Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Hilden:
Bericht 2021
Vorlage
WP 20-25 SV IV/013/1
Aktenzeichen
IV - Klima Mo/Hol/St
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

 

Folgende Maßnahmen sollen - unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - in 2021 und 2022 mit Priorität be- und erarbeitet werden:

 

1.    B.003   Umstellung Fahrzeugpark auf möglichst emissionsarme Antriebstechniken - Fortsetzung

2.    C.001  Sicherung und Entwicklung Stadtwald - Fortsetzung

3.    C.002  Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen - Fortsetzung

4.    C.neu  Fassadenbegrünung des östlichen Giebels des Bürgerhauses

5.    D.001  Erstellung von Starkregenkarten - Fortsetzung

6.    D.002  Anlage / Erweiterung landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken - Fortsetzung
Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken Bruchhauser Kamp - Planung
Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken „Brucherhof“ /Westring - Planung
Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken Furtwänglerstr. - Planung
Teilmaßnahme: Regenrückhalte- und Versickerungsbecken Hochdahler Str./ Hoxbach - Bau

7.    E.neu   Installation einer Photovoltaik-Anlage: Grundschule Im Kalstert (Außenstelle Walder Straße)

7a:  E.neu   Installation einer Photovoltaik-Anlage: Neubau des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Weidenweg

8.    E.neu   Überprüfung der Potentiale zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

9.    E.neu   Neubau des Gärtnerhofes: Wärmeversorgung durch Installation einer Erdwärmepumpe

10.  F.004   Darstellung Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen - Fortsetzung


Stand: 21.05.2021

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz wurde der Beschlussvorschlag auf Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN zu Punkt 7. (E.neu) dahingehend ergänzt, dass nicht nur auf den Dächern des Neu- und Altbaus der Außenstelle der Grundschule Im Kalstert an der Walder Straße sondern auch auf dem Neubau des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Weidenweg eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll.

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 03.05.2021

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14.20 SV 66/160/1 „Erstellung eines Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes für Hilden: Bericht über die ersten Ergebnisse des Arbeitskreises der Projektgruppe Klimaschutz“ neun Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen.

 

Am 23.09.2020 beschloss der Rat auf Grundlage eines Antrags der Fraktion ALLIANZ für Hilden die Erstellung und Pflege einer Auflistung aller vorgeschlagenen Maßnahmen zum Klimaschutz (Antrag „Klimaschutzvorhaben Prioritäten-Liste“ vom 27.05.2020). Diese Übersicht aller Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen durch die Verwaltung geprüft und nach Klimaschutz-Effizienz, sowie Umsetzbarkeit und personeller und finanzieller Auswirkungen bewertet und dem Rat eine sinnvolle Priorisierung vorgeschlagen werden.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage nimmt sich die Verwaltung dieser Aufgabe an.

 

Hinweise zur Systematik des Berichts:

 

Im ersten Abschnitt werden alle für das Berichtsjahr relevanten Maßnahmen inkl. des aktuellen Bearbeitungsstandes dargestellt.

In dem zweiten Teil werden Vorschlägen für neue Maßnahmen unterbreitet.

 

Innerhalb der Kategorien werden die Maßnahmen in folgende Themenbereiche einsortiert:

 

A. Städtebau/ Stadtentwicklung

B. Mobilität

C. Umwelt/ Natur/ Begrünung

D. Wasser

E. Energie

F. Sonstiges

G. Öffentlichkeitsarbeit/ Bildung

 

Diese Einteilung in definierte Themenbereiche ermöglicht langfristig eine schnelle inhaltliche Zuordnung der Maßnahmen. Jede Maßnahme erhält eine einheitliche, gleichbleibende und einzige Kennziffer, die unabhängig von der jeweiligen Kategorie in der die Maßnahme geführt wird, über die gesamte Lebensdauer der Maßnahme gleichbleibt.

 

Systematik:

Kürzel Themenbereich. XXX - Name der Maßnahme

 

Beispiel:

C.002 - Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen

 

 

I. Laufende Maßnahmen

 

Die Übersicht und Priorisierung der laufenden Maßnahmen des „Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes für Hilden“ geht zurück auf die im Rat am 11.12.2019 beschlossene „Prioritätenliste“ (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/160/1). Nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss wurden hier neun Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen:

 

-      B.001 Anlage von Fahrradstraßen

-      B.003 Umstellung Fahrzeugpark

-      C.001 Sicherung und Entwicklung Stadtwald

-      C.002 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen

-      D.001 Erstellung von Starkregenkarten

-      D.002 Anlage / Erweiterung landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken

-      D.003 Klimasensible Straßenraumgestaltung

-      F.001 Klimaschutzmanager/in

-      F.004 Darstellung Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen

 

Über die in der Prioritätenliste aufgenommenen neuen Maßnahmen hinaus konnten im Jahr 2020 folgende weitere Maßnahmen unterstützt bzw. umgesetzt werden:

 

-      B.013 Veloroute durch Hilden

-      C.007 Wassersäcke für Straßenbäume

-      E.012 Energieberatungsstützpunkt Verbraucherzentrale im Rathaus

-      F.008 Trinkwasserbrunnen Mittelstraße

 

 

B.001 Anlage von Fahrradstraßen

(In SV 66/160/1 als „B1 Fahrradförderung“ bezeichnet)

Beschreibung:

Im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 20.11.2019 auf Grundlage einer umfangreichen Fachplanung (SV WP 14-20 SV 66/153) der Umbau von insgesamt 4 Straßen in einem ersten Bauabschnitt im Jahr 2021 beschlossen. Nach einer Verkehrserhebung im Jahr 2022 sollen weitere 6 Straßen in einem zweiten Bauabschnitt im Jahr 2023 umgebaut werden. Es wurden Gesamtkosten von 324.000 € beschlossen, wobei die Verwaltung für 2020 mit der Beantragung von Fördermitteln in Höhe von 100.000€ für den ersten Bauabschnitt beauftragt wurde.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Straßenbau

Aktueller Stand:

Die Entscheidung über den im Frühjahr 2020 gestellten Förderantrag wurde Ende 2020 durch den Fördermittelgeber ausgesetzt, da keine weiteren Mittel für 2021 zur Verfügung standen. Daraufhin beschloss der Rat am 09.12.2020, den ersten Bauabschnitt in 2021 ohne Fördermittel (WP 20-25 SV 66/001) durchzuführen.

Nächste Schritte:

06.2021 - Umsetzung des ersten Bauabschnitts in der Augustastraße, Hagdornstraße, Schulstraße und Hagelkreuzstraße

 

 

B.003 Umstellung Fahrzeugpark

(In SV 66/160/1 als „B3 Umstellung Fahrzeugpark“ bezeichnet)

Beschreibung:

Zur Verringerung der CO2-Emissionen sollen zukünftig alternative Antriebstechniken zu fossilen Brennstoffen für den Fahrzeugpark der Stadt Hilden geprüft und angeschafft werden. In den Haushaltsjahren 2020/2021 und der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel für folgende Fahrzeuge mit E-Antrieb enthalten:

Haushalt 2020: 1 x Vermessungsbus (60.000 €) [1]

Haushalt 2021: 1 x Transporter Schreinerei (67.200 €)

Haushalt 2024: 5 x Kehrrichtfahrzeuge (je 60.000 €) gesamt 300.000 €

Zuständigkeit:

Zentraler Bauhof

Aktueller Stand:

Vermessungsbus:
Am 28.10.2020 wurde für die Anschaffung des Vermessungsbusses bei der Bezirksregierung Arnsberg für den Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ ein Förderantrag über Fördermittel in Höhe von 30.000,00 € gestellt. Der positive Bescheid liegt seit 13.11.2020 vor. Die Bestellung des Vermessungsbusses beim Vertragspartner Mercedes-Benz erfolgte am 17.11.2020. Die Kosten für das Gesamtfahrzeug inkl. Regalsystem und Dachbalkensystem liegen bei 77.053,74 €.

Parallel dazu wird in der Rathaus Tiefgarage die entsprechende Ladeinfrastruktur durch die Stadtwerke hergestellt, wobei eine 80%ige Förderung in Höhe von 3.670 € durch das Landesprogramm progres.nrw – Emissionsarme Elektromobilität für den Anschluss in Anspruch genommen werden konnte.


Kehrrichtfahrzeug:
Aufgrund der Reparaturanfälligkeit und einer unsicheren Ersatzteilversorgung wurde für ein Fahrzeug die für den Haushalt 2024 vorgesehenen Ersatzanschaffung von Kehrrichtfahrzeugen (Bezirksreinigung) vorgezogen. Hierfür wurden in 2020 72.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Für 2024 ist somit nur noch die Beschaffung von 4 Kehrrichtfahrzeugen vorgesehen.
Auch für diese Anschaffung wurde ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 30.000,00 € gestellt. Der positive Bescheid liegt vor. Die Bestellung des Elektrofahrzeugs der Klasse N1 Typ Stama Maestro MT15 erfolgte am 07.12.2020.

Nächste Schritte:

Die Auslieferung des Vermessungsbusses erfolgte am 04.05.2021.

Die Auslieferung des Kehrrichtfahrzeugs erfolgt voraussichtlich im Juni 2021.

 

C.001 Sicherung und Entwicklung Stadtwald

(In SV 66/160/1 als „C.1 Sicherung und Entwicklung Stadtwald“ bezeichnet)

Beschreibung:

Im Hildener Stadtwald zeigten sich die Folgen des Klimawandels durch Wetterextreme und vermehrten Schädlingsbefall. Zweiteres allein führte zum Absterben von Fichtenbeständen auf rund 50.000m² Fläche, welche nun wieder klimastabil bepflanzt und dann langfristig gepflegt werden müssen. Die ab 2020 vorgesehenen Haushaltsmittel von 50.000 €/ Jahr (abzüglich der pauschalen Kürzung zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzepts) stehen im Unterhaltungsbudget des Dezernates IV zur Verfügung.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst

Aktueller Stand:

Nach der Fällung der abgestorbenen Fichten sowie der Räumung und Pflanzvorbereitung der betroffenen Schadflächen durch die Forstabteilung (siehe WP 14-20 SV 66/182) wurde nach Abschluss der Pflanzflächenplanung, Sortiments- und Baumartenauswahl erfolgte die Vergabe für den Einkauf von Pflanzmaterial und unterstützender Dienstleistungen für Herbst 2020.

Nächste Schritte:

Es steht die Vorbereitung für die entsprechenden Forstarbeiten für das Jahr 2021 an.

 

C.002 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen

(In SV 66/160/1 als „A1 Pflanzung von neuen Straßenbäumen“ bezeichnet)

Beschreibung:

Nachweislich dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung. Deshalb sollen im Zeitraum 2020 - 2025 insgesamt 100 neue Straßenbäume gepflanzt werden. Die hierfür vorgesehenen Mittel von 100.000€/Jahr (abzüglich der pauschalen Kürzung zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzepts) stehen im Unterhaltungsbudget des Dezernates IV zur Verfügung.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst

Aktueller Stand:

Im Stadtentwicklungsausschuss wurden am 19.08.2020 die Standorte für die ersten 20 Straßenbäume beschlossen (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/176). Am 09.10.2020 wurde hierfür ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz, gestellt. Der positive Bescheid liegt seit dem 18.11.2020 vor.
Bis Ende 2020 erfolgt die Vorbereitung von 7 Baumstandorten aus bautechnischer Sicht. Im Frühjahr 2021 erfolgte die bautechnische Vorbereitung weiterer 13 Standorte mit anschließender Einpflanzung der Bäume. inkl. Bewässerungssystem.

Nächste Schritte:

Es steht die Vorbereitung für die entsprechenden Pflanzarbeiten für das Jahr 2021/22 an.

 

D.001 Erstellung von Starkregenkarten

(In SV 66/160/1 als „D1 Erstellung von Starkregenkarten“ bezeichnet)

Beschreibung:

Bei Starkregen fallen gehäuft große Wassermengen an, die durch kommunale Entwässerungsnetze nicht mehr schadlos abgeführt werden können. Durch Starkregenkarten können für unterschiedliche Starkregenszenarien die Überflutungen

dargestellt werden. Das ermächtigt Grundstückseigentümer/ Hausbesitzern und Stadt- und Infrastrukturplanung Vorsorgemaßnahmen zu treffen und Planungen anzupassen. Für die Erstellung der Starkregenkarten durch ein externes Fachbüro sind 50.000 € im Haushalt 2020 enthalten. 

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Stadtentwässerung

Aktueller Stand:

Am 31.08.2020 wurde im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL

HWRM/WRRL) des Landes NRW ein Förderantrag über Fördermittel in Höhe von 16.451,75 € gestellt. Der Bescheid liegt seit dem 18.11.2020 vor. Der Auftrag für die Erstellung wurde am 20.11.2020 erteilt.

Nächste Schritte:

Der externe Auftragnehmer erstellt die Starkregenkarten.

 

D.002 Anlage / Erweiterung landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken

(In SV 66/160/1 als „D2 Anlage Erweiterung landschaftsgerechter Regenrückhaltebecken“ bezeichnet)

Beschreibung:

Die Anlage und Erweiterung von landschaftsgerechten Regenrückhaltebecken ermöglicht eine kontrollierte Niederschlagswasser-ableitung (Hochwasserschutz). Die offenen Wasserbecken wirken zudem kühlend auf das lokale Klima und geschaffene Rückzugsräume durch entsprechende Bepflanzung für Insekten fördern den Artenschutz. Die Umsetzung der Maßnahmen im Zeitraum 2019 - 2023 ist mit 4.155.000 € in der Finanzplanung enthalten.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Stadtentwässerung

Aktueller Stand:

1.  Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken Bruchhauser Kamp
Machbarkeitsstudie wird/ wurde am 5.12.2019 beauftragt; Projekt befindet sich in der Bearbeitungsphase.

2.  Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken „Brucherhof“ /Westring
Die Machbarkeitsstudie liegt vor.
Die HOAI-Planung wurde am 8.10.2020 vergeben.

3.  Teilmaßnahme: Regenrückhaltebecken Furtwänglerstr.
Zurzeit wird das Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit den Planern des ausgewählten Investors diskutiert.

4.  Teilmaßnahme: Regenrückhalte- und Versickerungsbecken Hochdahler Str./ Hoxbach
Machbarkeitsstudie liegt vor; Projekt befindet sich in der Entwurfsplanung

Nächste Schritte:

Zu 1.: Nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden wird die Machbarkeitsstudie abgeschlossen und die weitere HOAI-Planung im 1. Quartal 2021 vergeben.

Zu 2.: Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll bis Mitte 2021 erstellt werden und bis Ende 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zu 3.: Nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden wird die Machbarkeitsstudie abgeschlossen und die weitere HOAI-Planung in Abstimmung mit den Planern des ausgewählten Investors vergeben.

Zu 4.: Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird Anfang 2021 abgeschlossen und Mitte 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

D.003 Versickerungsflächen im Straßenraum

(In SV 66/160/1 als „A3 Klimasensible Straßenraumgestaltung“ bezeichnet)

Beschreibung:

Wasser- und Grünflächen im Straßenraum wirken der Hitzeentwicklung entgegen und gewährleisten die Wasserversickerung vor Ort. Deshalb soll durch eine externe Umsetzbarkeitsstudie die Integration von Versickerungsflächen im Straßenraum beispielhaft für 2 Straßen überprüft werden. Hierfür sind 40.000 € (abzüglich der pauschalen Kürzung zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzepts) in 2021 aus dem Unterhaltungsbudget des Dezernates IV vorgesehen.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Straßenbau

Aktueller Stand:

Keine neuen Entwicklungen

Nächste Schritte:

Die Beauftragung der Umsetzbarkeitsstudie ist für 2021 geplant.

 

F.001 Klimaschutzmanager/in

(In SV 66/160/1 als „F1 Klimaschutzmanager/in“ bezeichnet)

Beschreibung:

Die Arbeitsschwerpunkte der Klimaschutzmanagerin liegen in der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung bei bestehenden

Klimaschutz und -anpassungskonzepten. Die Stelle untersteht dem Dezernat IV, arbeitet aber dezernatsübergreifend. Es wurden Personal- und Sachkosten für eine halbe Stelle eingeplant.

Zuständigkeit:

Dezernat IV

Aktueller Stand:

Die Besetzung der Stelle Klimaschutzmanager/in erfolgte zum 01.10.20 mit Andrea Mohn. In der Zeit vom 14.12.2020 bis voraussichtlich 2022 ist die Stelle wegen Elternzeit nicht besetzt.

