Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den nachfolgenden Sachstand zur
Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:
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Sitzungsvorlage aus Haupt- und Finanzausschuss-sitzung am |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
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SV 10/078 Antrag der CDU-Fraktion: Einsatz von E-Scootern |
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung
der Einsatz von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
reduzieren könnte. |
Stand Oktober
2019: Aufgrund des Beschlusses im Haupt-und
Finanzausschuss vom 26.06.2019 wurde eine Mitarbeiterbefragung zu möglichen
Einsatzbereichen, dem Nutzungsinteresse und der Praktikabilität von
E-Scootern in der Stadtverwaltung Hilden durchgeführt. Zudem wurden Informationen
aus der Presse, vom Umweltbundesamt und lokalen Anbietern gesammelt. Die
Auswertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Zwischenstand
Nov. 2020: Weiterhin in Bearbeitung. Stand
August 2021: Mit der
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 12/002 nimmt der Hauptausschuss den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis. |
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SV 66/010/1 § 24 GO NRW: Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf
der westlichen Seite der Schwanenstraße |
Im Rahmen der Behandlung des Antrages wurde folgendes von der
Verwaltung zugesagt: "Stattdessen soll im Zuge der Planung zur Erneuerung
der Brücke Schwanenstraße (diese ist für 2016 vorgesehen) Kontakt mit dem
vorgenannten Arbeitskreis aufgenommen werden und gemeinsam mit diesem eine
für alle Seiten tragfähige Lösung (erschütterungsarm zu begehen,
kontrastreich, kostenverträglich, städtebaulich ansprechend) erarbeitet
werden." |
Zwischenstand Okt. 2019: es gibt keinen neuen Sachstand, da die Brückenplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dies wird sich auch noch bis in das Jahr 2020 hinziehen. Zwischenstand
Juni 2019: Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses
in der Schwanenstraße wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung erstellt. Der erstellte Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat besprochen. Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht benannt werden, da die Brückenplanung wegen der sehr schwierigen örtlichen Verhältnisse noch nicht abgeschlossen werden kann. Zwischenstand Aug.
2021 Inhaltlich hat der StEA am 17.03.2021 auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/009 in Folge der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
66/178 entschieden, das unabhängig vom Brückenbau in 2021 der barrierefreie
Weg angelegt werden soll. |
Erläuterungen und Begründungen:
Der Hauptausschuss
erhält von der Verwaltung halbjährlich
einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse.
Erfasst wurden alle abschließend im (bisherigen) Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse, die einen Handlungsauftrag an die Verwaltung enthalten und
è auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden oder
è auf Initiative des Gremiums ergänzt oder geändert wurden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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