Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
überplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen für die Aufstockung
der Investitionsmaßnahmen zur Hard- und Softwareanschaffung an Schulen in Höhe von
429.000 € im Produkt 011001 „Technikunterstützte Informationsverarbeitung“
zur Umsetzung des DigitalPaktes Schulen.
Die
Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen für investive Zuwendungen i. H. v.
385.577 € und Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H.
v. 43.423 € im o. g. Produkt.
Erläuterungen und Begründungen:
Aus dem
Förderprogramm DigitalPakt Schulen erhält die Stadt Hilden vom Land NRW
insgesamt Fördermittel in Höhe von 899.111 €. Für 2021 sind die nachfolgenden
Maßnahmen aus Mitteln des Digitalpaktes geplant, die entsprechenden
Zuwendungsbescheide sind der Stadt kürzlich zugegangen.
Konkret geht es
um die:
1) Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten (iPads),
Förderbetrag 202.500,00 €, Förderung von 90% der Gesamtausgaben, maximal 22.500
€ Förderung je Schule, 10% Eigenanteil Stadt Hilden.
2) Erneuerung von WLAN und LAN am Helmholtz-Gymnasium, Förderbetrag
183.077,43 €, 10% Eigenanteil Stadt Hilden.
Die Fördermaßnahmen
waren bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 noch nicht bekannt.
Im Haushaltsjahr
2021 sind für die Investitionsmaßnahmen
IU10260006
(Hard- und Softwareanschaffung an Grundschulen)
IU10260007 (Hard- und
Softwareanschaffung Sekundarschule) und
IU10260008
(Hard- und Softwareanschaffung an Gymnasien) entsprechend geringere
Auszahlungsermächtigungen ausgewiesen.
Mit der
Anhebung der Auszahlungsermächtigungen wird die Wesentlichkeitsgrenze für eine
Einzelveranschlagung grundsätzlich überschritten. Die angeschafften Geräte
sollen in Gruppen bewertet werden, so dass eine Einzelinventarisierung und eine
Einzelveranschlagung der Geräte zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand nicht
vorgesehen sind. Die Inventarisierung erfolgt über eine Registrierung der
Gerätenummern, zu denen in einer Datenbank die Schule und die dortige Zuordnung
festgehalten werden. Der Bestand ist vom Amt 10 zur jedem Bilanzstichtag zu
überwachen.
Um die
geförderten Maßnahmen bestmöglich umsetzen zu können, ist in der Investitionstätigkeit
die Bildung einer überplanplanmäßigen Auszahlungsposition und einer
korrespondierenden Einzahlungsposition erforderlich. Konkret sind für beide Maßnahmen
insgesamt Investitionen von 429.000 €
erforderlich, während auf der Einzahlungsseite
385.577 € einzustellen sind. Die Aufteilung auf die einzelnen
Investitionsmaßnahmen erfolgt zunächst im Verhältnis der originären
Auszahlungsansätze. Je nach Verwendung / Verteilung der Geräte erfolgt eine
Umschichtung nach Verursachungsprinzip über die flexible Haushaltsführung gemäß
§ 9 der Haushaltssatzung.
Der ebenfalls
nicht im Haushalt enthaltene ca. 43.500 € Eigenanteil der Stadt kann durch
Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Produkt Produkt 011001 „Technikunterstützte Informationsverarbeitung“
gedeckt werden.
Gez. Dr. Claus
Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011001 |
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
verschiedene |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
Verschiedene
Investitionen |
Zeile 18 |
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
385.577 |
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2021 |
Verschiedene
Investitionen |
Zeile 26 |
Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen |
429.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
Neue I-Nummer |
Zeile 18 |
Zuwendung für Investitionsmaßnahmen |
385.577 |
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2021 |
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Minderauszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit |
43.423 |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Noch nicht zu übersehen |
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Vermerk Personaldezernent Gesehen Franke |