Beschlussvorschlag:
Dem Hauptausschuss ist während der
Coronapandemie die Befugnisse des Rates der Stadt Hilden übertragen worden.
Der Hauptausschuss beschließt daher als
Vertretungsorgan des Rates die Bereitstellung eine überplanmäßige Aufwandsermächtigung
im Produkt 030107 „Beteiligungen Berufs-, Gesamt-, Förderschulen“ in Höhe von
393.000 Euro.
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund von Mehraufwendungen bei den
Beteiligungen an den Berufs-, Gesamt-, Förderschulen u.a. auch durch ein
erhöhtes Schüleraufkommen ist die Bereitstellung eines überplanmäßigen
Aufwandes erforderlich. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 eine
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die auch die Mehrbelastung für das
Berufskolleg und die Teilkreisumlage für die Förderzenten festlegt. Änderungen
können sich noch durch die Abrechnungen des Vorjahres 2019 ergeben die noch
nicht vorliegt.
Laut Kreistagsbeschluss erhöht sich die
Beteiligung der Stadt Hilden beim Berufskolleg um 51.431 € auf 1.270.234 €, bei
der Schule am Virneburg um 215.726 € auf 1.007.147 € und beim Förderzentrum
Mitte um 1.618 € auf 599.676 €.
Die entsprechende Sitzungsvorlage ist als
Anlage beigefügt.
Ebenfalls fallen beim Zweckverband
Gesamtschule höhere Aufwendungen für die Schülerbeförderung (mehr Hildener
Schülerinnen und Schüler für ein SchokoTicket und neue Vergabe Fahrdienst
Förderkinder / 11.000 € mehr) und bei den Verwaltungstätigkeiten /
Investitionen (+115.000 €) an.
Demgegenüber sind geringere Aufwendung als
geplant bei den Förderzentren Nord und Süd anzurechnen.
Die Aufwendungen über Plan erhöhen sich daher
um rd. 393.00 EUR €.
Die Deckung soll aus dem Produkt 060101
„Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren“ erfolgen, eine
Deckungsfähigkeit innerhalb des Produktes 030107 ist nicht gegeben.
Nach § 9 Abs. 1
der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen
innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition
als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung
des Rates, wenn sie 100.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal der
Zustimmung des Rates in Form der Zustimmung des Hauptausschusses als
Delegierungsorgan während der Coronapandemie.
Da die nächste
Sitzung des Zweckverbandes bereits am 22.04.2021 vor der nächsten Ratssitzung
erfolgen soll, soll die überplanmäßige Aufwendung ohne Vorberatung im Hauptausschuss
beschlossen werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
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527100 |
Schülerbeförderungskosten |
245.000 |
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2021 |
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531300 |
Aufwendungen
f.Zuweisungen an Zweckverbände |
810.180
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2021 |
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537200 |
Allg.Umlage an
Gemeinden (GV) |
2.677.880
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
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527100 |
Schülerbeförderungskosten |
256.000 |
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2021 |
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531300 |
Aufwendungen
f.Zuweisungen an Zweck-verbände |
915.752 |
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2021 |
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537200 |
Allg.Umlage an
Gemeinden (GV) |
2.944.880 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Ges. Franke |
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