Betreff
Jahresbericht 2020 der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG)
Vorlage
WP 20-25 SV 50/032
Aktenzeichen
III750-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2020 der FZG zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, sind mit Beginn der Corona-Pandemie wesentliche Angebote entfallen und konnten insbesondere für und mit Menschen mit Behinderungen nicht mehr angeboten werden.

 

Diese Entwicklung führte dazu, dass die Tonbandzeitung Ende Juni 2020 eingestellt wurde, ein Nachfolgeangebot wurde bisher nicht etabliert.

 

Auch die Arbeit des Demenz-Info-Centers (DIC) konnte nicht durch persönliche Treffen Betroffener und Angehöriger wahrgenommen werden, der Klöntreff soll nach Beendigung der Pandemie auch nicht fortgesetzt werden.

 

Da der Vertrag zwischen der Stadt Hilden und der FZG zum 31.12.2020 gekündigt und für das Jahr 2021 ein einmaliger Zuschuss gewährt wurde, sind weitere Überlegungen hinsichtlich des Fortbestehens von Angeboten für Behinderte und Nichtbehinderte zu treffen. Derzeit wird eine Nachfolge zum Fortbestand des „Notenzaubers“ mit verschiedenen musikalischen Angeboten verhandelt mit dem Ziel, die Musizierenden nach Corona wieder für Angebote zu begeistern. Dieser Bereich wurde von Herrn Hack erfolgreich geleitet und auch der Öffentlichkeit durch Konzerte präsentiert, dafür gebührt Herrn Hack die volle Anerkennung. Die bisherigen Kosten dieses Angebotes beliefen sich jährlich auf ca. 23.000 €, wobei man bedenken muss, dass es sich um ein ehrenamtliches Angebot handelt und gegebenenfalls handeln wird. Ein wesentlicher Kostenfaktor ergab sich durch die Miete der FZG für den genutzten Raum mit ca. 8.000 € jährlich. Es sollte darauf hingewirkt werden, ein günstigeres Angebot zu etablieren.

 

Die Angebote des DIC können auch weiterhin durchgeführt werden, das DIC verfügt über eigene Mittel in Höhe von derzeit ca. 38.000 €. Die Demenz Angehörigenberatung wird auch von weiteren Netzwerkpartnern angeboten und gegebenenfalls durch ein Angebot des Seniorenbüros der Stadt Hilden ergänzt. Im Herbst 2021 werden nähere Ausführungen gemacht.

 

Manche Angebote werden in das Portfolio des Amtes 51 aufgenommen, so u.a. eine Mittwochsgruppe für Menschen mit geistiger Behinderte im Area 51. Die zweite Gruppe wird eingestellt.

 

Die bisher im Vertrag mit Amt 50 dargestellten Aufgaben, wie der Betrieb von 2 integrativen Kindertagesstätten und dem Betrieb des Abenteuerspielplatzes, werden über Amt 51 weiterverhandelt, der Familienunterstützender Dienst (FuD) wird über eine Entgeltvereinbarung geregelt. Die Overheadkosten werden auf die verbleibenden Angebote verteilt, so dass auch die Miete nicht aus dem zum 31.12.2020 gekündigten Vertrag zu übernehmen ist.

 

Die Freizeitgemeinschaft (FZG) wird ihre Bemühungen hinsichtlich inklusiver Angebote weiter fortsetzen, auch an Veranstaltungen zur Inklusion wird die FZG weiterhin aktiv teilnehmen sowie an Treffen der Netzwerkpartner.

 

gez.

Dr. Claus Pommer