Betreff
Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung
Vorlage
WP 20-25 SV 20/028
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verpflichtet sich für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 Haushaltssatzungen aufzustellen, die keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen (§ 76 GO NRW). Der Rat strebt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt an. Der Rat der Stadt Hilden wird eigenständig die notwendigen Entscheidungen zu einer deutlichen Verringerung des Haushaltsdefizits gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung treffen, damit die allgemeine Rücklage nur in dem für die Erreichung dieses Ziels vertretbaren Umfang in Anspruch genommen wird.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt sich der Aufgabe einer autonomen Haushaltskonsolidierung. Ziel ist, über die Haushaltswirtschaft der Stadt Hilden auch weiter vor Ort im Rat zu entscheiden. Aus der Budgetverantwortung des Rates leitet sich ab, im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, den Eigenkapitalverbrauch zu minimieren und Investitionen weitestgehend ohne Fremdfinanzierung zu bestreiten. Nur so kann langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Daher wird die Schwelle zur Haushaltssicherungskommune nicht überschritten. Der Rat der Stadt Hilden wird mit eigenen geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass der Haushalt ausgeglichen ist oder nur solche Defizite aufweist, die zu einem geringfügigen Eigenkapitalverzehr führen.   

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer