Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW: Straßenbaumaßnahme Beethovenstraße; Bushaltestelle "Am Kleef"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/016
Aktenzeichen
IV/66/1137/TQ
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Das Antragsschreiben ist in seinem vollen Wortlaut der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. An dieser Stelle werden die - aus Sicht der Verwaltung - für den Antrag wesentlichen Passagen zitiert.

 

[…]

 

Überrascht hat nicht nur mich aber die Ankündigung, dass im Bereich der Bushaltestelle „Am Kleef“ mittig auf der Beethovenstraße eine Verkehrsinsel entstehen soll, sicher unter dem Vorwand, hierdurch eine Sicherheitslücke schließen zu wollen. Nur mit dieser gut gemeinten Annahme kann sich von daraufhin spontan angesprochenen Bürgern keiner so recht anfreunden. Diese Maßnahme wird sicher gut einen fünfstelligen Betrag unter der Rubrik „viel Aufwand - wenig Nutzen“ verschlingen. Die Straße kann in diesem Bereich relativ sicher durch Fußgänger überquert werden; von einem Unfallschwerpunkt kann mit Sicherheit nicht gesprochen werden. Der einzig wirklich positive Aspekt dieser Maßnahme hätte zur Folge, dass die gegenüber der Bushaltestelle vorhandenen Parkflächen um einige Meter zurückgesetzt werden. Dadurch dürfte sich aus Sicherheitsaspekten das Linksabbiegen vom Johann-Strauß-Weg auf die Beethovenstraße merklich verbessern. Wegen Nichteinsichtbarkeit der Straßenkrümmung bei belegten Parkflächen gestaltet sich dieser Vorgang oftmals zum Blindflug, vor allem, wenn kreuzende Fahrzeuge von links „zügig“ unterwegs sind.

 

Kann man diese Gelder nicht sinnvoller einsetzen; auch wenn es aufgrund der jetzt zur Verfügung stehenden Budgets für einen großen Wurf (s. Vorschlag, folgend) noch nicht reichen sollte?

 

[…]

 

Für die optimalste Lösung mit einem separaten und völlig entkoppelten Radweg dürfet es baulich leider keinen ausreichenden Freiraum geben. Die Beethovenstraße ist bereits heute für den gegenläufigen Verkehr sehr beengt. Parkende PKW (und oftmals leider auch Kleintransporter), sich begegnende Busse, LKW und PKW führen heute immer wieder zu kniffeligen Vorbeifahr-Situationen. Auch Radfahrer tragen zu dieser Gefährdungslage immer wieder bei, eben weil sie wegen der oben beschriebenen Einschränkungen die Fahrbahn für die eigene Fortbewegung nutzen.

 

Die immer weiter fortschreitende Wohnbebauung im ohnehin schon völlig überlasteten Norden trägt ihr Übriges dazu bei, dass sich immer mehr Verkehrsteilnehmer die ohnehin beschränkten Ressourcen teilen müssen. Und das dürfte sich speziell mit der Fertigstellung des Neubaukomplexes mit dem wahrscheinlichen Einzug eines Discounters nochmals spürbar verstärken.

 

Aus diesen Gründen appelliere ich an Sie, für die Beethovenstraße eine ganzheitliche und vor allem auch zukunftsfähige Lösung anzugehen.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Anregungen dafür den zuständigen Fachgremien der Stadtverwaltung zur Bewertung vorlegen würden, auch wenn meine Vorstellungen durch gegenteilige Darlegungen u.U. schnell widerlegt werden könnten. Ich möchte eine sachlich ausgerichtete Diskussion mit der Zielsetzung anstoßen, für uns Bürger eine verkehrstechnische Lösung zu kreieren, die aktuelle Unzulänglichkeiten korrigieren kann und zudem auch zukunftsorientiert ist.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag vom 21.02.2021 wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Ich würde für die Beethovenstraße speziell nach Abschluss der Großbaumaßnahme Beethoven-/Zelterstr. eine ganzheitliche Lösung folgender Art wünschen:

 

Der beidseitig der Beethovenstraße vorhandene Fahrradweg, der gegenwärtig eher einer off-road-Piste entspricht und als solcher aus baulicher Sicht auch kaum bis gar nicht von Radfahrern wahrgenommen wird, sollte zurückgebaut werden, so dass nur noch Fußwege vorhanden bleiben. Diese durch Rückbau gewonnenen Flächen auf der Seite zum Itterbach können dann wiederum wie bisher als Parkflächen genutzt werden. Für den Radverkehr können dann beidseitig der Straße Fahrbahnmarkierungen analog Hochdahler-/Gerresheimer Str. aufgebracht werden. Das würde zu einer moderaten Verbreiterung der Fahrbahn führen und gleichzeitig den Radverkehr in verbindliche Bereiche zwingen. Zudem kann, wenn sicherheitstechnische Aspekte im Raum stehen, überlegt werden, die gesamte Beethovenstraße in eine 30er Zone umzuwandeln.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit („Bauentwürfe für Straßen…“) entscheidungsbefugt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 21. Februar 2021 wurde eine Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zum Thema „Fahrradwege entlang der Beethovenstraße“ eingereicht (siehe Anlage).

 

Ausgangspunkt für die Bürgereingabe war ein Ortstermin zwischen Vertretern der Verwaltung und Anwohnern des angrenzenden Johann-Strauß-Weg, in dem der geplante barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle „Am Kleef“ vorgestellt wurde.

 

Grundlage für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen bildet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachdem die Aufgabenträger wie Städte und Gemeinden eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote sicherstellen müssen. 

 

Das Amt für Tiefbau- und Grünflächen hat aus diesem Grund bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut.

 

Neben der Verringerung der Reststufenhöhe sowie der Spaltbreiten beim Ein- und Ausstieg, muss auch die Zugänglichkeit zur Haltestelle für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Um die Haltestelle „Am Kleef“ zu erreichen, queren in diesem Bereich der Beethovenstraße erfahrungsgemäß schutzbedürftige Fußgänger wie z. B. Kinder und ältere Menschen die Fahrbahn.

 

Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung dazu entschieden, im Bereich der Haltestelle eine Mittelinsel zur Überquerung der Straße anzulegen. Die Lage wurde so gewählt, dass die Insel in direkter Verbindung der häufigsten Fußgängerquerungslinie liegt.

Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass drei Fahrstreifen (inkl. Haltestellenzufahrt) gequert werden müssen. Dies wird auch weiterhin der Fall sein, jedoch wird die Querung durch die Mittelinsel für die vorgenannten Fußgängergruppen wesentlich erleichtert.

 

Im Nachgang zum Ortstermin wurde der vorgenannte Antrag nach § 24 GO NRW, mit der Zielstellung eine für alle Bürger verkehrstechnische Lösung zu kreieren, die aktuelle Unzulänglichkeiten korrigiert und zudem auch zukunftsorientiert ist, eingereicht.

 

Es wird vorgeschlagen, den ehemaligen, aber baulich noch zu erkennenden Radweg entlang der Beethovenstraße zurückzubauen, und den entstehenden Verkehrsraum neu aufzuteilen.

Zukünftig soll nach diesem Voraschlag ein Parkstreifen entlang der Beethovenstraße entstehen, und der Radverkehr mit Hilfen von Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt werden.

 

Zuletzt wurde die Thematik des Rückbaus ehemaliger Radwege im Stadtentwicklungsausschuss am 19.08.2020 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/179 „Antrag der CDU: Zusammenlegung von (ehem.) Fahrradwegen und Fahrradangebots-/-schutzstreifen“ diskutiert.
Die damalige Sitzungsvorlage ist als Anlage 2 beigefügt. Bereits in dieser Diskussion wurde die Beethovenstraße als potentieller Umbaukandidat bezeichnet. Der Antrag wurde vom Antragsteller in der Sitzung zurückgezogen, weil die Thematik im Zuge der Erstellung des Mobilitätskonzeptes großräumig betrachtet und bewertet werden sollte.

 

Die Umsetzung einer solchen Straßenumgestaltung ruft erhebliche Tiefbauarbeiten wie z. B.  Rückbau von Bordsteinen, Rinnensteinen und der vorhandenen Oberflächenbefestigung des Radweges hervor.

Weiterhin muss die Tragfähigkeit des Parkstreifens angepasst werden (tieferes Ausschachten und Wiederherstellen der Fläche).

 

Durch die Änderung der ursprünglich festgelegten Bereiche (Gehweg, Radweg, Fahrbahn) des Fahrbahnquerschnittes, ist ebenfalls die Wasserführung neu zu planen und zu überprüfen.

 

Durch die neue Verkehrsraumaufteilung ist es wahrscheinlich, dass vorhandene Versorgungsleitungen umgelegt werden müssen. Um die vorgeschriebene Mindestverlegetiefen in Fahrbahnen zu erreichen, müssen die bisher im Geh- und Radweg verlegten Leitungen in ihrer Höhenlage angepasst werden.

 

Bei einer Neuaufteilung des Straßenraums darf aber die Sicherheit der Fußgänger auf den Gehwegen, d.h. möglichst ausreichend breite Gehwege nicht außer Acht gelassen werden.

 

Aufgrund der aufgeführten Randbedingungen müsste für eine Umgestaltung der Beethovenstraße eine detaillierte Prüfung und Vorentwurfsplanung erstellt werden. Hierdurch wird es erst möglich sein, den Umfang sowie die Kosten für einen Umbau zu ermitteln.

 

Es wird daher - wie im Stadtentwicklungsausschuss am 19.08.2020 diskutiert - vorgeschlagen, die Fragestellung, ob ein Umbau der Beethovenstraße sinnvoll ist, im Rahmen des zur Erarbeitung anstehenden Mobilitätskonzeptes untersuchen zu lassen.

In diesem Konzept ist das Themenfeld Fahrradverkehr mit zu bearbeiten. Dies ist auch fachlich sinnvoll, um ein insgesamt stimmiges Konzept erarbeiten zu können.

Wenn diesem Vorschlag gefolgt wird, ist entweder der § 24 GO-Antrag unter Hinweis auf die Bearbeitung im Mobilitätskonzept abzulehnen oder bis nach dem abschließenden Beschluss zum Mobilitätskonzept - voraussichtlich in gut zwei Jahren - zu vertagen.

 

 

Finanzmittel für die Planung solcher Umbaumaßnahmen sind im Budget des Haushalts 2020 / 2021 (inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) bisher nicht eingeplant.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Eine Verbesserung der Angebotssituation für den Radverkehr kann zu einer Verschiebung des Modalsplit im Sinne Energieeinsparung führen und damit positive Auswirkungen auf das Klima haben.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke