Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.04.2021: Prüfung der Einführung einer Möglichkeit für Barzahlung per Barcode
Vorlage
WP 20-25 SV 20/037
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Nicht zuletzt durch die nach wie vor fehlende Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger die freiwilligen Leistungen des städtischen Bauhofs vor Ort bezahlen zu können, zeigt sich aus Sicht der SPD-Fraktion ein Handlungsbedarf im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenbewirtschaftung.

 

Momentan haben die Bürgerinnen und Bürger lediglich die Möglichkeit, Zahlungen an die Stadt Hilden entweder vor Ort, per Banküberweisung oder im Wege des Lastschriftverfahrens zu tätigen. Alle diese Möglichkeiten haben jedoch eins gemein: sie sind für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für jene die kein Onlinebanking zur Verfügung haben, unkomfortabel und mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. So besteht in diesen Fällen entweder eine Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen, bei denen die Zahlungen vor Ort getätigt werden müssen, oder es muss gesondert der Weg zu den (immer weniger werdenden) Bankfilialen in der Stadt aufgenommen werden.

 

Ähnlich verhält es sich, wenn die Bürgerinnen und Bürger (Bar-)Zahlungen seitens der Stadt Hilden erhalten sollen. Hier ist häufig die persönliche Vorsprache bei der Stadtkasse zu den Öffnungszeiten notwendig, oder die Zahlung erfolgt auf das Bankkonto. Darüber hinaus verursachen Barzahlungen vor Ort einen personellen Mehraufwand (Vorhalten einer Barkasse; Servicezeiten; Belegerstellung usw.).

 

Die Nutzung eines „Barcode“-Systems, wie es beispielsweise die Barzahlungslösung der Firma Cash Payment Solutions GmbH (CPS) bietet, ist in der Lage für die Bürgerinnen und Bürgern und auch für die Stadt Hilden hier einen Mehrwert zu schaffen. Nicht nur im Rahmen des Aufgabenbereichs des städtischen Bauhofs, sondern auch bei der Bewirtschaftung der restlichen Einnahmen (Abgaben und Gebühren, Buß- und Verwarngelder) und Auszahlungen.

 

Das System generiert dabei einen Barcode, in dem die benötigten Informationen für den konkreten Zahlungsvorgang verschlüsselt werden. Dies sind die Höhe und die Gültigkeit der Zahlung. Der Barcode wird auf einen Zahlschein gedruckt. Dieser ist bei Auszahlungen innerhalb des im System hinterlegten Gültigkeitszeitraums bei teilnehmenden Einzelhändlern gegen Bargeld einlösbar. Da das System bidirektional arbeitet, gilt gleiches auch für Einzahlungen. Die Anbindung erfolgt hierbei über das bereits vorhandene Buchhaltungssystem der Stadt Hilden.

 

Der Kassenbon enthält nach Abschluss der Transaktion keine Hinweise auf die ausstellende Stelle. Es ist daher auch nicht erkennbar, ob es sich hier um die Zahlungen von Gebühren, Abgaben, Buß- und Verwarngeldern oder um die Auszahlung von Sozialleistungen handelt.

 

Um den Vorgang abzuwickeln, wird der Auszahlschein vom Kassenpersonal gescannt und die Höhe des zu zahlenden Betrages auf dem Kassendisplay angezeigt. Bei der Ein- oder Auszahlung des Betrages ist kein Identifikationsnachweis des Bürgers erforderlich. Damit ist der Zahlschein einfach, schnell, datenschutzkonform und diskriminierungsfrei nutzbar.

 

Das Verfahren wird bereits von zahlreichen Onlineshops und sonstigen Gewerbetreibenden als reguläre Zahlungsart, sowie als Rückgabeoption genutzt. Darüber hinaus wird das System bereits von zahlreichen Stadtwerken, Versicherungsunternehmen und Banken genutzt und auch die Jobcenter und die Agentur für Arbeit nutzen nach Abschaffung der Kassenautomaten das System zur Abwicklung von Barzahlungen.

 

Zusammenfassend bietet das System also sowohl für die Hildener Bürgerinnen und Bürger (Datenschutz, Integration der Aus- und Bezahlung in den Alltag, Entfallen des Besuchs von Bankfilialen, Unabhängigkeit von Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen) als auch für die Verwaltung selbst (leichte Integration in bestehende Strukturen, Erhöhung der Kassensicherheit, zukunftsfähige und flexible Anwendung, keine Änderung von Prozessen notwendig) eine ganze Reihe von Vorteilen, die für die Einführung des System sprechen.

 

Für die SPD Ratsfraktion Hilden

 

 

gez. Sven Rohde                                                                    gez. Kevin Buchner

Sachkundiger Bürger                                                              Fraktionsvorsitzender

 


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Möglichkeit für Barzahlung per Barcode zu prüfen. Dieses System kann für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Rechnungsstellung, des Gebühreneinzugs sowie bei der Auszahlung von Geldern Anwendung finden. Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden, welche Arbeitserleichterung auf Seiten der Verwaltung in das Kosten-Nutzen-Verhältnis einfließt. Ebenso soll mitgeteilt werden, in welchem Zeithorizont die Einführung eines solchen Systems möglich wäre.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Digitalisierung beeinflusst und prägt zunehmend Wirtschaft und Gesellschaft. So wird auch der digitale Wandel immer wichtiger für deutsche Kommunen. Auch die Zahlungsvorgänge unterliegen zunehmend einer Digitalisierung, zumal Bargeldtransfers personal- und kostenintensiv sind.

 

Das Zahlungsverhalten in Deutschland hat sich auch durch die Corona-Pandemie stark verändert. Auch in Hilden hat sich dieser Trend etablieren können und wurde aktiv durch Ausweitung der Angebote von der Stadt Hilden unterstützt. Durch Einsatz der neuen Gebühren- und Bargeldkasse können bargeldlose Einzahlungsvorgänge jetzt an den meisten Service-Stellen der Verwaltung ausgeführt werden. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird dieses System wiederum von der ePortal-Webkasse abgelöst, die auch eine Anbindung von mobilen EC-Geräten ermöglicht. Der Einsatz der Webkasse vereinfacht die Zahlungsabwicklungen bei den Gebühren für Produkte und Dienstleistungen verschiedener Organisationseinheiten und bietet auch zeitgleich die Möglichkeit, die von Bürgerinnen und Bürgern bevorzugte Zahlungsweise - Bargeld, Girocard- oder Kreditkarte - aufzunehmen.

 

Die Forderungen der Stadt Hilden werden überwiegend per Überweisung, Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag beglichen, „Vor-Ort-Vorgänge“ auch per Karten- oder Barzahlung. Online-Überweisungen für Verwarngelder werden bereits durch einen QR-Code auf der Verwarnung unterstützt. Die Stadt Hilden bietet auch die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens, welche mithilfe der NFC (Near Field Communication) - Technologie per EC-Karte und einige Kreditkartenanbieter möglich ist. Diese findet Anwendung über die EC-Terminals, die im Bürgerbüro oder in der Zentralen Buchhaltung im Betrieb sind. Ferner wurden im März 2021 alle 19 Parkscheinautomaten in Hilden sukzessiv ausgetauscht. Hier konnte man die Parkgebühren bis zur Umstellung nur mit Münzgeld begleichen. Nun gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Parkgebühren sowohl mit Debit- als auch Kredit-Karten von VISA und Master Card zu bezahlen, auch kontaktlos. Weiterhin werden auch die reinen Girokarten berücksichtigt, die das Branding V-Pay und Maestro haben. Es werden auch Barzahlungen bei der Stadt Hilden für bestimmte Dienstleistungsbereiche, wie z.B. im Bürgerbüro oder am Bauhof angeboten. Grundsätzlich soll die Zahlungsabwicklung aber unbar abgewickelt werden.

 

Im Amt für Soziales, Integration und Wohnen werden den Asylbewerberinnen/Asylbewerbern sogenannte Bar-Schecks ausgehändigt, die bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert gegen Bargeld eingelöst werden können. Diese Bar-Schecks sind als Zahlungsmittel nicht einsetzbar. Diese Auszahlungsweise wird bisher gewählt, weil die Zahlungsempfänger häufig nicht über eine eigene Bankverbindung verfügen. Anstelle der Aushändigung von Bar-Schecks könnten den Zahlungsempfängern auch ausgedruckte Barcodes für Barauszahlungen ausgehändigt werden, die dann im teilnehmenden Einzelhandel eingelöst werden könnten. Die Bankbuchhaltung würde hierdurch allerdings geringfügig aufwendiger, weil die Einlösungs-Lastschriften anders als bisher von mehreren Banken eingereicht werden. Eine Umstellung des Verfahrens bietet sich als besonderer Service an, wenn die Akzeptanz dieses Auszahlungsverfahrens höher ist als das bisherige „Scheck-Verfahren“, das einen gesonderten Gang zur Bank notwendig macht.

 

Grundsätzlich erfolgen alle anderen Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende und andere Geschäftspartner unbar per Überweisung. Sollte eine Bankverbindung für eine Auszahlung oder Erstattung von Gutschriften nicht vorliegen, so könnte dem Zahlungsempfänger ein wie vorgeschlagen ein Code für eine Bargeldauszahlung zugesandt werden. Ob hierdurch eine grundsätzliche Arbeitserleichterung auf Seiten der Verwaltung entstehen würde, ist eher zu bezweifeln, da der QR-Gutschein nur wenige Einzelfälle der heutigen Barauszahlungen außerhalb des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen ersetzen würde.

 

Analog zum Pilotprojekt der Stadt Köln „Verwarngelder für Parkverstöße bundesweit an der Kasse im teilnehmenden Einzelhandel zu bezahlen“, wäre es auch in Hilden denkbar, einen entsprechenden Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister für Einzahlungsvorgänge abzuschließen. Dabei wird der Kassenumsatz vom Zahlungsdienstleister von den anderen (Einkaufs)Umsätzen getrennt und - gegen Entgelt - an die Stadt weitergeleitet. Die Vorteilhaftigkeit aus einer höheren Akzeptanz gegenüber dem jetzigen QR-Code-Verfahren für „Knöllchen" (Online-Überweisung) müsste erprobt werden und mit den entstehenden Kosten abgewogen werden.

 

Die Verschlüsselung von Überweisungsdaten in QR-Codes könnte grundsätzlich ausgeweitet werden. Sie bietet sich allerdings in erster Linie für nicht personenbezogene Forderungen an und setzt bei dem Einzahler ebenfalls eine Bankverbindung mit elektronischen Zahlungskarten voraus. Für den nachgelagerten Mahn- und Beitreibungsvorgang von Forderungen ist eine personenbezogene Aufzeichnung der meisten Vorgänge notwendig. So passiert es auch bei nicht gezahlten Verwarngeldern. Diese werden gebührenpflichtig in ein personenbezogenes Bußgeld umgewandelt. Die wirtschaftlichste Art der Zahlungsregulierung im Forderungsmanagement bliebt der SEPA-Lastschrifteinzug - meist für wiederkehrende Forderungsarten.

 

Die Umstellung von QR-Codes für Bar-/Scheck-Auszahlungsvorgänge ist möglich, kommt aber aktuell nur in einem Anwendungsbereich bei der Stadt Hilden in Betracht. Für nicht individualisierte Einnahme-Vorgänge wird bereits das QR-Verfahren genutzt. Anders als im Online-Handel liegen für die meisten Geschäftsvorfälle noch personenbezogene Bankdaten zur Regulierung von Ausgabe-Vorgängen vor, die eine wirtschaftliche Auszahlung per Überweisung ermöglichen. Im Rahmen der Einführung von Online-Zahlsystemen z.B. für die OZG-Services (OZG = Online Zugangs Gesetz) werden auch bisherige Standard-Prozesse der kommunalen Zahlungsabwicklung voraussichtlich einem Wandel unterliegen. Die aktuell überwiegend nachgelagerte Zahlungsabwicklung zu offenen Forderungen (s.g. offene Posten-Buchhaltung) könnte bei vielen Vorgängen einer Zahlung vor Erledigung weichen. Beantragte Dienstleistungen werden absehbar bereits mit Abschluss des Bestellvorganges wie im Online-Handel bezahlt unter Angabe eines elektronischen Kontaktes für etwaige Stornierungen oder Gutschriften. In dieser Entwicklungsstufe können dann auch QR-Codes oder andere verschlüsselte elektronische Gutscheine einen größeren Anwendungsbereich finden. Die Verwaltung wird im Rahmen der Digitalisierungs-Projekte auch über die Weiterentwicklung der Zahlungsabwicklung berichten und sämtliche wirtschaftliche und rechtlich zulässige Optionen in den digitalen Wandel einbeziehen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

keine