Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Umsetzung des DigitalPaktes Schulen
Vorlage
WP 20-25 SV 10/014
Aktenzeichen
II/10.3 Mz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen für die Aufstockung der Investitionsmaßnahmen zur Hard- und Softwareanschaffung an Schulen in Höhe von 429.000 € im Produkt 011001 „Technikunterstützte Informationsverarbeitung“ zur Umsetzung des DigitalPaktes Schulen.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen für investive Zuwendungen i. H. v. 385.577 € und Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 43.423 € im o. g. Produkt.


Erläuterungen und Begründungen:

Aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schulen erhält die Stadt Hilden vom Land NRW insgesamt Fördermittel in Höhe von 899.111 €. Für 2021 sind die nachfolgenden Maßnahmen aus Mitteln des Digitalpaktes geplant, die entsprechenden Zuwendungsbescheide sind der Stadt kürzlich zugegangen.

Konkret geht es um die:

1)    Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten (iPads), Förderbetrag 202.500,00 €, Förderung von 90% der Gesamtausgaben, maximal 22.500 € Förderung je Schule, 10% Eigenanteil Stadt Hilden.

2)    Erneuerung von WLAN und LAN am Helmholtz-Gymnasium, Förderbetrag 183.077,43 €, 10% Eigenanteil Stadt Hilden.

 

Die Fördermaßnahmen waren bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 noch nicht bekannt.

Im Haushaltsjahr 2021 sind für die Investitionsmaßnahmen 

IU10260006 (Hard- und Softwareanschaffung an Grundschulen) 

IU10260007 (Hard- und Softwareanschaffung Sekundarschule) und

IU10260008 (Hard- und Softwareanschaffung an Gymnasien) entsprechend geringere Auszahlungsermächtigungen ausgewiesen. 

 

Mit der Anhebung der Auszahlungsermächtigungen wird die Wesentlichkeitsgrenze für eine Einzelveranschlagung grundsätzlich überschritten. Die angeschafften Geräte sollen in Gruppen bewertet werden, so dass eine Einzelinventarisierung und eine Einzelveranschlagung der Geräte zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand nicht vorgesehen sind. Die Inventarisierung erfolgt über eine Registrierung der Gerätenummern, zu denen in einer Datenbank die Schule und die dortige Zuordnung festgehalten werden. Der Bestand ist vom Amt 10 zur jedem Bilanzstichtag zu überwachen. 

Um die geförderten Maßnahmen bestmöglich umsetzen zu können, ist in der Investitionstätigkeit die Bildung einer überplanplanmäßigen Auszahlungsposition und einer korrespondierenden Einzahlungsposition erforderlich. Konkret sind für beide Maßnahmen insgesamt Investitionen von 429.000 € erforderlich, während auf der Einzahlungsseite 385.577 € einzustellen sind. Die Aufteilung auf die einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt zunächst im Verhältnis der originären Auszahlungsansätze. Je nach Verwendung / Verteilung der Geräte erfolgt eine Umschichtung nach Verursachungsprinzip über die flexible Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.

 

Der ebenfalls nicht im Haushalt enthaltene ca. 43.500 € Eigenanteil der Stadt kann durch Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Produkt Produkt 011001 „Technikunterstützte Informationsverarbeitung“ gedeckt werden. 

 

 

Gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011001

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

verschiedene

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2021

Verschiedene Investitionen

Zeile 18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

385.577

2021

Verschiedene Investitionen

Zeile 26

Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen

429.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2021

Neue I-Nummer

Zeile 18

Zuwendung für Investitionsmaßnahmen

385.577

2021

 

 

Minderauszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit

43.423

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

Noch nicht zu übersehen

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Franke