Betreff
Auswahl eines Familienzentrums für das Kindergartenjahr 2021/2022
Vorlage
WP 20-25 SV 51/055
Aktenzeichen
III/51 Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bewerbung der Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfall Hilfe e.V. „Tucherweg“ um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Eine große Bedeutung für die frühkindliche Bildung, aber auch insgesamt für die Familien, haben im Sozialraum die Familienzentren. Sie tragen dazu bei, den Kindern, unabhängig von sozialer Herkunft, bestmögliche Startchancen zu eröffnen und die kindliche Erziehung zu unterstützen. Sie sollen Familien mit einem besonderen Unterstützungsbedarf mit niederschwelligen und alltagsnahen Angeboten erreichen. Der Wunsch nach Beratung und Unterstützung ist bei diesen Familien besonders groß.

 

Aktuell sind fast 2.500 Familienzentren in NRW eingerichtet. Der flächendeckende Ausbau wird seit 2006 verfolgt. Bis Juli 2018 waren ausschließlich soziale Kriterien eingeflossen. Ab August 2018 erfolgt die Verteilung der Kontingente nach einem Index, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen – gleichermaßen - berücksichtigt:

 

  • Anzahl der Kinder unter 7 Jahren
  • SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahre

 

Für die Stadt Hilden waren in der ursprünglichen Ausbauplanung des Landes NRW neun Familienzentren vorgesehen. Zuletzt hatte die Stadt Hilden zum 01.08.2019 die Möglichkeit erhalten, ein neues Familienzentrum zu benennen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ als neunte Einrichtung per Los ausgewählt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., als einziger zweiter Bewerber, mit ihrer Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ beworben. Diese Bewerbung hat der Träger aktuell bestätigt (Siehe Anlage 1). Zum Kindergartenjahr 2021/2022 erhält nun die Stadt Hilden die Möglichkeit ein zehntes Familienzentrum zu benennen.

 

Folgende Familienzentren gibt es bereits:

 

1. Städt. Familienzentrum Kunterbunt                      Pilotphase 2006/2007            (Stadtteil Nord)

2. Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“                    Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Süd)

3. Familienzentrum SPE Mühle e.V.                         Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Stadt

                                                                                   wald/ Ost)

4. Kath. Familienzentrum „St. Konrad“                     Kindergartenjahr 2008/2009  Stadtteil Süd)

5. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                   Kindergartenjahr 2008/2009  (Stadtteil Süd)

6. Städt. Familienzentrum „Die Arche“                     Kindergartenjahr 2009/2010  (Stadtteil Mitte)

7. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“      Kindergartenjahr 2010/2011  (Stadtteil Nord)

8. Kath. Familienzentrum „St. Christophorus“          Kindergartenjahr 2013/2014  (Stadtteil Ost)

9. Caritas Familienzentrum „ST. Jacobus“               Kindergartenjahr 2019/2020- (Stadtteil Mitte)

 

Das Land NRW gibt keine Auswahlkriterien vor, benennt jedoch Empfehlungen. Die Verwaltung hat anhand einer aktuellen Datenerhebung die damalige Auswahl überprüft und dabei vor allem folgende Parameter herangezogen:

 

  • Anteil der Doppelstaatler/Ausländer U18
  • SGB Regelleistungsberechtigte Kinder und Jugendliche U18
  • Schuleingangsuntersuchung: Haushaltbildungsindex/schulrelevante Fähigkeiten
  • Sozialräumliche Lage Stadtmitte im Vergleich zum Stadtgebiet

 

Die Stadt Hilden ist insgesamt durch eine kompakte Bauweise, eine große Bevölkerungsdichte und eine relativ homogene Bevölkerungsstruktur geprägt. Nennenswerte Unterschiede lassen sich höchstens in einer kleinräumigen Betrachtung ausmachen. Insofern bietet sich ein weiteres Familienzentrum in der Innenstadt vor allem aus pragmatischen Gründen an: Es gab bereits in der letzten Auswahlrunde die Interessenbekundung der Johanniter-Unfallhilfe und die Einrichtung in der  Stadtmitte liegt zentral.

Bei näherer Betrachtung belegen die Zahlen, Daten und Fakten für den Stadtteil, dass ein weiteres Familienzentrum dort einen guten Platz hat.

 

Der Familienbericht 2020 ermöglicht in Teilen eine auf den Sozialraum der Kindertageseinrichtung angepasste Datenaufbereitung. In 2020 wurde in Kooperation zwischen der Stadt Hilden und dem Institut „Faktor Familie GmbH“ ein den Familienbericht 2020 ergänzender Sozialraumbericht veröffentlicht (vgl. WP 20-25 SV 51/014). Der Bericht definiert erstmals Stadtteilräume unterhalb der Stadtteilebene, für die nun Zahlen, Daten und Fakten fortgeschrieben werden können. Dies ermöglicht einen genaueren Blick auf die soziökonomische und soziodemographische Lage innerhalb der Stadtteilgrenzen

 

Die Kita Johanniter e.V. Tucherweg befindet sich im Stadtteilraum Mitte III. Mitte III grenzt an den Stadtteil Stadtwald/Ost an.

 

 

 

Soziodemographische Lage

Im gesamten Stadtgebiet lebten gemäß Einwohnermeldestatistik zum 30.07.2019 rund 5.037 Haushalte mit Kindern U18, davon 1.095 in Hilden Mitte. Der Anteil nichtdeutscher Familien betrug 224 Haushalte.

 

Verwaltungsname

Haushalte insgesamt mit Kindern U18

Haushalte insg. Mit Kindern U18

deutsch, inkl. Doppelstaatler

nichtdeutsch

Nordstadt

1907

1.634

273

Stadtwald und Oststadt

560

502

58

Südstadt

1.486

1.304

182

Weststadt

249

199

50

Innenstadt

1.095

871

224

nicht zugeordnet

10

10

0

Hilden insgesamt

5.307

4.520

787

 

Gemäß Einwohnermeldestatistik lebten am 31.12.2018 insgesamt 5.332 Kinder unter 11 Jahren in der Stadt Hilden, davon 1.099 in der Innenstadt.

 

Gebiet

Staatsangehörigkeit

gesamt

U3

3-5 Jahre

U11

Hilden

stadtweit

insgesamt

58.013

1552

1424

5332

deutsch, ohne Doppelstaatler

44.666

850

827

3032

nur Doppelstaatler

5.958

521

450

1728

nichtdeutsch

7.389

181

147

572

Innenstadt

insgesamt

12.492

344

309

1099

deutsch, ohne Doppelstaatler

9.165

172

166

562

nur Doppelstaatler

1.281

126

100

382

nichtdeutsch

2.046

46

43

155

 

Zum Profil des Stadtteils Mitte gesamt gehört ein überdurchschnittlicher Anteil an Doppelstaatlern und Nichtdeutschen U18, der um 5,7% höher liegt als im gesamtstädtischen Vergleich. Weiterhin ist der Anteil Alleinerziehender im gesamtstädtischen Vergleich leicht erhöht um 0,3% (vgl. Sozialraumbericht, Seite 29):

 

 

Für den Stadtteilraum III innerhalb der Stadtteilgrenze lässt sich festhalten, dass zwar die Anteile der U18 Jährigen generell nicht überdurchschnittlich hoch sind, jedoch der Anteil der Nichtdeutschen und Doppelstaatler U18 in diesem Stadtteilraum beim höchsten Wert in der gesamtstädtischen Betrachtung liegt (über 50%). Dies ist in folgender Abbildung gut ablesbar (vgl. Sozialraumbericht, Seite 34):

 

 

Die repräsentative Familienbefragung aller Hildener Familien mit Kindern unter 11 Jahren in 2019 hat darüber hinaus in Hilden Mitte den höchsten Anteil an Patchwork - Familien (14% im Vergleich zu 10% gesamt) und den höchsten Anteil an Kindern mit körperlicher bzw. geistiger Beeinträchtigung (7% im Vergleich zu 5% gesamt) ausgemacht (vgl. Tabellenband zum Familienbericht 2020, Seite 16).

 

Dies alles legt einen höheren Bedarf an Unterstützung und sozialer Ansprache im Stadtteil nahe. Für eine gute Förderung kindlicher und familiärer Belange im sprachlichen, sozialen und kulturellen Kontext ist Hilden Mitte ein geeigneter Standort für ein weiteres Familienzentrum.

 

 

Sozioökonomische Lage

Auch wenn - dies konstatiert auch der Familienbericht 2020 - sich die Einkommensarmut nicht in einem Stadtteil verdichtet feststellen lässt, so verzeichnet der Stadtteil Mitte doch den größten Anteil von Kindern und Jugendlichen U18 in Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtbevölkerung (vgl. Sozialraumbericht, Seite 40):

 

 

 

Schuleingangsuntersuchungen - Haushaltbildungsindex & schulrelevante Fähigkeiten

Bildung und gesundes Aufwachsen hängen zusammen, der Bildungsgrad der Eltern beeinflusst maßgeblich die Entwicklung ihrer Kinder. In Kenntnis dessen wird in der Schuleingangsuntersuchung des Kreisgesundheitsamtes seit vielen Jahren der Bildungsgrad beider Elternteile bestimmt (Schulabschlüsse und Berufsausbildung) und zu einem Haushaltbildungsindex zusammengezogen. Im stadtweiten Vergleich weist dabei Hilden Mitte (zusammen mit Hilden West) einen besonders ausgeprägten Anteil des niedrigen Bildungsgrades aus (vgl. Familienbericht 2020, Seite 102/103).

 

 

Auch weist Hilden Mitte im sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening (SOPESS) - ein standardisiertes Testverfahren zur Ermittlung schulrelevanter Fähigkeiten - zusammen mit Hilden West die meisten Auffälligkeiten aus (vgl. Familienbericht Seite 104). Dies sind weitere Indizien für Bedürfnisse und Bedarfe der Familien im Stadtteil, für die ein Familienzentrum in zentraler Lage ein Gewinn wäre.

 

 

Sozialräumliche Lage und Profil der Kita

Die genannte Kindertageseinrichtung wird im Kindergartenjahr 2021/2022 mit drei Gruppen mit insgesamt 67 Kindern geführt, darunter 12 Kinder unter drei Jahren.

 

Der hier vorgeschlagene Träger könnte nun im Rahmen der Angebote eines Familienzentrums dauerhaft an die vorhandenen pädagogischen Konzepte anknüpfen. Die Auswahl dieser Kita ist aus Sicht der Verwaltung auch eine gute Wahl im Hinblick auf die beschriebene Lage der Familien im Stadtteil: Familien in der Stadtmitte bemängeln weit überdurchschnittlich, dass es im direkten Wohnumfeld wenig Grünflächen und viel Verkehr gibt. Gleichzeitig sind Beziehungen und Kontakte zu Nachbarn weit weniger ausgeprägt bzw. gefühlt kaum vorhanden, als in allen anderen Stadtteilen (vgl. Familienbericht 2020, Seite 141). Es ist vor diesem Hintergrund eine gewichtige Aufgabe, dies mit einem Familienzentrum als Treffpunkt für Familien ein Stück weit zu kompensieren.

 

Die Auswahl wäre somit eine wertvolle Ergänzung für das bestehende Angebot im Sozialraum Innenstadt. Die zentrale Lage gewährleistet eine gute Erreichbarkeit auch aus anderen Stadtteilen, das Gebot der Trägervielfalt ist bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird im Vorgriff auf evtl. zu erwartende weitere Kontingente in Kontakt mit den Trägern treten, um zukünftige Interessensbekundungen zu eruieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Land NRW fördert das Familienzentrum jährlich mit rd. 20.000 €, diese Förderung ist dynamisch nach KIBIZ. Dabei handelt es sich um eine 100%-Förderung, die an den Träger weitergereicht wird. Die Angebotspalette für den Sozialraum wird vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt. Es können jedoch auch Honorarkräfte und Sachkosten abgerechnet werden. Personelle Auswirkungen für die Stadt Hilden ergeben sich nicht.

 

 

Fazit:

 

Gem. Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW kann die Stadt Hilden das zehnte Familienzentrum gründen. Dieses Familienzentrum wird mit rd. 20.000 € jährlich gefördert. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat sich bereits zum Kindergartenjahr 2014/2015 um die Zulassung zur Bewerbung für das „Gütesiegel Familienzentrum NRW“ beworben. Per Losentscheid wurde damals die gleichwertige Kita St. Jacobus vom Jugendhilfeausschuss bestimmt.

 

Die Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ kann die räumlichen und inhaltlichen Kriterien zur Verleihung des Gütesiegels in dem gesetzten Zeitrahmen von zwei Jahren erfüllen.

 

Die Verwaltung schlägt daher die genannte Beschlussfassung vor, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ als zehntes Familienzentrum für den Sozialraum Mitte zu benennen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0601010080 Gesamtansatz

414100

Landesmittel

250.083

 

  davon für FZ Johanniter

 

 

10.083

2022 ff

0601010080 Gesamtansatz

414100

Landesmittel

416.848

 

  davon für FZ Johanniter

 

 

20.368

2021

0601010080 Gesamtansatz

531820

gBKZ

210.083

 

  davon für FZ Johanniter

 

 

10.083

2022 ff

0601010080 Gesamtansatz

531820

gBKZ

376.180

 

  davon für FZ Johanniter

 

 

20.368

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

 

Projektförderung für Familienzentren in NRW

Kostenneutral - Ertrag = Aufwand

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen NEIN

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent