Betreff
RW-Behandlungsanlage Hochdahler Straße / Hoxbach:
Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/019
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlung Hochdahler Str. nördl. Richard-Wagner-Straße gemäß der vorgelegten Planung.

 

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlung Hochdahler Str. nördl. Richard-Wagner-Straße mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 845.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022ff aufzunehmen.

 

 

bisher bereitgestellt:  

I-Nr. I660900133 - Maßnahmen aus dem ABK 

Ansatz 2015-2019                              -             30.000,00 €  (vorbereit. Maßnahmen)

I-Nr. IO66250032(neu) - Maßnahmen aus dem ABK

Ansatz 2020                                       -             30.000,00 €  (Planung Lph 1-4)

I-Nr. I661900211(alt) - RW-Behandlung Hochdahler Str. / Hoxbach

Ansatz 2019                                       -             40.000,00 €  (Planung Lph 5-7 + Baugrund.)

 

I-Nr. IO66250036

Ansatz 2021                                       -           240.000,00 €  u. VE 600.000,-

Ansatz 2022                                       -           600.000,00 €  (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo)

 

Gesamtkosten-                                  -           940.000,00 €

 

AEL                                                    -             40.000,00 €

 

 

Nach Bereitstellung der Kosten in Höhe von 60.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Planung Lph 1-4 in den Jahren 2015 - 2020 bei der I-Nr. I660900133 - Maßnahmen aus dem ABK sollen die Baukosten in Höhe von 785.000,00 € nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250036 veranschlagt werden:

 

Ansatz 2021               -           0,00 €  (Ermächtigungsübertragung 40.000,00 €)

Ansatz 2022               -           745.000,00 €


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden hat in den Jahren 2008-2010 den Generalentwässerungsplan fortgeschrieben. Bestandteil davon war unter anderem ein Regenwasserbehandlungskonzept auf Grundlage des Runderlasses des MULNV NRW vom 26.05.2004 „Anforderungen an die Niederschlagsent­wässerung im Trennverfahren“ („Trenn-Erlass“). Zwei der darin enthaltenen Maßnahmen betreffen die Einleitungsstellen DE-19-H und DE-20-H in den Hoxbach, für die eine Regenwasser­behandlungsmaßnahme umgesetzt werden muss. Die beiden Einleitungsstellen in den Hoxbach befinden sich im Norden der Stadt Hilden an der Hochdahler Straße in Höhe der Einmündung Richard-Wagner-Straße. Die vorgesehenen Maßnahmen sind daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2021 - 2028 enthalten

 

Derzeit wird das Regenwasser über o.g. Einleitungsstellen unbehandelt und ungedrosselt in den Hoxbach eingeleitet (Anlage 1-Übersichtslageplan). Ziel der Maßnahmen ist es, sowohl die Gewässergüte des Hoxbaches zu verbessern, als auch die Abflussmenge im Hoxbach zu reduzieren.

 

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit Stand 05/2020, aufgestellt durch Hydro-Ingenieure GmbH, wurden verschiedene Varianten zur Umsetzung von Regenwasserbehandlungsmaß­nahmen an den Einleitungsstellen DE-19-H und DE-20-H in den Hoxbach technisch und wirtschaftlich untersucht, mit dem Ziel, eine genehmigungsfähige Vorzugslösung zur Vorstellung bei den Genehmigungsbehörden zu erarbeiten. Die Vorzugslösung wurde am 11.07.2018 den Behörden vorgestellt und grundsätzlich als genehmigungsfähig eingestuft.

 

Die Vorzugslösung für die Einleitungsstelle DE-20-H wurde im Rahmen der Entwurfsplanung ausgearbeitet und beinhaltet den Bau eines zentralen Versickerungsbeckens auf der westlich der Hochdahler Straße gelegenen Pferdewiese mit einem Volumen von rd. 400 m³ in Kombination mit einem Kanalneubau parallel zum vorhandenen Regenwassernetz und Querung der Hochdahler Straße über eine Länge von rd. 155 m. Das Bestandsnetz wird mit dem neuen Regenwassersammler am Schachtstandort R9684 zusammengeführt. Die Beschickung des Versickerungsbeckens erfolgt im Freigefälle über einen Zulaufkanal quer über die Hochdahler Straße. Auf eine vorgeschaltete Absetzanlage zum Rückhalt von Fest- und Feinstoffen kann verzichtet werden, wenn eine Behandlung über die belebte Bodenzone erfolgt. Der Notabschlag mit n=0,1/a (1 x in 10 Jahren) erfolgt über das unterhalb des Beckens liegende Bestandsnetz mit Einleitung in den Hoxbach. Das anfallende Niederschlagwasser wird vollständig versickert, es erfolgt kein Drosselabfluss in den Hoxbach. Dadurch wird eine deutliche Verbesserung der heutigen Situation erreicht (Anlage 2 - Entwurfslageplan).

