Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, für die Deckung der
Teilkreisumlage des Kreises Mettmann für den Zweckverband Rhein-Ruhr für das
Produkt 120104 Verkehrsentwicklungsplanung 338.471 € überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei
den Transferaufwendungen im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg.
Finanzwirtschaft“ (hier: Kreisumlage).
Erläuterungen und Begründungen:
Im Haushalt der Stadt Hilden für das Jahr 2021 sind
im Produkt 120104 Verkehrsentwicklungsplanung unter dem Kostenträger 1201040010
Verkehrsentwicklungsplanung einschließlich ÖPNV 1.371.200 € als
Transferaufwendungen eingestellt, um den Anteil der Stadt Hilden an der
Teilkreisumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr an den Kreis zu
zahlen. Dies gilt in gleicher Höhe auch für die Jahre 2022 bis 2024.
Die Umlage des Zweckverbandes VRR wird gemäß § 56
Abs. 6 KrO NRW nach den jeweiligen Buskilometer-Leistungen vom Kreis auf die
betroffenen Städte, unter Berücksichtigung des sich aus der Kreisverkehrsgesellschaft
Mettmann mbH (KVGM) ergebenen finanziellen Vorteils, umgelegt. Die Umlage des
Zweckverbandes VRR setzt sich aus der allgemeinen Verbandsumlage, der BVR- und
der SPNV-Umlage, dem Zahlungsausgleich aus der jeweiligen Ergebnisrechnung (für
das Jahr 2021 die Ergebnisrechnung des Jahres 2019) sowie dem Eigenaufwand der
VRR AöR und dem des Zweckverbandes VRR zusammen.
Ein bezüglich des ÖPNV im Haushalt der Stadt Hilden
konkret formuliertes Ziel heißt dabei: „Im Stadtgebiet Hilden sind die Bedienungshäufigkeit
und Betriebszeiten der Buslinien 741, 781, 782, 783, 784, 785 und O 3 zu 100%
aufrecht zu erhalten.“
Im Rahmen des Beschlusses des Kreistages des
Kreises Mettmann zum Nachtragshaushaltsplan des Kreises Mettmann für das
Haushaltsjahr 2021 am 22.03.2021 wurde offenbar, dass im Bereich der
Teilkreisumlage Kostenerhöhungen auf die kreisangehörigen Städte zukommen. Der
Betrag der Teilkreisumlage erhöhte sich im Vergleich zu den bisherigen
Planungen des Doppelhaushaltes des Kreises Mettmann für das Jahr 2021 um über 3
Millionen Euro auf knapp 16 Millionen Euro.
Für die Stadt Hilden, die zusätzlich auch noch in
den Bereichen Berufskolleg und Förderschulen weitere Belastungen zu tragen hat,
entstehen für den ÖPNV-Bereich dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von 338.471 €.
Der städtische Gesamtaufwand für die Transferleistungen im Bereich der
Teilkreisumlage für den Zweckverband VRR steigt damit auf 1.709.671 € für das
Haushaltsjahr 2021.
Es ist davon auszugehen, dass auch in den folgenden
Jahren mindestens diese Summe zu berücksichtigen sein wird.
Als Begründung für die Erhöhung der an den VRR zu
leistenden Verbundumlage werden u.a. die steigenden Aufwendungen einzelner
Verkehrsunternehmen aufgrund von Tarifabschlüssen, Manteltarifverträgen,
Klimaschutzanstrengungen, steigende Betriebskosten und Investitionen in den
Fuhrpark angeführt.
„Corona-bedingte Schäden“ sind in den Berechnungen - laut Kreisverwaltung -
ausdrücklich nicht enthalten. Diese werden im Rahmen der jeweiligen
Ergebnisrechnung durch den Zweckverband VRR ermittelt und nachfolgend mit den
Aufgabenträgern bzw. kreisangehörigen Kommunen abgerechnet. Durch den
ÖPNV-Rettungsschirm geht der Kreis Mettmann davon aus, dass die
Corona-bedingten Belastungen des Jahres 2020 weitestgehend kompensiert werden
können. Näheres hierzu wird sich aus der VRR Ist-Abrechnung des Jahres 2020
ergeben, die erfahrungsgemäß im 3. Quartal 2021 dem Kreis im Entwurf vorliegt.
Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen bei den Transferleistungen im Produkt 160101
„Zahlungsströme der allgemeinen Finanzwirtschaft“ (hier: Kreisumlage).
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104 |
Verkehrsentwicklungsplanung
einschl. ÖPNV |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Ergebnis HH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
s.o. |
15 |
Transferaufwendungen |
1.371.200 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Ergebnis HH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
s.o. |
15 |
Transferaufwendungen |
1.709.671 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Ergebnis HH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft |
15 |
Transferaufwendungen |
338.471 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||