Betreff
RW-Kanalsanierung Lindenstr. südl. Baustr. / Kantstr. / Hegelstr. / Leibnitzstr.:
Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/018
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Lindenstraße südliche Baustraße / Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße gemäß der vorgelegten Planung.

 

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Sanierung der Regenwasserkanäle in der Lindenstraße südliche Baustraße / Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.867.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haus­haltsplanes 2022ff aufzunehmen.

 

 

bisher bereitgestellt    Ansatz 2019   -             25.000,00 €  (vorbereit. Maßnahmen)

                                    Ansatz 2020   -             71.000,00 €  (Planung) 

                                    Ansatz 2021   -             71.000,00 €  (Planung) 

 

                                    VE 2021          -        1.700.000,00 €

                                    Ansatz 2022   -           570.000,00 €  (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo)          Ansatz 2023                            -                      570.000,00 € (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo)

                                    Ansatz 2024   -           560.000,00 €  (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo)

 

                                    Gesamtkosten-        1.867.000,00 €

 

                                    AEL                 -             75.000,00 €

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Regenwasserkanäle in der Lindenstraße / Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße (siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) sind - wie indem vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) dargelegt - sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2021 - 2028 enthalten.

 

Der GEP basiert auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüW-VO) und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Überlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.

Durch die Schäden und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.

Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen und hydraulischen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1956 - 1973).

 

Die Regenwasserkanäle Lindenstraße / Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße gehören zum Teileinzugsgebiet DE-06-I. Die Einleitung erfolgt in die Itter in der Neustraße über das Regenklär-/-rückaltebecken Neustraße. Das Einzugsgebiet ist in der Übersichtskarte der Anlage 3 dargestellt.

 

Die Maßnahme ist die konsequente Fortführung der Regenwasserkanalsanierung Am Lindenpatz / Talstraße / Baustraße, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden.

 

Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser und der daraus ergebenen Überdeckung kommen Betonrohre (DN 300-700) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche. Die Kosten werden auf die Verursacher Stadtentwässerung und im geringen Umfang (Sinkkastenanschlüsse) von der Straßenunterhaltung getragen.

 

Im Rahmen der Planung wurden im Laufe des Jahres 2014 alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.

Hierzu wurden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Fischer Teamplan (Anlage 5) zu entnehmen.

 

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 6):

 

vorbereit. Maßnahmen                                                          -        25.000,00 €

Planung Lph. 1-3                                                                   -        71.000,00 €

Planung Lph. 5-7                                                                   -        71.000,00 €

Baukosten - Örtl. Bauleitung und SiGeKo                            -      200.000,00 €

Baukosten - Sanierung in offener Bauweise                        -   1.500.000,00 €

                                                                                               _____________

Gesamt                                                                                  -   1.867.000,00 €

 

Die Maßnahme soll 2022-2024(Ausschreibung 2021) durchgeführt werden.

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten 2019 - 2021         =     167.000,00 €

sollen die Baukosten              =  1.700.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen veranschlagt werden:

Ansatz 2022   =          570.000,00 €   (VE in 2021  1.700.000,00 €)

Ansatz 2023   =          570.000,00 €

Ansatz 2024   =          560.000,00 €

 

Die der Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Liste der Stammdaten -Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:  Übersichtskarte

Anlage 4:  Kanalsanierungslageplan

Anlage 5:  Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Anlage 6:  Kostenberechnung

Anlage 7:  Folgekostenermittlung

           

 

 

Gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250037

RWK-San. Lindenstr. südl. Baustr./Kantstr./ Hegelstr/ Leibnitzstr.

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Finanz-gliederung

Bezeichnung

Betrag €

2019

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

25.000,00

2020

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

71.000,00

 

2021

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

71.000,00

2022

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

570.000,00

2023

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

570.000,00

2024

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

560.000,00

VE 2021

1103020210 / IO66250037

25

Auszahlung für Baumaßnahmen

1.700.000,00

+ aktivierte Eigenleistung (AEL)

75.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke