Betreff
Antrag des VfB 03 Hilden e.V. auf Bezuschussung aus der Sportpauschale
Vorlage
WP 20-25 SV 51/064
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem VfB 03 Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.500,31 € zu gewähren.


Erläuterungen und Begründungen:

Der VfB 03 Hilden e.V. hat mit Mail vom 03.03.2021 einen Antrag auf Bezuschussung für die Anschaffung und Aufstellung einer freistehenden Markise auf dem Vorplatz der Cafeteria des Sportplatzes Hoffeldstraße beantragt. Die Markise soll eine sonnengeschützte Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeit für Vereinsmitglieder, Eltern und Zuschauer bieten.

 

Der Verein hat zwei Angebote über die Beschaffung einer Markise und der Herstellung notwendiger Fundamente eingereicht. Diese wurden in der Verwaltung als auskömmlich bzw. hinsichtlich der Preiskalkulation als gut nachvollziehbar bewertet. Das wirtschaftlichere Angebot liegt incl. der Fundamente bei 15.001,02 € brutto.

 

Des Weiteren wurde festgestellt, dass zur Aufstellung der Markise keine baurechtliche Genehmigung erfolgen muss.

 

Zur Fertigstellung des Vorhabens wird die Verwaltung mit dem VfB 03 Hilden e.V. einen Gestattungsvertrag schließen.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien ist eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00€ festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 4.500,31 €. Der Eigenanteil wird laut Verein aus Rücklagen finanziert.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

69.040,30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

64.539,99

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer