Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 030107 (Beteiligungen Berufs-, Gesamt-, Förderschulen)
Vorlage
WP 20-25 SV 51/057
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Hauptausschuss ist während der Coronapandemie die Befugnisse des Rates der Stadt Hilden übertragen worden.

 

Der Hauptausschuss beschließt daher als Vertretungsorgan des Rates die Bereitstellung eine überplanmäßige Aufwandsermächtigung im Produkt 030107 „Beteiligungen Berufs-, Gesamt-, Förderschulen“ in Höhe von 393.000 Euro.


Erläuterungen und Begründungen:

Aufgrund von Mehraufwendungen bei den Beteiligungen an den Berufs-, Gesamt-, Förderschulen u.a. auch durch ein erhöhtes Schüleraufkommen ist die Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwandes erforderlich. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die auch die Mehrbelastung für das Berufskolleg und die Teilkreisumlage für die Förderzenten festlegt. Änderungen können sich noch durch die Abrechnungen des Vorjahres 2019 ergeben die noch nicht vorliegt.

 

Laut Kreistagsbeschluss erhöht sich die Beteiligung der Stadt Hilden beim Berufskolleg um 51.431 € auf 1.270.234 €, bei der Schule am Virneburg um 215.726 € auf 1.007.147 € und beim Förderzentrum Mitte um 1.618 € auf 599.676 €.

 

Die entsprechende Sitzungsvorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Ebenfalls fallen beim Zweckverband Gesamtschule höhere Aufwendungen für die Schülerbeförderung (mehr Hildener Schülerinnen und Schüler für ein SchokoTicket und neue Vergabe Fahrdienst Förderkinder / 11.000 € mehr) und bei den Verwaltungstätigkeiten / Investitionen (+115.000 €) an.

 

Demgegenüber sind geringere Aufwendung als geplant bei den Förderzentren Nord und Süd anzurechnen.

 

Die Aufwendungen über Plan erhöhen sich daher um rd. 393.00 EUR €.

 

Die Deckung soll aus dem Produkt 060101 „Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren“ erfolgen, eine Deckungsfähigkeit innerhalb des Produktes 030107 ist nicht gegeben.

 

Nach § 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 100.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal der Zustimmung des Rates in Form der Zustimmung des Hauptausschusses als Delegierungsorgan während der Coronapandemie.

 

Da die nächste Sitzung des Zweckverbandes bereits am 22.04.2021 vor der nächsten Ratssitzung erfolgen soll, soll die überplanmäßige Aufwendung ohne Vorberatung im Hauptausschuss beschlossen werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

 

527100

Schülerbeförderungskosten

245.000

2021

 

531300

Aufwendungen f.Zuweisungen an Zweckverbände

810.180 

2021

 

537200

Allg.Umlage an Gemeinden (GV)

2.677.880 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

 

527100

Schülerbeförderungskosten

256.000

2021

 

531300

Aufwendungen f.Zuweisungen an Zweck-verbände

915.752 

2021

 

537200

Allg.Umlage an Gemeinden (GV)

2.944.880

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Ges. Franke