Betreff
Einführung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Vorlage
WP 09-14 SV 01/002
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage

 

Gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Gemäß § 61 des Landesbeamtengesetzes, welches auch auf den Bürgermeister Anwendung findet, ist folgender Eid zu leisten:

 

Ich schwöre/ich gelobe, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe).