Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Deckung der VRR-Umlage für das Jahr 2021
Vorlage
WP 20-25 SV 61/029
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, für die Deckung der Teilkreisumlage des Kreises Mettmann für den Zweckverband Rhein-Ruhr für das Produkt 120104 Verkehrsentwicklungsplanung 338.471 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft“ (hier: Kreisumlage).

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Haushalt der Stadt Hilden für das Jahr 2021 sind im Produkt 120104 Verkehrsentwicklungsplanung unter dem Kostenträger 1201040010 Verkehrsentwicklungsplanung einschließlich ÖPNV 1.371.200 € als Transferaufwendungen eingestellt, um den Anteil der Stadt Hilden an der Teilkreisumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr an den Kreis zu zahlen. Dies gilt in gleicher Höhe auch für die Jahre 2022 bis 2024.

Die Umlage des Zweckverbandes VRR wird gemäß § 56 Abs. 6 KrO NRW nach den jeweiligen Buskilometer-Leistungen vom Kreis auf die betroffenen Städte, unter Berücksichtigung des sich aus der Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann mbH (KVGM) ergebenen finanziellen Vorteils, umgelegt. Die Umlage des Zweckverbandes VRR setzt sich aus der allgemeinen Verbandsumlage, der BVR- und der SPNV-Umlage, dem Zahlungsausgleich aus der jeweiligen Ergebnisrechnung (für das Jahr 2021 die Ergebnisrechnung des Jahres 2019) sowie dem Eigenaufwand der VRR AöR und dem des Zweckverbandes VRR zusammen.

Ein bezüglich des ÖPNV im Haushalt der Stadt Hilden konkret formuliertes Ziel heißt dabei: „Im Stadtgebiet Hilden sind die Bedienungshäufigkeit und Betriebszeiten der Buslinien 741, 781, 782, 783, 784, 785 und O 3 zu 100% aufrecht zu erhalten.“

Im Rahmen des Beschlusses des Kreistages des Kreises Mettmann zum Nachtragshaushaltsplan des Kreises Mettmann für das Haushaltsjahr 2021 am 22.03.2021 wurde offenbar, dass im Bereich der Teilkreisumlage Kostenerhöhungen auf die kreisangehörigen Städte zukommen. Der Betrag der Teilkreisumlage erhöhte sich im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Doppelhaushaltes des Kreises Mettmann für das Jahr 2021 um über 3 Millionen Euro auf knapp 16 Millionen Euro.

Für die Stadt Hilden, die zusätzlich auch noch in den Bereichen Berufskolleg und Förderschulen weitere Belastungen zu tragen hat, entstehen für den ÖPNV-Bereich dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von 338.471 €. Der städtische Gesamtaufwand für die Transferleistungen im Bereich der Teilkreisumlage für den Zweckverband VRR steigt damit auf 1.709.671 € für das Haushaltsjahr 2021.

Es ist davon auszugehen, dass auch in den folgenden Jahren mindestens diese Summe zu berücksichtigen sein wird.

Als Begründung für die Erhöhung der an den VRR zu leistenden Verbundumlage werden u.a. die steigenden Aufwendungen einzelner Verkehrsunternehmen aufgrund von Tarifabschlüssen, Manteltarifverträgen, Klimaschutzanstrengungen, steigende Betriebskosten und Investitionen in den Fuhrpark angeführt.
„Corona-bedingte Schäden“ sind in den Berechnungen - laut Kreisverwaltung - ausdrücklich nicht enthalten. Diese werden im Rahmen der jeweiligen Ergebnisrechnung durch den Zweckverband VRR ermittelt und nachfolgend mit den Aufgabenträgern bzw. kreisangehörigen Kommunen abgerechnet. Durch den ÖPNV-Rettungsschirm geht der Kreis Mettmann davon aus, dass die Corona-bedingten Belastungen des Jahres 2020 weitestgehend kompensiert werden können. Näheres hierzu wird sich aus der VRR Ist-Abrechnung des Jahres 2020 ergeben, die erfahrungsgemäß im 3. Quartal 2021 dem Kreis im Entwurf vorliegt.

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Transferleistungen im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allgemeinen Finanzwirtschaft“ (hier: Kreisumlage).

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120104

Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Ergebnis

HH

Bezeichnung

Betrag €

2021

s.o.

15

Transferaufwendungen

1.371.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Ergebnis

HH

Bezeichnung

Betrag €

2021

s.o.

15

Transferaufwendungen

1.709.671

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Ergebnis

HH

Bezeichnung

Betrag €

2021

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

15

Transferaufwendungen

338.471

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer