Information über den Sachstand der Bearbeitung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Darstellungen zum Sachstand bei der Erarbeitung des Integrierten Regionalen Mobilitätskonzeptes für die Region „Zwischen Rhein und Wupper“ zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
[Hinweis:
Der Text dieser Sitzungsvorlage stammt in weiten Teilen von der Bergische
Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Solingen und hat den Stand
vom 30.03.2021]
Im Rahmen des Landeswettbewerbs
StadtUmland.NRW aus 2016/2017 haben sich 19 rheinisch-bergische Kommunen und
der Kreis Mettmann zusammengefunden, um gemeinsam das Zukunfts-konzept „Zwischen
Rhein und Wupper: zusammen – wachsen“ zu erarbeiten. Dieses Konzept wurde als
besonders vorbildhaft ausgezeichnet.
Seitens der Verwaltung wurde
seitdem kontinuierlich über Aktivitäten im Rahmen dieser Kooperation berichtet,
zuletzt im Januar 2020 im Zusammenhang mit der Teilnahme der Stadt Hilden als
Teil der „Bergischen Kooperation“ am EUROPAN 15-Wettbewerb (Sitzungsvorlage WP
14-20 SV 61/270).
Das „Integrierte Regionale
Mobilitätskonzept für den Kooperationsraum ‚Zwischen Rhein und Wupper‘“ (IRM)
bündelt die Weiterverfolgung von zwei Pilotprojekten zu den Themen Radverkehr
und öffentlicher Regionalverkehr (insbesondere schienengebunden), die beide
thematisch und räumlich über die kommunalen Grenzen hinweg denken.
Der Fokus liegt auf der
Alltagsmobilität. Das damals wie heute Orientierung gebende Leitbild „Eine
Stunde mehr Zeit“ zielt zwar auch auf eine quantitative Komponente ab, aber
insbesondere auf den qualitativen Aspekt: mehr Gesundheitszeit, mehr
Erholungszeit, mehr qualitätvolle Lebenszeit auf den alltäglichen Wegen.
Strategische Ziele
Das oberste Ziel des
Förderprojekts IRM ist es, prioritäre Mobilitätsprojekte aus und in der
(informellen) Region voranzubringen. Darüber hinaus soll das IRM die Zukunft
des ÖV und des Radverkehrs im Kooperationsraum strategisch vordenken,
inhaltliche und physische Hand-lungsräume für erforderliche Optimierungen und
Ergänzungen der vorhandenen Netze ausloten, neue Mobilitätsmodelle entwickeln
und möglichst erproben, ein regionales Maßnahmenkonzept erarbeiten und
letztlich einen regionalen Konsens über die Prioritäten der Umsetzung erzielen.
Wesentliche Prämisse ist dabei,
dass sowohl strategische wie auch konkrete Maßnahmen darauf ausgerichtet
werden, dass grundsätzlich alle Kommunen profitieren.
Prozess Förderprojekt
Durch die Förderung des Projektes
durch das Land NRW konnte eine Personalstelle für eine regionale
Mobilitätsmanagerin geschaffen werden, die das IRM bis zum Ende der Projektlaufzeit
(12/2022) begleiten wird. Nach einer halbjährigen Vorbereitungsphase (ab
03/2020) startete im September 2020 die Konzepterarbeitung durch ein externes
Planerteam bestehend aus den Fachbüros Planersocietät, Stein Stadt- und
Regionalplanung sowie plan-lokal, unter enger Einbindung der Kommunen im
Kooperationsraum, des Kreises Mettmann sowie der Verkehrsverbünde und
-verbände.
Nach Abschluss der
Konzepterarbeitung voraussichtlich im September 2021 ist bis Jahresende 2021 die
Einbindung der politischen Gremien im Kooperationsraum vorgesehen. Parallel
beginnt dann die Umsetzungsphase der im Konzept priorisierten Projekte. Diese
Phase wird noch für ein Jahr durch die Mobilitätsmanagerin unterstützt.
Prozess und Inhalt Konzepterarbeitung
In enger Abstimmung mit der
regionalen Mobilitätsmanagerin und einer Planungsgruppe, in der auch die
kommunalen Beteiligten vertreten sind, hat das Planerteam einen
beteiligungsorientierten Planungs- und Werkstattprozess konzipiert. Die
Kooperationspartnerinnen können ihre Inhalte dabei vor allem während und rund
um die vier sog. „Werkstätten der Kooperation“ einbringen.
Der erste Schritt auf dem Weg
zum abgestimmten regionalen Mobilitätskonzept bestand aus der Erarbeitung von
fachlich-inhaltlichen Grundlagen.
Ausgehend von den bestehenden
Netz- und Raumstrukturen und Pendelndenbeziehungen wurden die Bedarfe der
Nutzer:innen analysiert. Hierfür wurden die vorhandenen Infrastrukturdaten
(z.B. regionale Schienen- und Busnetze, Umsteigepunkte, Radrouten, laufende Maßnahmen
und Planungen) sowie die bestehenden Konzepte und Planungen der beteiligten
Städte, des Kreises Mettmann und der Verkehrsträger bzw. -verbünde ausgewertet.
Ziel war jedoch keine
„klassische“ Bestandsanalyse, die eine Vielzahl von Daten zusammenstellt und
auswertet, sondern es sollten vielmehr das vorhandene Mobilitätsangebot des
Kooperationsraums sowie Bedarfe und Potenziale aufgezeigt werden, insbesondere
im Hinblick auf die Schwerpunkte regionaler ÖPNV, regionale Radwege,
Intermodalität und Schnittstellen sowie städtebauliche Integration.
In der ersten
Werkstatt mit dem Thema „Update“ am 04.11.2020 wurde mit Vertreter:innen aus
allen Kommunen des Kooperationsraums, dem Kreis Mettmann sowie den
Verkehrsverbünden NVR und VRR mit Zukunftsnetz Mobilität NRW und den Verbänden
ADFC, VCD und Pro Bahn an den StadtUmland-Prozess angeknüpft und die
inhaltliche Ausrichtung des IRM diskutiert. In diesem Rahmen stellte das
Planer-Team auch eine erste Bestandsanalyse des Kooperationsraums vor. Im
Gegenzug haben die beteiligten Kommunen ihre innovativen Mobilitätsprojekte
eingebracht.
Der nächste Schritt stellte vor
allem die „Handlungsräume und -korridore“ in den Vordergrund, während die Netze
im Hintergrund weiterbearbeitet wurden.
Handlungsräume sind Orte,
a) die einen
hohen Beitrag zur Mobilitätsentwicklung einer Region leisten oder zukünftig
leisten können,
b) eine hohe Nachfrage, aber kaum Angebote an
nachhaltiger, regionaler Mobilität haben oder
c) der
Mobilität, in denen ein hohes städtebauliches Entwicklungspotenzial liegt.
Handlungskorridore sind
hingegen Mobilitätsachsen, die
d) aufgewertet oder
e) neu geschaffen werden sollen oder an denen
f) größere
städtebauliche Erweiterungen empfehlenswert sind.
Anhand der speziell für den
Kooperationsraum definierten Handlungsraumtypen werden Potenziale und
typisierte Handlungsraumansätze für die Region abgeleitet.
In der zweiten Werkstatt
„Handlungsräume“ am 13.01.2021 wurden neben ersten planerischen Ansätzen für
die regionalen ÖV- und Radnetze anhand kommunaler Beispiele vor allem die Typen
von Handlungsräumen und -korridoren (z.B. große Gewerbegebiete mit vielen
Arbeitsplätzen, wachsende Wohnstandorte oder beliebte Freizeitorte) diskutiert,
die Bedeutung für die regionale Alltagsmobilität haben.
Danach hatten alle Beteiligten
die Gelegenheit zu den Arbeitsständen der beiden Netze Stellung zu nehmen und
ihr lokales Wissen einzubringen.
Die dritte, mehrtägige
Werkstatt in der ersten Märzwoche 2021 fand unter der Überschrift „Plan-Labor“
statt. Anhand von sechs Beispielräumen aus dem Kooperationsraum (einer davon
der Bahnhof Hilden) wurde gemeinsam ausgelotet, welche Konzepte, Maßnahmen und
Prozesse geeignet sind, um die zuvor eingeführten Handlungsraumtypen besser und
komfortabler mit dem ÖV und dem Fahrrad erreichbar zu machen, ganz im Sinne
einer integrierten regionalen Mobilitätsentwicklung.
Im Vorfeld wurden die
Anforderungen und die Auswahlkriterien der Beispielräume mit der Planungsgruppe
und den Beigeordneten und Dezernenten aus der Region diskutiert und von den
projektbeteiligten Kommunen potenzielle Beispielräume benannt. Für die Stadt
Hilden wurde als beispielhaft für die Region der Bahnhof Hilden, Bahnhofsallee
5, als Handlungsraum eingebracht.
Die Auswahl der letztendlich im
Plan-Labor beispielhaft bearbeiteten Handlungsräume hat keinerlei Auswirkungen
auf die später erfolgende Bestimmung von konkreten Maßnahmen und Prioritäten
für die Umsetzung von Projekten.
Der Sachstand der
Projektbearbeitung geht aus Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage hervor.
Wie eine Bearbeitung im Rahmen
der „Plan-Labore“ aussieht, lässt sich aus Anlage 2 erkennen, die den Bahnhof
Hilden zum Gegenstand hat.
Der letzte Schritt, die
Entwicklung von neuen Strategieansätzen und Maßnahmen für die Schwerpunkte
regionaler ÖPNV, regionale Radwege, Intermodalität und Schnittstellen sowie
städtebauliche Integration ist im Zeitraum bis Mai 2021 vorgesehen. Parallel
findet eine weitere Abstimmungsrunde für die Netzkonzeptionen für Radverkehr
und ÖV statt.
In der vierten Werkstatt am
19.05.2021 sollen dann als Ergebnis der drei vorangegangenen Werkstätten und
der Abstimmungen zu den Netzen die Bausteine für das Maßnahmenkonzept erörtert
und priorisiert werden. Zusammengeführt werden alle Erkenntnisse in „Steckbriefen“
und einem Arbeitsprogramm, das abschließend mit den Beigeordneten und
Dezernenten beraten und nach der Sommerpause 2021 in einer Regionalkonferenz
für den Kooperationsraum vorgestellt wird.
Es würde sich um die zweite
Regionalkonferenz der Region „Zwischen Rhein und Wupper“ handeln. Die erste
Regionalkonferenz fand im Oktober 2017 in Erkrath statt.
Beigeordneten-/Dezernentenrunde
Am 25.01.2021 wurde
der bis dato erreichte Zwischenstand von den Beigeordneten und Dezernenten des
Kooperationsraums äußerst positiv bewertet. Eine weitere Abstimmung in diesem
Kreis ist für den 25.06.2021 terminiert.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister