Betreff
Antrag der CDU vom 08.04.2021 zum Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße Nr. 150 inklusive Hinterland:
Anpassung Entwurf und Reduzierung der Wohneinheiten
Vorlage
WP 20-25 SV 61/032
Aktenzeichen
IV/61.1 B-Plan 139A Fe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.11.2020 wurde auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/002 mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 (inkl. Hinterland) beschlossen.

Teil der Sitzungsvorlage war ein städtebaulicher Entwurf, den die städtische WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH als Projektträger des Bebauungsplanverfahrens vorgelegt hat. In dem Entwurf ist vorgesehen, „etwa 43 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau“ zu errichten. Im Gegensatz zu der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat aber weder der Stadtentwicklungsausschuss noch ein anderes Gremium des Rates diesen Entwurf als Grundlage des Bebauungsplanverfahrens beschlossen.

Der CDU-Fraktion ist die Anzahl der Wohneinheiten zu hoch. Deshalb soll die WGH den Entwurf dahingehend überarbeiten, dass eine geringere Ausnutzung der Grundstücke angestrebt wird, die im Wesentlichen der ursprünglichen Studie der Stadt entspricht.

 


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beantragt:

 

Die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden wird als Projektträger des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139A gebeten, einen überarbeiteten Entwurf für die geplante Bebauung Hofstr. 150 (inkl. Hinterland) vorzulegen, der eine geringere Anzahl an Wohneinheiten vorsieht.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Wohnraumnachfrage in der Stadt Hilden ist weiterhin hoch. Insbesondere an bezahlbaren Wohnraum besteht Bedarf. Daher ist die gezielte Nachverdichtung mit geeigneten Bauformen an ausgewählten Standorten ein wichtiges städtebauliches Instrument.

 

Mit der städtischen WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH - im Folgenden: WGH - wurde ein Projektpartner für das vorliegende Plangebiet gefunden, der im gesamten Plangebiet (bis auf die geplante Einfamilienhausbebauung) einen sehr hohen Anteil der geplanten Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnraum oder für andere wohnungspolitische Ziele der Stadt umsetzen möchte.

 

Die im Jahr 2019 vorgestellte städtische Studie, die damals von der Verwaltung empfohlen und anschließend mehrheitlich beschlossen wurde, hatte eine Bebauung mit 33 Wohneinheiten vorgesehen (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/205 „Hofstraße 150 inklusive Hinterland: Untersuchung der Neubaupotentialfläche“). Diese städtebauliche Studie wurde seitens der WGH durch ein Architekturbüro weiterentwickelt. Mit der Fortschreibung der städtebaulichen Konzeption durch die WGH für das Plangebiet kann aus heutiger Sicht an den Zielen zur Schaffung von öffentlich geförderten Wohnraum weiter festgehalten und den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen werden. Die Gesamtzahl der Wohnungen wurde hierbei auf 43 Wohneinheiten erhöht.

 

Die nun vorgeschlagene Reduzierung der Wohneinheiten bedeutet, dass die entstehenden Erschließungs- und Entwicklungskosten auf weniger Wohneinheiten verteilt werden müssen. Eine mögliche Folge könnte sein, dass ein Teil der Bebauung nicht in Form von öffentlich geförderten Wohnraum realisiert wird. Städtebaulich denkbar wäre etwa ein Wohnungsmix; so könnte auch eine stärkere soziale Durchmischung im Plangebiet erreicht werden. Die Stadtverwaltung hat hierzu auch bereits den Kontakt zur WGH aufgenommen. Die Stellungnahme der WGH sowie die Stellungnahme des von der WGH beauftragten Planungsbüros mit der Darstellung des aktuellen Bearbeitungsstandes sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Reduzierung der Wohneinheiten auch aus Sicht der WGH grundsätzlich machbar erscheint. Gleichwohl ist für die WGH die wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens von großer Bedeutung. Detaillierte Aussagen hierzu könnten erst nach Vorlage eines überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs getätigt werden. Sofern dem vorliegenden Antrag der CDU zugestimmt wird, wird eine Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich und die Realisierung des Projektes wird sich ggfs. entsprechend der Ausführungen des Planungsbüros ISR - Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH um ca. 6 bis 9 Monate verzögern.

 

 

In der Zeit seit der Beratung der oben genannten Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/205 im Jahr 2019 hat die Verwaltung ihre Einstellung zu dem Projekt geändert.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, von der Bebauung des Hinterlandes und dem damit verbundenen Bau einer Erschließungsstraße Abstand zu nehmen. Die Verwaltung regt an, das Projekt nun auf Basis der damals beratenen Bebauungsstudie 3, die nach § 34 BauGB realisierungsfähig erscheint, neu auszurichten.

 

Um die damaligen Inhalte der Studien in Erinnerung zu rufen, werden dieser Sitzungsvorlage als Anlage auch die damals vorgestellten Studie 2 und 3 beigefügt.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Bereits zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 139A wurde dargelegt, dass es durch die geplante Bebauung zu einer höheren Grundstücksversiegelung kommen wird. Die Ausführungen zur Klimarelevanz haben auch bei der Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten weiterhin Bestand.

 

Aufgrund der geplanten siedlungstypischen Bebauung, der Schaffung nutzbarer wohnungsnaher Freiflächen und einer ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser kann dennoch der Versiegelungsgrad abgemildert werden. Zudem sind im Rahmen des Planverfahrens grünordnerische Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen, die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima abzumildern.