Anlage einer Grünanlage neben dem Gebäude der Freizeitgemeinschaft, hinter der Musikschule an der Gerresheimer Straße
Erläuterungen zum
Antrag:
Bei der vorhandenen Brachfläche
handelt es sich um eine Wiese mit altem Baumbestand.
Sie soll als innerstädtische
Grünanlage gestaltet werden, welche durch die städtische Musikschule und die
Freizeitgemeinschaft genutzt werden können.
Zur Erhöhung der ökologischen
Vielfalt können Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt werden.
Der Freizeitwert der Anlage
kann durch Bänke erhöht werden.
Außerdem kann der Freiraum künftig für Veranstaltungen und Treffen genutzt werden, sobald es die allgemeine Situation wieder erlaubt.
(Ergänzter) Antragstext:
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden beantragt die
Anlage einer Grünanlage neben dem
Gebäude der Freizeitgemeinschaft, hinter der Musikschule an der Gerresheimer
Straße.
Ergänzungsantrag der CDU:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept gemeinsam mit allen Nutzern der Liegenschaft Gerresheimer Str. 20, 20a und 20b und den Anwohnern zu entwickeln, zur Errichtung eines ökologischen Inklusions-Sinnesgartens auf der Fläche der Grünanlage neben dem Gebäude der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V., hinter der Musikschule an der Gerresheimer Straße.
Zusätzliche
Erläuterungen:
In der Sitzung des UKS am 25.3.2021 wurde der Antrag wie vorstehend ergänzt und beschlossen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Schreiben vom 21. Januar
2021 beantragt die Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN die Umgestaltung einer städtischen Brachfläche mit altem
Baumbestand in eine innerstädtische Grünanlage, welche dann durch Besucher der
städtischen Musikschule und der Freizeitgemeinschaft genutzt werden könnte. Zur
Erhöhung der ökologischen Vielfalt könnten Bäume, Sträucher und Stauden
gepflanzt werden. Der Freizeitwert der Anlage kann durch Bänke erhöht werden
und, sobald es die allgemeine Situation wieder erlaubt, könnte die Fläche
künftig für Veranstaltungen und Treffen genutzt werden.
Es handelt sich bei der im
Antrag angesprochenen Fläche um ein ca. 2.500 m² großes Grundstück, welches
sich im städtischen Eigentum befindet.
Derzeit stellt sich die Fläche
als unversiegelte, innerstädtische Brachfläche mit Baumbestand am Flächenrand dar.
Da zunächst weder eine konkrete
Ausbauplanung noch Finanzmittel für eine Umgestaltung der Fläche vorhanden
waren, wurde nach dem kompletten Abriss der Bebauung, das ehemalige
Schulgrundstück in großen Teilen mit Kiessand verfüllt.
Die Grundstücksfläche liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.236A.
Der Bebauungsplan weist einen
Teil des städtischen Grundstücks (ca.460m2) als private Grünfläche
aus; ferner ist darin auch ein Teil des vorhandenen Baumbestandes zum Erhalt
festgesetzt. Sonstige Festsetzungen liegen bezüglich der Brachfläche nicht vor.
Die Bebauungsplanausweisung zeigt eine nicht überbaubare Grundstücksfläche
innerhalb eines Wohngebietes.
Vor ca.10 Jahren wurde bereits
einmal die Nutzung und Herrichtung der Brachfläche als öffentliche Grünfläche
mit einer „Minimalausstattung“ (Bodenaustausch und -modellierung, ergänzende
Anpflanzungen, Anlegung eines Wegenetzes, Ausstattung mit Bänken,
Abfallbehältern etc.) angedacht. Eine überschlägige Ermittlung der Kosten hat
seinerzeit ein Investitionsvolumen von minimal 100.000€ ergeben. Hierin nicht
enthalten und somit hinzuzurechnen wären noch die dauerhaften
Unterhaltungskosten der Anlage. Angesicht nicht vorhandener
Finanzierungsmöglichkeiten sowie weiterer offener Fragen (Betreuung der Fläche,
mögliche Lärm- und Verschmutzungsproblematik etc.) wurde der damalige Antrag
nicht weiterverfolgt.
Auf Teilen der Brachfläche
wurde zwischenzeitlich mit Duldung der Stadt durch Anlieger eine Raseneinsaat
vorgenommen. Die Flächen werden von den Anliegern gepflegt und teilweise für
Ballspiel (mobile Tore) genutzt. Auf einer weiteren Teilfläche wurde eine
Blumenwiese eingesät.
Aufgrund der inhomogenen
Bodenverhältnisse und fehlender Finanzmittel für eine entsprechende dauerhafte
Pflege, konnte sich die Blumenwiese jedoch nicht dauerhaft etablieren.
Derzeit werden bei Bedarf
lediglich Rückschnittmaßnahmen durchgeführt.
Aktueller Zustand der
Brachfläche (März 2021)
Konkretere Kostenangaben für
die erstmalige Herstellung einer Grünanlage an dieser Stelle sowie Aufwendungen
zur Pflege und Unterhaltung können aufgrund einer fehlenden Planung zum
jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Auch wird die Beauftragung
eines Landschaftsplaners zur Erstellung der Entwurfs- und Ausführungspläne
finanzielle Auswirkungen haben.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Das angesprochene Grundstück stellt sich derzeit als unversiegelte, innerstädtische Brachfläche mit Baumbestand am Flächenrand dar. Auf dem ehemaligen Schulgrundstück wurde nach dem kompletten Abriss der Bebauung große Teile mit Kiessand verfüllt. Durch die im Antrag beschriebenen Maßnahmen sind keine negativen klimatischen Veränderungen zu befürchten. Je nach Art und Umfang einer Bepflanzung, könnten hier sogar positive (kleinklimatische) Effekte erzielt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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