesehen. Die
Wärmeversorgung soll zur Einsparung von CO2-Emissionen über eine
Erdwärmepumpe (Sole-Wasser-Wärmepumpe) erfolgen, die das Gebäude überwiegend
über eine Fußbodenheizung beheizt. Im Bereich der Kleingerätewerkstatt müssen
aus technischen Gründen Deckenheizgeräte zum Einsatz kommen. Bei der
Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der TGA-Planer davon ausgegangen, dass die
Anlage derzeit mit ca. 30% von der KfW-Bank gefördert wird. CO2-Einsparung
gegenüber einer traditionellen Thermenheizung: Amortisation: 14
Jahre |
Zuständigkeit: |
Planung, Bau und
Unterhaltung: Amt für Gebäudewirtschaft |
Aktueller Stand: |
Die
Genehmigungsplanung für den Neubau des Gärtnerhofes ist erstellt und bei der
Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden zur bauplanungs- und
bauordnungsrechtlichen Prüfung eingereicht. |
Nächste Schritte: |
Erstellung einer
Ausführungsplanung (inkl. Leistungsverzeichnis) |
Die Finanzmittel für
die Fortsetzung oder Initiierung der einzelnen Maßnahmen müssen in den jeweils
verantwortlichen Produkten und Investitionen etatisiert werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts sowie im Rahmen der Budgetverantwortung
während der Ausführung des Haushaltes wird über die Bereitstellung und
Zur-Verfügung-Stellung dieser Finanzmittel entschieden.
Insoweit steht der Bericht unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
[1] Zusätzlich wurden in 2020 auf Grundlage der eingegangenen Angebote 20.100,77 € überplanmäßig bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
diverse |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
Die
Finanzmittel für die einzelnen Maßnahmen müssen in den jeweils
verantwortlichen Produkten etatisiert werden. |
||||||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||