Nächste Schritte:

Keine weiteren Schritte

Es wurde seitens der Leitung des Dezernates IV ein kleines Kernteam „Klimamanagement“ gebildet. Dieses setzt sich neben der/m Klimamanager/in aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen, die bereits vor Bildung der Stabstelle sich in Hilden erfolgreich mit den Themen Umweltschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung auseinandergesetzt haben. Dies sind z.B. eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Stadtplanung, der Sachgebietsleitung Grünflächen/Forst und dem städtischen Abfallberater sowie der Dezernatsleitung IV.
Durch die Elternzeit verliert leider die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit an Dynamik.

 

F.004 Darstellung Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen

(In SV 66/160/1 als „F4 Darstellung CO2-Emissionen in Sitzungsvorlagen“ bezeichnet)

Beschreibung:

Die transparente Darstellung der Klimarelevanz in Sitzungsvorlagen ermöglicht allen EntscheidungsträgerInnen eine Einschätzung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt.

Zuständigkeit:

Fachämter

Aktueller Stand:

Da Angaben zur CO2 -Emission im Hinblick auf eine CO2-Bilanz oder eine Lebenszyklusanalyse mit hohem Aufwand verbunden sind und von der Verwaltung nicht bereitgestellt werden können, hat der Rat entschieden stattdessen eine kurze verbale Einschätzung durch das jeweilige Fachamt in den Sitzungsvorlagen aufzunehmen. Hierfür wurde das interne Programm SESSIONS zum Erstellen von Sitzungsvorlagen um einen Reiter "Klimarelevanz" ergänzt.

Nächste Schritte:

Die Darstellung der Klimarelevanz von eventuellen Beschlüssen wird in den Sitzungsvorlagen in gleicher Art und Weise fortgesetzt.

 

B.013 Veloroute durch Hilden

Beschreibung:

Mit der "Veloroute" werden die Korkenzieher-Trasse in Solingen und der Radschnellweg RS 2 (Monheim-Langenfeld-Düsseldorf) miteinander verbunden. Auch wenn die "Velo-Route" nicht die Detail-Standards der "Radschnellwege" erreichen kann, stellt sie dennoch eine bisher nicht vorhandene Verbindung dar, die durch die Einbeziehung vorhandener Straßen und Wege gut benutzt werden kann.

Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Solingen, die hierfür Fördermittel vom Land NRW und vom Bund erhält. Dafür wurden über das allgemeine Budget für Straßenbau im Haushalt 2018 50.000 € eingeplant.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Straßenbau

Aktueller Stand:

Es erfolgten die Ausbesserung des Straßenbelags und das Aufstellen erweiterter Beleuchtung entlang des Streckenverlaufs

Nächste Schritte:

Zurzeit laufen Absprachen zw. Hilden und Solingen bezüglich einer sinnvollen Art der Gesamtroutenbeschilderung. Die Verantwortung dafür liegt bei der Stadt Solingen (Fördermittelnehmer). Die Anpassung der entsprechenden Ampelschaltungen wird nach erfolgter Beschilderung vorgenommen, voraussichtlich im Jahr 2021.

 

C.007 Wassersäcke für Straßenbäume

(Klimafolgeanpassungsmaßnahme des Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst)

Beschreibung:

Die ortsansässigen Straßenbäume leiden unter anhaltender Trockenheit und bedürfen daher einer zusätzlichen Bewässerung. Um eine möglichst langfristige Abgabe und Speicherung des Wassers am Baum zu ermöglichen wird die Nutzung von sogenannten Wassersäcken erprobt. Hierfür hat das Sachgebiet Grünflächen/ Forst ein Budget von 8600,- € bereitgestellt.

Zuständigkeit:

Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachgebiet Grünflächen/ Forst

Aktueller Stand:

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 500 Säcke angeschafft und stadtweit an Bäumen platziert. Weitere 500 Säcke werden Ende 2020 Anfang 2021 angeschafft, da die Verfügbarkeit der Säcke aufgrund der hohen Nachfrage begrenzt ist.

Nächste Schritte:

Ab April 2021 werden die restlichen 350 Säcke an betroffenen Bäumen im Stadtgebiet platziert.

 

E.012 Energieberatungsstützpunkt Verbraucherzentrale im Rathaus

Aufnahme der Beratung seit 10.12.2020 - siehe Pressemitteilung vom 23.09.2020

Beschreibung:

Durch eine regelmäßige, kostenlose, persönliche Energieberatung durch die Verbraucherzentrale von privaten Haushalten werden BürgerInnen aktiv unk konkret in Ihrem Bestreben unterstützt Energie einzusparen und ihre eigenen CO2-Emissionen zu verringern.

Zuständigkeit:

Verbraucherzentrale Langenfeld  in Kooperation mit den Energielosten der Verbraucherzentrale NRW

Aktueller Stand:

Ab 10.12.2020 berät die Verbraucherzentrale Langenfeld jeden zweiten Donnerstag zu energetischen Fragen in Privathaushalten. Die Stadt Hilden stellt als Zuwendung den Raum 109 im Rathaus zur Verfügung.

Nächste Schritte:

Verstetigung, ggf. Ausbau des Angebots in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Langenfeld

 

F.008 Trinkwasserbrunnen Mittelstraße

Bau und Betrieb durch die Stadtwerke Hilden

Beschreibung:

Als Klimafolgeanpassung soll ein frei zugänglicher Trinkwasserbrunnen die kostenfreie Versorgung mit Trinkwasser in der Hildener Fußgängerzone gewährleisten. Der Brunnen wird von der Stadtwerke Hilden GmbH in der Mittelstraße vor dem Rathaus-Center aufgestellt und betrieben.

Zuständigkeit:

Stadtwerke Hilden GmbH

Aktueller Stand:

Die Freigabe zur Nutzung des Brunnens erfolge am 16.07.2020.

Nächste Schritte:

Regelmäßige Wasserprobenentnahme und -kontrolle durch die Stadtwerke Hilden.

 

 

II. Vorschlag für neue Maßnahmen

 

Neben der Fortsetzung einiger laufender Maßnahmen schlägt die Verwaltung die Vorbereitung folgender neuer Maßnahmen für die Jahre 2021 und 2022 vor:

 

C.neu         Fassadenbegrünung des östlichen Giebels des Bürgerhauses

 

Beschreibung:

Die Begrünung der Fassade kann einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas in der Innenstadt leisten. Bei Auswahl eines geeigneten Systems kann ein Substanzerhalt des Gebäudes sichergestellt werden. Hierzu ist jedoch ein erheblicher Pflegeaufwand zu leisten.

Für eine erste Kostenschätzung zur Herstellung der Begrünung wurden folgende Annahmen getroffen:

-     Bepflanzung in Pflanzkübel auf der gesamten Breite der Fassade

-     Rankhilfen an der Ostfassade des Bürgerhauses bis in eine Höhe von 10 m

-     Ingenieurleistungen

-     Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Die Kosten werden unter den zuvor genannten Randbedingungen auf ca. 30.000 € geschätzt.

 

Bei einem vollflächigen Bewuchs der Fassade mit möglichst pflegeleichten Pflanzen belaufen sich die Kosten pro Pflegedurchgang auf schätzungsweise 1.760 €. Diese Kosten können je nach Bepflanzung variieren und auch in der Anwachsphase durch zusätzlich notwendige Bewässerung höher liegen.

Zuständigkeit:

Planung und Bau: Tiefbau- und Grünflächenamt
Unterhaltung: Zentraler Bauhof

Aktueller Stand:

Das Tiefbau- und Grünflächenamt wird ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragt.

Nächste Schritte:

Erstellung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

 

 

E.neu         Installation einer Photovoltaik-Anlage: Grundschule Im Kalstert (Außenstelle Walder Straße)

 

Beschreibung:

Aufgrund der geringen Einspeisevergütung kann eine Photovoltaik-Anlage nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird. Ansatzweise wird diese Voraussetzung bei einem Schulgebäude ggfs. erfüllt.
Im Zuge der Sanierung der Außenstelle der Grundschule mit Sanierung des Altbaus und Errichtung eines Neubaus kann eine Photovoltaik-Anlage - zwar aus heutiger Sicht nicht wirtschaftlich errichtet und betrieben werden. Aber eine solche Maßnahme kann als Vorbild dienen.

Zuständigkeit:

Planung, Bau und Unterhaltung: Amt für Gebäudewirtschaft

Aktueller Stand:

Das Amt für Gebäudewirtschaft beauftragt zurzeit ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung.

Nächste Schritte:

Nach Vorlage der Entwurfsplanung sind auf Grundlage der Kostenberechnung Haushaltsmittel für die weitere Planung sowie für den Bau der Anlage bereitzustellen.
Nach Mittelbereitstellung ist die Ausführungsplanung (inkl. Leistungsverzeichnis) zu erarbeiten, um verbindliche Angebote einzuholen.

 

 

E.neu         Überprüfung der Potentiale zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

 

Beschreibung:

Im Jahr 2010 wurden in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hilden GmbH im Rahmen der CO2-Studie überprüft, auf welchen städtischen Gebäuden Photovoltaik-Anlagen errichtet und - in der Regel durch Dritte - betrieben werden können. In der Folge wurden von Dritten auf vier städtischen Gebäuden (u.a. Grundschule Im Kalstert, Zentraler Bauhof) entsprechende Anlagen errichtet und betrieben.
Diese Studie soll hinsichtlich der aktuellen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen (geringe Einspeisevergütung, etc.) in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hilden GmbH aktualisiert werden.

Zuständigkeit:

Amt für Gebäudewirtschaft

Aktueller Stand:

Das Amt für Gebäudewirtschaft steht mit der Stadtwerke Hilden GmbH im Gespräch.

Nächste Schritte:

Nach Besetzung der Sachgebietsleitung Technisches Gebäudemanagement soll das Projekt starten.

 

 

E.neu         Neubau des Gärtnerhofes: Wärmeversorgung durch Installation einer Erdwärmepumpe

 

Beschreibung:

Die einzelnen Bereiche der Grünflächenunterhaltung des Zentralen Bauhofes werden in einem Neubau an der Herderstraße zusammengefasst (Inv. IO26250031). Der Neubau wird mit nachhaltigen Baumaterialien errichtet. Auch wird eine spätere Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach technisch vorgesehen.

Die Wärmeversorgung soll zur Einsparung von CO2-Emissionen über eine Erdwärmepumpe (Sole-Wasser-Wärmepumpe) erfolgen, die das Gebäude überwiegend über eine Fußbodenheizung beheizt. Im Bereich der Kleingerätewerkstatt müssen aus technischen Gründen Deckenheizgeräte zum Einsatz kommen.
Bei der Sole-Wasser-Wärmepumpe werden ca. 6 Erdbohrungen im Hof bzw. der Grünfläche hinter dem Neubau mit einer Tiefe von 80 m erfolgen. Der Abstand der Bohrungen untereinander beträgt ca. 6m.

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der TGA-Planer davon ausgegangen, dass die Anlage derzeit mit ca. 30% von der KfW-Bank gefördert wird.

CO2-Einsparung gegenüber einer traditionellen Thermenheizung:
ca. 3525 kg/Jahr

Amortisation: 14 Jahre

Zuständigkeit:

Planung, Bau und Unterhaltung: Amt für Gebäudewirtschaft

Aktueller Stand:

Die Genehmigungsplanung für den Neubau des Gärtnerhofes ist erstellt und bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden zur bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Prüfung eingereicht.

Nächste Schritte:

Erstellung einer Ausführungsplanung (inkl. Leistungsverzeichnis)

 

 

Die Finanzmittel für die Fortsetzung oder Initiierung der einzelnen Maßnahmen müssen in den jeweils verantwortlichen Produkten und Investitionen etatisiert werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts sowie im Rahmen der Budgetverantwortung während der Ausführung des Haushaltes wird über die Bereitstellung und Zur-Verfügung-Stellung dieser Finanzmittel entschieden.
Insoweit steht der Bericht unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer
Bürgermeister



[1]    Zusätzlich wurden in 2020 auf Grundlage der eingegangenen Angebote 20.100,77 € überplanmäßig bereitgestellt.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

diverse

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die Finanzmittel für die einzelnen Maßnahmen müssen in den jeweils verantwortlichen Produkten etatisiert werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts sowie im Rahmen der Budgetverantwortung während der Ausführung des Haushaltes wird über die Bereitstellung und Zur-Verfügung-Stellung der Finanzmittel entschieden.
Insoweit steht der Bericht unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung.

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke