Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des mit der Stadt Nové Město nad Metují
geschlossenen Partnerschaftsvertrages beschließt der Rat der Stadt Hilden nach
Vorberatung im Paten- und Partnerschaftsausschuss
a)
die Entsendung einer offiziellen Delegation in die
Partnerstadt Nové Město nad Metují in der Zeit vom 07. bis 10. Oktober
2021
in der Zusammensetzung
Bürgermeister,
Vorsitzender PPA,
je 1 Vertreter der
Fraktionen und
1 Verwaltungsangehörige/r.
=
10 Personen
Für die teilnehmenden Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger wird ein Eigenanteil in Höhe von 110,00 € festgesetzt.
b)
die Einladung einer kleinen offiziellen Delegation
aus Nové Město nad Metují nach Hilden über das Wochenende 4./5. Dezember
und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung dieses
Besuches.
Die Beschlüsse
werden mit dem Vorbehalt geschlossen, dass die Delegation zu dem Zeitpunkt
aufgrund Corona und den jeweiligen Maßgaben der Coronaschutzverordnung möglich
ist.
Erläuterungen und Begründungen:
Entsprechend dem
mit der Partnerstadt Nové Město nad Metují geschlossenen Vertrag steht für
das Jahr 2021 die Entsendung einer offiziellen Delegation nach Nové Město
nad Metují an.
Die Entwicklung der pandemischen
Lage in Deutschland wie auch in der Tschechischen Republik lassen einen
Delegationsbesuch noch in diesem Jahr wahrscheinlich erscheinen.
Seitens Nové Město nad
Metují wurden zunächst Terminvorschläge für einen Besuch im September
unterbreitet. Im Hinblick auf die Bundestagswahl Ende September wurde von
verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert, nicht im September zu fahren. Die
anschließende Umfrage nach einem alternativen Zeitpunkt ergab kein
einheitliches Meinungsbild:
2 Fraktionen sprachen sich für
einen Besuch noch in diesem Jahr (Oktober/November) aus,
4 Fraktionen für einen
Delegationsbesuch im kommenden Jahr.
In Abstimmung mit Nové
Město nad Metují wird vorgeschlagen eine Delegation nach Nové Město
nad Metují in der Zeit vom 07.10. bis 10.10.2021 zu schicken.
Für diesen Delegationsbesuch wurde seitens des Teams des Bürgermeisters über alternative Reisemöglichkeiten recherchiert.
Die Reise mit den 2 Bussen der Stadtverwaltung dauert je nach Verkehr zwischen 9 und 12 Stunden. Während dieser Zeit würden die Delgationsteilnehmer auf zwei städtische Fahrzeuge verteilt in geschlossenem Raum neben-/hintereinander sitzen. Dies ist nach der geltenden CoronaSchVO zwar gestattet (sofern alle Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sind), aber möglicherweise im Hinblick auf die Gesamtsituation unangenehm.
Alternativ käme auch ein Flug Düsseldorf-Prag in Betracht.
Hier sehe der Ablauf folgendermaßen aus:
2 Mitarbeiter des Teams fahren mit 2 Kleinbussen nach Prag und holen die Delegation am Flughafen Prag ab. Die letzten Kilometer nach Nove Mesto werden dann in den 2 Bussen durchgeführt.
Das Gleiche gilt auch für den Rückflug in umgekehrter Reihenfolge.
Zudem stehen die beiden Busse alle 4 Tage zur Verfügung.
Selbstverständlich ist eine Flugreise mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Nach jetziger Recherche betragen die Kosten für den Hin- und Rückflug nach Prag zwischen 86,00 Euro und 144,00 Euro.
Der Preis ist abhängig von der Uhrzeit und der Fluggesellschaft.
Im Hinblick darauf, dass ein Austausch im vergangenen Jahr pandemiebedingt nicht stattgefunden hat wird vorgeschlagen, eine kleine Delegation über das Wochenende 4./5. Dezember anlässlich der Unicef-Gala einzuladen.
Einreisebestimmungen
im Hinblick auf Corona (Stand 25.8.2021)
Die
Einreise in die Tschechische Republik ist für EU-Bürger, (…) aus jeglichem Grund möglich. Deutschland ist
derzeit der orangen Kategorie zugeordnet. Für die Einreise ist eine
Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis
erforderlich.
Für die Rückkehr
gilt:
Tschechien ist
derzeit nicht als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft. Die
Einreise für Personen ab 12 Jahren aus Tschechien ist daher seit dem
01.08.2021, sofern sich Einreisende in den letzten zehn Tagen nicht in einem
Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ohne
Einreiseanmeldung und Quarantäne aber grundsätzlich nur mit COVID-Nachweis
möglich.
Seit Sonntag, 01.08.2021,
besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine
Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren
müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen
Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei
Einreise höchstens 72h (PCR-Test) bzw. 48h (Antigen-Schnelltest) alt sein.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011501 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0115010020 |
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7.900 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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