Betreff
Vertragsentwurf über die Bezuschussung des Betriebes einer Essens- und Wärmestube und der anteiligen Müllgebühren für den Betrieb der Hildener Tafel
Vorlage
WP 20-25 SV 50/024
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Sozialausschuss den Abschluss einer neuen Vereinbarung der Stadt Hilden mit dem SKFM Hilden e.V. über die Bezuschussung der neuen Essens- und Wärmestube und die Hildener Tafel ab dem 01.06.2021.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Essens- und Wärmestube wurde bis einschließlich 31.05.2020 durch die SPE Mühle e.V. an der Schulstraße in Hilden betrieben. Bedingt durch die Corona Pandemie erfolgte in den letzten Monaten kein Betrieb mehr. Zudem entsprachen die Hygienevoraussetzungen nicht dem aktuellen Standard zum Betrieb einer Küche, der Betrieb wurde daher nur geduldet. Es hätten erhebliche bauliche Maßnahmen zur Anpassung an die hygienischen Voraussetzungen erfolgen müssen, die unwirtschaftlich gewesen wären. Zudem gab es keinen barrierefreien Zugang.

 

Die Gelegenheit zur Körperhygiene und Wäschepflege wurde in den neuen Räumen der SPE Mühle e.V., Nové-Město-Platz 3 C, 40721 Hilden ermöglicht.

 

In mehreren Planungsgesprächen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wurde unter Beteiligung der Stadt Hilden dahingehend Konsens erlangt, dass eine Essens- und Wärmestube als Angebot für Menschen mit geringem Einkommen und Beratungsbedarf weiterhin existieren sollte.

 

Ein geeignetes Objekt bot sich mit der Gaststätte Kirchhofstr. 18 an, das unmittelbar an den SKFM Hilden grenzt und bereits über eine geeignete Einrichtung verfügt. Zudem gibt es zwischen dem derzeitigen Gebäude des SKFM und der Gaststätte eine direkte Verbindung. Die neue Essens- und Wärmestube soll an drei Tagen wöchentlich neben einem preiswerten Essensangebot und einem Austausch der BesucherInnen die Beratungsdienstleistung des SKF Langenfeld und der SPE Mühle e.V. ermöglichen. Die Angebote werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern begleitet und Beschäftigten des SKFM Hilden.

 

Die Stadt Hilden erhebt eine Miete in Höhe von 6.000 € jährlich ab dem 01.06.2021, wovon der SKFM die Hälfte tragen wird und daher auf einen Zuschuss der Stadt Hilden in Höhe von 3.000 € jährlich, für 2021 ergeben sich 1.750 €, angewiesen ist. Darüber hinaus werden keine weiteren Kosten anfallen.

 

Am 08.09.2015 wurde durch einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes ein Zuschuss für die durch den Betrieb der Tafel entstehenden Müllgebühren in Höhe von 3.500 € p.a. beschlossen, der weiterhin gewährt werden sollte.

 

Darüber hinaus wurde bisher ein jährlicher Zuschuss an den SKFM Hilden in Höhe von 900 € jährlich für sonstige soziale Initiativen geleistet. Der Ursprung der Beschlusslage ist nicht mehr nachvollziehbar. Dieser Zuschuss sollte auch im Hinblick auf die Unterstützung von über 100 ehrenamtlich Tätigen des SKFM erhalten bleiben.

 

Eine Verringerung des Zuschusses an den SKFM wird sich voraussichtlich hinsichtlich der Vereinbarung über die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zwischen der Stadt Hilden und dem SKFM durch die Erhöhung des Zuschusses durch den Kreis Mettmann um ca. 2.700 € Höhe ergeben. Ab wann dieser Zuschuss gewährt wird bleibt abwarten.

 

Der Gesamtzuschuss aus dem neuen Vertrag wird 7.400 € jährlich betragen, wovon bisher 4.400 € (Übernahme Müllgebühren, Zuschuss soziale Initiative) ohne den Abschluss eines Vertrages geleistet wurden.

 

Sonstige Sach- und Personalkosten werden ausschließlich aus dem Budget der kooperierenden Träger erbracht.

 

Die notwendigen 3.500,-€ werden nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt, sondern werden durch die Umstrukturierung anderer Leistungen des Fachamtes aus dem laufenden Budget bedient.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050201

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan enthalten:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2021

050201 5000

15

Transferaufwendungen

3.900

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2021

050201 5000

15

Transferaufwendungen

6.150

2022

050201 5000

15

Transferaufwendungen

7.400

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

 

Die notwendigen 3.500,-€ werden nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt, sondern werden durch die Umstrukturierung anderer Leistungen des Fachamtes aus dem laufenden Budget bedient.

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.05.2024

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer