Betreff
Entsendung einer offiziellen Delegation in die Partnerstadt Nove Mesto nad Metuji
Vorlage
WP 20-25 SV 01/038
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des mit der Stadt Nové Město nad Metují geschlossenen Partnerschaftsvertrages beschließt der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Paten- und Partnerschaftsausschuss

 

a)    die Entsendung einer offiziellen Delegation in die Partnerstadt Nové Město nad Metují in der Zeit vom 07. bis 10. Oktober 2021

 

 

in der Zusammensetzung

Bürgermeister,

Vorsitzender PPA,

je 1 Vertreter der Fraktionen und

1 Verwaltungsangehörige/r.

 

                                                                       = 10 Personen

 

Für die teilnehmenden Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger wird ein Eigenanteil in Höhe von 110,00 € festgesetzt.

 

b)    die Einladung einer kleinen offiziellen Delegation aus Nové Město nad Metují nach Hilden über das Wochenende 4./5. Dezember und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Besuches.

 

Die Beschlüsse werden mit dem Vorbehalt geschlossen, dass die Delegation zu dem Zeitpunkt aufgrund Corona und den jeweiligen Maßgaben der Coronaschutzverordnung möglich ist.


Erläuterungen und Begründungen:

Entsprechend dem mit der Partnerstadt Nové Město nad Metují geschlossenen Vertrag steht für das Jahr 2021 die Entsendung einer offiziellen Delegation nach Nové Město nad Metují an.

 

Die Entwicklung der pandemischen Lage in Deutschland wie auch in der Tschechischen Republik lassen einen Delegationsbesuch noch in diesem Jahr wahrscheinlich erscheinen.

 

Seitens Nové Město nad Metují wurden zunächst Terminvorschläge für einen Besuch im September unterbreitet. Im Hinblick auf die Bundestagswahl Ende September wurde von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert, nicht im September zu fahren. Die anschließende Umfrage nach einem alternativen Zeitpunkt ergab kein einheitliches Meinungsbild:

 

2 Fraktionen sprachen sich für einen Besuch noch in diesem Jahr (Oktober/November) aus,

4 Fraktionen für einen Delegationsbesuch im kommenden Jahr.

 

In Abstimmung mit Nové Město nad Metují wird vorgeschlagen eine Delegation nach Nové Město nad Metují in der Zeit vom 07.10. bis 10.10.2021 zu schicken.

 

Für diesen Delegationsbesuch wurde seitens des Teams des Bürgermeisters über alternative Reisemöglichkeiten recherchiert.

 

Die Reise mit den 2 Bussen der Stadtverwaltung dauert je nach Verkehr zwischen 9 und 12 Stunden. Während dieser Zeit würden die Delgationsteilnehmer auf zwei städtische Fahrzeuge verteilt in geschlossenem Raum neben-/hintereinander sitzen. Dies ist nach der geltenden CoronaSchVO zwar gestattet (sofern alle Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sind), aber möglicherweise im Hinblick auf die Gesamtsituation unangenehm.

Alternativ käme auch ein Flug Düsseldorf-Prag in Betracht.

 

Hier sehe der Ablauf folgendermaßen aus:

 

2 Mitarbeiter des Teams fahren mit 2 Kleinbussen nach Prag und holen die Delegation am Flughafen Prag ab. Die letzten Kilometer nach Nove Mesto werden dann in den 2 Bussen durchgeführt.

 

Das Gleiche gilt auch für den Rückflug in umgekehrter Reihenfolge.

Zudem stehen die beiden Busse alle 4 Tage zur Verfügung.

 

Selbstverständlich ist eine Flugreise mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

Nach jetziger Recherche betragen die Kosten für den Hin- und Rückflug nach Prag zwischen 86,00 Euro und 144,00 Euro.

Der Preis ist abhängig von der Uhrzeit und der Fluggesellschaft.

 

 

 

Im Hinblick darauf, dass ein Austausch im vergangenen Jahr pandemiebedingt nicht stattgefunden hat wird vorgeschlagen, eine kleine Delegation über das Wochenende 4./5. Dezember anlässlich der Unicef-Gala einzuladen.

 

 

Einreisebestimmungen im Hinblick auf Corona (Stand 25.8.2021)

Die Einreise in die Tschechische Republik ist für EU-Bürger, (…)  aus jeglichem Grund möglich. Deutschland ist derzeit der orangen Kategorie zugeordnet. Für die Einreise ist eine Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.

Für die Rückkehr gilt:

Tschechien ist derzeit nicht als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft. Die Einreise für Personen ab 12 Jahren aus Tschechien ist daher seit dem 01.08.2021, sofern sich Einreisende in den letzten zehn Tagen nicht in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne aber grundsätzlich nur mit COVID-Nachweis möglich.

Seit Sonntag, 01.08.2021, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 72h (PCR-Test) bzw. 48h (Antigen-Schnelltest) alt sein.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011501

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0115010020

 

 

7.900

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer