Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, dem VfB 03 Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis
zu 4.500,31
€ zu gewähren.
Erläuterungen und Begründungen:
Der VfB 03 Hilden e.V. hat mit Mail vom 03.03.2021 einen Antrag auf
Bezuschussung für die Anschaffung und Aufstellung einer freistehenden Markise
auf dem Vorplatz der Cafeteria des Sportplatzes Hoffeldstraße beantragt. Die
Markise soll eine sonnengeschützte Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeit für
Vereinsmitglieder, Eltern und Zuschauer bieten.
Der Verein hat zwei Angebote über die Beschaffung
einer Markise und der Herstellung notwendiger Fundamente eingereicht. Diese
wurden in der Verwaltung als auskömmlich bzw. hinsichtlich der Preiskalkulation
als gut nachvollziehbar bewertet. Das wirtschaftlichere Angebot liegt incl. der
Fundamente bei 15.001,02 € brutto.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass zur
Aufstellung der Markise keine baurechtliche Genehmigung erfolgen muss.
Zur Fertigstellung des Vorhabens wird die
Verwaltung mit dem VfB 03 Hilden e.V. einen Gestattungsvertrag schließen.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien ist eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00€ festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von
maximal 4.500,31 €. Der Eigenanteil wird laut Verein aus Rücklagen finanziert.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Baumaßnahme auszuzahlen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und
Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
69.040,30 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
64.539,99 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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