Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
und der Rat der Stadt Hilden nehmen zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin
aufgestellte und von dem Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses
zum 31.12.2020 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung
zugeleitet wurde.
2. Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf
des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
3. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
und der Rat der Stadt Hilden nehmen die Übertragung von Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 575.520 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.819.564
€ in das Folgejahr zur Kenntnis.
4. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2020 und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist von der Kämmerin aufzustellen, dem Bürgermeister zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Vor der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden ist eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.
In Folge der Corona-Pandemie ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell zu aktivieren (7,8 Mio. €).
Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich
gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gegenüber dem
Vorjahresbilanzstichtag um 16,4 Mio. € auf
511,3 Mio. € erhöht.
Die Investitionskredite sind auf 19,2 Mio. €
gesunken.
Der Entwurf der Ergebnisrechnung 2020
schließt mit einem positiven Ergebnis von
144 T€.
Der Entwurf der Finanzrechnung 2020 weist
folgende Entwicklungen und Bestände aus:
Anfangsbestand an Finanzmitteln |
|
13,066 Mio. € |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
+ 4,125
Mio. € |
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-
1,248
Mio. € |
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-
0,547
Mio. € |
|
Veränderung der eigenen Finanzmittel |
|
+ 2,330 Mio. € |
Bestand an fremden Finanzmitteln |
|
+
0,161 Mio. € |
liquide Mittel |
|
15,557 Mio. € |
Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage
stellt sich wie folgt dar:
1 Entwicklung der
Ausgleichsrücklage vorbehaltlich der Feststellung des Jahresüberschusses von
144 T€
Die
Ausgleichsrücklage entwickelt sich vorbehaltlich der Feststellung des
Jahresergebnisses von 144 T€ in Folge Haushaltsbelastung
infolge der COVID-19-Pandemie positiver, als in der Haushaltsplanung
2020 / 2021 antizipiert. Für 2020 war eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 7.564 T€ geplant. Daraus ergab sich eine
(geplante) Minderung der bereits mit dem Vorjahresergebnis verrechneten
Ausgleichsrücklage von 12.833 T€ auf 5.268 T€ zum 31.12.2020. Der aus dem
Entwurf des Jahresabschlusses abzuleitende Bestand der Ausgleichsrücklage zum
31.12.2020 beträgt 16.052 T€ (+ 10.784 T€).
Der Entwurf des Jahresabschluss 2020 mit den Bestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie der Lagebericht ist der Vorlage beigefügt. Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen kann bei den allgemeinen Sitzungsunterlagen in session.net heruntergeladen werden. Es liegen zur Sitzung einige Druckexemplare der Vollversion aus.
gez. Dr. Pommer