hier: Freigabe des HV 7-Vermerkes bei Haushaltsstelle 1100.9870
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,
für die Sanierung und Erweiterung des Tierheims in Hilden dem Tier- und
Naturschutzverein Hilden e.V. den noch bestehenden Haushaltsrest von 201.757,55
Euro zur Verfügung zu stellen. Mit dem Zuschuss werden die Kosten der Kanaluntersuchung
und –sanierung, der Asbestsanierung der Dacheindeckung von Nebengebäuden und
der Bau und die Einrichtung einer Quarantänestation finanziert. Die
Mittelverwendung ist nachzuweisen.
Der HV 7-Vermerk
wird aufgehoben.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat sich vor einigen
Jahren bereit erklärt, dass die Stadt Hilden sich an den Kosten der Sanierung
des Tierheims des Tier- und Naturschutzvereins Hilden e.V. beteiligt. Hierzu
wurden 475.510 Euro bereitgestellt und mit einem HV 7-Vermerk versehen. Ein
Teilbetrag von 273.752,45 Euro wurde danach für den Bau von Hundehäusern frei
gegeben, so dass noch ein Haushaltsrest von 201.757,55 Euro zur Verfügung
steht.
In der Folgezeit wurde mit dem Tier- und
Naturschutzverein erörtert, welche weiteren Maßnahmen zur Sanierung des
Tierheims dringend erforderlich sind. Dabei haben sich durch den mehrfachen Wechsel
in der Vereinsführung und zum Teil nicht realisierungsfähige Vorstellungen
Verzögerungen ergeben, ohne dass die Grundprobleme des Tierheims gelöst werden
konnten. Fest steht aber, dass insbesondere eine Teilsanierung der auf dem
Grundstück vorhandenen Kanäle und die Errichtung einer Quarantänestation für
die Aufnahme von Tieren unabdingbar sind. Zu der Quarantänestation liegt ein
Forderungsschreiben des Amtes für Verbraucherschutz – Veterinärwesen – des
Kreises Mettmann vom 29.09.2005 als Anlage 1 bei.
Zu der Quarantänestation wurde eine
Bauplanung durch einen Architekten mit Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt
und ein Bauantrag eingereicht. Zu den anderen Maßnahmen wurden durch den Verein
entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt. Hiernach ergibt sich für die
dringend notwendigen Maßnahmen folgende Situation:
1. Baukosten Quarantänestation lt.
Kostenberechnung vom 05.09.2005 des
Architekten
(Anlage 2) 177.538,00
Euro
2. Kanaluntersuchung
durch Fa. Günzel lt. Angebot vom 14.04.2005 (Anlage 3) 9.655,38 Euro
3. Kanalsanierung
Anschluss Katzenhaus lt. Angebot Fa. Schell Höniger vom
20.04.2004
(Anlage 4) 3.480,00
Euro
4. Asbestsanierung
Dacheindeckung Nebengebäude lt. Angebot Fa. Brock vom
07.10.2005
(Anlage 5) 6.391,25
Euro
5. Frontgitter
mit Türen und Futterklappe für 3 Tierzwinger in der Quarantäne-
station
lt. Angebot der Fa. Rieck vom 14.10.2005 über 7.189,68 € (Anlage 6) 4.692,92
Euro
Gesamtbetrag: 201.757,55
Euro
Der den
Haushaltsrest übersteigende Betrag von 2.496,76 Euro in Ziffer 5 müsste vom
Verein ebenso aus eigenen Mitteln finanziert werden, wie die restliche
Einrichtung der Quarantänestation. Soweit die Kanaluntersuchung zu weiteren
notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen führt, müssten diese aus dem zur Verfügung
stehenden „Restbetrag“ des Haushaltsrestes in Ziffer 5 realisiert werden. Eine
Bezifferung eventueller Kanalsanierungsmaßnahmen ist ohne die vorherige Kanaluntersuchung
nicht möglich.
Aus der Sicht
der Verwaltung können mit den angegebenen Maßnahmen die wesentlichen Mängel des
Tierheims beseitigt und der weitere Betrieb sichergestellt werden.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 1100.9870 |
Bezeichnung: Zuschuss
Sanierung Tierheim |
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Kosten 201.757,55 Euro Folgekosten ./. |
vorgesehen im Vermögenshaushalt |
Haushaltsjahr Haushaltsrest |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: bestehender
Haushaltsrest |
Sichtvermerk Kämmerer |
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