Betreff
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden auf Nichterhebung von Sondernutzungsgebühren für außengastronomische Bewirtungsflächen im öffentlichen Verkehrraum im Jahr 2021
Vorlage
WP 20-25 SV 32/004
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Siehe die Erläuterungen im beigefügten Antrag der FDP-Fraktion


Antragstext:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen werden gebeten wie folgt zu beschließen:

 

1.         Die Gebühren für außengastronomische Flächen gemäß §§ 4 Absatz 1, 12 Absatz 1

Sondernutzungssatzung in Verbindung mit Anlage 1, Tarif Nr. 3 Sondernutzungssatzung werden im Jahr 2021 nicht erhoben.

 

2.         § 12 Sondernutzungssatzung wird wie folgt ergänzt:

 

            (4) Absatz 1 gilt bis zum 31.12.2021 nicht für außengastronomische Flächen.

 

3.         Der Erlaubnisvorbehalt für die Nutzung außengastronomischer Flächen bleibt davon unberührt.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden hat in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 21. April 2021 den in Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Begründet wird der Antrag der FDP-Fraktion zusammengefasst damit, dass die Corona-Krise für sämtliche Hildener Unternehmen seit Beginn der Pandemie nicht nur im Jahr 2020, sondern fortgesetzt im Jahr 2021 bis heute zu massiven wirtschaftlichen Verlusten geführt hat.

Insbesondere träfe dies auch auf die Hildener Gastronomiebetriebe zu, die beispielsweise im laufenden Jahr aufgrund der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW) bislang lediglich Liefer- und Abholdienste anbieten dürfen, somit kaum nennenswerte Einnahmen generieren, allerdings weiterhin laufende betriebsbedingte Aufwendungen (z.B. Miete/Pacht) zu leisten haben.

 

Weiter wird dargelegt, dass die Hildener Fußgängerzone auch aufgrund des breiten gastronomischen Angebotes einen Anziehungspunkt für die Menschen aus Hilden und der Umgebung darstelle und es deshalb Aufgabe der Kommune sei, Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Gastronomie zu ergreifen.        

 

Die weiteren Ausführungen hierzu können dem in Anlage beigefügten Antrag entnommen werden.

 

 

Die Verwaltung bewertet vorliegenden Antrag wie folgt:

 

Die FDP-Fraktion hat bereits im Jahr 2020 einen letztlich inhaltsgleichen Antrag gestellt. Siehe hierzu Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 32/034. Der Rat der Stadt Hilden hat diesen Antrag auf Empfehlung der Verwaltung in seiner Sitzung am 23.09.2020 mehrheitlich abgelehnt.

 

Auch die Verwaltung verkennt die im Antrag dargestellten existenziellen Sorgen und Nöte der Hildener Gastronomie nicht; im Gegenteil. Dennoch hat sich an der Bewertung gegenüber dem Vorjahresantrag durch die Verwaltung nichts Grundlegendes geändert, vielmehr ist sogar darauf hinzuweisen, dass durch das aufgelegte und vom Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 13.01.2021 beschlossene Corona-Hilfsprogramm u.a. den Hildener Gastronomiebetrieben finanzielle Unterstützung angeboten und auch in Anspruch genommen wurde. Insofern hat die Verwaltung und der Rat der Stadt Hilden bereits, so wie im Antrag gefordert, Angebote zur finanziellen Unterstützung geleistet.

 

Ansonsten bleibt es bei den nachfolgenden bereits im letzten Jahr durch die Verwaltung dargelegten Gründen, die gegen den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für außengastronomische Flächen sprechen:

 

1.         Aus Sicht der Verwaltung wird in dem vorliegenden Antrag weiterhin nicht berücksichtigt, dass auch in anderen Branchen (u.a. das Dienstleistungsgewerbe, Textiler), die Sondernutzungen in Form von gewerblichen Hinweisschildern (Kundenstopper) und Warenauslagen in Anspruch nehmen, von den Beschränkungen der CoronaSchVO immer noch nachhaltig betroffen sind. Auch hier gelten je nach den verschiedenen Terminen der wieder ermöglichten oder in Kürze anstehenden Betriebsöffnungen (z.B. im Wege von click & meet), dass besondere Schutzvorkehrungen auch in Form des nur beschränkten Kundenzutritts zu beachten sind. Auch diese Unternehmen verzeichnen allein aus diesen Beschränkungen heraus erhebliche Umsatzeinbußen.

2.         Daher wiederholt die Verwaltung hier auch die Frage nach der Gleichbehandlung. Es ist nicht ersichtlich, dass hier eine Branche (Gastronomie) im Gegensatz zu anderen Branchen besonders unterstützt werden sollte.

 

3.         Insofern würde nur ein genereller Gebührenverzicht für gastronomische Sondernutzungen und für gewerbliche Hinweisschilder und Warenauslagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ansatzweise dem Gebot der Gleichbehandlung entsprechen. Auf ein ganzes Jahr bezogen würde dies in etwa zu einem freiwilligen Gebührenverzicht in Höhe von ca. 70.000 € führen. Dies widerspräche der gemeinsamen Absichtserklärung von Rat und Verwaltung zur mittelfristigen Konsolidierung des städtischen Haushaltes.

 

4.         Eine weitere Ungleichbehandlung würde in der Branche „Gastronomie“ entstehen. Gastronomische Betriebe, die keine Sondernutzungen der Stadt in Anspruch nehmen können, werden nicht entlastet. Einige betreiben ihre Terrassen auf privaten Flächen, vor allem sind aber die betroffen, die keine Möglichkeit zur Außengastronomie haben.

 

5.         Wie bereits oben angeführt, haben Rat und Verwaltung gemeinsam durch das Corona-Hilfsprogramm u.a. die Gastronomie finanziell bis zu einem Höchstbetrag von 2.750 € je AntragstellerIn unterstützt. Dieser Betrag deckt in den meisten Fällen gastronomischer Außennutzung die zu erhebenden Jahresgebühren bei tatsächlicher Nutzung zu 50%+ ab.

           

6.         Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Kreis Mettmann lässt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage (im Monat Mai) die berechtigte Hoffnung zu, dass bei einer stabilen Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100 im Kreis Mettmann außengastronomische Nutzungen in Kürze wieder möglich sein werden. Hierfür sind mit Beginn der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche auch wieder Gebühren zu erheben. Bei der Sondernutzungsgebühr handelt es sich um keine Verwaltungs-, sondern eine Benutzungsgebühr. Diese bewertet somit auch den mit der Nutzung öffentlicher Flächen verbunden individuellen/wirtschaftlichen Vorteil. Auch aus diesem Grund scheidet nach Bewertung durch die Verwaltung ein Gebührenverzicht nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligung, den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion zu Ziffer 1 auf Verzicht der Erhebung von Gebühren für die außengastronomische Sondernutzung öffentlicher Flächen für das Jahr 2021 abzulehnen.

 

Darüber hinaus beantragt die FDP-Fraktion für den Fall einer Beschlussfassung, die sich für einen Gebührenverzicht ausspricht, die Sondernutzungssatzung durch Änderungssatzung anzupassen. Dieser Beschluss wäre dem Rat der Stadt Hilden vorbehalten.

 

Auch hier empfiehlt die Verwaltung diesen Antrag zu Ziffer 2, wie auch im Vorjahr, abzulehnen.

Hier bezieht sich die Verwaltung auf Ihre Begründung in der letztjährigen Sitzungsvorlage:

 

     Nach Bewertung durch die Verwaltung bedarf es in diesem außergewöhnlichen Sonderfall nicht wie beantragt einer Änderung der Sondernutzungssatzung.

 

§ 15 Absatz der Sondernutzungssatzung sieht vor:

 

Von den Bestimmungen dieser Satzung kann abgewichen werden, wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigten Härte im Einzelfall führen würde.“

 

     Zwar stellt eine Härtefallprüfung grundsätzlich immer eine Einzelfallprüfung dar, aber unterstellt wird, dass zwischen Rat und Verwaltung unstrittig ist, dass hier in jedem einzelnen Fall aufgrund der besonderen Lage ohne weitergehende Prüfung der Härtefall unterstellt werden kann. Dies vereinfacht das Verfahren. Eine Satzungsänderung könnte somit… unterbleiben.“

 

     Der unter Ziffer 3 des Antrags angeführte „Erlaubnisvorbehalt“ entspricht bereits dem Regelungsgehalt der Sondernutzungssatzung und ist somit nicht als eigenständiger Antrag zu werten.

 

     Zusammengefasst empfiehlt die Verwaltung daher dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion aus o.a. Gründen in seiner Gesamtheit abzulehnen.

 

Mit Stand 07.06.2021 kann die Außengastronomie in Folge des Abflachens des Infektionsgeschehens wieder betrieben werden. Nach aktueller Prognose bleibt diese Option auch über den Sommer und damit in der Hauptnutzungszeit der Sondernutzungsflächen bestehen.

 

 

Klimarelevanz:

  Der vorliegende Antrag und die Beschlussfassungen hierzu haben keine Klimarelevanz.    

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020101 - Allg. Ordnungsbeh. Angelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0201010020

431100

SN-Gebühren

150.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0201010020

431100

SN-Gebühren

120.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke