Betreff
Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine 2020
Vorlage
WP 20-25 SV 50/025
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Verwendung der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine im Jahr 2020 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sehen zwei Arten der finanziellen Förderung vor:

 

Der jährliche „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,00 steht allen Vereinen zu – unabhängig von inhaltlicher Arbeit. Das Islamisch-Marokkanische Kulturzentrum e.V. hatte im Jahr 2020 seinen Verzicht auf den Globalzuschuss zugunsten der Stadt Hilden erklärt, der Verein CITH (Circolo Italo-Tedesco Hilden) erhielt den Zuschuss nicht, nachdem vom Vorsitzenden signalisiert worden war, dass das Vereinsleben seit geraumer Zeit „brach liegt“.

 

In 2020 erhielten also lediglich sieben Vereine den Globalzuschuss, in einer Höhe von insgesamt  € 4.900,--.

 

Darüber hinaus standen laut der Richtlinien im Jahr 2020 € 5.360,-- für „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ zur Verfügung, von denen allerdings nur € 2.630,-- beansprucht wurden .

 

Daraus ergab sich bei neun Vereinen ein Gesamtzuschuss-Rahmen in Höhe von € 11.660,00, von denen tatsächlich aber nur € 7.530,--  in Anspruch genommen wurden.

 

Die Vergabe der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ erfolgt nach Kriterien, die in den o.g. Richtlinien unter Punkt 3 definiert werden:

 

„Die dann verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung stehen,

dienen der Vergabe einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten

Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern

des Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden.

 

Diese Handlungsfelder lauten:

 

(1) Sprachförderung und Chancengleichheit

(2) Stadtteilorientierte Förderung der Integration

(3) Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

(4) Integrationsförderung im Sport

(5) Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

(6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

(7) Politische Partizipation

 

Bei der Förderung in diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen

Integrationsarbeit. Sie sollen insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in

ihre ethnische Nische zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht

mehr erreichbar wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der Migrantenvereine eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.

 

(…) Über die zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Vereine nur 5 von 12 geplanten Projekten durchführen, für die der Integrationsrat in seiner Sitzung vom 05.02.2020 eine Förderung beschlossen hatte.

 

 

 

 

 

Hierzu ist im Einzelnen anzumerken:

 

  • Das vom Verein PHILIA geplante Projekt „Vortrag über die griechische

Philosophie "der Weg vom Mythos zum Logos“ konnte nicht durchgeführt werden. Der bereits ausgezahlte Betrag in Höhe von € 500,-- war zu erstatten.

 

  • Die vom Jugoslawisch-Deutschen Kulturverein geplanten Projekte „Empathie zwischen den Völkern“, „25-jähriges Gründungsfest des YU/D Kulturvereins“ und „Kinderbuchvorstellung „Kinderfreude““ konnten nicht durchgeführt werden. Allerdings waren bei diesen Projekten bereits Kosten durch die Erstellung von Info-Materialien entstanden, welche von dem Zuschuss abgezogen wurden, sodass durch den Verein von den insgesamt ausgezahlten € 1.330,-- dann  € 630,-- zu erstatten waren.

 

  • Das Islamisch-Marokkanische Kulturzentrum konnte beide seiner geplanten Projekte nicht durchführen, sodass € 1.100,-- zu erstatten waren.

 

  • Die Türkisch-Islamische Gemeinde konnte das „Ramadan Iftar Essen 2020“ nicht durchführen, weshalb € 500,-- zu erstatten waren.

 

Insgesamt waren durch die Vereine also € 2.730,-- zurückzuzahlen.

 

 

 

In Anlage 1 ist eine Zusammenstellung beigefügt

 

  • aller geförderten, durchgeführten und nicht durchgeführten Projekte,
  • aller Beträge die zur Verfügung standen - die ausgegeben oder zu erstatten waren,
  • dazu die Verwendungsnachweise der Vereine für alle durchgeführten Projekte,

 

dem Beschluss des Integrationsrates vom 05.02.2020 entsprechend.

 

 

Anzumerken ist:

Die Verwendungsnachweise gingen alle per Email und per Brief bei der Verwaltung ein.

Es liegen also durchweg unterschriebene Exemplare vor, für die digitale Weiterverarbeitung für diese Sitzungsvorlage war es jedoch einfacher, die Word-Dokumente zu verwenden, die nicht unterzeichnet sind.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer