Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 20-25 SV 50/031
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Integrationsrates und des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In beiden Ausschüssen steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung. In der jeweils 2.Sitzung des Sozialausschusses im Haushaltsjahr wird das Amt für Soziales, Integration und Wohnen umfangreiche Zahlen zur finanziellen Situation vorstellen, die zu Beginn des Jahres noch nicht vollumfänglich vorliegen.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2021 haben sich die Asylzahlen wie folgt entwickelt:

 

27.995 Erstanträge wurden bislang in 2021 vom Bundesamt entgegengenommen.  Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 31.528 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Abnahme der Antragszahlen um 11,2 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

2021 waren im ersten Quartal 6.260 der Asylerstantragstellenden (22,4%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 21.735 Erstanträge gestellt.

 

Die Zahl der Folgeanträge in 2021 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (4.874 Folgeanträge) um 262,9% auf 17.687 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 45.682 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (36.402 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 25,5%. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, März 2021).

 

Aus diesen Zahlen und denen aus vorherigen Sitzungsvorlagen zeigt sich somit ein stetiger Rückgang der Asylbewerberzahlen seit 2015.

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

insgesamt/

Monatsdurchschnitt

davon Erstanträge/

Monatsdurchschnitt

davon Folgeanträge/

Monatsdurchschnitt

2019

165.938/13.828

142.509/11.876

23.429/1.952

2020

122.170/10.181

102.581/8.548

19.589/1.632

Jan 2021

14.448

8.524

5.924

Feb 2021

13.533

7.577

5.956

Mrz 2021

11.756

9.503

2.253

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Insgesamt wurden 43.353 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2021 entschieden.

 

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis März 2021 bei 34,0%. Ende März 2021 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 62.717 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (66.583) ist die Zahl der beim BAMF anhängigen Verfahren um 5,8% gesunken.

 

Anmerkung: Die Asylzahlen des Monats März sind unter Bedingungen der Corona-Pandemie zu sehen.

 

 

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen und die bislang geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten sind ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, ist die Unterbringung der Menschen über das Jahr 2021 hinaus gesichert.

 

Die allgemeine Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren belegt sind, bleiben sie oft notgedrungen weiterhin in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, wie auch Familien sporadisch, sich mit eigenem Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Zum Stichtag 19.04.2021 lebten in Hilden 362 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen. Der Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch Auszüge von Menschen, die Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt gefunden haben, freiwillig ausreisten oder durch Abschiebungen außer Landes gebracht wurden. Von diesen 362 Personen sind 262 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat Februar 2021 bezog die Stadt Hilden vom Land NRW für 100 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Tendenz ist allerdings weiterhin fallend.

 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in den städtischen Übergangsheimen beläuft sich aktuell auf 93.

 

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerber/innen/n im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber/innen in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren zwar abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes.

 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.

 

Stand 18.04.2021

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

121

545

Weitere Aufnahmeverpflichtung

14

79

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

89,47*

87,28*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

135

624

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ist von Januar 2021 mit 526 Personen auf 545 im April 2021 gestiegen. Es ist zu beobachten, dass die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

262 Personen befinden sich entweder noch in einem laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde bereits ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen Diese Personen erhalten aber weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Da die Kostenerstattung vom Land gem. FlüAG lediglich für 100 Personen gilt, sind die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe für 162 Leistungsberechtigte vollständig von der Stadt Hilden zu tragen und werden nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen.

 

Diese Regelung ist noch so lange aktuell, bis die in der letzten Sitzungsvorlage vorgestellte Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) und dem Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2020 zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet worden ist.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

 

leisten.

 

Aktuell wird nahezu jegliche globale Aktivität von der Covid19-Pandemie bestimmt. Die Grenzen sind teilweise geschlossen, Reisen sind oft nicht möglich und somit die Migration auch nicht. Die Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland und der Türkei war schon vor der „Covid19-Pandemie“ angespannt und wird durch die globale Ausnahmesituation noch einmal verschärft. Zuweisungen aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) werden zwar aktuell auf einem moderaten Niveau, aber nur unter strikten Hygienemaßnahmen und nach negativer Covid19-Testung durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Situation

 

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ergebnis 2020

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

2.708.796,00 €

2.200.954,00 €

sonstige Transfererträge

40.070,00 €

94.840,00 €

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

820.469,00 €

628.088,00 €

privatrechtliche Leistungsentgelte

555,00 €

350,00 €

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

9.929,00 €

19.571,00 €

sonstige ordentliche Erträge

5.096,00 €

134.944,00 €

Ordentliche Erträge

3.584.916,00 €

3.078.746,00 €

Personalaufwendungen

1.045.715,00 €

1.244.841,00 €

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

77.239,00 €

572.275,00 €

Bilanzielle Abschreibung

11.935,00 €

12.155,00 €

Transferaufwendungen

2.682.788,00 €

2.473.571,00 €

sonstige ordentliche Aufwendungen

54.593,00 €

254.186,00 €

Ordentliche Aufwendungen

3.872.270,00 €

4.557.029,00 €

Ordentliches Ergebnis

-287.354,00 €

-1.478.283,00 €

 

Das Defizit beim ordentlichen Haushaltsergebnis ergibt sich aus gesunkenen Erträgen aus Zuwendungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der Integrationspauschale sowie gestiegenen Aufwendungen. So konnten in 2020 z.B. vakante Stellen neu besetzt werden, was zu einer Erhöhung der Aufwendungen für Personal geführt hat. Hinzu kommt, dass die Stadt Hilden, wie nahezu alle kreisangehörigen Städte einen Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung für Überzahlungen aus dem FlüAG für das Jahr 2017 erhalten hat. Der Rückforderungsbescheid über 351.596 € wurde von den Mitarbeiter/innen der Leistungsabteilung des Asylbereichs geprüft und um 148.086 € angepasst. Ob die nach der internen Überprüfung offene Rückforderung über 203.510 € gerechtfertigt ist, wird aktuell juristisch geprüft. Daher wurde hier prophylaktisch eine Rückstellung gebildet, welche die Aufwendungsseite zusätzlich belastet. Ebenso wurden bei den Aufwendungen die zusätzlichen Kosten aus der Covid19-Pandemie wie z.B. die externen Personalkosten für die Sicherheit der Objekte während Quarantänemaßnahmen in den Übergangsheimen erfasst, was das Gesamtergebnis zusätzlich verschlechtert hat.

 

Die zum Ende des letzten Jahres nahezu zum Erliegen gekommenen Neuzuweisungen sind im zweiten Quartal wieder auf ein moderates Niveau gestiegen. Sollte die Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetztes (FlüAG) verabschiedet werden, könnten für die Neuzuweisungen die reformierten Pauschalbeträge von 12.000€ /Person beantragt werden.

 

Integration

 

Länger als ein Jahr hält der tückische Covid19- Virus mittlerweile die Welt in Atem. Maskenpflicht, Schulschließungen, Kurzarbeit, Quarantäne und Ausgangssperren- alle diese Themen treffen die Bewohner/innen in den städtischen Übergangsheimen mit voller Wucht. Seit mehr als einem Jahr kämpfen die Asylbewerber/innen nicht nur um ein dauerhaftes Bleiberecht, sondern unter erschwerten Bedingungen auch um Integration und Teilhabe.

 

Die Sozialarbeiter/innen der Stadt Hilden haben die Herausforderung Pandemie sehr gut angenommen und die Arbeit erfolgreich an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Obwohl die Arbeit grundsätzlich von vielen intensiven persönlichen Kontakte vor Ort auf überwiegend Telefonate, Email oder Videokonferenz umgestellt wurde, mussten die städtischen Sozialarbeiter/innen auch immer wieder in den Brennpunkten zur Krisenintervention präsent sein.

 

Aufgrund der gesunkenen Zahl an Bewohner/innen in den städtischen Unterkünften konnte die Überlegung an das Amt für Gebäudewirtschaft herangetragen werden, eine der Containerunterkünfte perspektivisch aufzugeben. Ob und wann die Unterkunft aufgegeben oder umgewidmet werden kann, wird aktuell noch geprüft.

 

Die gesunkene Zahl an Betreuungsfällen hat auch dazu geführt, dass die Sozialarbeiter/innen wieder strukturierte Interviews mit allen Bewohner/innen führen können. Die strukturierten Interviews sind für eine bedarfsgerechte Beratung und Betreuung unerlässlich. Sie geben das Potenzial der Bewohner/innen wieder und zeigen aber auch die noch vorhandenen Aufgabenstellungen auf. Als Vorbereitung auf eine zeitnah zu implementierende elektronische Akte, werden die ausgefüllten Erhebungsbögen bereits elektronisch verwaltet.

 

In Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Stadt Hilden wird aktuell eine neue Hausordnung für die städtischen Übergangsheime erstellt. Nach Fertigstellung muss die neue Hausordnung vom Rat der Stadt Hilden erlassen werden.

 

Die städtischen Übergangsheime unterliegen brandschutztechnischen Auflagen der Feuerwehr und der Bauaufsicht. So hat das Amt für Soziales, Integration und Wohnen z.B. die Auflage erhalten, alle Bewohner/innen der städtischen Unterkünfte über die Themen Brandschutzordnung und Verhalten im Brandfall zu schulen. Trotz Pandemie ist es den Sozialarbeiter/innen gelungen, innerhalb weniger Wochen nach Fertigstellung der Schulungsunterlagen nahezu alle der ca. 500 Bewohner/innen einzeln und dezentral in den Objekten zu schulen.

 

Auch in den letzten Monaten konnten aufgrund des Wetters und der Pandemie kaum Aktivitäten mit den Bewohner/n/innen geplant oder durchgeführt werden. Die ersten trockenen und wärmeren Tage wurden daher von den Sozialarbeiter/n/innen direkt genutzt, um ein geplantes Gartenprojekt mit Bewohner/innen an der Unterkunft Richrather Str. zu beginnen. Hier soll evtl. eine Spielmöglichkeit und ein kleiner Nutzgarten, der von den Bewohner/n/innen angelegt und bewirtschaftet werden soll, entstehen.

 

In die lange Liste der Aktivitäten, die aufgrund der hohen Inzidenzwerte und der daraus resultierenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ausfallen mussten, gesellt sich leider auch dieses Jahr wieder das traditionelle Fastenbrechen im Ramadan. Das Ordnungsamt der Stadt Hilden konnte leider einer von der marokkanischen Moscheegemeinde an das städtische Integrationsbüro herangetragenen Anfrage zu einer alternativen Durchführung nicht stattgegeben.

 

Aufgrund eines positiven Bescheids auf einen Antrag auf „KOMM-AN“ Fördermittel des Landes NRW ist es möglich, in die Integrationsarbeit im Jahr 2021 zusätzlich zu investieren: € 7.250,-- stellt das Land unserer Stadt zur Verfügung. Einerseits werden damit die Aktivitäten der Ehrenamtlichen gefördert (Qualifizierung, Aufwandsentschädigungen und Ausflüge mit Geflüchteten), andererseits wird in einer Flüchtlingsunterkunft ein hinreichend großer Raum zum einem „Ankommenstreffpunkt“, durch entsprechende Ausstattung, also zu einem Ort, wo die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft Zeit miteinander verbringen können, oder wo auch einmal Veranstaltungen durchgeführt werden könnten.

 

Um dem Wunsch nach mehr Transparenz der städtischen Sozialarbeit in den Übergangsheimen durch die Skizzierung von Einzelfällen Rechnung zu tragen, werden einige positive Entwicklungen im Folgenden skizziert.

 

Frau N. ist heute 30 Jahre alt und Ende 2016 mit ihrem Mann und zwei Kindern (heute 9 und 5 Jahre alt) aus Indien nach Hilden gekommen. Aus der Verbindung ist ein weiteres Kind entstanden, welches 2017 in Hilden zur Welt gekommen ist. Im Jahr 2019 hat Frau N. von einem Hildener Unternehmen die Möglichkeit bekommen, eine Ausbildung zu absolvieren. Ende 2020 haben sich die Eheleute N. getrennt und Frau N. ist seitdem alleinerziehende Auszubildende mit drei Kindern. Diese zunächst aussichtslos erscheinende Situation hat Frau N. mit Hilfe der betreuenden Sozialarbeiterin, der Ausbildungsleiterin des Ausbildungsbetriebs und des städtischen Jugendamts zum Positiven gewendet. Nach vielen Gesprächen mit der Ausländerbehörde, der indischen Botschaft für die Passbeschaffung, der Ausbildungsstelle für die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses sowie dem Jugendamt bezüglich der Nachmittagsbetreuung durch eine Erziehungshilfe für die drei Kinder, steht am Ende eine junge Frau, die zusammen mit vielen Institutionen eine weitere schwierige Situation gemeistert hat und auf dem besten Weg ist, für sich und die drei Kinder eine selbstbestimmte Zukunft aufzubauen.

 

Herr F. kam 2016 als allein reisender 21-jähriger aus Guinea nach Hilden. Nach einigen persönlichen Schwierigkeiten ist es gelungen, Herrn F. bei einem Hildener Unternehmen eine Arbeitsstelle zu verschaffen. Hier kam ihm seine IT- Affinität und seine schnelle Auffassungsgabe zu Gute. Das Unternehmen wollte ihn gerne halten und hat nach Möglichkeiten gesucht, Herrn F. auch ohne die notwendige schulische Vorbildung, eine Perspektive im IT- Bereich bieten zu können. Diese Perspektive konnte über ein nebenberufliches IT- Studium an einer renommierten privaten Fachhochschule erreicht werden, für welches das Unternehmen die anfallenden Kosten trägt. Zusammen mit dem Amt für Soziales, Integration und Wohnen wurde zunächst innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte eine geeignete Wohnmöglichkeit gesucht, in welcher Herr F. die Themen Leben und Lernen optimal miteinander verbinden konnte. Gleichzeitig hat der betreuende Sozialarbeiter Herr F. einen engagierten Ehrenamtler vermittelt, der zusammen mit ihm, mit viel Engagement und einem hohen Maß an Frustrationstoleranz, insgesamt 55 Anfragen an Vermieter geschrieben hat. Hieraus resultierten vier Besichtigungen und am Ende die Unterschrift unter einen Mietvertrag für eine 50qm Wohnung in Hilden.

 

Herr N. ist 41 Jahre alt und wurde nach eigenen Angaben in Sri Lanka schwer misshandelt. Narben auf Kopf und Körper könnten ggf. die Folgen der Misshandlungen sein. Die Einsamkeit in einem fremden Land, fehlende Sozialkontakte und die traumatischen Erlebnisse haben Herrn N. in die Alkohol- und Drogenabhängigkeit getrieben. Aufenthalte in Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen waren die Folge. Zusammen mit der Sozialarbeiterin, dem Amtsgericht Langenfeld und Familienmitgliedern von Herrn N. im Saarland, ist es gelungen, eine gesetzliche Betreuung durch einen nahen Verwandten für Herrn N. zu erwirken. Das nächste Ziel ist eine Umverteilung nach St.Ingbert/Saarland zu realisieren, um Herrn N. ein stabiles familiäres Umfeld bieten zu können.

 

gez.

Dr. Claus Pommer