Begründung:
Das Antragsschreiben
ist in seinem vollen Wortlaut der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. An
dieser Stelle werden die - aus Sicht der Verwaltung - für den Antrag
wesentlichen Passagen zitiert.
[…]
Überrascht hat nicht nur mich aber die Ankündigung, dass im Bereich der Bushaltestelle „Am Kleef“ mittig auf der Beethovenstraße eine Verkehrsinsel entstehen soll, sicher unter dem Vorwand, hierdurch eine Sicherheitslücke schließen zu wollen. Nur mit dieser gut gemeinten Annahme kann sich von daraufhin spontan angesprochenen Bürgern keiner so recht anfreunden. Diese Maßnahme wird sicher gut einen fünfstelligen Betrag unter der Rubrik „viel Aufwand - wenig Nutzen“ verschlingen. Die Straße kann in diesem Bereich relativ sicher durch Fußgänger überquert werden; von einem Unfallschwerpunkt kann mit Sicherheit nicht gesprochen werden. Der einzig wirklich positive Aspekt dieser Maßnahme hätte zur Folge, dass die gegenüber der Bushaltestelle vorhandenen Parkflächen um einige Meter zurückgesetzt werden. Dadurch dürfte sich aus Sicherheitsaspekten das Linksabbiegen vom Johann-Strauß-Weg auf die Beethovenstraße merklich verbessern. Wegen Nichteinsichtbarkeit der Straßenkrümmung bei belegten Parkflächen gestaltet sich dieser Vorgang oftmals zum Blindflug, vor allem, wenn kreuzende Fahrzeuge von links „zügig“ unterwegs sind.
Kann man diese Gelder nicht sinnvoller einsetzen; auch wenn es aufgrund der jetzt zur Verfügung stehenden Budgets für einen großen Wurf (s. Vorschlag, folgend) noch nicht reichen sollte?
[…]
Für die optimalste Lösung mit einem separaten und völlig entkoppelten Radweg dürfet es baulich leider keinen ausreichenden Freiraum geben. Die Beethovenstraße ist bereits heute für den gegenläufigen Verkehr sehr beengt. Parkende PKW (und oftmals leider auch Kleintransporter), sich begegnende Busse, LKW und PKW führen heute immer wieder zu kniffeligen Vorbeifahr-Situationen. Auch Radfahrer tragen zu dieser Gefährdungslage immer wieder bei, eben weil sie wegen der oben beschriebenen Einschränkungen die Fahrbahn für die eigene Fortbewegung nutzen.
Die immer weiter fortschreitende Wohnbebauung im ohnehin schon völlig überlasteten Norden trägt ihr Übriges dazu bei, dass sich immer mehr Verkehrsteilnehmer die ohnehin beschränkten Ressourcen teilen müssen. Und das dürfte sich speziell mit der Fertigstellung des Neubaukomplexes mit dem wahrscheinlichen Einzug eines Discounters nochmals spürbar verstärken.
Aus diesen Gründen appelliere ich an Sie, für die Beethovenstraße eine ganzheitliche und vor allem auch zukunftsfähige Lösung anzugehen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Anregungen dafür den zuständigen Fachgremien der Stadtverwaltung zur Bewertung vorlegen würden, auch wenn meine Vorstellungen durch gegenteilige Darlegungen u.U. schnell widerlegt werden könnten. Ich möchte eine sachlich ausgerichtete Diskussion mit der Zielsetzung anstoßen, für uns Bürger eine verkehrstechnische Lösung zu kreieren, die aktuelle Unzulänglichkeiten korrigieren kann und zudem auch zukunftsorientiert ist.
Beschlussvorschlag
für den Hauptausschuss:
Der Bürgerantrag vom 21.02.2021 wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.
Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.
Antragstext für den
Stadtentwicklungsausschuss:
Ich würde für die Beethovenstraße speziell nach Abschluss der Großbaumaßnahme Beethoven-/Zelterstr. eine ganzheitliche Lösung folgender Art wünschen:
Der beidseitig der Beethovenstraße vorhandene Fahrradweg, der gegenwärtig eher einer off-road-Piste entspricht und als solcher aus baulicher Sicht auch kaum bis gar nicht von Radfahrern wahrgenommen wird, sollte zurückgebaut werden, so dass nur noch Fußwege vorhanden bleiben. Diese durch Rückbau gewonnenen Flächen auf der Seite zum Itterbach können dann wiederum wie bisher als Parkflächen genutzt werden. Für den Radverkehr können dann beidseitig der Straße Fahrbahnmarkierungen analog Hochdahler-/Gerresheimer Str. aufgebracht werden. Das würde zu einer moderaten Verbreiterung der Fahrbahn führen und gleichzeitig den Radverkehr in verbindliche Bereiche zwingen. Zudem kann, wenn sicherheitstechnische Aspekte im Raum stehen, überlegt werden, die gesamte Beethovenstraße in eine 30er Zone umzuwandeln.
Hinweis zum Verfahrensablauf:
Gemäß § 6
Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen
vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur
Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der
Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung
berechtigte Stelle nicht gebunden ist.
Gemäß § 6
der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser
Angelegenheit („Bauentwürfe für Straßen…“) entscheidungsbefugt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 21. Februar 2021 wurde eine Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zum Thema „Fahrradwege entlang der Beethovenstraße“ eingereicht (siehe Anlage).
Ausgangspunkt für die Bürgereingabe war ein Ortstermin zwischen Vertretern der Verwaltung und Anwohnern des angrenzenden Johann-Strauß-Weg, in dem der geplante barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle „Am Kleef“ vorgestellt wurde.
Grundlage für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen bildet das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachdem die Aufgabenträger wie Städte und
Gemeinden eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen
Nahverkehrsangebote sicherstellen müssen.
Das Amt für
Tiefbau- und Grünflächen hat aus diesem Grund bereits in den vergangenen Jahren
zahlreiche Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut.
Neben der
Verringerung der Reststufenhöhe sowie der Spaltbreiten beim Ein- und Ausstieg,
muss auch die Zugänglichkeit zur Haltestelle für alle Verkehrsteilnehmer
gewährleistet werden. Um die Haltestelle „Am Kleef“ zu erreichen, queren in
diesem Bereich der Beethovenstraße erfahrungsgemäß schutzbedürftige Fußgänger
wie z. B. Kinder und ältere Menschen die Fahrbahn.
Aus diesem Grund
hat sich die Verwaltung dazu entschieden, im Bereich der Haltestelle eine Mittelinsel
zur Überquerung der Straße anzulegen. Die Lage wurde so gewählt, dass die Insel
in direkter Verbindung der häufigsten Fußgängerquerungslinie liegt.
Zusätzlich wurde
berücksichtigt, dass drei Fahrstreifen (inkl. Haltestellenzufahrt) gequert
werden müssen. Dies wird auch weiterhin der Fall sein, jedoch wird die Querung
durch die Mittelinsel für die vorgenannten Fußgängergruppen wesentlich
erleichtert.
Im Nachgang zum Ortstermin wurde der vorgenannte Antrag nach § 24 GO NRW, mit der Zielstellung eine für alle Bürger verkehrstechnische Lösung zu kreieren, die aktuelle Unzulänglichkeiten korrigiert und zudem auch zukunftsorientiert ist, eingereicht.
Es wird vorgeschlagen, den ehemaligen, aber baulich noch zu erkennenden Radweg entlang der Beethovenstraße zurückzubauen, und den entstehenden Verkehrsraum neu aufzuteilen.
Zukünftig soll nach diesem Voraschlag ein Parkstreifen entlang der Beethovenstraße entstehen, und der Radverkehr mit Hilfen von Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt werden.
Zuletzt wurde die Thematik des Rückbaus ehemaliger Radwege
im Stadtentwicklungsausschuss am 19.08.2020 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/179 „Antrag der CDU: Zusammenlegung
von (ehem.) Fahrradwegen und Fahrradangebots-/-schutzstreifen“ diskutiert.
Die damalige Sitzungsvorlage ist als Anlage 2 beigefügt. Bereits in dieser
Diskussion wurde die Beethovenstraße als potentieller Umbaukandidat bezeichnet.
Der Antrag wurde vom Antragsteller in der Sitzung zurückgezogen, weil die
Thematik im Zuge der Erstellung des Mobilitätskonzeptes großräumig betrachtet
und bewertet werden sollte.
Die
Umsetzung einer solchen Straßenumgestaltung ruft erhebliche Tiefbauarbeiten wie
z. B. Rückbau von Bordsteinen, Rinnensteinen und
der vorhandenen Oberflächenbefestigung des Radweges hervor.
Weiterhin muss die
Tragfähigkeit des Parkstreifens angepasst werden (tieferes Ausschachten und
Wiederherstellen der Fläche).
Durch die Änderung
der ursprünglich festgelegten Bereiche (Gehweg, Radweg, Fahrbahn) des Fahrbahnquerschnittes,
ist ebenfalls die Wasserführung neu zu planen und zu überprüfen.
Durch die neue
Verkehrsraumaufteilung ist es wahrscheinlich, dass vorhandene
Versorgungsleitungen umgelegt werden müssen. Um die vorgeschriebene
Mindestverlegetiefen in Fahrbahnen zu erreichen, müssen die bisher im Geh- und
Radweg verlegten Leitungen in ihrer Höhenlage angepasst werden.
Bei einer
Neuaufteilung des Straßenraums darf aber die Sicherheit der Fußgänger auf den
Gehwegen, d.h. möglichst ausreichend breite Gehwege nicht außer Acht gelassen
werden.
Aufgrund der
aufgeführten Randbedingungen müsste für eine Umgestaltung der Beethovenstraße
eine detaillierte Prüfung und Vorentwurfsplanung erstellt werden. Hierdurch
wird es erst möglich sein, den Umfang sowie die Kosten für einen Umbau zu
ermitteln.
Es wird daher -
wie im Stadtentwicklungsausschuss am 19.08.2020 diskutiert - vorgeschlagen, die
Fragestellung, ob ein Umbau der Beethovenstraße sinnvoll ist, im Rahmen des zur
Erarbeitung anstehenden Mobilitätskonzeptes untersuchen zu lassen.
In diesem Konzept
ist das Themenfeld Fahrradverkehr mit zu bearbeiten. Dies ist auch fachlich
sinnvoll, um ein insgesamt stimmiges Konzept erarbeiten zu können.
Wenn diesem Vorschlag gefolgt wird, ist entweder der § 24 GO-Antrag unter Hinweis auf die Bearbeitung im Mobilitätskonzept abzulehnen oder bis nach dem abschließenden Beschluss zum Mobilitätskonzept - voraussichtlich in gut zwei Jahren - zu vertagen.
Finanzmittel für die Planung solcher Umbaumaßnahmen sind im Budget des Haushalts 2020 / 2021 (inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) bisher nicht eingeplant.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Eine Verbesserung
der Angebotssituation für den Radverkehr kann zu einer Verschiebung des Modalsplit
im Sinne Energieeinsparung führen und damit positive Auswirkungen auf das Klima
haben.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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