Unterlagen nach § 13 KomHVO
Beschlussvorschlag:
Ausschuss
für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
beschließt die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Lindenstraße südliche
Baustraße / Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße gemäß der vorgelegten
Planung.
Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz gemäß § 5a Abs.
7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur
Sanierung der Regenwasserkanäle in der Lindenstraße südliche Baustraße /
Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe
von 1.867.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022ff
aufzunehmen.
bisher bereitgestellt Ansatz
2019 - 25.000,00
€ (vorbereit. Maßnahmen)
Ansatz
2020 - 71.000,00
€ (Planung)
Ansatz
2021 - 71.000,00
€ (Planung)
VE
2021 - 1.700.000,00 €
Ansatz
2022 - 570.000,00
€ (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo) Ansatz 2023 - 570.000,00
€ (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo)
Ansatz
2024 - 560.000,00
€ (Baukosten, örtl. Bauleitung, SiGeKo)
Gesamtkosten- 1.867.000,00 €
AEL - 75.000,00 €
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Regenwasserkanäle in der Lindenstraße / Kantstraße / Hegelstraße /
Leibnitzstraße (siehe Kanalbestandsplan Anlage
1) sind - wie indem vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen
Generalentwässerungsplanes (GEP) dargelegt - sanierungsbedürftig. Die
vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112)
und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2021 - 2028 enthalten.
Der GEP basiert
auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der
vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüW-VO)
und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.
Nach den
Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie
Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht
eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt
A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen
zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist
der Anlage 2 zu entnehmen.
Die
hydrodynamische Berechnung ergab eine Überlastung der betroffenen Haltungen im
Ist-Zustand.
Durch die Schäden
und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr
gewährleistet.
Der hydraulische Abfluss ist derart
eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und
somit zu Überschwemmungen kommen kann.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und
Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen und hydraulischen Gründen
erforderlich.
Alle betroffenen
Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1956 - 1973).
Die
Regenwasserkanäle Lindenstraße / Kantstraße / Hegelstraße / Leibnitzstraße gehören zum
Teileinzugsgebiet DE-06-I. Die Einleitung erfolgt in die Itter in der Neustraße
über das Regenklär-/-rückaltebecken Neustraße. Das Einzugsgebiet ist in der
Übersichtskarte der Anlage 3
dargestellt.
Die Maßnahme ist
die konsequente Fortführung der Regenwasserkanalsanierung Am Lindenpatz /
Talstraße / Baustraße, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden.
Die Sanierung
erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der
geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt.
Die alten
Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem
Durchmesser und der daraus ergebenen Überdeckung kommen Betonrohre (DN 300-700)
zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und
im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse
werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.
Die
Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus
(RSTO) durch Schließen der Aufbrüche. Die Kosten werden auf die Verursacher
Stadtentwässerung und im geringen Umfang (Sinkkastenanschlüsse) von der
Straßenunterhaltung getragen.
Im Rahmen der
Planung wurden im Laufe des Jahres 2014 alle Grundstücksanschlüsse
(Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf
ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen /
Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden
müssen.
Hierzu wurden die
betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein
Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere
Vorgehensweise informiert.
Weitere technische
Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des
Ing.-Büros Fischer Teamplan (Anlage 5)
zu entnehmen.
Die Gesamtkosten
für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter
Kostenberechnung (Anlage 6):
vorbereit. Maßnahmen - 25.000,00 €
Planung Lph. 1-3 - 71.000,00 €
Planung Lph. 5-7 - 71.000,00 €
Baukosten - Örtl. Bauleitung und SiGeKo - 200.000,00 €
Baukosten - Sanierung in offener Bauweise - 1.500.000,00
€
_____________
Gesamt - 1.867.000,00 €
Die Maßnahme soll 2022-2024(Ausschreibung
2021) durchgeführt werden.
Nach
Bereitstellung der Planungskosten 2019 - 2021 = 167.000,00 €
sollen die
Baukosten = 1.700.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit
folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2022 =
570.000,00 € (VE in 2021
1.700.000,00 €)
Ansatz 2023 = 570.000,00
€
Ansatz 2024 = 560.000,00
€
Die der
Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung der
Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die
Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.
Der
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2: Liste der Stammdaten -Auszug aus der
Kanaldatenbank
Anlage 3: Übersichtskarte
Anlage 4: Kanalsanierungslageplan
Anlage 5: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Anlage 6: Kostenberechnung
Anlage 7: Folgekostenermittlung
Gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250037 |
RWK-San. Lindenstr. südl. Baustr./Kantstr./ Hegelstr/ Leibnitzstr. |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Finanzplan
veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Finanz-gliederung |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
25.000,00 |
||
2020 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
71.000,00 |
||
2021 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
71.000,00 |
||
2022 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
570.000,00 |
||
2023 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
570.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
560.000,00 |
||
VE 2021 |
1103020210 / IO66250037 |
25 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
1.700.000,00 |
||
+ aktivierte Eigenleistung (AEL) |
75.000,00 |
|||||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||