Erläuterungen zum
Antrag:
Nicht zuletzt durch die nach wie vor fehlende Möglichkeit für die
Bürgerinnen und Bürger die freiwilligen Leistungen des städtischen Bauhofs vor
Ort bezahlen zu können, zeigt sich aus Sicht der SPD-Fraktion ein
Handlungsbedarf im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenbewirtschaftung.
Momentan haben die Bürgerinnen und Bürger lediglich die Möglichkeit,
Zahlungen an die Stadt Hilden entweder vor Ort, per Banküberweisung oder im
Wege des Lastschriftverfahrens zu tätigen. Alle diese Möglichkeiten haben
jedoch eins gemein: sie sind für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für
jene die kein Onlinebanking zur Verfügung haben, unkomfortabel und mit einem
gewissen Zeitaufwand verbunden. So besteht in diesen Fällen entweder eine
Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen, bei denen
die Zahlungen vor Ort getätigt werden müssen, oder es muss gesondert der Weg zu
den (immer weniger werdenden) Bankfilialen in der Stadt aufgenommen werden.
Ähnlich verhält es sich, wenn die Bürgerinnen und Bürger (Bar-)Zahlungen
seitens der Stadt Hilden erhalten sollen. Hier ist häufig die persönliche
Vorsprache bei der Stadtkasse zu den Öffnungszeiten notwendig, oder die Zahlung
erfolgt auf das Bankkonto. Darüber hinaus verursachen Barzahlungen vor Ort
einen personellen Mehraufwand (Vorhalten einer Barkasse; Servicezeiten;
Belegerstellung usw.).
Die Nutzung eines „Barcode“-Systems, wie es beispielsweise die
Barzahlungslösung der Firma Cash Payment Solutions GmbH (CPS) bietet, ist in
der Lage für die Bürgerinnen und Bürgern und auch für die Stadt Hilden hier
einen Mehrwert zu schaffen. Nicht nur im Rahmen des Aufgabenbereichs des
städtischen Bauhofs, sondern auch bei der Bewirtschaftung der restlichen
Einnahmen (Abgaben und Gebühren, Buß- und Verwarngelder) und Auszahlungen.
Das System generiert dabei einen Barcode, in dem die benötigten
Informationen für den konkreten Zahlungsvorgang verschlüsselt werden. Dies sind
die Höhe und die Gültigkeit der Zahlung. Der Barcode wird auf einen Zahlschein
gedruckt. Dieser ist bei Auszahlungen innerhalb des im System hinterlegten
Gültigkeitszeitraums bei teilnehmenden Einzelhändlern gegen Bargeld einlösbar.
Da das System bidirektional arbeitet, gilt gleiches auch für Einzahlungen. Die
Anbindung erfolgt hierbei über das bereits vorhandene Buchhaltungssystem der
Stadt Hilden.
Der Kassenbon enthält nach Abschluss der Transaktion keine Hinweise auf
die ausstellende Stelle. Es ist daher auch nicht erkennbar, ob es sich hier um
die Zahlungen von Gebühren, Abgaben, Buß- und Verwarngeldern oder um die
Auszahlung von Sozialleistungen handelt.
Um den Vorgang abzuwickeln, wird der Auszahlschein vom Kassenpersonal
gescannt und die Höhe des zu zahlenden Betrages auf dem Kassendisplay
angezeigt. Bei der Ein- oder Auszahlung des Betrages ist kein Identifikationsnachweis
des Bürgers erforderlich. Damit ist der Zahlschein einfach, schnell,
datenschutzkonform und diskriminierungsfrei nutzbar.
Das Verfahren wird bereits von zahlreichen Onlineshops und sonstigen
Gewerbetreibenden als reguläre Zahlungsart, sowie als Rückgabeoption genutzt.
Darüber hinaus wird das System bereits von zahlreichen Stadtwerken,
Versicherungsunternehmen und Banken genutzt und auch die Jobcenter und die
Agentur für Arbeit nutzen nach Abschaffung der Kassenautomaten das System zur
Abwicklung von Barzahlungen.
Zusammenfassend bietet das System also sowohl für die Hildener
Bürgerinnen und Bürger (Datenschutz, Integration der Aus- und Bezahlung in den
Alltag, Entfallen des Besuchs von Bankfilialen, Unabhängigkeit von Öffnungszeiten
städtischer Einrichtungen) als auch für die Verwaltung selbst (leichte
Integration in bestehende Strukturen, Erhöhung der Kassensicherheit,
zukunftsfähige und flexible Anwendung, keine Änderung von Prozessen notwendig)
eine ganze Reihe von Vorteilen, die für die Einführung des System sprechen.
Für die SPD
Ratsfraktion Hilden
gez. Sven Rohde gez.
Kevin Buchner
Sachkundiger Bürger Fraktionsvorsitzender
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Möglichkeit für
Barzahlung per Barcode zu prüfen. Dieses System kann für die Bewirtschaftung
von Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Rechnungsstellung, des
Gebühreneinzugs sowie bei der Auszahlung von Geldern Anwendung finden. Hierbei
soll insbesondere berücksichtigt werden, welche Arbeitserleichterung auf Seiten
der Verwaltung in das Kosten-Nutzen-Verhältnis einfließt. Ebenso soll
mitgeteilt werden, in welchem Zeithorizont die Einführung eines solchen Systems
möglich wäre.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die
Digitalisierung beeinflusst und prägt zunehmend Wirtschaft und Gesellschaft. So
wird auch der digitale Wandel immer wichtiger für deutsche Kommunen. Auch die
Zahlungsvorgänge unterliegen zunehmend einer Digitalisierung, zumal
Bargeldtransfers personal- und kostenintensiv sind.
Das Zahlungsverhalten
in Deutschland hat sich auch durch die Corona-Pandemie stark verändert. Auch in
Hilden hat sich dieser Trend etablieren können und wurde aktiv durch Ausweitung
der Angebote von der Stadt Hilden unterstützt. Durch Einsatz der neuen Gebühren-
und Bargeldkasse können bargeldlose Einzahlungsvorgänge jetzt an den meisten
Service-Stellen der Verwaltung ausgeführt werden. Voraussichtlich in der
zweiten Jahreshälfte 2021 wird dieses System wiederum von der ePortal-Webkasse
abgelöst, die auch eine Anbindung von mobilen EC-Geräten ermöglicht. Der
Einsatz der Webkasse vereinfacht die Zahlungsabwicklungen bei den Gebühren für
Produkte und Dienstleistungen verschiedener Organisationseinheiten und bietet
auch zeitgleich die Möglichkeit, die von Bürgerinnen und Bürgern bevorzugte
Zahlungsweise - Bargeld, Girocard- oder Kreditkarte - aufzunehmen.
Die
Forderungen der Stadt Hilden werden überwiegend per Überweisung,
Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag beglichen, „Vor-Ort-Vorgänge“ auch per
Karten- oder Barzahlung. Online-Überweisungen für Verwarngelder werden bereits
durch einen QR-Code auf der Verwarnung unterstützt. Die Stadt Hilden bietet
auch die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens, welche mithilfe der NFC (Near
Field Communication) - Technologie per EC-Karte und einige Kreditkartenanbieter
möglich ist. Diese findet Anwendung über die EC-Terminals, die im
Bürgerbüro oder in der Zentralen Buchhaltung im Betrieb sind. Ferner wurden im März 2021 alle 19
Parkscheinautomaten in Hilden sukzessiv ausgetauscht. Hier konnte man die
Parkgebühren bis zur Umstellung nur mit Münzgeld begleichen. Nun gibt es
zusätzlich die Möglichkeit, Parkgebühren sowohl mit Debit- als auch
Kredit-Karten von VISA und Master Card zu bezahlen, auch kontaktlos. Weiterhin
werden auch die reinen Girokarten berücksichtigt, die das Branding V-Pay und
Maestro haben. Es werden auch Barzahlungen bei der Stadt Hilden für bestimmte
Dienstleistungsbereiche, wie z.B. im Bürgerbüro oder am Bauhof angeboten. Grundsätzlich
soll die Zahlungsabwicklung aber unbar abgewickelt werden.
Im Amt für
Soziales, Integration und Wohnen werden den Asylbewerberinnen/Asylbewerbern sogenannte
Bar-Schecks ausgehändigt, die bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert gegen
Bargeld eingelöst werden können. Diese Bar-Schecks sind als Zahlungsmittel
nicht einsetzbar. Diese Auszahlungsweise wird bisher gewählt, weil die
Zahlungsempfänger häufig nicht über eine eigene Bankverbindung verfügen. Anstelle
der Aushändigung von Bar-Schecks könnten den Zahlungsempfängern auch
ausgedruckte Barcodes für Barauszahlungen ausgehändigt werden, die dann im
teilnehmenden Einzelhandel eingelöst werden könnten. Die Bankbuchhaltung würde
hierdurch allerdings geringfügig aufwendiger, weil die Einlösungs-Lastschriften
anders als bisher von mehreren Banken eingereicht werden. Eine Umstellung des
Verfahrens bietet sich als besonderer Service an, wenn die Akzeptanz dieses
Auszahlungsverfahrens höher ist als das bisherige „Scheck-Verfahren“, das einen
gesonderten Gang zur Bank notwendig macht.
Grundsätzlich
erfolgen alle anderen Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende und
andere Geschäftspartner unbar per Überweisung. Sollte eine Bankverbindung für
eine Auszahlung oder Erstattung von Gutschriften nicht vorliegen, so könnte dem
Zahlungsempfänger ein wie vorgeschlagen ein Code für eine Bargeldauszahlung
zugesandt werden. Ob hierdurch eine grundsätzliche Arbeitserleichterung auf
Seiten der Verwaltung entstehen würde, ist eher zu bezweifeln, da der
QR-Gutschein nur wenige Einzelfälle der heutigen Barauszahlungen außerhalb des
Amtes für Soziales, Integration und Wohnen ersetzen würde.
Analog zum
Pilotprojekt der Stadt Köln „Verwarngelder für Parkverstöße bundesweit an der
Kasse im teilnehmenden Einzelhandel zu bezahlen“, wäre es auch in Hilden
denkbar, einen entsprechenden Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister für
Einzahlungsvorgänge abzuschließen. Dabei wird der Kassenumsatz vom
Zahlungsdienstleister von den anderen (Einkaufs)Umsätzen getrennt und - gegen
Entgelt - an die Stadt weitergeleitet. Die Vorteilhaftigkeit aus einer höheren
Akzeptanz gegenüber dem jetzigen QR-Code-Verfahren für „Knöllchen" (Online-Überweisung)
müsste erprobt werden und mit den entstehenden Kosten abgewogen werden.
Die
Verschlüsselung von Überweisungsdaten in QR-Codes könnte grundsätzlich
ausgeweitet werden. Sie bietet sich allerdings in erster Linie für nicht
personenbezogene Forderungen an und setzt bei dem Einzahler ebenfalls eine
Bankverbindung mit elektronischen Zahlungskarten voraus. Für den nachgelagerten
Mahn- und Beitreibungsvorgang von Forderungen ist eine personenbezogene
Aufzeichnung der meisten Vorgänge notwendig. So passiert es auch bei nicht
gezahlten Verwarngeldern. Diese werden gebührenpflichtig in ein
personenbezogenes Bußgeld umgewandelt. Die wirtschaftlichste Art der
Zahlungsregulierung im Forderungsmanagement bliebt der SEPA-Lastschrifteinzug -
meist für wiederkehrende Forderungsarten.
Die
Umstellung von QR-Codes für Bar-/Scheck-Auszahlungsvorgänge ist möglich, kommt
aber aktuell nur in einem Anwendungsbereich bei der Stadt Hilden in Betracht.
Für nicht individualisierte Einnahme-Vorgänge wird bereits das QR-Verfahren
genutzt. Anders als im Online-Handel liegen für die meisten Geschäftsvorfälle
noch personenbezogene Bankdaten zur Regulierung von Ausgabe-Vorgängen vor, die
eine wirtschaftliche Auszahlung per Überweisung ermöglichen. Im Rahmen der
Einführung von Online-Zahlsystemen z.B. für die OZG-Services (OZG = Online
Zugangs Gesetz) werden auch bisherige Standard-Prozesse der kommunalen
Zahlungsabwicklung voraussichtlich einem Wandel unterliegen. Die aktuell
überwiegend nachgelagerte Zahlungsabwicklung zu offenen Forderungen (s.g.
offene Posten-Buchhaltung) könnte bei vielen Vorgängen einer Zahlung vor
Erledigung weichen. Beantragte Dienstleistungen werden absehbar bereits mit
Abschluss des Bestellvorganges wie im Online-Handel bezahlt unter Angabe eines
elektronischen Kontaktes für etwaige Stornierungen oder Gutschriften. In dieser
Entwicklungsstufe können dann auch QR-Codes oder andere verschlüsselte
elektronische Gutscheine einen größeren Anwendungsbereich finden. Die
Verwaltung wird im Rahmen der Digitalisierungs-Projekte auch über die
Weiterentwicklung der Zahlungsabwicklung berichten und sämtliche
wirtschaftliche und rechtlich zulässige Optionen in den digitalen Wandel einbeziehen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine