Betreff
Antrag von Herrn Erbe (fraktionsloses Ratsmitglied) vom 07.05.2021:
Mobilitätskonzept für Hilden - Bildung eines Arbeitskreises der Parteien
Vorlage
WP 20-25 SV 61/035
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

1.    Die Gestaltung der Mobilität in Hilden, verbunden mit unserer Infrastruktur und dem Arbeits- und Freizeitgeschehen verlangt ein großes Maß an Informationen und deren Verarbeitung.

 

2.    Die Überlegungen und Diskussionen in den Parteien und Fraktionen werden gebündelt in den Arbeitskreis eingebracht, um sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können.

 

3.    Gleichzeitig wäre es wünschenswert, alle Ideen und Möglichkeiten gemeinsam zu besprechen, um auch nach außen ein „nahezu“ geschlossenes Bild des Stadtrates abzugeben.

 

4.    Eine informative, meinungskräftige Zuarbeit mit der beauftragten Firma Stadtverkehr Planungsgesellschaft Hilden sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.

 

Ggf. der Stadtverwaltung (ev. Sozialamt), dem Behinderten- und Seniorenbeirat, der Polizei und Feuerwehr Hilden, dem ADFC Hilden, sowie den Bürgervereinen die Möglichkeit geben, halbjährlich daran teilzunehmen.

 

Der Arbeitskreis sollte in der Regel vierteljährlich zusammenkommen.


Antragstext:

 

Ich stelle den Antrag, einen Arbeitskreis für das „Mobilitätskonzept Hilden“ aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien zu bilden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und damit auch der im Rat der Stadt Hilden vertretenen Parteien/Fraktionen hat von Beginn an eine große Rolle bei den Beratungen über die Erarbeitung eines neuen Mobilitätskonzeptes für Hilden gespielt.

Gleiches gilt für die Beteiligung sonstiger in der Stadtgesellschaft agierender Gruppen.

 

Demgemäß war bereits in der Aufgabenstellung für das Mobilitätskonzept ein mehrstufiges Beteiligungskonzept enthalten (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/278).

Dieses wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2020 beraten und einstimmig beschlossen (Zitat aus dem Beschluss: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Mobilitätskonzept soll aufgrund der Aufgabenbeschreibung sowie des damit verbundenen Beteiligungskonzeptes erarbeitet werden.)

 

Nachdem anschließend Angebote entsprechender Fachbüros eingeholt worden und ausgewertet waren, stellten sich die drei qualifizierten Büros im Stadtentwicklungsausschuss vor. Auch dies geschah aufgrund einer Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.05.2020.

 

Diese Vorstellung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgte auf Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/011 in der Sitzung am 27.01.2021.

Der Stadtentwicklungsausschuss wies die von ihm zu vergebenden Punkte der Bewertungsmatrix nach den Vorträgen der drei eingeladenen Büros und einer anschließenden Diskussion einstimmig dem Büro Stadtverkehr Planungsgesellschaft Hilden zu. Da dieses Büro nun die meisten Bewertungspunkte aufwies wurde es anschließend mit der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes beauftragt.

 

In der Vorstellung durch das Büro Stadtverkehr wurde auch das Beteiligungskonzept dargestellt und erläutert. Die Vorträge der Büros mit den jeweiligen Aussagen zum Beteiligungskonzept sind Teil des Sitzungsprotokolls der Sitzung vom 27.01.2021. Die entsprechende Graphik aus dem Vortrag des Büro Stadtverkehr ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Beteiligungskonzept:

 

Zur Erläuterung ist das in der Aufgabenstellung zur Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes erstellte Beteiligungskonzept nachfolgend nochmals dargestellt.

 

Zunächst zur Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses:

 

Der Ausschuss wird in jeder Arbeitsphase zweimal beteiligt. Das bezieht sich auf die Arbeitsphasen A - C

  • A Aufbereitung der Bestandssituation (Verkehr)
  • B Erarbeitung eines Leitbildes
  • C Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen
  • D Monitoring-Konzept.

 

Der Ausschuss bekommt zunächst die Arbeitsergebnisse einer Arbeitsphase in Form eines Entwurfes des Zwischenberichtes vorgestellt.

Nach Freigabe des Entwurfes schließt sich die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu diesem Zwischenbericht an.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsphase werden wiederum dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt. Mit der dann erfolgenden Freigabe der Endfassung des Zwischenberichtes endet die Arbeitsphase.

 

Im Nachgang an die Arbeitsphase D erfolgt keine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Die Erarbeitung der Inhalte in der Arbeitsphase D erfolgt voraussichtlich bereits parallel zur Arbeitsphase C und kann hier im Rahmen der abschließenden Ausschusssitzung der Arbeitsphase C bereits im Entwurf vorgestellt werden.

 

Am Ende erfolgt die Beschlussfassung zum neuen Mobilitätskonzept der Stadt Hilden durch den Rat nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Zuge der Erstellung des Mobilitätskonzeptes also mindestens neunmal beteiligt und hat im Zuge des gesamten Entstehungsprozesses die entsprechende Steuerungsmöglichkeit.

 

Beteiligung der Bevölkerung:

 

Derzeit läuft eine Online-Beteiligung. Hierüber wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.05.2021 mündlich berichtet. Diese Online-Beteiligung findet noch bis zum 14.06.2021 statt.

 

Für Ende Juni 2021 ist eine repräsentative Haushaltsbefragung vorgesehen. Die Stichtage sind der 22.06.und der 24.06.2021.

 

Schließlich sind im Verlauf des Erstellungsprozesses insgesamt drei „Stadtkonferenzen Mobilität“ vorgesehen. Aufgrund der momentanen „Corona-Situation“ sind diese noch nicht im Detail terminiert. Auch die Durchführungsart steht noch nicht fest (Digital oder als Präsenzveranstaltung).

 

Weitere Beteiligungen:

 

Für Beteiligungen weiterer Interessengruppen, Organisationen und Kommunen sind ein Arbeitskreis Mobilität und ein Beirat vorgesehen. Diese sollen jeweils dreimal im Laufe der Bearbeitung einberufen werden, jeweils nach einer vorhergehenden Beteiligung und Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss.

 

Der Arbeitskreis Mobilität setzt sich zusammen aus Vertretern weiterer Fachbereiche der Stadtverwaltung, Vertretern von Interessensgemeinschaften, Bürgerinitiativen und -vereinen und ggfls. Vertretern der Fraktionen. Es geht hier um die Diskussion der Zwischenergebnisse mit dem Ziel eines breiten gesellschaftlichen und politischen Konsenses.

 

Der Beirat bezieht sich auf die Verflechtung der Stadt Hilden mit der Region und hat damit zunächst die Nachbarkommunen, den Kreis Mettmann, die bedienenden Verkehrsunternehmen (Rheinbahn, KVGM und VGH) sowie übergeordnete Behörden im Blick. Dazu gehören etwa der Landesbetrieb Straßen.NRW oder die Kreispolizei Mettmann.

 

 

Fazit:

 

Das hier aufgezeigte und erläuterte Beteiligungskonzept, welches parallel zu den inhaltlichen Arbeitsphasen bei der Erstellung des Mobilitätskonzeptes für Hilden läuft, ist eine Grundvoraussetzung und wesentlicher Bestandteil einer zeitgemäßen Mobilitätsplanung.

Des Weiteren sichert es die federführende Rolle des Stadtentwicklungsausschusses und damit die strategische Einbindung der Kommunalpolitik.

 

Durch die geplante weitere Beteiligung mit bereits einmal beratenen Zwischenergebnissen wird zudem eine effiziente und zielgerichtete Diskussion ermöglicht.

 

Weitere Beteiligungsformen - wie der vom Antragsteller gewünschte Arbeitskreis von Vertreterinnen und Vertretern der im Rat vertretenen Parteien - sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Eine Beschlussfassung über den Antrag hat keine Klimarelevanz.