Betreff
Integriertes Regionales Mobilitätskonzept "Zwischen Rhein und Wupper";
Information über den Sachstand der Bearbeitung
Vorlage
WP 20-25 SV 61/030
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Darstellungen zum Sachstand bei der Erarbeitung des Integrierten Regionalen Mobilitätskonzeptes für die Region „Zwischen Rhein und Wupper“ zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

[Hinweis:
Der Text dieser Sitzungsvorlage stammt in weiten Teilen von der Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Solingen und hat den Stand vom 30.03.2021]

 

 

Im Rahmen des Landeswettbewerbs StadtUmland.NRW aus 2016/2017 haben sich 19 rheinisch-bergische Kommunen und der Kreis Mettmann zusammengefunden, um gemeinsam das Zukunfts-konzept „Zwischen Rhein und Wupper: zusammen – wachsen“ zu erarbeiten. Dieses Konzept wurde als besonders vorbildhaft ausgezeichnet.

 

Seitens der Verwaltung wurde seitdem kontinuierlich über Aktivitäten im Rahmen dieser Kooperation berichtet, zuletzt im Januar 2020 im Zusammenhang mit der Teilnahme der Stadt Hilden als Teil der „Bergischen Kooperation“ am EUROPAN 15-Wettbewerb (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/270).

 

Das „Integrierte Regionale Mobilitätskonzept für den Kooperationsraum ‚Zwischen Rhein und Wupper‘“ (IRM) bündelt die Weiterverfolgung von zwei Pilotprojekten zu den Themen Radverkehr und öffentlicher Regionalverkehr (insbesondere schienengebunden), die beide thematisch und räumlich über die kommunalen Grenzen hinweg denken.

Der Fokus liegt auf der Alltagsmobilität. Das damals wie heute Orientierung gebende Leitbild „Eine Stunde mehr Zeit“ zielt zwar auch auf eine quantitative Komponente ab, aber insbesondere auf den qualitativen Aspekt: mehr Gesundheitszeit, mehr Erholungszeit, mehr qualitätvolle Lebenszeit auf den alltäglichen Wegen.

 

Strategische Ziele

 

Das oberste Ziel des Förderprojekts IRM ist es, prioritäre Mobilitätsprojekte aus und in der (informellen) Region voranzubringen. Darüber hinaus soll das IRM die Zukunft des ÖV und des Radverkehrs im Kooperationsraum strategisch vordenken, inhaltliche und physische Hand-lungsräume für erforderliche Optimierungen und Ergänzungen der vorhandenen Netze ausloten, neue Mobilitätsmodelle entwickeln und möglichst erproben, ein regionales Maßnahmenkonzept erarbeiten und letztlich einen regionalen Konsens über die Prioritäten der Umsetzung erzielen.

 

Wesentliche Prämisse ist dabei, dass sowohl strategische wie auch konkrete Maßnahmen darauf ausgerichtet werden, dass grundsätzlich alle Kommunen profitieren.

 

Prozess Förderprojekt

 

Durch die Förderung des Projektes durch das Land NRW konnte eine Personalstelle für eine regionale Mobilitätsmanagerin geschaffen werden, die das IRM bis zum Ende der Projektlaufzeit (12/2022) begleiten wird. Nach einer halbjährigen Vorbereitungsphase (ab 03/2020) startete im September 2020 die Konzepterarbeitung durch ein externes Planerteam bestehend aus den Fachbüros Planersocietät, Stein Stadt- und Regionalplanung sowie plan-lokal, unter enger Einbindung der Kommunen im Kooperationsraum, des Kreises Mettmann sowie der Verkehrsverbünde und -verbände.

Nach Abschluss der Konzepterarbeitung voraussichtlich im September 2021 ist bis Jahresende 2021 die Einbindung der politischen Gremien im Kooperationsraum vorgesehen. Parallel beginnt dann die Umsetzungsphase der im Konzept priorisierten Projekte. Diese Phase wird noch für ein Jahr durch die Mobilitätsmanagerin unterstützt.

 

Prozess und Inhalt Konzepterarbeitung

 

In enger Abstimmung mit der regionalen Mobilitätsmanagerin und einer Planungsgruppe, in der auch die kommunalen Beteiligten vertreten sind, hat das Planerteam einen beteiligungsorientierten Planungs- und Werkstattprozess konzipiert. Die Kooperationspartnerinnen können ihre Inhalte dabei vor allem während und rund um die vier sog. „Werkstätten der Kooperation“ einbringen.

 

Der erste Schritt auf dem Weg zum abgestimmten regionalen Mobilitätskonzept bestand aus der Erarbeitung von fachlich-inhaltlichen Grundlagen.

Ausgehend von den bestehenden Netz- und Raumstrukturen und Pendelndenbeziehungen wurden die Bedarfe der Nutzer:innen analysiert. Hierfür wurden die vorhandenen Infrastrukturdaten (z.B. regionale Schienen- und Busnetze, Umsteigepunkte, Radrouten, laufende Maßnahmen und Planungen) sowie die bestehenden Konzepte und Planungen der beteiligten Städte, des Kreises Mettmann und der Verkehrsträger bzw. -verbünde ausgewertet.

Ziel war jedoch keine „klassische“ Bestandsanalyse, die eine Vielzahl von Daten zusammenstellt und auswertet, sondern es sollten vielmehr das vorhandene Mobilitätsangebot des Kooperationsraums sowie Bedarfe und Potenziale aufgezeigt werden, insbesondere im Hinblick auf die Schwerpunkte regionaler ÖPNV, regionale Radwege, Intermodalität und Schnittstellen sowie städtebauliche Integration.

 

In der ersten Werkstatt mit dem Thema „Update“ am 04.11.2020 wurde mit Vertreter:innen aus allen Kommunen des Kooperationsraums, dem Kreis Mettmann sowie den Verkehrsverbünden NVR und VRR mit Zukunftsnetz Mobilität NRW und den Verbänden ADFC, VCD und Pro Bahn an den StadtUmland-Prozess angeknüpft und die inhaltliche Ausrichtung des IRM diskutiert. In diesem Rahmen stellte das Planer-Team auch eine erste Bestandsanalyse des Kooperationsraums vor. Im Gegenzug haben die beteiligten Kommunen ihre innovativen Mobilitätsprojekte eingebracht.

 

Der nächste Schritt stellte vor allem die „Handlungsräume und -korridore“ in den Vordergrund, während die Netze im Hintergrund weiterbearbeitet wurden.

 

Handlungsräume sind Orte,

a)  die einen hohen Beitrag zur Mobilitätsentwicklung einer Region leisten oder zukünftig leisten können,

b)  eine hohe Nachfrage, aber kaum Angebote an nachhaltiger, regionaler Mobilität haben oder

c)  der Mobilität, in denen ein hohes städtebauliches Entwicklungspotenzial liegt.

 

Handlungskorridore sind hingegen Mobilitätsachsen, die

d)  aufgewertet oder

e)  neu geschaffen werden sollen oder an denen

f)  größere städtebauliche Erweiterungen empfehlenswert sind.

 

Anhand der speziell für den Kooperationsraum definierten Handlungsraumtypen werden Potenziale und typisierte Handlungsraumansätze für die Region abgeleitet.

 

In der zweiten Werkstatt „Handlungsräume“ am 13.01.2021 wurden neben ersten planerischen Ansätzen für die regionalen ÖV- und Radnetze anhand kommunaler Beispiele vor allem die Typen von Handlungsräumen und -korridoren (z.B. große Gewerbegebiete mit vielen Arbeitsplätzen, wachsende Wohnstandorte oder beliebte Freizeitorte) diskutiert, die Bedeutung für die regionale Alltagsmobilität haben.

Danach hatten alle Beteiligten die Gelegenheit zu den Arbeitsständen der beiden Netze Stellung zu nehmen und ihr lokales Wissen einzubringen.

 

Die dritte, mehrtägige Werkstatt in der ersten Märzwoche 2021 fand unter der Überschrift „Plan-Labor“ statt. Anhand von sechs Beispielräumen aus dem Kooperationsraum (einer davon der Bahnhof Hilden) wurde gemeinsam ausgelotet, welche Konzepte, Maßnahmen und Prozesse geeignet sind, um die zuvor eingeführten Handlungsraumtypen besser und komfortabler mit dem ÖV und dem Fahrrad erreichbar zu machen, ganz im Sinne einer integrierten regionalen Mobilitätsentwicklung.

 

Im Vorfeld wurden die Anforderungen und die Auswahlkriterien der Beispielräume mit der Planungsgruppe und den Beigeordneten und Dezernenten aus der Region diskutiert und von den projektbeteiligten Kommunen potenzielle Beispielräume benannt. Für die Stadt Hilden wurde als beispielhaft für die Region der Bahnhof Hilden, Bahnhofsallee 5, als Handlungsraum eingebracht.

 

Die Auswahl der letztendlich im Plan-Labor beispielhaft bearbeiteten Handlungsräume hat keinerlei Auswirkungen auf die später erfolgende Bestimmung von konkreten Maßnahmen und Prioritäten für die Umsetzung von Projekten.

 

Der Sachstand der Projektbearbeitung geht aus Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage hervor.

 

Wie eine Bearbeitung im Rahmen der „Plan-Labore“ aussieht, lässt sich aus Anlage 2 erkennen, die den Bahnhof Hilden zum Gegenstand hat.

 

Der letzte Schritt, die Entwicklung von neuen Strategieansätzen und Maßnahmen für die Schwerpunkte regionaler ÖPNV, regionale Radwege, Intermodalität und Schnittstellen sowie städtebauliche Integration ist im Zeitraum bis Mai 2021 vorgesehen. Parallel findet eine weitere Abstimmungsrunde für die Netzkonzeptionen für Radverkehr und ÖV statt.

 

In der vierten Werkstatt am 19.05.2021 sollen dann als Ergebnis der drei vorangegangenen Werkstätten und der Abstimmungen zu den Netzen die Bausteine für das Maßnahmenkonzept erörtert und priorisiert werden. Zusammengeführt werden alle Erkenntnisse in „Steckbriefen“ und einem Arbeitsprogramm, das abschließend mit den Beigeordneten und Dezernenten beraten und nach der Sommerpause 2021 in einer Regionalkonferenz für den Kooperationsraum vorgestellt wird.

Es würde sich um die zweite Regionalkonferenz der Region „Zwischen Rhein und Wupper“ handeln. Die erste Regionalkonferenz fand im Oktober 2017 in Erkrath statt.

 

Beigeordneten-/Dezernentenrunde

 

Am 25.01.2021 wurde der bis dato erreichte Zwischenstand von den Beigeordneten und Dezernenten des Kooperationsraums äußerst positiv bewertet. Eine weitere Abstimmung in diesem Kreis ist für den 25.06.2021 terminiert.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister