Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Ratssitzung vom 26.01.2021:
Anlage einer Grünanlage neben dem Gebäude der Freizeitgemeinschaft, hinter der Musikschule an der Gerresheimer Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/015/1
Aktenzeichen
IV/66 - Grünflächen
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bei der vorhandenen Brachfläche handelt es sich um eine Wiese mit altem Baumbestand.

 

Sie soll als innerstädtische Grünanlage gestaltet werden, welche durch die städtische Musikschule und die Freizeitgemeinschaft genutzt werden können.

Zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt können Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt werden.

Der Freizeitwert der Anlage kann durch Bänke erhöht werden.

 

Außerdem kann der Freiraum künftig für Veranstaltungen und Treffen genutzt werden, sobald es die allgemeine Situation wieder erlaubt.


(Ergänzter) Antragstext:

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden beantragt die
Anlage einer Grünanlage neben dem Gebäude der Freizeitgemeinschaft, hinter der Musikschule an der Gerresheimer Straße.

 

Ergänzungsantrag der CDU:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept gemeinsam mit allen Nutzern der Liegenschaft Gerresheimer Str. 20, 20a und 20b und den Anwohnern zu entwickeln, zur Errichtung eines ökologischen Inklusions-Sinnesgartens auf der Fläche der Grünanlage neben dem Gebäude der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V., hinter der Musikschule an der Gerresheimer Straße.

 


Zusätzliche Erläuterungen:

In der Sitzung des UKS am 25.3.2021 wurde der Antrag wie vorstehend ergänzt und beschlossen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 beantragt die Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN die Umgestaltung einer städtischen Brachfläche mit altem Baumbestand in eine innerstädtische Grünanlage, welche dann durch Besucher der städtischen Musikschule und der Freizeitgemeinschaft genutzt werden könnte. Zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt könnten Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt werden. Der Freizeitwert der Anlage kann durch Bänke erhöht werden und, sobald es die allgemeine Situation wieder erlaubt, könnte die Fläche künftig für Veranstaltungen und Treffen genutzt werden.

 

Es handelt sich bei der im Antrag angesprochenen Fläche um ein ca. 2.500 m² großes Grundstück, welches sich im städtischen Eigentum befindet.

Derzeit stellt sich die Fläche als unversiegelte, innerstädtische Brachfläche mit Baumbestand am Flächenrand dar.

Da zunächst weder eine konkrete Ausbauplanung noch Finanzmittel für eine Umgestaltung der Fläche vorhanden waren, wurde nach dem kompletten Abriss der Bebauung, das ehemalige Schulgrundstück in großen Teilen mit Kiessand verfüllt.

 

Die Grundstücksfläche liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.236A.

 

Der Bebauungsplan weist einen Teil des städtischen Grundstücks (ca.460m2) als private Grünfläche aus; ferner ist darin auch ein Teil des vorhandenen Baumbestandes zum Erhalt festgesetzt. Sonstige Festsetzungen liegen bezüglich der Brachfläche nicht vor. Die Bebauungsplanausweisung zeigt eine nicht überbaubare Grundstücksfläche innerhalb eines Wohngebietes.

 

Vor ca.10 Jahren wurde bereits einmal die Nutzung und Herrichtung der Brachfläche als öffentliche Grünfläche mit einer „Minimalausstattung“ (Bodenaustausch und -modellierung, ergänzende Anpflanzungen, Anlegung eines Wegenetzes, Ausstattung mit Bänken, Abfallbehältern etc.) angedacht. Eine überschlägige Ermittlung der Kosten hat seinerzeit ein Investitionsvolumen von minimal 100.000€ ergeben. Hierin nicht enthalten und somit hinzuzurechnen wären noch die dauerhaften Unterhaltungskosten der Anlage. Angesicht nicht vorhandener Finanzierungsmöglichkeiten sowie weiterer offener Fragen (Betreuung der Fläche, mögliche Lärm- und Verschmutzungsproblematik etc.) wurde der damalige Antrag nicht weiterverfolgt.

 

Auf Teilen der Brachfläche wurde zwischenzeitlich mit Duldung der Stadt durch Anlieger eine Raseneinsaat vorgenommen. Die Flächen werden von den Anliegern gepflegt und teilweise für Ballspiel (mobile Tore) genutzt. Auf einer weiteren Teilfläche wurde eine Blumenwiese eingesät.

Aufgrund der inhomogenen Bodenverhältnisse und fehlender Finanzmittel für eine entsprechende dauerhafte Pflege, konnte sich die Blumenwiese jedoch nicht dauerhaft etablieren.

Derzeit werden bei Bedarf lediglich Rückschnittmaßnahmen durchgeführt.

 

Aktueller Zustand der Brachfläche (März 2021)

 

Konkretere Kostenangaben für die erstmalige Herstellung einer Grünanlage an dieser Stelle sowie Aufwendungen zur Pflege und Unterhaltung können aufgrund einer fehlenden Planung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

Auch wird die Beauftragung eines Landschaftsplaners zur Erstellung der Entwurfs- und Ausführungspläne finanzielle Auswirkungen haben.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Das angesprochene Grundstück stellt sich derzeit als unversiegelte, innerstädtische Brachfläche mit Baumbestand am Flächenrand dar. Auf dem ehemaligen Schulgrundstück wurde nach dem kompletten Abriss der Bebauung große Teile mit Kiessand verfüllt. Durch die im Antrag beschriebenen Maßnahmen sind keine negativen klimatischen Veränderungen zu befürchten. Je nach Art und Umfang einer Bepflanzung, könnten hier sogar positive (kleinklimatische) Effekte erzielt werden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke