Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Vorlage
WP 20-25 SV 20/031
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Rat der Stadt Hilden nehmen zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und von dem Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

3.    Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Rat der Stadt Hilden nehmen die Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 575.520 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.819.564 € in das Folgejahr zur Kenntnis.

 

4.    Nach der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist von der Kämmerin aufzustellen, dem Bürgermeister zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Vor der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden ist eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.

 

In Folge der Corona-Pandemie ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell zu aktivieren (7,8 Mio. €).

 

Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um 16,4 Mio. € auf

 

511,3 Mio. €       erhöht.

 

Die Investitionskredite sind auf 19,2 Mio. € gesunken.

 

Der Entwurf der Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem positiven Ergebnis von

 

144 T€.

 

Der Entwurf der Finanzrechnung 2020 weist folgende Entwicklungen und Bestände aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln

 

13,066 Mio. €

  Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

 +   4,125 Mio. €

 

  Saldo aus Investitionstätigkeit

-      1,248 Mio. €

 

  Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-      0,547 Mio. €

 

Veränderung der eigenen Finanzmittel

 

+  2,330 Mio. €

Bestand an fremden Finanzmitteln

 

+  0,161 Mio. €  

liquide Mittel

 

15,557 Mio. €

 

 

Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:

1 Entwicklung der Ausgleichsrücklage vorbehaltlich der Feststellung des Jahresüberschusses von 144 T€

 

Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich vorbehaltlich der Feststellung des Jahresergebnisses von 144 T€ in Folge Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie positiver, als in der Haushaltsplanung 2020 / 2021 antizipiert. Für 2020 war eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 7.564 T€ geplant. Daraus ergab sich eine (geplante) Minderung der bereits mit dem Vorjahresergebnis verrechneten Ausgleichsrücklage von 12.833 T€ auf 5.268 T€ zum 31.12.2020. Der aus dem Entwurf des Jahresabschlusses abzuleitende Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2020 beträgt 16.052 T€ (+ 10.784 T€).

 

Der Entwurf des Jahresabschluss 2020 mit den Bestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie der Lagebericht ist der Vorlage beigefügt. Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen kann bei den allgemeinen Sitzungsunterlagen in session.net heruntergeladen werden. Es liegen zur Sitzung einige Druckexemplare der Vollversion aus.

 

 

gez. Dr. Pommer