 

Besondere Randbedingungen stellen bei dieser Lösung die teilweise geringe Kanalüberdeckung des neuen Regenwasserkanals sowie das hohe anstehende Grundwasser dar.

 

Das Versickerungsbecken befindet sich zukünftig auf einem Fiskalgrundstück der Stadt Hilden, was derzeit noch als Pferdekoppel verpachtet ist. Von der verpachteten Fläche (ca. 10.307 qm) würden dann für das Versickerungsbecken ca. 2.500 qm benötigt. Mit dem Pächter sind schon entsprechende Gespräche geführt worden.

 

Für die südliche Einleitungsstelle DE-19-H wurde für die Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers vor Einleitung in den Hoxbach das zugelassene Regenwasser­behandlungssystem Rovaliqua der Firma Roval Umwelt Technologien in der Entwurfsplanung berücksichtigt, welches als Nachrüsteinsatz in einen bestehenden Straßenablauf eingehängt wird. Hierfür sind nur geringfüge Umbauarbeiten erforderlich. Die Umrüstung der vorhandenen Straßenabläufe stellt aus betrieblichen und unterhaltungstechnischen Gründen die beste Lösung dar. Aus verkehrlichen Gründen und aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit wurde auf eine Regenwasserrückhaltung verzichtet. Die Einleitung in den Hoxbach erfolgt weiterhin ungedrosselt. Die heutige Situation wird jedoch durch die Regenwasserbehandlung verbessert.

 

Die Lösungskonzepte beider Einleitungsstellen wurden am 11.07.2018 der Unteren Wasserbehörde (UWB) und dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) vorgestellt. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass beide Lösungen genehmigungsfähig sind und der Genehmigungsantrag eingereicht werden kann.

 

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Hydro-Ingenieure GmbH (Anlage 3 - Erläuterungsbericht) zu entnehmen.

 

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kosten­berechnung (Anlage 4):

 

vorbereit. Maßnahmen +
Planung Lph. 1-4                                                                   -        60.000,00 €

Planung Lph. 5-7 + Baugrunduntersuchung                         -        40.000,00 €

Baukosten - Örtl. Bauleitung und SiGeKo                            -        35.000,00 €

Baukosten -                                                                           -      710.000,00 €

                                                                                                 _____________

Gesamt                                                                                  -      845.000,00 €

 

Die Maßnahme soll 2022 (Ausschreibung 2021) durchgeführt werden.

 

Nach Bereitstellung der Kosten in Höhe von 60.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Planung Leistungsphasen 1-4 in den Jahren 2015 - 2020 bei der I-Nr. I660900133 - Maßnahmen aus dem ABK sollen die Baukosten in Höhe von 785.000,00 € nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250036 veranschlagt werden:

 

Ansatz 2021   =          0,00 €  (Ermächtigungsübertragung 40.000,00 €)

Ansatz 2022   =          745.000,00 €

 

Die der Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:        Übersichtslageplan

Anlage 2:        Entwurfslageplan

Anlage 3:        Erläuterungsbericht

Anlage 4:        Kostenberechnung

Anlage 5:        Folgekostenermittlung

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250036

RW-Behandlung Hochdahler Str. / Hoxbach

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Finanz-gliederung

Bezeichnung

Betrag €

2015-2020

1103020210 / IO66250032

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

60.000.00

2019

1103020210 / IO66250036

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

40.000,00

 

2021

1103020210 / IO66250036

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

240.000,00

VE 600.000,00

2022

1103020210 / IO66250036

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

600.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ aktivierte Eigenleistung (AEL)

40.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Finanz-gliederung

Bezeichnung

Betrag €

2022

1103020210 / IO66250036

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

745.000,00

+ aktivierte

Eigenleistung (AEL)

 

 

40.000,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Finanz-gliederung

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke