Betreff
Konzernabschluss Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 20/180
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

„ Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gesamtabschluss zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Internet ist unter der Seite www.nkf-Gesamtabschluss.de folgendes zu lesen:

„Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen spätestens zum 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und den Haushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu bewirtschaften. Ferner ist bis spätestens 31. Dezember 2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen, der wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit einbezieht. Eröffnungsbilanz und Gesamtabschluss sollen den Kommunen einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen, Schulden sowie Ressourcenverbrauch verschaffen und bilden die methodische Grundlage für eine verbesserte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbständigten Aufgabenbereichen.

Vor diesem Hintergrund hat das nordrhein-westfälische Innenministerium im Mai 2007 ein Modellprojekt zur Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses initiiert. Ziel des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss ist es, bis August 2009 aus einer modellhaften Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen praktische Hilfestellungen für die Aufstellung von Gesamtabschlüssen und zur Optimierung der strategischen Steuerung im "Konzern Kommune" zu entwickeln.

Als Modellkommunen konnten die Landeshauptstadt Düsseldorf sowie die Städte Essen, Lippstadt, Dortmund, Solingen sowie der Kreis Unna gewonnen werden. Mit der fachlichen, konzeptionellen und methodischen Begleitung des Modellprojektes ist eine Arbeitsgemeinschaft aus PricewaterhouseCoopers und IVC Public Services beauftragt worden.

Ende August 2007 wurde die Start- und Analysephase erfolgreich abgeschlossen und das Projekt in die Konzeptionsphase überführt. In dieser soll im Zeitraum bis August 2008 unter anderem ein Fachkonzept für die Grundlagen und Mindestanforderungen an das Rechnungswesen für den Gesamtabschluss und die Gesamtsteuerung erarbeitet werden. Anschließend werden in der Umsetzungsphase die entwickelten Konzepte in der Praxis erprobt und erste Gesamtabschlüsse in den Modellkommunen aufgestellt.

Über die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen wird bis zum Projektabschluss im Sommer 2009 sowie mit zwei Zwischenberichten (August 2008 und April 2009) Bericht erstattet.“

Zum Abschluss der Umsetzungs-/Erprobungsphase des Modellprojekts haben die Modellkommunen Probegesamtabschlüsse aufgestellt und Fallstudien erarbeitet, die den örtlichen Weg der Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses verdeutlichen. Weiterhin wurden Vorschläge in Bezug auf die Erleichterungen in Art, Umfang und Inhalt konkretisiert und anlässlich der Abschlussveranstaltung in Düsseldorf am 22. Juni 2009 vorgestellt, allerdings ohne eine Aussage, ob die Erleichterungen kommen oder nicht. Ebenso ist nicht klar, welche Beteiligungen überhaupt in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen. Das mit den Modellkommunen abgestimmte Ergebnis sollte dann  Ende August 2009 veröffentlicht werden. Leider liegt dieser Bericht noch nicht vor.

Wie zu Beginn dargestellt, ist bis spätestens 31. Dezember 2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen. Dieses setzt aber voraus, dass eine Eröffnungsbilanz per 1.1.2010 erstellt wird und sich die Buchhaltungen der städtischen Töchter an die Rahmenregelungen der Stadt Hilden anpassen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Konsolidierung nach dem Recht der Mutter (GO / GemHVO) erfolgt. So gesehen ist es schon ein „Viertel vor 12“.

 

Damit auf allen Ebenen Zeit ist, um die Schritte vernünftig umzusetzen, wurden die Geschäftsführer der in Frage kommenden städtischen Gesellschaften zu einer ersten Informationsveranstaltung am 9. Sept. 2009 eingeladen.

 

Die Verwaltung ging davon aus, dass bis zu diesem Termin der Bericht vorliegen würde. Ziel der Veranstaltung war es, den Beteiligten einen ersten Überblick über das zu geben, was höchstwahrscheinlich auf sie zu kommen wird.

 

Hierzu wurde die als Anlage beigefügte Präsentation durch Frau Dr. Golombiewski vorgestellt. Frau Dr. Golombiewski hat in der Vergangenheit die Verwaltung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz und bei der Umstellung auf das NKF geholfen und die Kolleginnen und Kollegen umfänglich geschult.

 

Sobald der Bericht vorliegt, wird gemeinschaftlich mit dem Rechnungsprüfungsamt im ersten Schritt der Konsolidierungskreis festgelegt und die weiteren Arbeiten unter Beteiligung der städtischen Gesellschaften festgelegt.

 

Weil das Thema „Beteiligungsverwaltung“ schon mehrfach Diskussionsgegenstand war und die Verwaltung zugesichert hat, über den Fortgang der Erstellung eines Gesamtabschlusses zu unterrichten, wurde diese SV erstellt.

 

Die Verwaltung wird weiterhin über das Thema informieren.

 

 

 

 

 

Günter Scheib