Beschlussvorschlag:
„ Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gesamtabschluss zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Internet ist
unter der Seite www.nkf-Gesamtabschluss.de
folgendes zu lesen:
„Mit der Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen
spätestens zum 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und den
Haushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu bewirtschaften.
Ferner ist bis spätestens 31. Dezember 2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen,
der wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft die verselbständigten Aufgabenbereiche
und die Beteiligungen mit einbezieht. Eröffnungsbilanz und Gesamtabschluss
sollen den Kommunen einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen, Schulden
sowie Ressourcenverbrauch verschaffen und bilden die methodische Grundlage für
eine verbesserte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbständigten Aufgabenbereichen.
Vor diesem Hintergrund hat das
nordrhein-westfälische Innenministerium im Mai 2007 ein Modellprojekt zur
Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses initiiert. Ziel des Modellprojektes
NKF-Gesamtabschluss ist es, bis August 2009 aus einer modellhaften Umsetzung
der gesetzlichen Anforderungen praktische Hilfestellungen für die Aufstellung
von Gesamtabschlüssen und zur Optimierung der strategischen Steuerung im
"Konzern Kommune" zu entwickeln.
Als Modellkommunen konnten die
Landeshauptstadt Düsseldorf sowie die Städte Essen, Lippstadt, Dortmund, Solingen sowie der Kreis Unna
gewonnen werden. Mit der fachlichen, konzeptionellen und methodischen
Begleitung des Modellprojektes ist eine Arbeitsgemeinschaft aus
PricewaterhouseCoopers und IVC Public Services beauftragt worden.
Ende August 2007 wurde die Start-
und Analysephase erfolgreich abgeschlossen und das Projekt in die
Konzeptionsphase überführt. In dieser soll im Zeitraum bis August 2008 unter
anderem ein Fachkonzept für die Grundlagen und Mindestanforderungen an das
Rechnungswesen für den Gesamtabschluss und die Gesamtsteuerung erarbeitet
werden. Anschließend werden in der Umsetzungsphase die entwickelten Konzepte in
der Praxis erprobt und erste Gesamtabschlüsse in den Modellkommunen
aufgestellt.
Über die dabei gewonnenen
Erkenntnisse und Erfahrungen wird bis zum Projektabschluss im Sommer 2009 sowie
mit zwei Zwischenberichten (August 2008 und April 2009) Bericht erstattet.“
Zum Abschluss der
Umsetzungs-/Erprobungsphase des Modellprojekts haben die Modellkommunen
Probegesamtabschlüsse aufgestellt und Fallstudien erarbeitet, die den örtlichen
Weg der Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses verdeutlichen. Weiterhin wurden
Vorschläge in Bezug auf die Erleichterungen in Art, Umfang und Inhalt
konkretisiert und anlässlich der Abschlussveranstaltung in Düsseldorf am 22.
Juni 2009 vorgestellt, allerdings ohne eine Aussage, ob die Erleichterungen
kommen oder nicht. Ebenso ist nicht klar, welche Beteiligungen überhaupt in den
Gesamtabschluss einbezogen werden müssen. Das mit den Modellkommunen
abgestimmte Ergebnis sollte dann Ende
August 2009 veröffentlicht werden. Leider
liegt dieser Bericht noch nicht vor.
Wie zu Beginn
dargestellt, ist bis spätestens 31.
Dezember 2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen. Dieses setzt aber voraus,
dass eine Eröffnungsbilanz per 1.1.2010
erstellt wird und sich die Buchhaltungen der städtischen Töchter an die
Rahmenregelungen der Stadt Hilden anpassen. In diesem Zusammenhang ist wichtig,
dass die Konsolidierung nach dem Recht der Mutter (GO / GemHVO) erfolgt. So gesehen ist es schon ein „Viertel
vor 12“.
Damit auf allen Ebenen Zeit ist, um die Schritte vernünftig umzusetzen,
wurden die Geschäftsführer der in Frage kommenden städtischen Gesellschaften zu
einer ersten Informationsveranstaltung am 9. Sept. 2009 eingeladen.
Die Verwaltung ging davon aus, dass bis zu diesem Termin der Bericht
vorliegen würde. Ziel der Veranstaltung war es, den Beteiligten einen ersten
Überblick über das zu geben, was höchstwahrscheinlich auf sie zu kommen wird.
Hierzu wurde die als Anlage beigefügte Präsentation durch Frau Dr.
Golombiewski vorgestellt. Frau Dr. Golombiewski hat in der Vergangenheit die
Verwaltung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz und bei der Umstellung auf
das NKF geholfen und die Kolleginnen und Kollegen umfänglich geschult.
Sobald der Bericht vorliegt, wird gemeinschaftlich mit dem
Rechnungsprüfungsamt im ersten Schritt der Konsolidierungskreis festgelegt und
die weiteren Arbeiten unter Beteiligung der städtischen Gesellschaften
festgelegt.
Weil das Thema „Beteiligungsverwaltung“ schon mehrfach
Diskussionsgegenstand war und die Verwaltung zugesichert hat, über den Fortgang
der Erstellung eines Gesamtabschlusses zu unterrichten, wurde diese SV
erstellt.
Die Verwaltung wird weiterhin über das Thema informieren.
Günter Scheib