Betreff
Antrag der Allianz für Hilden vom 10.03.2021: Pop-Up-Stores in der Innenstadt
Vorlage
WP 20-25 SV 80/006
Aktenzeichen
I/80-JH
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Durch die Corona-Pandemie kommen weniger Kunden in die Innenstadt und es wird voraussichtlich nach Beendigung des Lockdowns weitere Geschäftsschließungen in Hilden geben. Für die Zukunft brauchen wir neue Konzepte, um den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Anreize zum Einkaufen zu setzen und die Innenstadt möglichst attraktiv zu gestalten. Dazu können Pop-Up-Stores einen wichtigen Beitrag leisten. Sie erzeugen eine hohe Aufmerksamkeit in der Bevölkerung, führen zu steigenden Innenstadtbesuchen und beinhalten die Chance, dass der Einzelhandel auch längerfristig stabilisiert wird. Die Anfrage der SPD vom 28.01.2021 im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss zum Thema „Sonderprogramm Innenstadt" umfasst bereits grundlegende Fragen zur Beantwortung dieses Antrages.


Antragstext:

 

Die Allianz für Hilden beantragt, dass die Verwaltung durch die Zusammenarbeit von Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ein Konzept entwickelt, das leerstehenden Ladenlokale in

Hilden bzw. der Hildener Innenstadt vorübergehend an Start-Ups, Künstlergruppen oder Gastronomen im Sinne der Pop-Up-Stores vermietet werden können.

Zudem bitten wir um zeitnahe Klärung, ob für diesen Zweck ebenfalls eine Förderung aus dem

Sofortprogramm des Landes NRW zur Stärkung der Innenstädte und Zentren möglich ist. (Die

Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt" wurde auf den 30.

April 2021 verlängert)


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Leerstandsmanagement in der Innenstadt wird durch die Stadtmarketing Hilden GmbH betreut. Die Stadtmarketing Hilden GmbH pflegt Kontakte zu innerstädtischen Immobilieneigentümern als auch zu den bestehenden Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomieunternehmen vor Ort. Zu potentiell ansiedelnden Einzelhandelsunternehmen nimmt die Stadtmarketing Hilden GmbH ebenfalls Kontakt auf.

 

Temporäre Nutzungen im Sinne eines „Pop-up stores“ sind sinnvoll, wenn Sie dem Standort einen Mehrwert und eine zusätzliche Frequenz bringen. Das Gros der Pop-up stores investiert üblicherweise kaum in den Ladenbau und bringt dem Umfeld im Regelfall keine Aufwertung. Positive Ausnahmen, mit denen veränderte Geschäftskonzepte getestet, neue Marken oder Produkte veröffentlicht werden, platzieren Investoren üblicherweise in den Top 7 Städten.

 

Die seit einem Jahr anhaltende Pandemielage hat die Rahmenbedingungen des Einzelhandels und der Gastronomie deutlich verschlechtert. Frequenz wird seit einigen Monaten aus bekannten Gründen reduziert bzw. unterbunden. Dennoch konnten auch in dieser Zeit Folgenutzungen in Hildens Zentrum integriert werden (z. B. Netto, Only). Im Bereich Mittelstraße 81, Axlerhof 1 - 5, sind Ladenlokale bewusst leer gezogen worden: Die Eigentümer planen dort, auch im Sinne der Stadtentwicklung, zukunftsfähige Neubauten zu entwickeln. Im Bereich der unteren Mittelstraße verbessern städtebauliche Maßnahmen im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzepts“ künftig das Umfeld, so dass auch hier eine Besserung zu erwarten ist.

 

 

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ war und ist der Stadt und dem Stadtmarketing bekannt.

 

Zum Hintergrund:

Der von der Landesregierung aufgelegte Innenstadtfonds soll Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, aktiv gegen Leerstände vorzugehen oder beispielsweise ein Zentren- und Innenstadtmanagement aufzubauen. 40 Millionen Euro wurden bereits 2020 bewilligt. Die Antragsfrist hierfür läuft bis zum 30.04.2021. Vorgesehen ist eine 90% Förderung, d.h. der Eigenanteil der Kommune beträgt 10%. Das Förderprogramm umfasst folgende Punkte:

 

  1. Verfügungsfonds Anmietung: Die vorübergehende Anmietung (zwei Jahre) leerstehender Ladenlokale durch die Stadt und subventionierte Weitervermietung an innovative (Handels-)Konzepte. Es geht weniger um die Anmietung einzelner ausgesuchter Ladenlokale, sondern z.B. um die Anmietung mehrerer Objekte um Straßenzüge/Einkaufslagen zu stabilisieren.
     
  2. Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“: Finanzierung von Studien, Gutachten, Beratungen, Moderationsverfahren usw. bei (drohendem) Leerstand von Einzelhandelsgroßimmobilien (z.B. Karstadt, Kaufhof)
     
  3. Zwischenerwerb (max. drei Jahre) von längerfristig leerstehenden Einzelhandelsimmobilien, die „durch Lage und Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für die Innenstadt“ haben.
     
  4. Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds: Die Einzelhandelsbesatz in den Innenstädten wird sich massiv verändern, vielerorts  ist eine Reduzierung/Konzentration von Handelslagen erforderlich. Hier können Beratungs- und externe Planungsleistungen beauftragt werden, um ggf. ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

 

Verwaltungsführung und Stadtmarketing hatten sich im Juli 2020 darüber abgestimmt, dieses Förderprogramm nicht in Anspruch zu nehmen, da Hilden die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt und dementsprechend ein Teilnahme nicht zielführend ist.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

keine