Betreff
Stellenveränderungen 2021
Vorlage
WP 20-25 SV 12/001/1
Aktenzeichen
I/12
Art
Beschlussvorlage

Ursprünglicher Beschlussvorschlag (aus der SV 12/001):

 

I.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss:

 

1.   a)    Die Anhebung der Stellen (qualitativer Teil Beamte) sowie die Veränderungen des quanti-         tativen Stellenplanes werden in der vorgelegten Form als Globalbeschluss beschlossen.

b)     Die Tarifvollzüge und Stellenumwandlungen/-verlagerungen werden in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Stellenplan 2021 wird entsprechend der vorgelegten Änderungen ergänzt und beschlossen.

 

3.   Die für diese Änderungen in 2021 notwendigen Personalaufwendungen werden zunächst aus dem laufenden Budget finanziert. Sofern das Budget im Laufe des Jahres nicht auskömmlich ist, wird eine überplanmäßige Ausgabe in entsprechender Höhe bereitgestellt. Für die Haushaltsplanung 2022 werden die Personalaufwendungen neu kalkuliert sowie in der Finanzplanung fortgeschrieben.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

1.    a)   Die Anhebung der Stellen (qualitativer Teil Beamte) sowie die Veränderungen des quanti-         tativen Stellenplanes werden in der vorgelegten Form als Globalbeschluss beschlossen.

b)    Die Tarifvollzüge und Stellenumwandlungen/-verlagerungen werden in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Stellenplan 2020 wird durch die bereits erfolgten Nachträge sowie durch die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Änderungen ergänzt und damit als Stellenplan 2021 beschlossen.

 

 


Zusätzliche Erläuterung:

 

Die Vorlage war aufgrund nicht ausreichendem zeitlichen Vorlauf in der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses ohne Beschlussfassung an den Rat verwiesen worden.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag zu Ziffer I. 3 entfällt. Es ist weiterhin vorgesehen, dass die für die Änderungen in 2021 notwendigen Personalaufwendungen zunächst aus dem laufenden Budget finanziert werden und für den Fall, dass das Personalkostenbudget im Laufe des Jahres nicht auskömmlich ist, könnte eine überplanmäßige Aufwandsermächtigung in entsprechender Höhe vorbehaltlich zur Verfügung stehender Deckungsmittel bereitgestellt werden. Je nach Höhe kann dies durch die Kämmerin gemäß Haushaltssatzung erfolgen. Ein „Vorratsbeschluss“ zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch rechtlich nicht zulässig, da es an der Unabweisbarkeit mangelt.

 

Der in der ursprünglichen Vorlage unter II. aufgeführte Beschlussvorschlag entfällt, da dieser gemäß den Regelungen der Hauptsatzung in die Entscheidungskompetenz des Hauptausschusses fällt und neben den stellenplanmäßigen auch die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Beförderungen erfüllt sein müssen. Entsprechend kann die SV jetzt auch öffentlich beraten werden.

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Quantitativer Teil

 

Die Verwaltung hat für das Jahr 2021 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten zusammengestellt. Diese Planstellen sollen grundsätzlich auch die Basis für die Ermittlung der Personalaufwendungen sein. Die Verwaltung wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 durch die Politik beauftragt, zukünftig das gesamte eingesetzte Personal abzubilden. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung nun soweit möglich nach. Nicht aufgenommen werden allerdings Stellen für Nachwuchskräfte (Auszubildende, Anwärter*innen, Praktikant*innen) und für Elternzeitvertretungen. Zukünftig sollen die über den bisherigen Stellenplan hinausgehenden (zum Teil befristeten) Beschäftigten auch dargestellt werden.

 

Allein hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 12,9 Stellen, die sich auf unterschiedliche Bereiche aufteilen. Die Aufnahme von Stellen für geringfügig Beschäftigte ist notwendig, da diese den dauernden Bedarf widerspiegeln. Diese Stellen wurden immer durchgehend mit wechselndem Personal befristet besetzt oder sind zum Teil auch bereits unbefristet besetzt. Insgesamt handelt es sich dabei um 2,722 VZK.

Auch insgesamt 10,147 VZK im Bereich Asyl laufen derzeit als befristete Stellen neben dem Stellenplan. Auch hier wird die Aufnahme der Stellen in den Stellenplan vorgeschlagen, um ein umfassendes Bild der Bedarfe aufzuzeigen (siehe „Überführung von dauerhaft benötigten Personalkapazitäten in den Stellenplan (bisher: nicht ausgewiesene befristet Beschäftigte“)).

 

Die Auswirkungen der durch den Rat am 09.12.2020 beschlossenen organisatorischen Änderungen wurden bereits redaktionell in den Stellenplan eingepflegt. Hier handelt es sich überwiegend um Verschiebungen von Aufgaben, Stellen und Stellenanteilen im Amt 10 (Haupt- und Personalamt), Team 12 (Team Organisationsangelegenheiten), Team 01 (Team Bürgermeisterbüro) und Team 30 (Team Recht, Versicherungen, Vergabe).

 

Trotz der bereits im letzten Jahr vom Rat beschlossenen Einrichtung zusätzlicher Stellen ist eine weitere Aufstockung notwendig, die in der Übersicht unter der Rubrik „Einrichtung und Aufstockung neuer Stellen(-anteile)“ aufgeführt ist.

 

Im Einzelnen:

 

Auf Basis eines stetig wachsenden Betreuungsaufwandes, hervorgerufen durch die zunehmende Digitalisierung und den damit verbundenen IT-Projekten und -Anforderungen, ergeben sich Mehrbedarfe im Bereich des Rats, der IT-Betreuung und der technischen Rechnungsprüfung in Höhe von 2 VZK. Diese werden benötigt, um den Veränderungen gerecht zu werden, die steigenden Fallzahlen bearbeiten zu können und den digitalen Anschluss zu gewährleisten. Durch den Digitalpakt ist eine Förderung von 1 VZK über mehrere Jahre bis zu einer Gesamthöhe von 134.000 € gesichert.

 

Hieran schließt sich auch inhaltlich ein Mehrbedarf im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit von 0,5 VZK an. Der derzeitige Internetauftritt ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf insbesondere auch im Hinblick auf die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes einer Überarbeitung. Im Anschluss an Planung und Implementierung eines neuen Redaktionssystems werden für die kontinuierliche Pflege Arbeitszeitanteile benötigt, die in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen. Mit der Aufstockung soll nunmehr auch dauerhaft eine verlässliche Vertretungsregelung ermöglicht werden, die nach dem Eintritt eines Mitarbeiters des Sachgebietes in den Ruhestand aktuell nicht mehr gegeben ist.

 

Vom Land NRW wurden zusätzliche Fördermittel für die Musikschule in Aussicht gestellt. Unter dem Vorbehalt der Zuschussbewilligung (100%) soll es dort eine Aufstockung von 0,667 VZK geben.

 

Deutliche Fallzahlensteigerungen sind in den Bereichen Übermittagsbetreuung in den Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung, Verwaltung im Stellwerk und Verwaltung der Kindertagespflege sowie bei der Stelle der Friedhofsmeisterin zu verzeichnen, was einen Mehrbedarf von 2,908 VZK ergibt. Der Mehrbedarf bei der Mittagsverpflegung kann in großen Teilen durch den Wegfall einer Stelle für Raumpflege kompensiert werden. Der Mehrbedarf für die Leitung der Friedhöfe wird durch die Aufsplitterung der vorhandenen Stelle und die Reduzierung der zweiten Stelle sowie durch die Refinanzierung über die Gebühren kompensiert.

 

Zusätzlich zu den gestiegenen Fallzahlen im Stellwerk ist auch der Bedarf an Beratungsangeboten im Familienbüro, an die zugehörigen Unterstützungsleistungen für die Anspruchsberechtigten sowie der Bedarf der entsprechenden Netzwerkarbeit gestiegen. Hier wird ein Mindestumfang des Stellenbedarfes durch die Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit und Soziales NRW abgeleitet. Die Förderung fließt an den Kreis Mettmann, welcher diese auf Basis eines festgelegten Schlüssels weitergibt. Die Stadt Hilden kann und muss auf Basis dieser Förderung die Stellenanteile um 1,654 VZK aufstocken. Um die Aufgaben mit bereits vorhandenem und neuem Personal abdecken zu können und eine adäquate Besetzung der Stellen zu gewährleisten, werden 1,872 VZK beantragt.

 

Ein grundsätzliches Problem in der kontinuierlichen Aufgabenerledigung ergibt sich durch Vakanzen aus einer generell hohen Krankheitsquote, aus der Fluktuation, einem Bewerbermangel am Arbeitsmarkt sowie fehlende Vertretungsregelungen und ungeplanten zusätzlichen Aufgaben. Insgesamt ergibt sich hier ein deutlich höherer Bedarf als aktuell vorgeschlagen (7 VZK). Allerdings soll zunächst versucht werden, die notwendigen Vertretungen in den Fachämtern mit diesem Kontingent abzudecken. Die vorgeschlagenen 3 Vertretungsstellen erweitern damit das im letzten Jahr beschlossene Vertretungskonzept um 50 %. Das bislang vorliegende Konzept weist ein Kontingent von 2 Stellen im gehobenen Dienst und 4 im mittleren Dienst aus. Durch diese Aufstockung kann zumindest teilweise sichergestellt werden, dass die Aufgaben der verschiedenen Sachgebiete weiterhin ausgeführt werden können und das vorhandene Personal nicht überlastet wird. Die Stellen sollen bedarfsorientiert entsprechend der Bewertung der zu vertretenden Aufgaben ausgeschrieben werden. Die vier Springerstellen (davon eine vollständig refinanziert) werden für langzeiterkrankte bzw. krankheitsbedingt erheblich eingeschränkte Mitarbeitende benötigt. Die Verwaltung plant, das Vertretungskonzept nach den aktuellen Bedarfen fortschreiben und mit dem Stellenplan 2022 vorzulegen.  

 

Im Bereich der Schulbetreuung müssen redaktionelle Änderungen, die bereits durch den Rat beschlossen sind, eingearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um eine Aufstockung um insgesamt 4,19 VZK im Bereich OGS/VGS+, welche einer Reduzierung von insgesamt 0,27 VZK in der VGS gegenüberstehen. Diese beschlossenen Veränderungen müssen redaktionell in den Stellenplan aufgenommen werden.

 

Schlussendlich gibt es weitere Veränderungen in verschiedenen Bereichen, die zusammen einen Mehrbedarf von 1,45 VZK ergeben. Dem stehen allerdings weitere Reduzierungen von 1,626 VZK gegenüber.

 

 

Qualitativer Teil

 

Neben den verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer Nachbesetzung durch eine andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte) werden auch solche vorgeschlagen, die mit einer Korrektur der Soll-Ausweisung aufgrund von Aufgabenänderungen einhergehen.

 

Stellenanpassungen im Beamtenbereich, die hervorzuheben sind, ergeben sich im Amt für Finanzservice und im Ordnungsamt. Aufgrund der Verlagerung der Kämmerer-Funktion von der Amtsleitungsstelle auf die Stelle der Beigeordneten Dez. II ist hier eine Umwandlung nach Neubewertung notwendig. Im Gegenzug zeigt sich eine Anhebung, die sich aus der deutlich gestiegenen Verantwortung der Amtsleitung des Ordnungsamtes aufgrund der Übernahme der nicht nur aktuell, sondern auch langfristig wahrzunehmenden Kriseninterventions- und Krisenpräventionsarbeit im Zuge der neu aufgestellten Stabsordnung ergibt. Diese hatte der Verwaltungsvorstand am 05.11.2020 beschlossen und gleichzeitig die Leitung des Stabs auf die Stelle 32.00000 übertragen, wodurch sich ab diesem Datum eine Bewertung der Aufgabe nach Bes.Gr. A 15 ergab.

 

Daneben soll das Bürgerbüro zukünftig als eigenständiges Sachgebiet fungieren. Auch diese organisatorische Änderung zieht eine Neubewertung der Leitungsstelle nach sich.

 

Eine weitere Änderung ergibt sich bei der Leitung des Amtes für Jugend, Schule und Sport. Diese wird seit Juli 2019 im Tandem wahrgenommen, wobei eine Leitungskraft in Teilzeit tätig ist und die zweite aufgrund der Vollzeittätigkeit zusätzlich eine Sachgebietsleitung in Personalunion wahrnimmt. Diese beiden Leitungsfunktionen sollen nun auf einer Vollzeit-Stelle vereint werden, was bei einer rückwärtigen Betrachtung bereits damals zu einer Bewertung nach Bes.Gr. A 14 geführt hätte.

 

Zur weiteren Erläuterung wird auf die beigefügte Aufstellung der verwiesen, in der die einzelnen Stellenveränderungen 2021 dargestellt und erläutert sind.

 

Hinsichtlich der in der Übersicht angegebenen Personalkosten/Jahr ist anzumerken, dass es sich hierbei um statistisch angegebene durchschnittliche Werte der KGSt pro Jahr handelt, die von den tatsächlichen Kosten abweichen können. Sofern eine Einstellung oder eine Veränderung im Jahr 2021 realisiert werden kann bzw. ansteht, reduzieren sich die Kosten für dieses Jahr anteilig. Die vom Rat mit Haushaltssatzung festgelegten Personalaufwandsermächtigungen sind verbindlich. Eine Besetzung von Stellen kann nur insofern erfolgen, wenn die daraus resultierenden Personalkosten von den Aufwandsermächtigungen gedeckt sind. Sofern sich in der Stellenplanbewirtschaftung Mehrbedarfe gegenüber den beschlossenen Ermächtigungen ergeben, sind entweder überplanmäßige Mittelbereitstellungen oder restriktive Stellenbesetzungsmaßnahmen aufzurufen. 

 

Die nach §§ 8 und 9 Abs. 3 Ziffer 2 KomHVO geforderten Übersichten können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund eines Systemwechsels in der Gehaltsabrechnung und damit auch des Stellenplans nicht beigefügt werden. Insofern ergänzen die vorgeschlagenen Änderungen den Stellenplan 2020 und bilden damit den Stellenplan 2021 ab. Es ist geplant, die vollständigen Übersichten zum Stellenplan 2022 vorzulegen. Dies hängt aber auch vom externen Dienstleister, den Rheinischen Versorgungskassen Köln, ab.

 

 

Stellungnahme des Personalrates

Der Personalrat wurde gem. Landespersonalvertretungsgesetzes NRW angehört.

 

Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hilden

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die geplanten Veränderungen ebenfalls zur Kenntnis erhalten.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

div.

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Ja, teilweise

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerin

 

Gesehen Franke

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

 

Gesehen Franke