„Der
Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren „Hände weg vom 'Alten Markt'“ zulässig
ist
und
beschließt,
1. Dem Bürgerbegehren zur
Umgestaltung des Alten Marktes wird entsprochen. Der Ratsbeschluss vom
21.06.2006 zu diesem Thema wird aufgehoben.
2. Da die grundsätzliche
Sanierungsnotwendigkeit des Alten Marktes weiterhin besteht, wird der
Bürgermeister beauftragt, die möglichen Alternativen für eine künftige Sanierung
des Marktes zusammen zu stellen und die hierfür bereits ermittelten Kosten
darzustellen. Dies betrifft insbesondere
§
Erhalt aller dort vorhandenen Bäume;
§
Erhalt und - soweit erforderlich
-Ausbesserung und Wiederherstellung des vorhandenen Kleinpflasters;
§
Entrümpelung, d. h. Beseitigung/Verlegung der
Telefonzelle, Stromkästen und Geländer;
§
Verzicht auf Errichtung einer Sitzmauer
zwischen dem „Alten Markt" und dem Gelände der evangelischen
Kirchengemeinde;
§
Aufstellung einer „Jaubank" um die
„Friedenseiche";
§
Verzicht auf zwölf Lichtstelen, auf bis zu 15
fest installierte Sonnenschirme und auf die von der Stadtverwaltung auf einer
Musterfläche präsentierte „Möblierung";
§
Erhalt der Trennung zwischen „Alter
Markt" und Mittelstraße, d. h. das Pflaster der Mittelstraße bleibt
unverändert.
Die Alternativen sind in
einer Sitzungsvorlage dem Stadtentwicklungsausschuss in einer der nächsten
Sitzungen vorzustellen und sollen danach mit den Bürgerinnen und Bürgern
diskutiert werden.
3. Die Zusammenarbeit mit dem
bisherigen Planungsbüro ist zu beenden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt fest, dass das
Bürgerbegehren „Hände weg vom 'Alten Markt'“ zulässig ist
und beschließt,
- dem Bürgerbegehren zu entsprechen
- dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen (nach
Beratungsergebnis).
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:6310.282.9600 |
Bezeichnung: Umgestaltung
„Alter Markt“ |
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Produktnummer: |
Bezeichnung: |
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Kosten 1.436.000 Folgekosten |
vorgesehen im
Vermögenshaushalt |
Haushaltsjahr2006,
2007 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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