Anpassung Entwurf und Reduzierung der Wohneinheiten
Erläuterungen zum
Antrag:
In
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.11.2020 wurde auf Grundlage
der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/002 mehrheitlich die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 (inkl. Hinterland)
beschlossen.
Teil
der Sitzungsvorlage war ein städtebaulicher Entwurf, den die städtische WGH
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH als Projektträger des
Bebauungsplanverfahrens vorgelegt hat. In dem Entwurf ist vorgesehen, „etwa 43
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau“ zu errichten. Im Gegensatz zu der
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat aber weder der
Stadtentwicklungsausschuss noch ein anderes Gremium des Rates diesen Entwurf
als Grundlage des Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Der
CDU-Fraktion ist die Anzahl der Wohneinheiten zu hoch. Deshalb soll die WGH den
Entwurf dahingehend überarbeiten, dass eine geringere Ausnutzung der
Grundstücke angestrebt wird, die im Wesentlichen der ursprünglichen Studie der
Stadt entspricht.
Antragstext:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beantragt:
Die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden wird als Projektträger des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139A gebeten, einen
überarbeiteten Entwurf für die geplante Bebauung Hofstr. 150 (inkl. Hinterland)
vorzulegen, der eine geringere Anzahl an Wohneinheiten vorsieht.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Wohnraumnachfrage in der Stadt Hilden ist
weiterhin hoch. Insbesondere an bezahlbaren Wohnraum besteht Bedarf. Daher ist
die gezielte Nachverdichtung mit geeigneten Bauformen an ausgewählten
Standorten ein wichtiges städtebauliches Instrument.
Mit der städtischen WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH - im
Folgenden: WGH - wurde ein Projektpartner für das vorliegende Plangebiet
gefunden, der im gesamten Plangebiet (bis auf die geplante
Einfamilienhausbebauung) einen sehr hohen Anteil der geplanten Wohneinheiten
als öffentlich geförderter Wohnraum oder für andere wohnungspolitische Ziele
der Stadt umsetzen möchte.
Die im Jahr 2019 vorgestellte städtische Studie,
die damals von der Verwaltung empfohlen und anschließend mehrheitlich
beschlossen wurde, hatte eine Bebauung mit 33 Wohneinheiten vorgesehen
(Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/205 „Hofstraße 150 inklusive Hinterland:
Untersuchung der Neubaupotentialfläche“). Diese städtebauliche Studie wurde
seitens der WGH durch ein Architekturbüro weiterentwickelt. Mit der Fortschreibung
der städtebaulichen Konzeption durch die WGH für das Plangebiet kann aus
heutiger Sicht an den Zielen zur Schaffung von öffentlich geförderten Wohnraum
weiter festgehalten und den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen werden. Die Gesamtzahl der Wohnungen
wurde hierbei auf 43 Wohneinheiten erhöht.
Die nun vorgeschlagene Reduzierung der
Wohneinheiten bedeutet, dass die entstehenden Erschließungs- und
Entwicklungskosten auf weniger Wohneinheiten verteilt werden müssen. Eine
mögliche Folge könnte sein, dass ein Teil der Bebauung nicht in Form von
öffentlich geförderten Wohnraum realisiert wird. Städtebaulich denkbar wäre
etwa ein Wohnungsmix; so könnte auch eine stärkere soziale Durchmischung im
Plangebiet erreicht werden. Die Stadtverwaltung hat hierzu auch bereits den
Kontakt zur WGH aufgenommen. Die Stellungnahme der WGH sowie die Stellungnahme
des von der WGH beauftragten Planungsbüros mit der Darstellung des aktuellen
Bearbeitungsstandes sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Reduzierung der Wohneinheiten auch
aus Sicht der WGH grundsätzlich machbar erscheint. Gleichwohl ist für die WGH die
wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens von großer Bedeutung. Detaillierte
Aussagen hierzu könnten erst nach Vorlage eines überarbeiteten städtebaulichen
Entwurfs getätigt werden. Sofern dem vorliegenden Antrag der CDU zugestimmt
wird, wird eine Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich und die
Realisierung des Projektes wird sich ggfs. entsprechend der Ausführungen des
Planungsbüros ISR - Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH um ca. 6 bis 9
Monate verzögern.
In der Zeit seit der Beratung der oben genannten Sitzungsvorlage WP 14-20
SV 61/205 im Jahr 2019 hat die Verwaltung ihre Einstellung zu dem Projekt
geändert.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, von der Bebauung des Hinterlandes und dem
damit verbundenen Bau einer Erschließungsstraße Abstand zu nehmen. Die Verwaltung
regt an, das Projekt nun auf Basis der damals beratenen Bebauungsstudie 3, die
nach § 34 BauGB realisierungsfähig erscheint, neu auszurichten.
Um die damaligen Inhalte der Studien in Erinnerung zu rufen, werden
dieser Sitzungsvorlage als Anlage auch die damals vorgestellten Studie 2 und 3
beigefügt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Bereits zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 139A wurde dargelegt, dass es durch die geplante Bebauung zu einer höheren Grundstücksversiegelung kommen wird. Die Ausführungen zur Klimarelevanz haben auch bei der Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten weiterhin Bestand.
Aufgrund der geplanten siedlungstypischen Bebauung, der Schaffung nutzbarer wohnungsnaher Freiflächen und einer ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser kann dennoch der Versiegelungsgrad abgemildert werden. Zudem sind im Rahmen des Planverfahrens grünordnerische Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen, die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima abzumildern.